Vorgehensweise bei Schulabsentismus
1. Bei unentschuldigtem oder gehäuftem entschuldigten Fehlen nimmt die KlassenlehrerIn Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und der SchülerIn
auf und bespricht die Gründe des Fehlens und die Konsequenzen, die aus gehäuftem Fehlen erwachsen.
Mögliche Hilfen, auch professioneller Art, werden erläutert.
2. Sollten trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher Ansprachen durch die KlassenlehrerIn weiterhin Schulpflichtverletzungen auftreten, werden die Erziehungsberechtigten durch die KlassenlehrerIn und die Schulleitung angeschrieben.
In diesem Brief werden sie auf ihre Pflichten als Erziehungsberechtigte hingewiesen. Gleichzeitig wird für jedes Fehlen grundsätzlich ein ärztliches Attest verlangt.
Zudem wird spätestens beim 5. Mal unter Berücksichtigung der besonderen individuellen Gegebenheit die Vorstellung beim Gesundheitsamt sowie die Einschaltung des Ordnungsamtes angekündigt.
3. Bei weiterhin gehäuften Fehlzeiten und dem Verdacht einer beginnenden Schulverweigerung nimmt die Klassenleitung Kontakt zum Jugendamt auf.
4. Bei Fortbestehen der Schulpflichtverletzung wird das Ordnungsamt der Stadt informiert. Das Ordnungsamt der Stadt leitet gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren ein.