Klaus Holzkamp: Lehren als Lernbehinderung?

Schriften I, Berlin: Argument 1997  

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1.

Das »Lernen» in der Schule wird - dem allgemeinen Vorverständnis nach - in erster Linie vom Lehrer oder der Lehrerin vollzogen. Sie »lehren«, was die Schülerinnen »lernen«. Auch in den meisten Theorien über den schulischen Lernprozess geht man davon aus, dass Lernen we­sentlich als Lehren vor sich geht. Lernen ohne Lehren wird häufig nur als Vorform, Wildwuchs anerkannt, der - wenn etwas Sinnvolles daraus werden soll - alsbald durch Lehren aufgegriffen werden muss. So sind auch die Lerninhalte in der Schule erst einmal mit Lehrinhalten gleich­gesetzt. Was da gelernt=gelehrt werden soll, ist durch Richtlinien der ehrwürdigen Institution Schule auf verschiedenen Ebenen geregelt. Wie dies geschehen soll, darüber gibt es einen riesigen Pool von erziehungswissenschaftlichen, soziologischen, psychologischen Theorien und dar­aus abgeleiteten Handlungsanweisungen für die Lehrenden. Beides, die Lehrinhalte wie die Lehrverfahren, sind Gegenstand permanenter Aus­einandersetzungen auf politischer oder pädagogischer Ebene.

Und wo bleiben dabei die Schülerinnen und Schüler? Nun, einerseits ist dies alles ja eigens für sie veranstaltet: Sie sollen durch die Schule lebenstüchtige, verantwortungsbewusste, kreative, glückliche Erwachse­ne werden. So gesehen wäre das Lernen in der Schule also im unmittelba­ren vitalen Interesse der Schülerinnen. Andererseits aber spielen diese in dem vorgesehenen Arrangement offensichtlich nicht so richtig mit, müssten zum Lernen gezwungen werden, aber lassen sich nicht recht zwingen, leisten Widerstand, entziehen sich, mogeln sich durch; selbst denen gegenüber, die sich anpassen und mitmachen, scheint häufig Misstrauen angebracht. Wenn man von außen (quasi mit dem ethnologischen Blick) auf das Ganze schaut, hat man den Eindruck, dass Schülerinnen in der Schule eher stören. Die Schule würde besser funktionieren und das Ergebnis wäre für alle befriedigender, wenn sie nicht da wären. Weil ihre Anwesenheit in der Schule nun aber unumgänglich ist, muss man diesen Störeffekt möglichst klein halten. Also etablierte man zur Schadensbegrenzung das umfassende Kontrollsystem, wie wir es heute in ver­schiedenen Varianten vorfinden: Angefangen von der Anwesenheits­kontrolle, dem Verbot, seinen Platz oder den Raum zu verlassen, über das Versetzungssystem und die Zensurengebung bis zu den mannigfachen in den Unterricht selbst eingebauten Kontrollmaßnahmen. So gesehen wäre die Schule also eine Einrichtung, um die Schülerinnen zu dem zu zwingen, was sie doch eigentlich selber wollen müssten, nämlich in ihrem eigenen Interesse zu lernen.

Dem mag man nun entgegenhalten, dieses Bild sei doch überzeichnet: in zumindest manchen Ausprägungsformen der modernen Schule seien die genannten Kontrollmaßnahmen weitgehend gemildert und die Schülerinnen in den Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens gestellt - so etwa in verschiedenen Formen des »offenen Unterrichts». Dabei hätte das Fehlschlagen früherer Versuche einer radikalen, etwa antiautoritären bis antipädagogischen Schulreform gezeigt, dass ein bestimmtes Maß an Kontrolle in der Schule unvermeidlich sei: Man könne von den Schülerinnen angesichts ihres noch geringen Entwicklungsstandes nicht erwarten, dass sie immer aus eigener Einsicht lernten. Außerdem müsse man doch auch deren teilweise schwierige Sozialisationsbedingungen berücksichtigen, wodurch eine gewisse Selektion unvermeidlich sei. Da hätten dann spezielle Fördermaßnahmen einzuspringen. Und schließlich gebe es, falls so die Probleme mit solchen Schülerinnen immer noch nicht behebbar seien, doch die Psychologie mit ihren speziellen therapeutischen Verfahren.

