| Als praktischer Zeigestock hat der sogenannte Laserpointer eine weite Verbreitung gefunden. Die "Stärke" (Leistung) eines solchen Gerätes sollte im Normalfall - also bei sachgemäßem Einsatz - keine Gefährdung des Menschen ausmachen. | |
| Auf einer Internet-Seite der Polizei von Rheinland-Pfalz ist jedoch folgender
Bereicht einer Beamtin zu finden: Die Hauptgefahr der Lasertechnologie besteht in der hohen Leistungsdichte des Strahls. Trifft der Strahl Gewebe, kann dieses zerstört werden. Hiervon ist die Netzhaut des Auges besonders gefährdet. Sie kann innerhalb kürzester Zeit durch die Strahlenwirkung erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Vorgang ist wenig schmerzhaft, so dass trotz dauerhafter und wiederholter Blendung keine Schädigung bemerkt wird. Grundsätzlich kommt Personen, die angestrahlt werden, der sogenannte
Lidschutzreflex zugute, da sich das Auge in 0,25 Sekunden selbständig
schließt. Aber selbst diese kurze Zeitspanne kann schon zu lang sein.
Längeres Hineinschauen in den Laserstrahl kann erst recht zu Netzhautschäden
und Sehverschlechterung führen. |
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