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Startseite Schulprogramm Baustein 7: Konzepte Gewaltpräventionskonzept

Schulprogramm


Baustein 1 : Wer sind wir? Baustein 2: Was uns wichtig ist! Baustein 3: Was wir schon erreicht haben! Baustein 4: Was wir uns vorgenommen haben! Baustein 5: Was wir konkret umsetzen! Baustein 6: Wie wir uns fortbilden! Baustein 7: Konzepte

Vorgehensweise bei Schulabsentismus Förderkonzept Beratungskonzept Medienkonzept Konzept zur beruflichen Orientierung Gewaltpräventionskonzept Suchtpräventionskonzept Beschlüsse und Regelungen zur Leistungsbewertung Regelungen zum Umgang mit Hausaufgaben Konzept zur Verteilung der Haushaltsmittel



Gewaltpräventionskonzept



1. Gewaltbegriff
Die Erscheinungsformen von Gewalt in Schulen sind vielfältig. Sie reichen von Disziplinlosigkeit im Unterricht, verbalen und körperlichen Attacken gegenüber SchülerInnen und LehrerInnen, Mobbing, Regelverletzungen, Zerstören von Schuleigentum, Diebstahl bis zu Raub und Erpressung. Diese vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt an Schulen können nur mit einem sehr allgemeinen Gewaltbegriff definiert werden. Diese Definition ist jedoch zugleich Grundlage für die weiteren Ausführungen im vorliegenden Präventionskonzept. In Anlehnung an Hurrelmann definieren wir schulische Gewalt als "das Spektrum von vorsätzlichen Angriffen und Übergriffen auf die körperliche, psychische und soziale Unversehrtheit, also Tätigkeiten und Handlungen, die physische und psychische Schmerzen oder Verletzungen bei Schülern und Lehrern innerhalb und außerhalb des Unterrichtsbetriebes zur Folge haben können. Gewalt an Schulen umfasst auch Aktivitäten, die auf Beschädigung von Gegenständen im schulischen Raum gerichtet sind." Beleidigungen, Intrigen und soziale Isolation sind impliziert.



2. Maßnahmen zur Gewaltprävention

2.1. Schulklima
Ein positiv empfundenes Schulklima ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gewaltprävention. Eine enge Orientierung an unserem Leitbild ist für alle am Schulleben Beteiligten unabdingbar.
Orientierung bieten weiterhin Schulordnung, Vereinbarungsvertrag sowie die Vorgehensweise gegen Beleidigungen.
Der Vereinbarungsvertrag, verabschiedet per Gesamtkonferenzbeschluss vom 14. Mai 2002 ist gekennzeichnet durch den Anspruch auf Verständnis, Toleranz und Respekt für den Anderen und durch die Forderung nach Kooperation, Transparenz und Verlässlichkeit.
Die Chance zur Mitgestaltung und Mitverantwortung muss für alle gegeben sein.

2.2. Aufsicht
Die Pausenaufsicht wird durch alle Kolleginnen und Kollegen regelmäßig durchgeführt. Zu Beginn jedes Schuljahres, bei Bedarf auch des Schulhalbjahres, wird der Pausenaufsichtsplan erstellt. Die Vertretungsregelung für die Pausenaufsicht gewährleistet, dass eine Pausenaufsicht immer vorhanden ist.

2.3. Pausenangebote
Durch eine grundlegende Neustrukturierung der Schulhöfe aller Stufen sind weitere Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten entstanden. Für die Mittelstufe wurden erst kürzlich weitere altersgemäße Angebote eingerichtet (Basketballkörbe). Die Oberstufe hat seit Sommer letzten Jahres Netze für die Fußballtore erhalten.
Eine Erweiterung der Pausenangebote auf die Nutzung der Aula hat sich nicht bewährt, da sich die Schüler und Schülerinnen zu einem großen Teil nicht an die geltenden Regeln für die „Innenpause“ gehalten haben. Hier sind weitere Überlegungen vonnöten.