Ich kann die Berechtigung solcher Einwände natürlich nicht rundweg ableugnen. Und dennoch scheinen mir derartige verbreitete Sichtweisen am Kern des Problems vorbeizugehen. Dies wird m.E. insbesondere da deutlich, wo man - scheinbar entgegen meiner Eingangsdiagnose - die Subjektivität der Schülerinnen, sei es im Unterricht selbst, sei es durch Fördermaßnahmen oder psychologische Interventionen - in besonderem Maße berücksichtigt zu haben meint. Hier zeigt sich nämlich, dass damit die Grundvorstellung, der (verallgemeinerte) Lehrer sei das eigentliche Subjekt schulischer Lernprozesse, keineswegs verlassen ist. Es geht hier vielmehr nur darum, vom Standpunkt der Lehrinstanz das »Schülersub­jekt« in seiner Eigenart soweit und in der Art in die Lehrstrategien einzubeziehen, dass die jeweiligen Lehrziele reibungsloser und effektiver umzusetzen sind. in diesem Kontext sind auch entsprechende schul­psychologische Konzepte und Maßnahmen zu sehen. Entsprechend hat Ute Osterkamp (1975) die Zielsetzung der traditionellen Motivations­psychologie so umschrieben: Es gehe hier darum, die Individuen dazu zu bringen, freiwillig zu tun, was sie tun sollen.

Der Umstand, dass in dieser Art der Berücksichtigung des Subjekts dieses letztlich wieder zum Objekt gemacht wird, lässt sich nur dadurch hinreichend deutlich machen, dass man - wie wir in unserem subjekt­wissenschaftlichen Ansatz - das Subjekt nicht als Gegenstand, sondern als Standpunkt der Analyse wählt, also etwa eine Lerntheorie vom (verall­gemeinerten) Standpunkt des Lernsubjekts zu entwickeln versucht (vgl. Holzkamp 1993, 5.138ff). Ich will unter diesem Vorzeichen im Folgenden den Lehr-Lernprozess in der Schule vom Standpunkt der »Schülerinnen» als der eigentlichen, primären Lernsubjekten diskutieren, also den Standpunkt der Lehrenden hier einmal in den Hintergrund treten lassen bzw. nur in der Spiegelung aus der Sicht des Schülerinnen einbeziehen. Ebenso soll die förderliche oder behindernde Funktion der Mitschülerin­nen im schulischen Lehr-Lernprozess hier weitgehend beiseite bleiben: Dies nicht deswegen, weil dies allgemein gesehen weniger wichtig wäre. An dieser Stelle will ich aber nur zu zeigen versuchen, dass mit der Zen­trierung auf den Standpunkt der Schülerinnen in gewisser Hinsicht deutlicher wird, was im Lehr-/Lernprozess zwischen Lehrenden und Schülerinnen eigentlich abläuft. Vielleicht gelingt es auf diesem Wege, bei der Erklärung der geschilderten systematischen Lernunwilligkeit der Schülerinnen über die benannten personalisierenden Hilfsannahmen hinauszukommen.

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II

Die Analyse des Lehr-/Lernverhältnisses vom Standpunkt des Lernsubjekts heißt nicht einfach, sich in die Lernenden hineinzuversetzen: Dies ist bekanntlich kaum so richtig möglich; ich bleibe letztlich immer auf meinem Standpunkt. Jedoch berücksichtige ich von meinem Stand­punkt aus notwendig auch den Standpunkt der anderen, wenn ich nach deren in ihren Lebensinteressen fundierten Handlungsgründen frage. Handlungsgründe sind immer erster Person, »je meine» Gründe (vgl. etwa Holzkamp 1986c). Lerntheorie vom Standpunkt des Lernsubjekts ist also Lerntheorie im Begründungsdiskurs. Dabei kommen die anderen, hier die Schülerinnen, als andere dadurch zur Geltung, dass allein ihre Lebensverhältnisse, also auch die Schulrealität, wie sie ihnen gegeben ist, zu Prämissen für ihre Lerngründe werden (können). Es gilt hier also, die Prämissen aufzuklären, unter denen die Schülerinnen interessenfun­dierte Gründe haben, den schulischen Lernanforderungen durch angemessene Lernhandlungen nachzukommen. Dies schließt natürlich die Frage nach den Prämissen ein, unter denen für die Schülerinnen solche Gründe nicht bestehen.

