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Startseite Schulprogramm Baustein 7: Konzepte Regelungen zum Umgang mit Hausaufgaben

Schulprogramm


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Regelungen zum Umgang mit Hausaufgaben



- Hausaufgaben sind eine Ergänzung zur Unterrichtsarbeit in der Schule.

- Hausaugaben dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete anzuwenden und ein-
zuüben.

- Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht verwandt werden sollen oder der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig.


Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt:

-
Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen.

- Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig, d. h. ohne Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können.

- Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden.

- Die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden.

- Es empfiehlt sich, die gestellten Aufgaben nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren.

- Von Freitag zu Montag können Hausaufgaben gegeben werden; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht.

- In der Überprüfungszeit erhalten die Schüler Hausaufgaben.

- Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

- Für die Klassen 1 und 2 20 bis 30 Minuten
- Für die Klassen 3 und 4 30 bis 45 Minuten
- Für die Klassen 5 und 6 50 bis 60 Minuten
- Für die Klassen 7, 8, 9 90 Minuten.

- Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden.

- Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.

- Nicht gemachte Hausaufgaben werden von den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften in das „Verhaltensklassenbuch“ notiert.

- Nach dreimaligem Nichterledigen von Hausaufgaben werden die Eltern von der KlassenlehrerIn schriftlich informiert und es wird ein Gespräch mit den Eltern geführt.

- Diese Regelungen zum Umgang mit Hausaufgaben sind den Eltern und SchülerInnen bekanntzugeben und auf Elternabenden wiederkehrend zu thematisieren.

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