2.4. Offener Unterrichtsanfang
Der Schule kommt heute aus zahlreichen Gründen für das soziale Lernen der Heranwachenden eine zentrale Bedeutung zu. Schule sollte sich nicht nur als Lehranstalt sehen, sondern auch als Lebensraum. Das wird anscheinend auch von den Schülerinnen und Schülern so gesehen. Gefragt, was ihnen am Schulleben besonders gefalle, werden von ihnen mit weitem Abstand vor "typisch schulischen" Belangen (wie Unterricht, besondere Fächer oder Lerninhalte) solche Bereiche genannt, die das soziale Leben der Schule betreffen, z.B. die Pausen, die Freizeit und das Zusammentreffen mit Mitschülern.
Die Pestalozzischule Lingen ermöglicht es den Kindern seit Oktober 2004, zehn Minuten vor dem offiziellen Schulbeginn in die Schule zu kommen. In Absprache mit den Elternvertretern müssen die Kinder nicht mehr wie früher auf dem Schulhof warten, bis sie nach dem ersten Klingelzeichen hereingelassen werden, sondern können sich in ihrer Klasse oder in einem anderen Raum beschäftigen - lesen, Fragen zu den Hausaufgaben klären, mit anderen Kindern spielen etc.
Auch Meinungsverschiedenheiten, die ansonsten unterschwellig den Unterricht negativ beeinflusst hätten, können vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn geklärt werden. Die Lehrkraft hat die Möglichkeit, die Kinder am Morgen einzeln zu begrüßen, nach der Befindlichkeit zu fragen, an Vorkommnisse des Vortags anzuknüpfen. Sie kann aber auch Unterstützung beim Lernen geben.
Viele Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule beginnen auch den offiziellen Schulbeginn, zumindest am Montagmorgen, mit einer offenen Phase, in der sich die Kinder zunächst einmal mit anderen unterhalten und austauschen können, sich eventuell verabreden oder sonstige für sie wichtige Absprachen treffen können.
Unsere Erfahrungen mit dem offenen Unterrichtsbeginn im Sinne einer
Ankommzeit sind durchweg positiv.
Weitere Schwerpunkte von Konflikten werden entschärft durch Pünktlichkeit am Beginn und Ende der Pausen. Alle Kollegen und Kolleginnen verpflichten sich, rechtzeitig zur Aufsicht anwesend zu sein.

2.5. Belehrung (Schulordnung/Waffenerlass)
Jede/r KlassenlehrerIn ist verpflichtet, die Schulordnung und den so genannten Waffenerlass am Anfang des Schuljahres mit den SchülerInnen zu besprechen.

2.6. Vereinbarungsvertrag
Der Vereinbarungsvertrag ist wesentlicher Bestandteil unseres Schulprogramms.
Die Vereinbarung soll das Zusammenleben in der Schule erleichtern, die Selbstverantwortung eines jeden für sich und seine Umgebung stärken und optimale Bedingungen zur Leistungs- und Persönlichkeitsentfaltung schaffen.
Jede/r Klassenlehrer/-in ist verpflichtet, den Vereinbarungsvertrag am Anfang des Schuljahres mit den SchülerInnen erneut zu besprechen.

