Praxistage

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    • Niedersächsisches Kultusministerium               Niedersachsen
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    • Die wichtigsten Fragen und Antworten:
    • Betriebs- oder Praxistage an Hauptschulen 
  • Was sind Betriebs- oder Praxistage? (BPT)
      • Schülerinnen und Schüler sollen an diesen Tagen erste Erfahrungen über den Arbeitsalltag im Betrieb sammeln. Dazu sollte auch gehören, dass sie an einem Arbeitsplatz mithelfen oder geeignete Tätigkeiten selbstständig ausführen dürfen.
  • Ab wann sollen BPT durchgeführt werden? Wie werden sie vorbereitet?
      • Die BPT werden im 8. und 9. Schuljahrgang durchgeführt. Vorher haben die Schülerinnen und Schüler schon verschiedene Betriebe erkundet. Sie wissen, dass dort strenge Sicherheitsvorschriften gelten, die strikt eingehalten werden müssen. Sie wissen, dass sie nicht eigenmächtig drauflos arbeiten kön-nen, sondern die Person fragen müssen, die im Betrieb die Verantwortung für sie trägt.
  • Wer ist für die Durchführung verantwortlich?
      • Im Betrieb sollte möglichst eine Person für die Schülerin oder den Schüler der Ansprechpartner sein, von dem sie erfahren, was sie tun dürfen und dem sie Fragen stellen können. Die Entscheidung über die Aufgaben der Schülerinnen und Schüler liegt allein beim Betrieb.
      • Es hat sich oft als sehr günstig herausgestellt, wenn den Schülerinnen oder Schülern zeitweise eine Auszubildende oder ein Auszubildender zur Seite gestellt wird.
  • Wer koordiniert die BPT in einer Region?
      • Alle Hauptschulen in einer Region stimmen die Zeiten für die BPT untereinander ab. Dafür ist eine Fachberaterin oder ein Fachberater im Landkreis verantwortlich. Sie oder er erstellt eine Zeitplanung für das ganze Schuljahr, so dass auch Überschneidungen mit den Betriebspraktika vermieden werden.
  • Wie erfahren die Betriebe, welche Schülerin oder welcher Schüler zu ihnen kommt?
      • Wenn sich ein Betrieb bereit erklärt, Betriebs- oder Praxistage durchzuführen, kann er auch Angaben darüber machen, wie und an welcher Stelle des Betriebs die Schülerin oder der Schüler eingesetzt werden soll. In der Regel wird dies mit der betreuenden Lehrkraft der Schule besprochen. Dabei kann auch festgelegt werden, welche Voraussetzungen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich mitbringen müssen (z. B. bei Arbeiten im Freien, langem Stehen).
  • Können die Betriebe die Schülerinnen und Schüler selbst aussuchen?
      • Ein Betrieb kann mit der Schule vereinbaren, dass sich die Schülerinnen und Schüler "bewerben". Das kann im Vorfeld der BPT helfen, beiderseitige Enttäuschungen zu vermeiden. Grundsätzlich aber soll der BPT auch den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit bieten, Arbeitsplätze in ganz unterschiedlichen Wirtschaftszweigen kennen zu lernen und dafür Interesse zu entwickeln.
  • Können die Schülerinnen und Schüler den Betrieb auch wechseln?
      • Wenn eine Reihe von BPT geplant worden ist (z. B. 5 bis 7 BPT zwischen Herbst- und Weihnachtsferien), sollen die Schülerinnen und Schüler diese "durchstehen", auch wenn es ihnen schwer fällt. Das Entwickeln von Anstrengungsbereitschaft gehört zu den Zielen der BPT: Schülerinnen und Schüler entscheiden also nicht selbst, ob ein Wechsel vorgenommen wird.
  • Was passiert, wenn der Betrieb feststellt, dass jemand nicht geeignet ist?
      • Ein Wechsel kann aber sinnvoll und in Einzelfällen auch notwendig sein, wenn die BPT für die Jugendlichen oder für die Betriebe zu einer nicht erträglichen Belastung werden. Sowohl der Betrieb als auch die Schule können in diesen Fällen nach gegenseitiger Absprache die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler aus dem BPT herausnehmen. Die Schule entscheidet dann über den weiteren Verbleib des Jugendlichen in der Schule oder in einem anderen Betrieb.
  • Welche Aufgaben können Schülerinnen und Schüler in den Betrieben übernehmen?
      • Wenn die Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahrgang das erste Mal in einen Betrieb kommen, sind sie in der Regel noch sehr unsicher, - auch wenn sie diese Unsicherheit manchmal überspielen. Sie sollten solche Aufgaben übernehmen dürfen, an denen sie sich bewähren und das Gefühl erhalten können, etwas zu leisten. D. h., die Tätigkeiten sollen sie fordern, aber nicht dauerhaft überfordern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass häufig die Schülerinnen und Schüler im Betrieb viel leistungswilliger sind und mehr Ausdauer haben als im Unterricht.
  • Wer betreut die Jugendlichen? Wie werden sie betreut?
      • Die Schülerinnen und Schüler werden während der BPT von einer Lehrkraft ihrer Schule betreut. Diese hat schon vor Beginn der BPT Kontakt zum Betrieb aufgenommen und mit ihm vereinbart, wie oft und zu welchen Zeiten sie die Schülerin oder den Schüler aufsuchen sollte. Beide Seiten, sowohl die Schule als auch der Betrieb, informieren sich gegenseitig, wenn es während der BPT zu Schwierigkeiten kommt (z. B. unentschuldigtes Fernbleiben) und vereinbaren die notwendigen Maßnahmen.
      • Die betreuende Lehrkraft soll Gelegenheit haben, die Schülerin oder den Schüler persönlich zu sprechen und sich mit dem Ansprechpartner im Betrieb über Beobachtungen zum Verhalten, zur Lernmotivation und zur Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten auszutauschen.
  • Wie werden die Praxiserfahrungen in den Unterricht aufgenommen?
      • Die BPT werden im Unterricht sorgfältig vor- und nachbereitet. Dazu gehört, dass Fragen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet werden (z. B zu Mathematik oder Deutsch). Es ist aber auch notwendig, die Eindrücke und Beobachtungen der Jugendlichen aufzuarbeiten.
      • Das geschieht durch die Präsentation von Arbeitsergebnissen vor der Klasse, ggfs. auch vor Eltern. Die Schülerinnen und Schüler werden immer wieder angehalten, ihre Arbeitsleistungen selbst einzuschätzen und zu bewerten. Dazu führen sie einen Nachweis über die BPT und andere Maßnahmen der Schule zur Berufsorientierung (z.B. Berufswahlpass).
  • Wie schlagen sich die Leistungen während der BPT in den Zensuren nieder?
      • Die betreuende Lehrkraft kann vorschlagen, dass die Präsentation über die Ergebnisse der BPT eine schriftliche Lernkontrolle des Fachunterrichts ersetzt. Das ist ein großer Anreiz für die Schülerinnen und Schüler, ihre Praxiserfahrungen gründlich aufzuarbeiten und ansprechend zu gestalten. Außerdem können positive Leistungen während der BPT durch eine Bemerkung im Mittelteil des Zeugnisses vermerkt werden.

