Der Personalrat stellt sich vor…
Bildung des Personalrates
Gemäß § 1 und §95 Nds. PersVG werden an den Studienseminaren
eigene Personalräte gebildet.
Zusammensetzung
des Personalrates
Der Personalrat ist ein Gremium, das sich i. d. R. aus 8
Anwärterinnen und Anwärtern zusammensetzt. Spätestens vier Wochen nach
Beginn jedes neuen Durchlaufs (im Mai und im November) wird er neu
konstituiert.
Aufgaben
des Personalrates
Der Personalrat vertritt die Interessen aller Anwärterinnen
und Anwärter. Das bedeutet, er kann für die Referendare der Ansprechpartner
bei ganz alltäglichen oder darüber hinausgehenden Problemen sein (z. B.
Konfliktsituationen in der Schule oder dem Seminar, Informationsdefizite,
Sachfragen, Händchen halten usw.).
Des Weiteren hat der Personalrat die Möglichkeit, an der
halbjährlichen Sitzung zur Aufteilung der neuen Anwärter und Anwärterinnen
auf die Schulen teilzunehmen, um die Interessen und Wünsche der Referendare
zu berücksichtigen.
Ferner lädt der Personalrat in regelmäßigen Abständen auch
gern zu außerdienstlichen, geselligen Veranstaltungen ein (z. B.
Besichtigung der Meyerwerft im Jahr 2005, Fahrt mit dem Transrapid im Jahr
2006, Weihnachtsfeier, Bosseln usw.).
Treffen
des Personalrates
Der Personalrat legt seine Termine weitgehend selbständig
fest. Dies ist auch abhängig vom jeweiligen Bedarf. Ungefähr alle 8 Wochen
gibt es zum gegenseitigen Austausch ein gemeinsames Treffen mit dem
Seminarleiter.
Kontakt
Am einfachsten
ist es, wenn ihr uns direkt im Seminar ansprecht. Jeder Jahrgang hat
seine eigenen Vertreter. Darüber hinaus könnt ihr uns aber auch per
Email oder Telefon erreichen.
Vertreter des Personalrates zurzeit: