Vertretungsregelung
Kurzfristige / langfristige Fehlzeiten / Krankmeldungen
Kurzfristig entstehende Vertretungsanlässe: z.B. Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit eines Kindes unter 12 J.
Langfristig entstehende Vertretungsanlässe: z.B. Wandertage, Klassenfahrten, Fortbildungen, Sonderurlaub, Unterrichtsbesuche u. Prüfungen der Lehramtsanwärter, Feststellungsverfahren
Absehbare Vertretungsanlässe sind von den Lehrkräften nach Möglichkeit zeitlich so zu legen, dass der Umfang des Unterrichtsausfalls gering gehalten wird.
Vertretungsunterricht: Organisation und Durchführung
Der Vertretungsunterricht erfolgt durch:
unterrichtsfreie Lehrkräfte im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes (einschließlich der Schulleitung)
Lehrkräfte mit zeitgleichem Förderunterricht
Lehrkräfte mit zeitgleichem Ausbildungsunterricht
Zusammenlegung zweier KlassenAufteilung der zu vertretenden Schülerinnen und Schüler auf andere Klassen
Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sein, erhalten die SuS einen reduzierten Unterrichtsplan oder der Unterricht fällt für einen Tag vollständig aus.
Bei ganztägigem Unterrichtsausfall werden die Erziehungsberechtigten der SuS bis Klasse 6 schriftlich informiert. ( Hefteintrag oder Formblatt)
Bei SuS der Klassen 7-9 erfolgt eine schriftliche Information nur auf besonderen Wunsch.
Bei vorzeitigem Beenden des Unterrichts wird die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten durch Nachfrage geprüft, ggf. erfolgt eine telefonische Klärung. Andernfalls verbleibt das Kind in der Schule. Dies gilt insbesondere auch für die mit dem Bus oder dem Taxi zu befördernden SuS.
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter werden nur nach Absprache und in ihnen vertrauten Klassen zum Vertretungsunterricht eingesetzt.
Bei frühzeitig bekannter Abwesenheit stellt die Lehrkraft der Vertretungskraft Unterrichtsmaterial zur Verfügung. Dies sollte auch bei kurzfristig entstehenden Vertretungen - wenn sich die krankmeldende Lehrkraft in der Lage sieht - telefonisch oder durch Email geklärt werden.
Der Vertretungsunterricht wird durch Aushang im Lehrerzimmer geregelt.
Im jeweiligen Klassenbuch wird der Vertretungsunterricht wie der planmäßig erteilte Unterricht sowie die Anwesenheit der SuS durch Eintrag dokumentiert.
Praktische Durchführung:
In vorhersehbarem Krankheitsfalle sollte möglichst am Abend vorher angerufen werden.
Morgens bis 7.10 Uhr kann unter der angegebenen Privatnummer, danach ab 7.30 Uhr in der Schule angerufen werden.
Bei Bekanntwerden von Fehlzeiten wird ein Vertretungsplan erstellt.Der Vertretungsplan wird unverzüglich im Lehrerzimmer ausgehängt.
Der Ausgleich von zusätzlichem Vertretungsunterricht wird zwischen Schulleitung und betreffenden KollegInnen abgesprochen.
Randstunden können entfallen, es sollten jedoch in der Regel 4 Stunden in der Klasse erteilt werden.
Eventueller Stundenausfall sollte über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zulasten einer einzelnen Klasse gehen.
Vorhersehbarer Unterrichtsausfall ist den Eltern vorher bekannt zu geben. Bei Bedarf sind die Schüler bis 11.25 Uhr zu betreuen.
Georg Rosen
Tel.: 0591 / 73 52 9 (priv.)
0591 / 74 67 0 (Schule)