Die Schule stellt die Schülerinnen ja vor eine Reihe von Problemen, durch die sie Gründe haben, in ihrem Interesse irgendwie tätig zu werden: Angemessene Zensuren bekommen, Versetzt-Werden, Ärger mit den Lehrenden und den Eltern vermeiden, der Blamage vor den Lehrenden, Eltern und Mitschülerinnen entgehen etc. Das alles hat zwar mit der schulischen Lernanforderung zu tun. Dies heißt aber nicht, dass die Schülerinnen die jeweilige Problematik, mit der sie durch die Lernanfor­derung konfrontiert sind, auch tatsächlich mit den geforderten Lern­handlungen beantworten, also als Lernproblematik übernehmen müssen.

Da intentionales Lernen ja im normalen Handlungsablauf immer eine Komplikation darstellt, sozusagen einen Umweg oder eine Schleife, um irgendwie mangelnde Handlungsvoraussetzungen einzuholen, muss man besondere Gründe haben, um auf eine Handlungsproblematik, und sei es in Form einer Lernanforderung, gerade mit Lernen antworten zu wollen. Unter bestimmten Prämissen kann es für mich durchaus besser begründet“, vernünftiger» sein, die Lernanforderung auf eine bloße, in einer aktuellen Situation sich stellende Bewältigungsproblematik zu redu­zieren, die ich - entgegen der gestellten Lernanforderung - mit weniger aufwendigen Mitteln als gerade durch Lernen zu überwinden versuche - so etwa durch die bekannten vielfältigen Formen der bloßen Vortäu­schung von Lernresultaten. Damit konstituiert sich hier das, was wir als “verdecktes Verhältnis»  zwischen Lehrenden und Lernenden bezeichnen (und auf das ich noch zurückkomme.

Mit der Alternative: Lernen oder bloße Situationsbewältigung ist allerdings die Begründungskonstellation hier noch nicht differenziert genug gekennzeichnet: Wenn man in der Schule lernt, so heißt dies keineswegs notwendigerweise, dass man damit positive Gründe sieht, der Lernanforderung im eigenen Interesse - weil man das Zu-Lernende als inhaltlich für sich selbst nützlich oder wissenswert betrachtet - nach­zukommen. Außer in solchen (wie wir uns ausdrücken) »expansiven» Lerngründen kann das Lernen vielmehr auch darin begründet sein, dass ich nur durch Lernen bestimmte Nachteile oder Bedrohungen, denen ich sonst ausgesetzt wäre, abwenden zu können meine. Für diesen Fall sprechen wir von »defensiven Lerngründen». Ein solches defensiv be­gründetes Lernen wäre etwa die geschilderte Situationsbewältigung mit den Mitteln des Lernens: Es ist für mich unter bestimmten Prämissen am vernünftigsten, mögliche Nachteile oder Bedrohungen nicht nur durch bloß aktuelle Bewältigungsversuche, sondern auch durch ein gewisses Maß an Lernen abwenden zu wollen. Ganz ohne Lernen die Schule zu überstehen, ist offenbar schwierig. Dabei sind Ausmaß und Art eines solchen defensiven Lernens nicht primär am Lerngegenstand orientiert, sondern werden letztlich daran bemessen, wieweit sie für die Vermeidung der antizipierten Nachteile und Bedrohungen taugen. Das Lernen ist hier also quasi bewältigungszentriert, wobei man, soweit möglich, sich der Situationsbewältigung ohne Lernen anzunähern versuchen wird. Da hier zwar irgendwie und irgendwas gelernt, aber darin den gestellten Lernanforderungen zugleich nach wie vor ausgewichen wird, bleibt das geschilderte »verdeckte Verhältnis» zwischen Lernenden und Lehrenden im Prinzip bestehen, nur wird dabei nicht Lernen überhaupt, sondern interessiert-anforderungsgemäßes Lernen vorgetäuscht - dies nicht notwendigerweise bewusst, sondern quasi aufgrund der Dynamik der Situation (s.u.). Defensiv begründetes Lernen ist somit - indem die Lernanforderung hier sowohl übernommen wie auch zurückgewiesen wird - auf charakteristische Weise widersprüchlich, in sich gebrochen, halbherzig, ineffektiv und wird deswegen von uns auch als «widerständi­ges Lernen» bezeichnet.