2.7. Vorgehensweise gegen Beleidigungen
Wie schon eingangs erwähnt, beinhaltet schulische Gewalt ein Spektrum von vorsätzlichen Angriffen und Übergriffen auf die körperliche, psychische und soziale Unversehrtheit, also Tätigkeiten und Handlungen, die physische und psychische Schmerzen oder Verletzungen bei Schülern und Lehrern innerhalb und außerhalb des Unterrichtsbetriebes zur Folge haben können. Diese umfassende Gewaltdefinition erscheint adäquat, da sie auch Beleidigungen, Intrigen und soziale Isolation impliziert.
Seit Beginn der 90er Jahre deutet ein vorsichtiger Vergleich empirischer Studien auf eine leichte bis mäßig steigende Tendenz schulischer Gewalt hin. Dabei kann sich diese eher moderate Zunahme von Gewalt an Schulen – zumindest teilweise - auch in der unter Umständen sensibler gewordenen Wahrnehmung der Betroffenen gründen. Zudem könnte der in einigen Studien berichtete Anstieg zumindest zum Teil auch auf einer höheren Bereitschaft, Gewaltdelikte gegenüber Dritten zuzugeben, beruhen. Insgesamt handelt es sich bei den berichteten Gewaltformen vornehmlich um verbale Aggressionen und nur in geringerem Umfang um Tätlichkeiten und physische Gewalt gegen Personen.
Auch wir beobachten an der Pestalozzischule seit Jahren den Rückgang sozialer Kompetenzen innerhalb der Schülerschaft, der sich ebenso vor allem im verbalen Bereich manifestiert.
Die Schule ist ein Lebensbereich, in dem Kinder und Jugendliche einen Großteil ihrer Sozialisationszeit verbringen. Merkmale der Institution Schule wie Klassengröße, Erwartungsstrukturen (z.B. Versagensängste oder Leistungsdruck), Beziehungsmuster (z.B. Schüler-Schüler oder Lehrer-Schüler-Interaktionen), Unterrichtsqualität und Lernangebote bilden Rahmenbedingungen, die Aggressivität fördern oder mindern können. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Anzahl der Risikofaktoren für die Entstehung von Gewalt in der Schule hoch ist. Dabei können sie auf sehr verschiedenen Ebenen liegen und lassen sich sowohl in außerschulischen Bereichen als auch in schulischen Strukturen wie z. B. der Leistungsbewertung, der Schulorganisation, dem Schulklima und den personalen Beziehungen finden.
Die Existenz und das Ausmaß von Unterschieden bezüglich schulischer Gewalt in verschiedenen Schularten ist umstritten: Wenn auch Studien existieren, die die Schulart als Prädikator für das Phänomen "Gewalt an Schulen" berücksichtigen, so ist der Einfluss stadtspezifischer und sozioökonomischer Umwelten auf die Gewaltbereitschaft von Schülern und Schülerinnen nicht auszuklammern. Nach diesen Studien scheinen Schüler der Haupt-, Real- und Förderschulen Lernen häufiger verbal-aggressives Verhalten auszuleben.
Unsere Erfahrungen belegen, dass gewalttätige Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt die etwas schlechteren Schüler sind, die häufiger wiederholen bzw. deren Versetzungen eher gefährdet sind. Der Umkehrschluss trifft jedoch nicht zu, leistungsschwächere Schüler und Schülerinnen sind nicht überproportional häufig gewaltbereit. Gewalttätige Schüler und Schülerinnen empfinden kaum Freude am Unterricht, sehen keinen Sinn im Lernen und haben eher ein gestörtes Verhältnis zu ihren Lehrern und oft auch zu ihren Eltern. Sie fühlen sich oftmals ‘abgeschrieben’, weil sie z.B. das Gefühl haben, dass die Schule sich nicht genug um sie kümmert und der Unterrichtsstoff nicht genügend erklärt wird. Trotzdem fühlen sich gewaltbereite Schülerinnen und Schüler in der Schule wohl, nicht jedoch im Unterricht und äußern interessanterweise, dass man sie nicht zu Ordnung, Pünktlichkeit und Sauberkeit anhalte und fordern häufig mehr Strenge und höhere Strafen. Sie rechtfertigen ihr Verhalten als „förderschulgemäß“ und legitimieren dadurch ihre Handlungsweise.
Diesen Zustand wollte das Kollegium der Pestalozzischule so nicht weiter hinnehmen. In vielen pädagogischen Konferenzen wurde über die Möglichkeit der Eindämmung aggressiven Verhaltens diskutiert. Da die verbalen Entgleisungen zunehmend das Schulleben negativ beeinflussten, bestand mehrheitlich der Wunsch, diesen Entgleisungen entgegenzuwirken.
Der Theorie des sozialen Lernens zufolge werden neue Verhaltensweisen durch Nachahmung und Identifikation erworben und bestehende Verhaltensmuster verändert. Diese Erscheinungen werden in der Fachliteratur unter dem Begriff der "Modellierung" erfasst. Diese "Modellierungsprozesse" können beim Beobachter drei voneinander unterscheidbare Wirkungstypen hervorrufen: Lerneffekte durch Beobachtung Dritter, Hemmungseffekte als Folge von Beobachtung einer Belohnung oder Bestrafung Dritter sowie den Enthemmungseffekt bei ausbleibender Sanktionierung Dritter.
Zur Vermeidung dieser Lerneffekte erachtete es das gesamte Kollegium als notwendig, das Ausmaß und die Schwere der auftretenden Beleidigungen zu verringern. Nach Absprache mit dem Schulelternrat sowie den Schülervertretern wurde im Dezember 2004 eine Vorgehensweise gegen Beleidigungen erarbeitet, die verschriftlicht wurde und in der Aula unserer Schule im DIN-A-3-Format öffentlich ausgehängt wurde. Den Schülern und Schülerinnen wurde die Vorgehensweise stufenweise (Klassen 1-4; Klassen 5 und 6; Klassen 7-9) erläutert.
Sie sieht vor, schwere Beleidigungen in der Form zu ahnden, dass die Erziehungsberechtigten sofort informiert werden und gebeten werden, ihr Kind abzuholen. Sind die Eltern telefonisch nicht zu erreichen, wird der Schulausschluss verschoben. Andere Beleidigungen führen zu einer Verwarnung, die schriftlich festgehalten wird. Drei Verwarnungen führen wie eine schwere Beleidigung zum Schulausschluss. Eine Klassenkonferenz bzgl. der Festlegung von Ordnungsmaßnahmen wird einberufen, auch um das weitere pädagogische Vorgehen abzusprechen sowie Wiedergutmachungen einzufordern. Die Beurteilung der Schwere einer Beleidigung obliegt der Lehrerschaft. Der Schülerschaft soll auf diese Weise verdeutlicht werden, dass in der Pestalozzischule Lingen Menschen nicht erwünscht sind, die andere durch verbale Aggressionen verletzen. Als verbindlicher Zeitraum für das Punktesystem gilt die Zeit zwischen den Ferien. Auf diese Weise erhält jeder Schüler die Chance eines Neubeginns.
Da die Beleidigung so alt wie die sprechende Menschheit ist, werden wir sie niemals zur Gänze aus der Schule verbannen können. Eine Verringerung der verbalen Entgleisungen ist jedoch zu beobachten. Eine Auswertung der Punkteverteilung am Ende eines jeweiligen Zeitraumes ließ eine Verdichtung der Häufigkeit von Beleidigungen in den Klassen der Oberstufe erkennen. Diese Erkenntnis deckt sich durchaus mit den Auswertungen entsprechender wissenschaftlicher Untersuchungen.

