Beratungskonzept
1. Allgemeine Ziele und Aufgaben
Vielfältige Beratungsanlässe sind komplex und spiegeln zunehmend die Orientierungsschwierigkeiten in der Schullaufbahn-, Berufs- und Lebensplanung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern wider. Der daraus wachsende Beratungsbedarf erfordert eine effiziente Beratung mit unterschiedlichen Akzenten.
Nicht das schnelle Weiterreichen des Ratsuchenden an professionelle Beratungsagenturen außerhalb der Schule, sondern strukturierte Beratungsangebote durch alle Kolleginnen und Kollegen sowie das Hereinholen von Experten in die Schule erleichtern einen zeitnahen und nachhaltigen Beratungs- und Unterstützungsprozess.
Erforderlich ist ein Beratungskonzept, das von der klassischen Beratung über Präventionsarbeit bis hin zu nachhaltigen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen reicht und in Netzwerken eingebettet ist. Diese Vernetzung kann nur sinnvoll funktionieren, wenn alle Beteiligten so eng miteinander zusammenarbeiten, wie es ihre spezifische Rolle und ihre Möglichkeiten zulassen. Die internen Beraterinnen und Berater sollten ein Team bilden und sich regelmäßig abstimmen. Zu den externen Beratungseinrichtungen sind stabile und beständige Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte erwarten zu Recht ein umfassendes und schnell erreichbares Beratungsangebot, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden. Nach Möglichkeit sollte zunächst der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin, Ansprechpartner für die Schüler- und Elternschaft bei bestehenden Problemlagen sein. Die Kollegen und Kolleginnen versuchen Fragen vorab zu klären, Lösungen zu finden oder vermitteln bei Bedarf weiter. Praxisgerechte Lösungen, die intern oder extern anzustreben sind, sind das Ziel.
Das Beratungskonzept unserer Schule unterliegt einem dynamischen Entwicklungsprozess, stellt hohe Anforderungen an die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit des Kollegiums und spiegelt die Beratungskultur der Schule wider. Eine Beratungskultur kann wachsen, wenn Erziehen und Lehren als eine Form des Sich-Beratens begriffen wird. Beschlossene Konzepte können immer nur Zwischenergebnis sein.
2. Grundlegende Prinzipien
Zu beratende Personen sind in Abhängigkeit von ihrem Erkenntnis- und Reflexionsstand Experten im Hinblick auf die Einschätzung ihrer eigenen Situation, da sie über die bestmöglichen Kenntnisse der Sachlage verfügen. Die Verantwortung für das eigene Handlungsfeld bleibt bei der jeweiligen Person.
Beratung ist ein Angebot und basiert auf Freiwilligkeit. Erzwungene Beratung trägt keine Früchte. Wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu sein.
Der Berater ist geschützt vor allumfassender Zuständigkeit und damit vor der alleinigen Verantwortung für das Problem. Es handelt sich vielmehr um eine geteilte Verantwortlichkeit aller Beteiligten. Lösungen und nächste Handlungsschritte bedürfen des Konsenses. Ratschläge und Rezepte sind verständlicherweise oft erwünscht, aber wenig hilfreich. Für Prozessentwicklung und Erfolg sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich. Der Berater hat die notwendige Aufgabe, den Beratungsprozess zu moderieren und zu strukturieren, um zu möglichst klaren und eindeutigen Absprachen und Aufgabenverteilungen zu kommen.
Grundsätzlich müssen sich ratsuchende Personen der Verschwiegenheit der Berater sicher sein.
3. Träger der Beratung und deren Aufgaben
Die an der Beratung Beteiligten respektieren die Verantwortungsstruktur innerhalb des Schulsystems. Jeder berät in seinem Aufgabenfeld und ist zunächst für seinen Bereich verantwortlich.
3.1. Klassenlehrkräfte
Grundsätzlich sind die KlassenlehrerInnen für mehrere Fächer und darüber hinaus für alle Klassenangelegenheiten die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer SchülerInnen und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Insbesondere beraten sie SchülerInnen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten, hinsichtlich der Schullaufbahn und informieren Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen. Ebenso beraten und unterstützen sie die Schüler- und Elternvertreter der Klasse.
Die individuelle Lernentwicklung wird von ihnen dokumentiert und ggf. wird ein individueller Förderplan erstellt.
Die Fachlehrkräfte sind ebenso wie die KlassenlehrerInnen in den Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber SchülerInnen und Eltern selbstständig wahr. In den Fällen, in denen sie davon ausgehen können, dass Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich bzw. im Leistungsverhalten einzelner SchülerInnen nicht nur den eigenen Unterricht betreffen und in solchen Fällen, in denen Gruppen von SchülerInnen diese Auffälligkeiten zeigen, nehmen sie Kontakt zum Klassenlehrer/ zur Klassenlehrerin auf und stimmen mit ihr / ihm das weitere Vorgehen ab.
3.2. Schulleitung
Die Schulleitung ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Ratsuchende im Schulbetrieb. Einerseits ist der Schulleiter selbst beratend tätig bei SchülerInnen, KollegInnen und Eltern, andererseits stellt er aber auch wichtige Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen her. Sein direktes Eingreifen in Konflikte bietet auch aufgrund seiner Position eine besondere Wichtigkeit.
3.3. SV-Beratungskräfte (Vertrauenslehrer)
Die SV-Beratungslehrkraft nimmt wichtige Beratungsaufgaben innerhalb der Schulgemeinschaft wahr. Sie betreut die Wahl der Schülervertretung und unterstützt die Schülervertretung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei besonderen Projekten. Diese Lehrkraft kann auch bei persönlichen und schulischen Problemen von den SchülerInnen angesprochen werden.