Damit habe ich versucht, die eingangs erwähnten Probleme der Schule mit den Schülerinnen sowie umgekehrt bis zu einem gewissen Grade begrifflich aufzuschlüsseln. Von da aus wäre zu fragen, wie weit man kommt, wenn man für die Lernunwilligkeiten und -unfähigkeiten nicht einfach die Lehrenden oder Schülerinnen verantwortlich macht, sondern nachsieht, wieweit die heute (unbeschadet aller Reformver­suche) gängige Organisation der Lehre bzw. (allgemeiner) des Unterrichts gerade jene Lernbehinderungen verkörpert, die dadurch über­wunden werden sollen: indem damit vom Standpunkt der Schülerinnen Prämissen vorliegen, durch welche nicht inhaltlich interessiertes, expan­sives Lernen, sondern bloße Situationsbewältigung bzw. bewältigungs­zentriertes defensives Lernen subjektiv begründet sind und so das benannte »verdeckte Verhältnis» gewissermaßen institutionalisiert ist.

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III.

Als naiver Beobachter sollte man meinen, dass die Schule - da es in ihr ja trotz allem objektiv viel Nützliches und Wissenswertes zu erfahren gibt - den Schülerinnen global als ein entsprechendes freundliches Angebot entgegentreten würde. Statt dessen tritt (wie gesagt) die Schule ihnen vordergründig als eine (von keiner Schulreform wirklich angetastete) umfassende und differenzierte Kontrollinstanz entgegen. ich will hier und heute nicht nach den gesellschaftlich-historischen Bedingungen dafür fragen, sondern lediglich nach der damit für die Schülerinnen gesetzten Prämissenstruktur für ihre Lernbegründungen. Wenn ich Gründe habe, bestimmte Handlungen, also auch Lernhandlungen, in meinem Interesse auszuführen, so muss die Realisierung solcher Handlungen - dies ist begründungslogisch eindeutig - nicht von außen kontrolliert und deren Nichtrealisierung auch nicht mit Strafen irgendwelcher Art belegt werden. Wenn also - dies der begründungslogisch stringente Umkehrschluss - alles, was ich in der Schule tue, insbesondere das Lernen bzw. Gelernte (in wie »verständnisvoller« und »kindgerechter» Weise auch immer) vorgegeben, aufgegeben, angemahnt, abgefragt, zensiert etc. wird, so geht man offensichtlich davon aus, dass es für mich nicht auf eine einsehbare Weise nützlich ist, so dass ich auch keinen Grund dafür haben kann, es »von mir aus«, freiwillig zu übernehmen. Dieser Widerspruch, mit Anforderungen konfrontiert zu sein, deren Nützlichkeit für mich gleichzeitig durch permanente Ausführungskontrollein Frage gestellt ist, tritt keineswegs nur auf, falls dabei schlechte Leistungen abgemahnt, sondern auch und besonders, falls gute Leistungen (durch Lob, Zensuren etc.) honoriert werden. Wenn - so muss man sich dabei nämlich fragen - das Gelernte für mich nützlich und wissenswert ist, warum muss ich dann dafür noch zusätzlich belohnt werden? Begründungslogische Konsequenz: Da man mich in dieser Weise bestechen muss, wird es mit der Nützlichkeit für mich schon nicht so weit her sein. Diese Konstel­lation wurde mehrfach empirisch aufgewiesen (Überblick bei McGraw 1978) und mit einer »overjustification hypothesis» (also »Überrechtfertigungs-Hypothese«) erklärt. So ergab sich in einem Experiment von Lepper, Greene, und Nisbett (1973), dass Kinder, die beim Malen mit besonderen Buntstiften großen Spaß hatten, die Arbeit (entgegen der gängigen behavioristischen Verstärkungstheorie) weniger häufig wieder aufgriffen und weniger lange fortsetzten, wenn sie inzwischen dafür belohnt worden waren. Offensichtlich hatten die Kinder aufgrund der Belohnung Zweifel daran bekommen, ob ihnen das Zeichnen als solches wirklich so viel Spaß macht.

