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Schulprogramm


Baustein 1 : Wer sind wir? Baustein 2: Was uns wichtig ist! Baustein 3: Was wir schon erreicht haben! Baustein 4: Was wir uns vorgenommen haben! Baustein 5: Was wir konkret umsetzen! Baustein 6: Wie wir uns fortbilden! Baustein 7: Konzepte

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Suchtpräventoinskonzept



1. Gesetzliche Vorgaben

- Erlass vom 01. 07. 05

Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule
RdErl. d. MK v. 3.6.2005 - 23-82 114/5 (SVBl 7/2005 S.351) - VORIS 21069 -
Bezug: Erl. v. 9.1.1989 - 304-82114/4 (SVBl. S.31) - VORIS 21069 00 00 07 012
Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.

Die Schule entwickelt unter Einbeziehung der Schülerschaft und der Erziehungsberechtigten ein Präventionskonzept mit dem Ziel, die heutige und zukünftige Generation vor den gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums sowie des Passivrauchens zu schützen. Der Schulelternrat muss dem Konzept zustimmen.

Das Präventionskonzept ist jährlich neu zu beschließen. In Schulen mit einem Schulprogramm ist das Präventionskonzept in die Schulprogrammentwicklung aufzunehmen.

Im Einzelfall sind von dem Verbot alkoholischer Getränke nach Ziffer 1 Ausnahmen zulässig. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern ist nur zulässig bei Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs II, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unter Anlegung eines strengen Maßstabes kann von dem Verbot befreien die Schulleiterin oder der Schulleiter bei besonderen Gelegenheiten (z.B. Schulentlassungsfeiern, Jubiläen usw.) sowie

die Aufsicht führende Lehrkraft bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. Wenn an der Schulveranstaltung minderjährige Schülerinnen und Schüler teilnehmen, ist die Zustimmung der jeweiligen Klassenelternschaften erforderlich.Von dem Verbot nach Ziffer 1 sind solche Räume und Grundstücksflächen ausgenommen, die ausschließlich Dritten überlassen sind.

Der Bezugserlass wird aufgehoben. Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die bisherigen Raucherlaubnisse erlöschen am 31.7.2005. Das Rauchverbot nach Ziffer 1 wird zum 1.8.2005 wirksam.


2. Ziele des Präventionskonzeptes

Veränderung des Rauchverhaltens allgemein

Durchsetzung des Rauchverbotes aufgrund der Schädlichkeit des Rauchens

Stärkung der Position der Nichtraucher in der Schule

Verringerung des Alkoholkonsums

Verhinderung des Alkoholkonsums in der Schule

Klärung und Offenlegung der Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Eltern

3. Maßnahmen zur Vermeidung des Rauchens und des Konsums alkoholischer Getränke an der Schule

Das Konzept der Pestalozzischule Lingen zur Suchtvorbeugung umfasst sowohl Maßnahmen mit präventivem Charakter als auch mit sanktionierendem Charakter.

3.1. Präventive Maßnahmen
Der nach Schulstufen in drei Areale aufgeteilte Pausenhof bietet ein abgestimmtes abwechslungsreiches Pausenangebot – Basketballkörbe, Tischtennisplatten, Torwand, Hängematte für die Mittelstufe; Fußballplatz, Sitzecke, Kletterwand für die Oberstufe sowie Spielwiese mit Klettergerüst, Netzschaukel, Spielausleihe, Schaukeln und Hügelrutsche für die Unterstufe – und ist elementarer Bestandteil des Antiraucher- und Antidrogenkonzeptes der Schule.
Eine konsequente curriculare Einbindung des Themas „Sucht“ in den Unterricht ab Klasse 5 ist der zweite Baustein im Bereich der präventiven Maßnahmen.
Hierbei werden u.a. die folgenden Materialien eingesetzt:
- BASS – Bausteinprogramm Schulische Suchtvorbeugung für die
Klassenstufen 5,6 und 7-9; Januar 2006
- I lost my lung, Bob!; Mai 2005
Der dritte Bausein präventiver Maßnahmen ist unser Präventionsprogramm „Nichtrauchen macht stark“.





NICHTRAUCHEN MACHT STARK
PRÄVENTIONSPROGRAMM DER PESTALOZZISCHULE LINGEN

Entstehung
Das Thema „rauchende Schüler“ ist seit Jahren ein Dauerbrenner an unserer Schule.
Die gängige Methode wie Rauchertext oder Pausenregeln abschreiben, zeigt bislang keinerlei Erfolg. Auch die Belehrungen über die Schädlichkeit des Rauchens sowie über weitere negative Aspekte sind nicht erfolgversprechend.
Für die Lehrkräfte ist diese Dauerproblematik äußerst unbefriedigend, zeit- und nervenraubend. Die Gewinnung von Aufmerksamkeit ist bei Jugendlichen insbesondere in der Zeit der Pubertät von zentraler Bedeutung. Dabei ist es eher zweitrangig, ob die Zuwendung im Positiven oder Negativen erfolgt.
Bei genauer Betrachtung entsteht der Eindruck, dass unsere alte Vorgehensweise das Rauchverhalten der Schüler eher stabilisiert als abmindert. Die rauchenden Schüler erhalten sehr viel Aufmerksamkeit und zeitliche Zuwendung, sie werden negativ verstärkt. Zum Verhängnis wird dem Jugendlichen dann der schleichende und nicht spürbare Eintritt in die Sucht.
Ansatzpunkt für unsere neue Vorgehensweise ist die Erkenntnis, dass unsere nichtrauchenden Schüler kaum Aufmerksamkeit bekommen. Hier möchten wir ansetzen. Es gilt, das Nichtrauchen als aktives Verhalten anzuerkennen.

