| REGIONALE LEHRERFORTBILDUNG |
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen
Organisatorische Erläuterungen
VeDaB-Datenbank - Online-Anmeldeverfahren
Anschrift des Büros der Reg. Lehrerfortbildung / Impressum
Niedersächsisches
Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
(NLQ)
Niedersächsische
Landesschulbehörde (NLSchB)
Informationen
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom 01. Februar 2010 / 03. Januar 2011
Vorbemerkung
Die
Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) enthält Angebote des Niedersächsischen
Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), der Niedersächsischen
Landeschulbehörde (NLSchB), der Regionalen Fortbildung (RLFB) und externer
Anbieter wie Institutionen der Erwachsenenbildung, Universitäten,
Beratungsunternehmen und Einzelpersonen.
Die
Qualifizierungsangebote dienen dem Erhalt, der Ergänzung oder der Erweiterung
der Professionalität sowie der Vorbereitung auf neue Aufgaben von Personen, die
in Eigenverantwortlichen
Die
Angebote zur Fortbildung, Weiterbildung, Begleitung und Beratung orientieren
sich am Bedarf der Eigenverantwortlichen
Adressaten
Adressaten
und Vertragspartner der Veranstaltungen sind Eigenverantwortliche
Änderungsanzeigen
Sollten
sich Änderungen z. B. des Tagungsortes oder der Anfangszeiten ergeben, werden
die ein-geladenen Personen und die
Anreisen ohne Einladung
Ohne Einladung ist eine Teilnahme
nicht möglich.
Arbeitsmaterialien
Arbeitsmaterialien
werden i. d. R. in der Veranstaltung verteilt. Die Kosten hierfür sind in der
Veran-staltungsgebühr enthalten oder können von der Leitung vor Ort erhoben
werden. Informationen zu den Arbeitsmaterialien sind in der Ausschreibung
enthalten.
Ausfall
von Veranstaltungen
Die
Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung
der Veran-staltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringe
Teilnehmerzahl) bleibt vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben.
Bereits
begonnene Veranstaltungen (z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, die sich über mehr
als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (z. B. erhebliche
Verringerung der Teilnehmerzahl, Erkrankungen der Veranstaltungsleitung bzw. der
Referierenden) ebenfalls abgesagt oder neu terminiert werden. In diesem Fall
werden nur die Kosten für die bis dahin besuchten Veranstaltungen erhoben.
Der
Veranstalter ist bemüht, für die abgesagten Veranstaltungen Ersatztermine
anzubieten.
Ausschreibung
Die
Ausschreibungen aller Veranstaltungen werden in der Veranstaltungsdatenbank veröffentlicht.
Die jeweilige Ausschreibung enthält detaillierte Informationen zu den
Veranstaltungen. Die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an
Veranstaltungen sind Bestandteil der Ausschreibungen.
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Allgemeine
Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen |
Berücksichtigung
von Beeinträchtigungen
Personen
mit einer Behinderung werden gebeten, bei der Meldung unter „Bemerkungen“
mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen
bei der Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden (z. B. barrierefreier
Zugang zur Unterkunft).
Dienstreisegenehmigung
Der
Antrag auf Genehmigung der Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die
Einladung
Mit
der Einladung nimmt der Veranstalter die Meldung (s. u.) der teilnahmewilligen
Person an. Die Einladung wird in der Regel mindestens zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und an die
Die
Einladung verpflichtet grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten
Veranstaltung bzw. Veran-staltungsreihe.
Erziehungsurlaub
Schulen/Dienststellen
können auch Personen während der Elternzeit zu den Veranstaltungen entsenden.
Kinderbetreuung
Um
Personen mit Kindern die Teilnahme an kostenfreien Veranstaltungen zu
erleichtern, können unter bestimmten Voraussetzungen gem. §
14 Abs. 4 NGG nachgewiesene Mehrkosten für die Kinderbetreuung im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in angemessener Höhe erstattet
werden. Hierzu ist es erforderlich, dass rechtzeitig vor Beginn der
Veranstaltung – unmittelbar nach Erhalt der Einladung – ein formloser Antrag
beim NLQ oder der NLSchB gestellt wird.