Aus der Schule als globaler Kontrollanordnung muss sich - zumindest modal - für die Schülerinnen eine ebenso globale Grundhaltung er­geben, die sich mit der Umkehrung eines alten Wahlspruchs kennzeichnen lässt: Nicht für das Leben, sondern für die Schule lernen wir. Es liegt für die Schülerinnen unmittelbar nahe, sich primär auf die Bewältigung der jeweiligen Zwangslagen, mit denen die Schule sie konfrontiert, zu konzentrieren, also einigermaßen ungeschoren die gegenwärtige Unter­richtsstunde, den heutigen Schultag, das laufende Schuljahr zu über­stehen und auf defensive Weise dabei nur soviel und in der Art zu lernen bzw. Lernen vorzutäuschen, wie es im Interesse des Überlebens in der Schule begründet ist. Das Bestehen dieser Grundhaltung bei den Schü­lerinnen ist dabei in der Schule offenbar stiller Konsens und wird auf allen organisatorischen Ebenen implizit vorausgesetzt. Entsprechend sind die verschiedenen unterrichtlichen Problemsituationen und Anforderungsstrukturen so arrangiert, dass darin für die Schülerinnen weniger expansiv-sachinteressiertes als defensiv-bewältigungsorientiertes Lernen als zweckmäßig und funktional nahegelegt ist.

Aufrechterhalten und immer wieder neu reproduziert wird diese Konstellation dadurch, dass in ihr auch die Lehrenden die an sie gestellten Anforderungen am glattesten bewältigen können, wenn sie dabei »mit­spielen«, d.h. als Signalgeber dafür fungieren, wieweit die Schülerinnen eine bestimmte Anforderung als bewältigt betrachten dürfen. Dies nicht erst durch die Zensurengebung, sondern bereits durch die Art der Steue­rung der Aktivitäten der SchülerInnen im laufenden Unterrichtsprozess. Meine Kollegin Gisela Ulmann hat, als sie von der Tatsache und dem Thema meines Vortrags in Kassel erfuhr, auf der Grundlage von Proto­kollen über eigene Unterrichtsbeobachtungen für mich einige Notizen gemacht, an denen sich dies illustrieren läßt. Darin zeigt sich, dass es offenbar häufig in verschiedenen unterrichtlichen Konstellationen für die Schülerinnen primär um nichts weiter geht, als die Lehrenden »zufrieden« zu stellen:

 

»Wenn der Lehrer zufrieden ist, zeigt er das nächste Bild, gibt den nächsten Satz vor oder stellt die nächste Rechenaufgahe. Und zwar völlig unabhängig davon, oh ihn nur ein Schüler zufriedengestellt hat oder viele. Wenn es eine richtige Antwort gibt und die sofort gegeben wird, holt er noch weitere Antworten ein, sonst kommt er ja zu schnell an das Ende der Stunde. Wenn es eine richtige Antwort gibt, und viele halbfalsche Antworten kommen, hört er erst auf mit aufrufen, wenn die richtige Antwort endlich kommt. Kommt die richtige Antwort im von ihm einkalkulierten Zeitraum nicht, gibt er sie selbst. Wenn es keine richtige Antwort gibt, holt er eben viele ein, bis es (ihm) genug sind. So rät man »halt {als Schüler] solang drauf los, bis der Lehrer zu­frieden ist... Dass der Lehrer mit der Antwort eines Schülers endlich zufrieden ist, bedeutet keineswegs, dass die anderen (oder dieser Schüler) wissen, worum es überhaupt ging». Solche Beobachtungen werden von Gisela Ulmann so verallgemeinert und zugespitzt: »Es wird nicht gelernt, sondern es findet Unterricht statt. Unterricht darf man nicht mit Unterrichtung gleichsetzen. Es geht nicht darum, zu lehren und zu lernen, sondern darum, die Form einzu­halten. 45 Minuten Dividieren durch eine zweistellige Zahl. 45 Minuten altes römisches Reich. 45 Minuten Linoldruck. Fabelwesen.»

