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Schulcharta


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Maßnahmen und Konsequenzen



Allgemeines


Zu 1.
- Nicht abgeschlossene Fahrräder sind bei Diebstahl nicht versichert.

Zu 2.
- Verspätungen werden schriftlich festgehalten.
- Nach der dritten Verspätung wird eine Stunde am Dienstagnachmittag nachgearbeitet, der Klassenlehrer stellt eine Aufgabe und informiert die Eltern.
- Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung.

Zu 3.
- Versäumnisse werden nachgeholt.

Zu 4.
- Handys, Mp3-player und andere Musikabspielgeräte werden eingesammelt und nur persönlich an die Eltern / Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Zu 5.
- Bei Nichteinhalten des Rauchverbots werden die Eltern benachrichtigt; Regelverletzung fließt in die Bewertung des Sozialverhaltens ein.

- Das Mitbringen von Drogen, Alkohol, Waffen zieht die Benachrichtigung von
Eltern, Polizei und die Einberufung einer Klassenkonferenz mit Ordnungs-
maßnahmen nach §61 NSchG mit sich.

Zu 6.
- Bei Verschmutzung des Schulgebäudes oder –hofes wird nach Absprache
ein Reinigungsdienst übernommen.


Pausenregeln

Zu 1. – 4.
- Bei Nichtbeachtung der Pausenregeln sind alle Pausenregeln zu Hause abzuschreiben.

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