2.8. Beratung - Schulsozialarbeit
Schüler und Schülerinnen, die sich verbal oder körperlich bedroht fühlen, sollen wissen, dass sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrkräfte sowie an unsere Sozialpädagogin, Frau Heike Kramer, wenden können. Hierbei muss auf Wunsch der Ratsuchenden die Verschwiegenheit gewährleistet sein, solange keine Straftaten vorliegen.
Die Pestalozzischule Lingen wird in ihrer Arbeit, wie oben bereits erwähnt, unterstützt durch die Sozialpädagogin Frau Heike Kramer, die mit halber Stundenzahl im Rahmen des NiKo Projektes (Niedersächsisches Kooperations- und Bildungsprojekt) an unserer Schule tätig ist. Das NiKo Projekt dient der Stärkung von Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitskompetenzen in Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie, ist schulischen Standorten zugeordnet und wird mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Landkreises Emsland finanziert. Anstellungsträger ist der Kolping, Berufsbezogene Bildungsarbeit (Jugendmigrationsdienst) in Salzbergen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit bietet Frau Kramer unseren Schülern und Schülerinnen Sprechzeiten an sowie Projekte zur Förderung der Kommunikation, Teamfähigkeit und Körpererfahrung.
In Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner, Frank Eichholt, Sozialpädagoge des Christophorus-Werkes, sind weitere Projekte, hier vor allem ein Judoprojekt, geplant.