 

In derartigen Unterrichtskonstellationen ist impliziert, dass die Lehren­den eigentlich gar nicht so genau wissen wollen, was in den Köpfen der Schülerinnen vorgeht. Richtiger: Selbst, wenn sie es wüssten, könnten sie damit in dem ihnen vorgesetzten Unterrichtsrahmen kaum etwas an­fangen. So müssen sie zufrieden sein, wenn die Schülerinnen sich nach den im Unterricht »machbaren« Kriterien erwartungsgemäß verhalten. Was sie dabei wirklich gelernt haben, liegt außerhalb ihrer Einblicksmöglichkeiten, ja vielleicht sogar jenseits ihrer Zuständigkeit.

Welch verschiedenartige Erscheinungsformen der damit benannte Widerspruch annehmen kann, lässt sich an Unterrichtsbeobachtungen demonstrieren, über die die kalifornische Sozialanthropologin Jean Lave und ihr Mitarbeiter Michael Hass (1988b, S.i4ff) berichten: Hier wurde die mathematische Praxis von 11 bilingualen spanischen Mädchen während einer dreiwöchigen Unterrichtseinheit über Multiplikation und Division eingehend dokumentiert. Die genauere Fragestellung ergab sich dabei aus dem Umstand, dass die Kinder nach den drei Wochen zwar die Erwartungen der Lehrerin voll erfüllten, aber - wie eine unabhängige Prüfung ergab - am Ende genau so wenig oder viel multiplizieren und dividieren konnten wie vorher. Die Erklärung für diese Diskrepanz lieferte die Beobachtung, dass die Kinder (denen Zusammenarbeit erlaubt war) während der drei Wochen mit Hilfe ihres bisherigen Repertoires Abzähl- und Umgruppierungsstrategien (auf der Ebene des Hinzutuns, Wegnehmens und Aufteilens) entwickelten, die zwar das Niveau des Multiplizierens und Dividierens im von der Lehrerin eingebrachten Sinne unterschritten, aber dennoch die Lösung der Aufgaben ermöglich­ten. Die Schülerinnen übernahmen also, wie Lave und Hass feststellen, nicht die von der Lehrerin angebotenen Multiplikations- und Divisions­techniken, sondern engagierten sich - um das Risiko falscher Antworten zu vermeiden - statt dessen in vertrauten, improvisierten, kooperativen Prozessen des Problemlösens. Dabei erweckten sie so vollkommen den Anschein, die Verfahrensweisen der Lehrerin benutzt zu haben, dass diese die richtigen Antworten als Beleg dafür betrachtete, also - wie gesonderte Interviews ergaben - gar nicht gemerkt hatte, wie diese Antworten tatsächlich zustande gekommen waren. Lave und Hass fassen ihre Beobachtungen so zusammen [Übers. K.H.]:

Die Praxis der Kinder »hatte den Erfolg oder mindestens das Überleben im Klassenraum zum Ziel - d.h. war auf daran ausgerichtete spezielle Lösungsaktivitäten, nicht aber auf ein tieferes Verständnis der Mathematik bezogen. Die Kinder erarbeiteten so zunächst ihre eigenen Lösungstechniken und über- setzten sie sodann in eine akzeptable classroom form... Die Dilemmata, die diese Art von Praxis zu motivieren schienen, bezogen sich auf Problembewäl­tigung zur Vermeidung von Blamage (blame avoidance)« - also - in unseren Worten - auf die Überwindung einer bestimmten Bewältigungsproblematik unter Umgehung der damit gestellten Lernanforderung.

Sicher ist dieses Beispiel (wie alle Beispiele) nicht einfach auf andere Konstellationen zu übertragen: Jedoch kann daran m.E. veranschaulicht werden, wie die durch die Schul- und Unterricht­sorganisation nahe gelegte Intention der Schülerinnen zur Vermeidung von Nachteilen und Bedrohungen, also in defensiver Weise, Lernerfolge vorzeigbar zu machen, je nach den konkreten schulischen Bedingungen auf unter­schiedliche Weise in Erscheinung treten wird.