     

      Müssen die Betriebe Beurteilungen schreiben?

      • Nein! Die Betriebe erhalten von der betreuenden Lehrkraft einen Vordruck, auf dem sie die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an den BPT bescheinigen. Sie werden außerdem gebeten, eine knappe Einschätzung der Schülerin oder des Schülers abzugeben (Vordruck). Die Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Betrieb und der betreuenden Lehrkraft gehen als wichtige Hinweise in die Förderplanung der Schule ein.
  • Wie kommen die Schüler zum Betrieb?
      • Verantwortlich ist die Schule. Sie berücksichtigt dabei, dass die Schülerinnen und Schüler den Betrieb von ihrem Wohnort in zumutbarer Entfernung erreichen können.
  • Wer haftet, wenn eine Schülerin oder ein Schüler während der BPT zu Schaden kommt oder selbst einen Schaden im Betrieb verursacht?
      • Für die BPT gelten die Bestimmungen für das Schülerbetriebspraktikum entsprechend.
      • Dies gilt insbesondere für den Unfallschutz.
      • Die niedersächsischen Hauptschulen führen ab dem Schuljahr 2005/06 für den 8. Schuljahrgang zum ersten Mal die Betriebs- oder Praxistage verbindlich durch.
      • Ab dem Schuljahr 2006/07 finden diese Betriebs- oder Praxistage in den 8. und 9. Schuljahrgängen der Hauptschule regelmäßig statt.
      • Dieses wichtige Element der Berufsorientierung hat in der Hauptschule ein besonderes Gewicht: Sie gibt dieser Schulform ein berufsbezogenes Profil.
      • Insgesamt stehen für berufsorientierende Maßnahmen in den beiden Schuljahrgängen mindestens 60 und höchstens 80 Tage zur Verfügung. Während dieser Zeit finden Betriebserkundungen, Schülerbetriebspraktika, aber auch berufsbezogene Projekte in den berufsbildenden Schulen oder im Fachunterricht der Hauptschule selbst statt (z.B. Schülerfirmen).
      • Für die Betriebs- oder Praxistage ist ein Teil dieses Zeitraumes von 60 bis 80 Tagen vorgesehen. Die Anzahl ist abhängig von den regionalen Gegebenheiten, insbesondere von den Möglichkeiten und der Bereitschaft der Betriebe im Umkreis einer Hauptschule.
      • Detaillierte Informationen zur Berufsorientierung an Hauptschulen sind im Internet abrufbar unter http://www.mk.niedersachsen.de  
      • <Themen<Unsere Schulen<Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen.

     

      • Herausgeber
      • Niedersächsisches Kultusministerium
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      • 30159 Hannover
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      • oder bibliothek@mk.niedersachsen.de
      • Gestaltung: www.thomas-hey.de
      • Druck: Druckhaus Wirth, Stadtoldendorf
      • August 2004

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