2.9. Unterrichtliche Behandlung der Gewaltproblematik - Beschwerderegelung

In geeigneter Weise und in angemessenem Umfang wird die Gewaltproblematik auch im Unterricht aufgearbeitet.
Streitereien oder Prügeleien, die während der Pause nicht von den Aufsicht führenden Lehrkräften geklärt werden konnten, werden möglichst zeitnah zu Beginn der nächsten Stunde besprochen: Der /die betroffene SchülerIn geht alleine oder in Begleitung von Zeugen in die Klasse des Beteiligten und trägt die Beschwerde vor. Je nach Alter der/des SchülerIn besprechen sie den Vorfall alleine oder mit Hilfe der Klassenlehrerin auf dem Flur.
In den meisten Fällen wird Einsicht und Einigung erzielt und der/die SchülerIn entschuldigt sich. Ist ein Schüler zum wiederholten Mal aufgefallen oder ist der Vorfall schwerwiegend, so kann das zu einer Benachrichtigung der Eltern führen. Im Wiederholungsfall wird eine Klassenkonferenz einberufen.



3. Maßnahmen nach Gewaltvorfällen
Mit Gewaltvorfällen muss trotz der bisher durchgeführten Präventionsmaßnahmen gerechnet werden. Gewalt kann selbst bei optimaler Vorsorge nicht ausgeschlossen werden. Besonders im Krisenfall ist es wichtig, schnell und koordiniert handeln zu können. Das folgende Interventionskonzept soll dem Kollegium eine größere Handlungssicherheit im Umgang mit Gewalthandlungen geben.

3.1. „Leichteres“ Fehlverhalten und Mobbing
Der Unterschied zwischen einer unbedeutenden Rempelei und einer ernst gemeinten Attacke oder zwischen einer einmaligen Beschimpfung und einem dauerhaften Mobbing ist häufig nur schwer erkennbar. Deshalb gilt, dass auch leichtes Fehlverhalten sensibel wahrgenommen werden muss. Keinesfalls dürfen die SchülerInnen den Eindruck gewinnen, die Lehrkräfte ignorieren solche Vorfälle. Erleben die SchülerInnen, dass die Lehrkräfte nicht aktiv werden, werten sie dies möglicherweise als Freiraum für solche Handlungen. Aufgrund der oftmals gravierenden Folgen für den Schulerfolg und für die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ist vor allem beim Mobbingverdacht frühzeitig der Dialog zu suchen.


3.2. Massive Gewalthandlungen unter Schülerinnen und Schülern
Bei massiven Gewalthandlungen (Schlägereien etc.) unter SchülerInnen sind ein schnelles Eingreifen und eine konsequente Aufarbeitung notwendig. Die folgende Auflistung der erforderlichen Maßnahmen ist nicht als Abhakliste zu verstehen, sondern soll als Orientierung dienen, was im Einzelfall notwendig werden kann.