Das Zusammenspiel zwischen Unterrichtskonstellation, Verhalten der Lehrerinnen und bewältigungszentriertem, defensiv-sachentbundenem Lernen der Schülerinnen, wie es in Gisela Ulmanns Beobachtungen ver­anschaulicht wurde, lässt sich auch aus systematischen Analysen schultypischer Umgangsformen ablesen, so aus den Untersuchungen von Hugh Mehan (1985) über die Struktur des »classroom discourse«. Mehan stellt in seinen Diskursanalysen auf verschiedenen Ebenen Vergleiche zwischen Alltags- und Klassenraumdiskursen an. Besonders aufschlussreich und für unsere Überlegungen weiterführend scheint mir dabei die Gegenüberstellung der folgenden beiden Frage-Antwort-Sequenzen (5. 126f): 1) Sprecher A: Wie spät ist es, Denise? Sprecherin B: Halb Drei. Sprecher A: Vielen Dank. - 2) Sprecher A: Wie spät ist es, Denise? Spre­cherin B: Halb Drei. Sprecher A: Sehr gut, Denise! - Für mich ist an diesem Beispiel besonders eindrucksvoll, wie hier allein schon aus der manifesten Formulierung, ohne jede Kontextinformation, einem der «erziehungsförmige« Charakter der zweiten Frage-Antwort-Sequenz quasi entgegenspringt.

Damit sind wir auf ein Problem gestoßen, dass in unserem Darstel­lungszusammenhang - wie mir scheint - von zentraler Bedeutung ist: Der Funktion von Fragen und Antworten im schulischen Unterrichtsprozess. Darüber gibt es natürlich eine Unzahl von Beobachtungen und Theorien. ich will hier nur einige für meine Argumentation relevante Aspekte herausgreifen und betrachte dabei zunächst die Lehrerfrage: Mehan hat im Anschluss an das geschilderte »Denise»-Beispiel zwei Arten von Fragen unterschieden: »answer-seeking questions« und »known ­information questions« (also etwa antwortsuchende und vorauswissende Fragen). Er sagt dazu: »Die Gebräuchlichkeit von known-information questions im educational discourse« ist eine Funktion der sozialen Verteilung des Wissens zwischen Lehrerinnen und Schülerinnen; Lehrerinnen wissen Dinge, die Schülerinnen nicht wissen. Es ist ebenso eine Funktion der Rolle der Lehrerinnen; Lehrerinnen sind verantwortlich für die Beurteilung der Qualität von Schüleräußerungen« (S.127; Übers. K.H.). Vom Standpunkt der Schülerinnen aus zugespitzt bedeutet dies: Die Lehrenden fragen mich grundsätzlich nur Dinge, die sie schon wissen. Warum soll ich dann aber überhaupt antworten? Deswegen, weil die Lehrerinnen wissen wollen, ob ich die Antwort weiß. Oder - im günsti­geren Falle - weil sie mich durch eine Sequenz von Fragen dahin bringen wollen, schließlich die Antwort zu geben, die sie für die richtige oder angemessene halten, die sie also »hören« wollen (dies die Schülerversion der angeblich »mäeutischen«, »sokratischen« etc. Frageweise der Leh­renden).