Die
Erstattung von Kinderbetreuungskosten ist nur möglich für Kinder unter 12
Jahren. Die Kosten sind angemessen, wenn sie die Leistungen, die Krankenkassen
üblicherweise nach § 38 SGB V gewähren, nicht übersteigen.
Bei
kostenpflichtigen Veranstaltungen ist ein entsprechender Antrag bei der
entsendenden
Kosten
Alle
öffentlichen
1.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Veranstaltungsgebühr
bei den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen. Die Kostenbeiträge sind nach
dem Merkmal mit und ohne Übernachtung aufgeführt.
Vertrags-
und Zahlungspartner ist grundsätzlich die
Die
Teilnahme von Selbstzahler/innen, z. B. Lehrkräfte an mehreren
Zeitgleich
mit der Einladung zu der Veranstaltung erhalten die
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Allgemeine Bedingungen für die
Teilnahme an Veranstaltungen |
Sofern
die
Die
Erstattung der Fahrtkosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann aus dem
Schulbudget erfolgen (vgl. Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der
2.
Für Veranstaltungen ohne den Hinweis auf eine Kostenpflicht werden die
Veranstaltungs- und Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin aus
Landesmitteln übernommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um
Fortbildungen
-
mit hoher bildungspolitischer Priorität für das gesamte Land,
-
zur Vermittlung einheitlicher Standards,
-
zur Qualifizierung der Expertinnen und Experten des niedersächsischen Unterstützungssystems
(Multiplikation, Fachberatung etc),
-
zur Entwicklung von landesweit bedeutsamen Konzepten und Materialien und
-
zur Fortführung bestehender Programme aufgrund vertraglicher Bindungen.
Meldung
Die
Meldungen für Veranstaltungen erfolgen ausschließlich online über die
Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) unter
http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=1597. Rechtlich stellt die Meldung ein
Angebot der meldenden Person an den Veranstalter dar, an der ausgeschriebenen
Veranstaltung zu den jeweils bezeichneten Bedingungen teilnehmen zu wollen. Mit
der Zusendung der Einladung hat der Veranstalter die Meldung akzeptiert, d. h.,
es ist eine verbindliche Anmeldung zustande gekommen.
Bei
der Meldung ist die Adresse der jeweiligen
•
ob am Veranstaltungsort eine Übernachtung gewünscht wird
•
ob auf Grund einer Beeinträchtigung eine besondere Unterbringung oder Assistenz
erforderlich ist
•
dass die Zustimmung der vorgesetzten Stelle vorliegt
•
dass die Kosten (Teilnahmegebühr, Übernachtung, Verpflegung, sonstige) von der
entsendenden
Meldungsschluss
Meldungen
nach Ablauf der Meldefrist werden i. d. R. nicht berücksichtigt
Mutterschutz
Frauen
im Mutterschutz außerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots (sechswöchiger
Zeitraum vor einer Entbindung) können an Veranstaltungen teilnehmen.
Reisekosten,
Fahrtkosten
Bei
kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Reise- bzw. Fahrtkosten von den
entsendenden
Bei
Teilnahme an dienstlichen, nicht kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen (sind
besonders gekennzeichnet) erhalten die Teilnahmeberechtigten Reisekostenvergütung
gemäß § 11 Abs. 4 BRKG. Fahrtkosten werden nach den Bestimmungen des
Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der jeweils für Niedersachsen geltenden
Fassung erstattet. In der Regel werden die Kosten, die sich bei Inanspruchnahme
der niedrigsten Wagenklasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels
ergeben, ersetzt. Alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere
der Großkundenrabatte des Landes Niedersachsen oder die Bahncard, sind
auszunutzen.
Bei Benutzung des privaten Pkw
wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter
Strecke, höchstens jedoch 60,00 Euro für Hin- und Rückfahrt erstattet.
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Allgemeine
Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen |
Hierbei
wird grundsätzlich von der kürzesten Strecke ausgegangen. Ein Anspruch auf
Sachschadenersatz besteht nicht.
