Regelungen zum Umgang mit Hausaufgaben
- Hausaufgaben sind eine Ergänzung zur Unterrichtsarbeit in der Schule.
- Hausaugaben dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete anzuwenden und ein-
zuüben.
- Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht verwandt werden sollen oder der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig.
Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt:
- Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen.
- Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig, d. h. ohne Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können.
- Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden.
- Es empfiehlt sich, die gestellten Aufgaben nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren.
- Von Freitag zu Montag können Hausaufgaben gegeben werden; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht.
- In der Überprüfungszeit erhalten die Schüler Hausaufgaben.
- Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
- Für die Klassen 1 und 2 20 bis 30 Minuten
- Für die Klassen 3 und 4 30 bis 45 Minuten
- Für die Klassen 5 und 6 50 bis 60 Minuten
- Für die Klassen 7, 8, 9 90 Minuten.
- Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden.
- Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
- Nicht gemachte Hausaufgaben werden von den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften in das „Verhaltensklassenbuch“ notiert.
- Nach dreimaligem Nichterledigen von Hausaufgaben werden die Eltern von der KlassenlehrerIn schriftlich informiert und es wird ein Gespräch mit den Eltern geführt.
- Diese Regelungen zum Umgang mit Hausaufgaben sind den Eltern und SchülerInnen bekanntzugeben und auf Elternabenden wiederkehrend zu thematisieren.