Solche Art von Lehrerfragen (wie selbstverständlich sie in Ansehung der vorfindlichen Schul- und Unterrichtsorganisation auch sein mag) hat vom Standpunkt der Schülerinnen Implikationen, durch welche jeder Versuch expansiv-sachinteressierten Lernens sich als in der Schule fehl am Platz darstellen muss. Hier ist vorausgesetzt, dass man es in der Schule nur mit »abgeschlossenen Problemen« (in der Definition von Rainer Seidel 1976, S.125ff) zu tun hat: Problemen, für die es eine eindeutige, endgültige Lösung gibt, die den Lehrenden bekannt ist. Dies schließt aber ein, dass der fragende Lehrer oder die fragende Lehrerin sich für das, was ich als Schüler über das zur Frage stehende Problem weiß, meine, mir gedacht habe, prinzipiell überhaupt nicht interessieren können: Ent­weder kennen sie dies ohnehin, oder es stimmt nicht mit der »richtigen» Lösung überein, wird also als falsch beurteilt bzw. - u.U. durch pädago­gisch geschicktes Weiterfragen - auf die richtige Lösung hin korrigiert. ich kann also mit meiner Antwort den Lehrenden grundsätzlich nichts sagen, was für sie irgendwie neu und wichtig sein könnte, indem es zur Klärung des Problems auch für die Lehrenden beiträgt. Damit ist es mir zugleich unmöglich, durch meine Antwort die Berechtigung der Leh­rerfrage anzuzweifeln, also etwa eine »widersprechende Antwort« (im Sinne von Michael Jäger 1985, S.56ff) zu geben, aus der deutlich werden könnte, dass die Frage der Lehrenden unpräzise oder falsch gestellt ist, So habe ich keinen vernünftigen Grund, mich unabhängig dem Pro­blem, der Sache zuzuwenden, die die Lehrenden angesprochen haben. Vielmehr ist es für mich allein funktional, mich den Lehrenden zuzuwenden, um herauszufinden, welche Antwort sie jeweils »hören« wollen. ist mir dies gelungen, so ist damit für mich auch das Problem »erledigt«: Er gibt keine offenen Fragen mehr. Das Ganze ist ein für die Schülerinnen u.U. riskantes, aber für alle Beteiligten letztlich langweiliges Spiel, aus dem nicht nur ich als Schüler oder Schülerin möglichst komplikationslos entkommen möchte: Darüber hinaus ist mir evident, dass es den fragenden Lehrerinnen, die ich mit meinen Antworten ja nur entweder langweilen oder ärgern kann, ebenso gehen muss.

Aus einer solchen unterrichtlichen Anordnung von Lehrerfragen und Schülerantworten ergibt sich zwangsläufig eine entsprechende restriktive Funktion von Schülerfragen: Gisela Ulmann schrieb mir dazu:

”Ich habe übrigens nie erlebt, dass ein Schüler wirklich was wissen wollte. Wenn,,. Schüler . ,eine Frage stellten, dann ist es immer eine Rückfrage ge­wesen (was ist noch mal ein Stammwort? oder: wann findet die Abschlussfeier gleich noch mal statt?). Lehrer geben derartige Fragen entweder weiter an die anderen Schüler- oder betonen erst mal lang und breit, dass der Schüler das hätte wissen müssen, Ein einziges Mal habe ich erlebt, dass der Lehrer eine solche Frage einfach beantwortet hat.”

Daran zeigt sich zunächst die benannte unterrichtliche Funktionsteilung: Die Lehrenden sind nicht dazu da, Fragen zu beantworten, sondern Fragen zu stellen. Dies mag paradox erscheinen, sofern man naiverweise meint, Schülerinnen müssten, wenn sie etwas lernen wollen, doch viele Fragen haben, deren Beantwortung oder Klärung Sache der Lehrenden sei. Wenn man indessen das bisher über die Funktion von Lehrerfragen Gesagte berücksichtigt, so wird klar, dass Schülerfragen hier tatsächlich nur im durch die Lehrerfragen gesteckten Rahmen, eben als »Rück­fragen« o.ä., halbwegs geduldet sein können. Aber selbst dabei liegt in jeder Schülerfrage immer ein Risiko für die Fragenden. Es geht ja - wie gesagt - für die Schülerinnen im Unterricht weniger darum, etwas zu lernen, als Gelerntes oder Gewusstes vorzuspiegeln. Wenn ich in diesem Kontext eine Frage stelle, so dokumentiere ich aber damit, dass ich etwas nicht weiß, wobei es von den jeweiligen Kriterien der Lehrenden abhängt, wieweit sie dieses Nichtwissen noch für entschuldbar halten wollen. So laufe ich mit jeder Frage Gefahr, von den Lehrenden blamiert und bloßgestellt zu werden. Und es scheint mir nicht nur aufgrund der Beobach­tungen von Gisela Ulmann evident, dass Lehrerinnen im Banne der Unterrichtsorganisation  - offenbar teilweise direkt als pädagogisches Prinzip - die Schwäche der Fragenden öffentlich vorzuführen pflegen: Seht hin, er weiß das nicht! So würde also durch den Unterricht den Schülerinnen systematisch das Fragen ausgetrieben: Daran wird wo­möglich in besonders zugespitzter Weise deutlich, worauf ich hinaus­wollte, als ich im Titel dieses Vortrags Lehren (genauer: Unterricht) als mögliche Lernbehinderung ins Gespräch brachte.

 

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