Aus
wirtschaftlichen Gründen kann bei Bildung von Fahrgemeinschaften eine
Wegstreckenentschädigung in Höhe von 30 Cent je Kilometer zurückgelegter
Strecke gezahlt werden. Hierbei besteht nur bei vorheriger schriftlicher
Anerkennung des erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung eines
Kraftwagens ein Anspruch auf Sachschadenersatz. Der Vermerk über die
Anerkennung des erheblichen dienstlichen Interesses ist mit der
Reisekostenrechnung vorzulegen. Ferner werden Unterkunft / Verpflegung von Amts
wegen gewährt. Mögliche Abweichungen dieser Regel, z. B. bei Veranstaltungen
mit Kooperationspartnern, sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Rücktritt
Ein
Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail oder auch telefonisch bei der
zuständigen Or-ganisationseinheit des Anbieters erfolgen. Geht die Abmeldung
bis zu dem in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Meldeschluss beim
Veranstalter ein, entstehen keine Kosten.
Stornierungskosten
Abmeldungen
nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der
Ver-anstaltungsgebühr. Der entsendenden
Teilnahmebescheinigung
Nach
erfolgreicher Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe und nach
Erbringung aller geforderten Leistungen erhalten die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eine (qualifizierte) Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat
(Weiterbildungsmaßnahme) einschließlich einer Ausfertigung für ihre
Personalakte. Diese Bescheinigungen werden am Ende der Veranstaltung bzw. am
letzten Tag der Veranstaltungsreihe ausgehändigt.
Teilnahmepflicht
Die
Einladung zu einer ein- oder mehrphasigen Qualifizierung verpflichtet zur
Teilnahme an allen Veranstaltungen dieser Maßnahme und zur Erbringung der
geforderten Leistungen. Die Teilnahme schließt die Freistellung von
entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein.
Das
Verlassen einer Veranstaltung muss der Veranstaltungsleitung und der
Teilnahmevoraussetzung
Teilnahmevoraussetzung
ist u. a. die Zugehörigkeit zur Zielgruppe (s. Adressaten). Näheres regelt die
Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung.
Überzeichnung
Übersteigt
die Zahl der Meldungen das Angebot an Teilnehmerplätzen, so führt die Niedersächsische
Landesschulbehörde ein Auswahlverfahren unter Beteiligung des
Schulbezirkspersonalrats, der Frauenbeauftragten und ggf. der
Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte durch. Bei einer deutlichen Überzeichnung
ist der Veranstalter bemüht, eine weitere Veranstaltung zum gleichen Thema
anzubieten. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über die Entscheidung und über einen möglichen
zusätzlichen Termin informiert. Bei einer erneuten Meldung sollte auf die
erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hingewiesen werden.
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Allgemeine Bedingungen für die
Teilnahme an Veranstaltungen |
Unterkunft
und Verpflegung
Die
Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Abweichungen werden in der Ausschreibung
bekannt gegeben.
Bei
kostenpflichtigen Veranstaltungen werden die Kosten mit und ohne Übernachtung
angegeben. Wird eine Übernachtung nicht in Anspruch genommen, werden Frühstück
und Abendessen in der Regel nicht gestellt. Ausnahmen bilden z. B.
Veranstaltungen, die sich über das Abendessen hinaus fortsetzen. Hier ist auch
das Abendessen in den Kosten enthalten. In den Ausschreibungen sind die
entsprechenden Hinweise enthalten.
Organisatorische
Erläuterungen
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Organisatorische
Erläuterungen
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Bei
dem nachstehenden Text handelt es sich weitgehend um wörtliche Übernahmen
aus dem Erlass vom 23.04.1996 "Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im
niedersächsischen Schulwesen" im Sinne von Grundinformationen.
Einige Passagen des Erlasses sind dafür zusammengefasst, umgestellt, gekürzt
oder sinngemäß umformuliert. Nähere Hinweise auf zugrundeliegende
Gesetze, Erlasse und Verordnungen sind dem vollständigen Erlasstext
(veröffentlicht in SVBl 5/1996)
zu entnehmen. |
Regionale
Fortbildungsveranstaltungen wenden sich nach Maßgabe der Ausschreibung an alle
Schulen und Lehrkräfte in den Fortbildungsregionen.