3.4. Beratungslehrer/-in
Da unsere Schule zurzeit nicht über einen Beratungslehrer / eine Beratungslehrerin verfügt, kann hier nur über den geplanten Einsatz einer solchen Fachkraft gesprochen werden.
Der Beratungslehrer koordiniert die gesamten Beratungsaufgaben der Schule.
Sein Aufgabenbereich konzentriert sich auf die Schullaufbahnberatung hinsichtlich der allgemeinen Orientierung der Eltern und Schüler über die verschiedenen Wege im Bildungswesen. Da unsere Entlassschüler und –schülerinnen in der Regel das BVJ der angrenzenden Berufsschulen besuchen, ergibt sich hier die eingeschränkte Beratung bezüglich der einzelnen Berufsfelder. Darüber hinaus kann in vereinzelten Fällen über den Besuch des BBW nachgedacht werden. Unsere Eltern bedürfen hier besonders der Unterstützung bei der Antragstellung und Durchsetzung ihrer Anliegen. Auch die Einzelberatung über die Persönlichkeit und den Lernstand des Schülers und die curricularen Möglichkeiten der Schule fällt in seinen / ihren Aufgabenbereich. Bei bestehenden Diskrepanzen zwischen Eignung und Schulleistung schlägt der Beratungslehrer Maßnahmen zu ihrer Behebung vor.
Die Einzelfallhilfe bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten erfordert orientierende Beobachtungen und Untersuchungen, die die Beratungslehrkraft zu bewältigen hat. Sie achtet auf die Durchführung vorgeschlagener und mit Lehrern und Eltern vereinbarte pädagogisch-psychologischen Maßnahmen. Bleibt eine Beratung ohne Änderung der Erziehungswirklichkeit unwirksam, versucht sie, die konflikterzeugenden Merkmale des jeweiligen Umfeldes herauszuarbeiten und entsprechende Änderungen anzuregen.
Die Systemberatung ist ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld. Die Beratungslehrkraft organisiert Förderkurse und Trainingsprogramme und übernimmt sie ggf. selbst. Sie informiert über schulpsychologische Arbeit, gibt gewonnene Erfahrungen weiter, um Unterrichtsprozesse durch pädagogisch-psychologische Hilfen zu optimieren.
4. Externe Beratungsangebote
Die Beratungsstellen vor Ort, unterstützende Institutionen und die therapeutischen Einrichtungen der Region sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch einbezogen werden. Die Ratsuchenden können gewiss sein, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
Mit dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, der Agentur für Arbeit, den örtlichen Betrieben und überbetrieblichen Einrichtungen sollte im Rahmen der Beratungsaufgaben zusammengearbeitet werden.
5. Beratungsangebote der Schule
Neben den Eltersprechtagen steht jede Lehrkraft für Elterngespräche nach Terminabsprache zur Verfügung. Die Inhalte der Elterngespräche beschränken sich nicht auf Leistungsauffälligkeiten sondern umfassen den gesamten Entwicklungsprozess der SchülerInnen auf dem Weg des Erwachsen-Werdens. Beratungsgespräche zur Konfliktlösung finden auf Anregung durch die Schulleitung oder der Klassenlehrkraft für Eltern, KollegInnen und SchülerInnen statt.
Darüber hinaus steht die NiKo Fachkraft Eltern und SchülerInnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
5.1. Konzept zur Berufsvorbereitung
Der Übergang von der Schule in das Berufsleben ist ein bedeutender Schritt für jeden Menschen. Unsere Schule versucht mit verschiedenen Maßnahmen, diesen Schritt durch verschiedene Angebote zu erleichtern.
In den vergangenen Jahren hat es deutliche Änderungen in der Berufsausbildung gegeben. Die Berufsbilder haben sich verändert und damit auch die Anforderungen für die einzelnen Berufe. So gilt es, sich im Vorfeld, also schon während der Schulzeit möglichst umfangreich zu informieren. Berufsorientierende Maßnahmen beginnen in der Oberstufe im 7. Schuljahrgang. Eine Übersicht weiterer Maßnahmen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Klasse 7 | Klasse 8 | Klasse 8 | Klasse 9 | Klasse 9 |
| 1. und 2. Halbjahr | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr |
| Einführung des Unterrichtsfaches Wirtschaft als theoretische Grundlage für zukünftige berufsorientierende Maßnahmen | Betriebserkundungen | PA (Febr.) für BO im BTZ s. 1. Hj. Kl. 9) | Besuch der Ausbildungs- börse (September) | Argentur f. Arbeit Einzelberatungstermine mit den Eltern in der Schule (Febr.) |
| Technik: Erwerb des Bohrmaschinenführerscheins | Kurz vor d. Sommerferien: 2-stündige Informationsveranstaltung durch einen Mitarbeiter des Arbeitsamtes (Januar / Februar) | Dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum (Frühjahr) | Zweiwöchige berufsorientierende Maßnahme in Kooperation mit dem BTZ im November (BO) | Agentur f. Arbeit 1x mtl. Beratungsangebot durch das Arbeitsamt |
| Textiles Gestalten: Erwerb des Nähmaschinenführerscheins | 3 Praxistage im Juni an den BBS | 3 ganztägige Praxistage in der Berufsschule im Januar | ||
| Umgang mit dem PC | Leitstellenprojekt BBS Dezember/Januar |