Aktion
-
Jeder Schüler, jede Schülerin, der/die sich zum vollständigen Nichtraucher (auch außerhalb der Schule) erklärt, erhält eine Urkunde, für die er/sie einen Euro bezahlen muss.
- Raucher, die den Status des Nichtrauchers erwerben möchten, müssen 2 Monate durchgängig abstinent sein.
- Unter allen Urkundeninhabern werden monatlich 5 Sachpreise verlost, die von Lingener Firmen zur Verfügung gestellt werden (Werbegeschenke).
- Die Urkunden werden jährlich neu angeboten.

Vorteile und mögliche Effekte:
Schüler mit richtigem Verhalten werden belohnt, Nichtrauchen gilt als besondere Verhalten und darf deshalb belohnt werden.
Nichtraucher erhalten regelmäßig Aufmerksamkeit, die wichtig ist, vor allem zu Beginn der Pubertät.
Das Nichtrauchen wird bewusst gewählt, um an den Verlosungen teilnehmen zu dürfen.
Das Programm ist sehr individuell, ein Raucherprozentsatz in der Klasse kann
die Nichtraucheraktion nicht beeinflussen (wie z.B. bei be smart – don´t start).
Einbindung der Schüler
Die Nichtraucherverlosung wird vom Schülerrat übernommen. Die Schüler nehmen die Mitglieder auf und geben die Nichtraucherurkunden aus. Jeden ersten Freitag im Monat in der großen Pause führen sie die Nichtraucherverlosung durch.
Sie bestücken eine Vitrine mit den Preisen für die nächste Verlosung.

Einbindung der Eltern
Die Eltern sind als Organisatoren für die Preise aktiv beteiligt. Gleiches gilt für den Förderverein.

Kontrolle
Eine Kontrolle, ob sich Raucher auf die Nichtraucherliste gemogelt haben, ist seitens der Lehrer nicht notwendig, das erledigen die Schüler selbst.

Zielsetzung
Das Ziel dieses Konzeptes ist nicht, Raucher zu bekehren, sondern die Kinder im unsicheren „Anfängeralter“ für die Nichtraucheraktion zu gewinnen und zu festigen, damit sie sich für das Nichtrauchen entscheiden und gar nicht erst mit dem Rauchen beginnen.



3.2. Sanktionen bei Verstößen gegen das Rauchverbot
Trotz des Präventionsprogamms „Nichtrauchen macht stark“ dürfen die rauchenden Schüler nicht völlig außer Acht gelassen werden. Es muss ihnen stets verdeutlicht werden, dass Rauchen in der Schule vom Gesetzgeber verboten ist und von uns geächtet wird.
Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird von allen Kollegen folgende Vorgehensweise eingehalten:
Der/die Klassenlehrer/-in wird informiert (Eintrag in die Klassenliste).
Benachrichtigung der Eltern nach dreimaligem Regelverstoß.
Permanente Regelverstöße werden bei der Beurteilung des Sozialverhaltens im Zeugnis berücksichtigt.


3.3. Sanktionen bei Verstößen gegen das Verbot des Konsums von Alkohol
Wegen der augenfälligeren und häufig nicht berechenbaren Auswirkungen des Konsums von Alkohol müssen die zu ergreifenden Maßnahmen ungleich härter sein.

Beim ersten Verstoß
Sofortiger Ausschluss vom Unterricht für den restlichen Vormittag. Die Eltern werden aufgefordert, ihren Sohn / ihre Tochter unmittelbar abzuholen. Sollten diese dazu nicht in der Lage sein, wird die Polizei verständigt und um Amtshilfe gebeten.Durchführung einer Klassenkonferenz über Erziehungsmaßnahmen

Ab dem zweiten Verstoß
Sofortiger Ausschluss vom Unterricht für den restlichen Vormittag. Die Eltern werden aufgefordert, ihren Sohn / ihre Tochter unmittelbar abzuholen. Sollten diese dazu nicht in der Lage sein, wird die Polizei verständigt und um Amtshilfe gebeten.
- Durchführung einer Klassenkonferenz über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Information des Jugendamtes
- Information der Drogenberatungsstelle

Die Umsetzung des Präventionskonzeptes soll einhergehen mit der Nutzung externer Fachkräfte der Krankenkassen, Drogenberatungsstelle etc.

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