An
Veranstaltungen der dienstlichen Fortbildung können insbesondere teilnehmen:
-
Lehrkräfte, einschließlich der beurlaubten, aus
dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen MK
-
Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft,
die nicht aus dem Landesdienst beurlaubt sind, auf eigene Kosten
-
pädagogische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter/Betreuungskräfte
-
Schulassistentinnen und -assistenten
-
Erziehungsberechtigte, vor allem
Elternvertreterinnen und - vertreter
-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen
Bildungsbereichen
Zielgruppenhinweise
Zielgruppenhinweise
sind eine Empfehlung und schließen Interessenmeldungen aus anderen Schulformen
nicht generell aus! Wenn Sie sich für einen Kurs interessieren, sollten Sie
dieses auch im Kollegenkreis mitteilen – ggfs. kann dann aufgrund des größeren
Interessentenkreises auch ein Kurs für diese Gruppe wiederholt und sogar auf
spezielle Fragestellungen zugeschnitten werden.
Die Anmeldungen müssen grundsätzlich
spätestens 4 Wochen vor Kurstermin bei der ausschreibenden Stelle vorliegen.
Sie
sind grundsätzlich online über die VeDaB-Datenbank einzureichen. Die Teilnahme
von Lehrkräften benachbarter Fortbildungsregionen ist möglich, sofern noch Plätze
zur Verfügung stehen.
Eine
besondere Bestätigung der Einladung erfolgt nicht. Rechtzeitig vor Beginn des Kurses (in der Regel 2
Wochen vorher) erhalten Sie eine Einladung. Sollten Sie eine Woche vor dem
Kurstermin noch keine Einladung erhalten haben, rufen Sie uns bitte an!
Die
Einladung verpflichtet grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten
Veranstaltung.
Muss
die Bereitschaft zur Teilnahme dennoch aus dringenden dienstlichen oder persönlichen
Gründen zurückgezogen werden, so hat dies umgehend unter Darlegung der Gründe
zu geschehen. Ein Rücktritt ist frühzeitig der einladenden Stelle mitzuteilen,
damit der Platz ggf. anderweitig vergeben werden kann.
Organisatorische
Erläuterungen
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Aufgaben
der Schulleitung und der Konferenzen
Die Schulleitung ist
verpflichtet, alle Angebote der dienstlichen Fortbildung rechtzeitig in der
Fortbildungsangebote
außerschulischer Träger
An
Veranstaltungen außerschulischer Träger, auf die im regionalen
Fortbildungsprogramm hingewiesen wird, können Lehrkräfte teilnehmen. Sie
beantragen Sonderurlaub gemäß § 6 Abs.
1 Sonderurlaubsverordnung bzw. bei einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis
Bildungsurlaub nach dem Nieders. Bildungsurlaubsgesetz.
Arbeitskreise
Die
Lernwerkstätten wollen in einer möglichst freien, selbst bestimmten
Fortbildung Impulse für ein handlungsorientiertes, ganzheitliches und
entdeckendes Lernen geben. Bei den Fahrten von Lehrkräften zu den hier
beschriebenen Lernwerkstätten und Arbeitskreisen handelt es sich um Fahrten
gem. § 23 Bundesreisekostengesetz. Damit besteht der gleiche
Versicherungsschutz wie bei sonstigen Veranstaltungen der Lehrerfortbildung,
einschließlich der An- und Abreise.
Zur
Finanzierung von Fahrt- und Sachkosten stehen allerdings keine Haushaltsmittel
zur Verfügung (sofern nicht eine ausdrückliche Fahrtkostenzusage vorliegt). Für
diese Veranstaltungen ist keine Anmeldung beim Fortbildungsbeauftragten
erforderlich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es aber notwendig, die
Schulleitung über den Besuch dieser Veranstaltungen zu informieren.