3.2.1. Sofortmaßnahmen durch die Lehrkraft
Einschreiten der Lehrkraft, soweit dies realisierbar ist; ggf. Dritte zu Hilfe rufen
Distanz zwischen den Kontrahenten schaffen (räumliche Trennung)
Versorgung des Opfers sicherstellen
Schulleitung über die Gewalttat informieren
Betroffene von Neugierigen abgrenzen; anhören, beruhigen
Konfliktgespräch zwischen den beteiligten Parteien herstellen

3.2.2. Sofortmaßnahmen durch die Schulleitung
Polizei informieren
RdErl. Des MK, MI und des MJ vom 30.09.2003: „Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft“;
SVBl. 12/2003 S. 380
Die Schulleitung hat unverzüglich die Polizei zu informieren bei:
Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikten (z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch), Raubdelikten(z.B. das so genannte „Abziehen“ von Sachen), gefährlichen Körperverletzungen (z. B. mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen) oder gemeinschaftlich begangenen oder anderen erheblichen Körperverletzungen, anderen Gewaltdelikten, insbesondere solchen, die gemeinschaftlich oder wiederholt begangen werden, wie auch bei besonders schweren Fällen von Bedrohung, Beleidigung (z.B. Sexualbeleidigung), Sachbeschädigung (z.B. Graffiti) oder Nötigung; weiterhin politisch motivierten Straftaten, Verstößen gegen das Waffengesetz, Einbruchdiebstählen, aber auch einfachen Diebstählen, wenn sie wiederholt vorkommen, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr(z.B. Steinwürfe) und dem Besitz, dem Handel oder der sonstigen Weitergabe von Betäubungsmitteln. Gemeint sind vollendete wie versuchte Delikte.

Sorgeberechtigte der Opfer und Täter informieren
Eilmaßnahmen des Schulleiters aufgrund seiner Befugnis aus § 43 Abs. 2 Nr. 6 NSchG;
in der Regel ist dies der Ausschluss des der Schülers/In vom Unterricht bis zur Klassenkonferenz.

3.2.3. Pädagogische- und Ordnungsmaßnahmen
Detaillierte Dokumentation der Gewalthandlung durch den Klassenlehrer
Befragungen von Opfern(n), Täter(n) und Zeugen durch den Schulleiter
Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen nach §61 NSchG durch die Klassenkonferenz (Das verbindliche Vorgehen bei der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen muss beachtet werden.)
Elterninformation, Klassengespräche durch den Klassenlehrer
Versuch der Einbindung der Erziehungsberechtigten in den Prozess zur Aufklärung und Verhaltensänderung
Information des Jugendamtes und Einbindung in den Prozess


3.3. Gewaltandrohung / -anwendung gegen Lehrkräfte

3.3.1. Sofortmaßnahmen
Die Schulleitung sollte sofort von der betroffenen Lehrkraft über die Gewaltandrohung/-anwendung informiert werden.
Die Schulleitung informiert den/die KlassenlehrerIn.
Eilmaßnahme des Schulleiters aufgrund seiner Befugnis aus § 43 Abs. 2 Nr.6NSchG; in der Regel ist dies der Ausschluss des/der Schülers/Schülerin vom Unterricht bis zur Klassenkonferenz.
Eventuelle Freistellung der/des Kollegin/Kollegen durch den Schulleiter, wenn sie/er sich bedroht fühlt oder dies als erforderlich angesehen wird.

3.3.2. Einschalten relevanter Institutionen
Die betroffene Lehrkraft kann den Vorfall unverzüglich der Polizei anzeigen.
Der Schulleiter erörtert die seitens der Schule vorgesehenen Maßnahmen (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG) mit der Polizei.
Der Schulleiter informiert das Jugendamt

3.3.3. Pädagogische- und Ordnungsmaßnahmen
Gespräch mit dem/der SchülerIn durch den/die KlassenlehrerIn und den Schulleiter
Begleitung der betroffenen Lehrkraft durch einen Lehrer ihres Vertrauens
Detaillierte Dokumentation des Vorfalls mit allen folgenden Maßnahmen durch betroffene Lehrkraft und den Schulleiter
Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG durch die KlassenkonferenzIntegration und Betreuung des Täters durch den Schulleiter.


Stand: Mai 2007

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