Vorgehensweise bei Beleidigungen
Schwere Beleidigungen gegen Mitschüler, Lehrkräfte sowie andere in der Schule tätige Personen haben zur Folge, dass
- die Erziehungsberechtigten telefonisch informiert werden und
- der Schüler/die Schülerin für den Rest des Tages vom Unterricht
ausgeschlossen wird,
- dem Schüler/der Schülerin untersagt wird, an diesem Tage das
Schulgelände nochmals zu betreten.
Sind die Eltern telefonisch nicht zu erreichen, verbleibt der Schüler/die Schülerin in der Schule und es erfolgt für den folgenden Schultag ein Schulausschluss. Eine Klassenkonferenz wird einberufen.
Andere Beleidigungen führen zu einer Verwarnung.
Die Verwarnungen werden im Lehrerzimmer schriftlich festgehalten. Die Listen sind jeweils zwischen zwei Ferienterminen gültig. Bei drei Verwarnungen werden die Eltern telefonisch informiert :
- Der Schüler/die Schülerin wird für den Rest des Tages vom Unterricht
ausgeschlossen,
- Dem Schüler/der Schülerin wird untersagt, an diesem Tage das
Schulgelände nochmals zu betreten.
Sind die Eltern telefonisch nicht zu erreichen, verbleibt der Schüler/die Schülerin in der Schule und es erfolgt für den folgenden Schultag ein Schulausschluss. Eine Klassenkonferenz wird einberufen.
April 05