Benachrichtigen
Sie aus organisatorischen Gründen bitte vor Ihrem Besuch die Leiter/innen der
Lernwerkstätten und Arbeitskreise.
VeDaB-Datenbank
- Online-Anmeldeverfahren
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Bei
dem nachstehenden Text handelt es sich weitgehend um die wörtliche Übernahme
der Veröffentlichung des NiLS im Sinne von Grundinformationen aus
dem Schulverwaltungsblatt 1/2007. |
Online-Recherche
und Online-Anmeldungen für Kurse, Tagungen und Arbeitssitzungen
Die niedersächsische
Veranstaltungsdatenbank für den schulischen Bildungsbereich (VeDaB)
Qualifizierungsangebote im Netz
Seit
Beginn des Schuljahres 2006/07 betreibt das Niedersächsische Landesamt für
Lehrerbildung und

Unter http://vedab.nibis.de bietet
die Veranstaltungsdatenbank die Möglichkeit, nach Qualifizierungsangeboten zu
recherchieren, die entsprechenden Veranstaltungsinformationen abzurufen und sich
über das Internet anzumelden.
VeDaB-Datenbank
- Online-Anmeldeverfahren
|

Angebote
online erkunden und online anmelden
In
der Datenbank sind die Qualifizierungsmaßnahmen des NiLS und der niedersächsischen
Fortbildungsregionen sowie Angebote von Partnern veröffentlicht.
Die
Veranstaltungsdatenbank gewährt somit einen landesweiten Überblick über
Aktivitäten und Schwerpunkte im Bereich von Fort- und Weiterbildung.
Um
die Organisation von Veranstaltungen zu vereinfachen, ist mit Inbetriebnahme der
Datenbank die Kursanmeldung auf ein komfortables Online-Verfahren umgestellt
worden.
Bitte
beachten Sie:
Es
werden grundsätzlich nur noch Online-Anmeldungen berücksichtigt.

VeDaB-Datenbank
- Online-Anmeldeverfahren
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Nach
Auswahl einer Veranstaltung werden die Anmeldeinformationen nicht wie bisher
umständlich per Fax an den Veranstalter übermittelt, sondern nach Aufruf der
Schaltfläche „Online-Meldung“ in einem Online-Formular erfasst. Die für
das Veranstaltungsmanagement erforderlichen Daten (Name,
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Einladungen und Unterlagen per E-Mail Die
Einladungen zu einer Veranstaltung werden in der Regel an die persönlichen
E-Mail-Konten der Adressaten gesandt und - sofern bei Briefen an
Schulpersonal der Dienstweg einzuhalten ist - auch an die amtlichen
E-Mail-Konten der Schulleitungen. Zusätzliche Hinweise zur Veranstaltung
(Arbeitsplan, Anreiseinformationen) werden als Dateianhang mit der
Einladung übermittelt oder im Internet bereitgestellt. Auch die jeweils
aktuelle Teilnehmerliste kann von den gemeldeten Teilnehmerinnen und
Teilnehmern jederzeit abgerufen werden. |
Anschrift
des Büros der Reg. Lehrerfortbildung / Impressum
|
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Landesschulbehörde |
Telefon:
04441/937323 |
Regionale
Lehrerfortbildung VEC/CLP
|
Fax:
04441/937329
|
Der
Fortbildungsbeauftragte
|
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Außenstelle
Vechta W015
|
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|
Große
Str. 43 |
fortbildung-vechta@lschb-os.niedersachsen.de |
|
49377
Vechta |
www.lehrerfortbildung.de.vu |
|
Impressum: Herausgeber: Gestaltung: Druck: Auflage: Internetfassung: |
Regionale
Lehrerfortbildung der Region Vechta/Cloppenburg Gisela
Spille, Verwaltungsangestellte RLFB CSW
- Druckerei des Caritas-Sozialwerkes Dinklage 450 Stück Rudolf
Thobe, HRS Garrel, Fachberater Berufsorientierung |
|
© Reg.Lfb Vechta - Cloppenburg / Stand 1.2.2011 |