© Reg.Lfb Vechta - Cloppenburg  /  Stand 1.2.2011

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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

Organisatorische Erläuterungen 

VeDaB-Datenbank - Online-Anmeldeverfahren

Anschrift des Büros der Reg. Lehrerfortbildung / Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

 

Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung

(NLQ)

Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB)

 

Informationen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom 01. Februar 2010 / 03. Januar 2011

 

Vorbemerkung

Die Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) enthält Angebote des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), der Niedersächsischen Landeschulbehörde (NLSchB), der Regionalen Fortbildung (RLFB) und externer Anbieter wie Institutionen der Erwachsenenbildung, Universitäten, Beratungsunternehmen und Einzelpersonen.

Die Qualifizierungsangebote dienen dem Erhalt, der Ergänzung oder der Erweiterung der Professionalität sowie der Vorbereitung auf neue Aufgaben von Personen, die in Eigenverantwortlichen Schule n, in anderen Bildungseinrichtungen, z. B. in Seminaren, und in der Bildungsverwaltung tätig sind.

Die Angebote zur Fortbildung, Weiterbildung, Begleitung und Beratung orientieren sich am Bedarf der Eigenverantwortlichen Schule (Qualifizierungskonzept) und an den Bedürfnissen der in den Bildungseinrichtungen und Bildungsverwaltungen tätigen Personen. Die Anbieter sind bestrebt, mit ihren Angeboten die Ansprüche nach Menge, Vielfalt und Qualität der Veranstaltungen sowie nach Zeit- und Standortnähe zu erfüllen. Die Veranstaltungsdatenbank ist unter http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=1597 erreichbar.

 

Adressaten

Adressaten und Vertragspartner der Veranstaltungen sind Eigenverantwortliche Schule n, andere Bildungseinrichtungen und Bildungsverwaltungen, die an einer systematischen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen ihrer Beschäftigten interessiert sind. Der angesprochene Personenkreis ist vorrangig – aber nicht ausschließlich – im niedersächsischen Landesdienst beschäftigt (vgl. Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen, Erl. d. MK v. 23.4.1996 - 202.2-84 201).

 

Änderungsanzeigen

Sollten sich Änderungen z. B. des Tagungsortes oder der Anfangszeiten ergeben, werden die ein-geladenen Personen und die Schule n / Dienststellen rechtzeitig – in der Regel per E-Mail – informiert.

 

Anreisen ohne Einladung

Ohne Einladung ist eine Teilnahme nicht möglich.

 

Arbeitsmaterialien

Arbeitsmaterialien werden i. d. R. in der Veranstaltung verteilt. Die Kosten hierfür sind in der Veran-staltungsgebühr enthalten oder können von der Leitung vor Ort erhoben werden. Informationen zu den Arbeitsmaterialien sind in der Ausschreibung enthalten.

 

Ausfall von Veranstaltungen

Die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veran-staltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringe Teilnehmerzahl) bleibt vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben.

Bereits begonnene Veranstaltungen (z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, die sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (z. B. erhebliche Verringerung der Teilnehmerzahl, Erkrankungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden) ebenfalls abgesagt oder neu terminiert werden. In diesem Fall werden nur die Kosten für die bis dahin besuchten Veranstaltungen erhoben.

Der Veranstalter ist bemüht, für die abgesagten Veranstaltungen Ersatztermine anzubieten.

Ausschreibung

Die Ausschreibungen aller Veranstaltungen werden in der Veranstaltungsdatenbank veröffentlicht. Die jeweilige Ausschreibung enthält detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen. Die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind Bestandteil der Ausschreibungen.


 

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

 

Berücksichtigung von Beeinträchtigungen

Personen mit einer Behinderung werden gebeten, bei der Meldung unter „Bemerkungen“ mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden (z. B. barrierefreier Zugang zur Unterkunft).

 

Dienstreisegenehmigung

Der Antrag auf Genehmigung der Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die Schule / Dienststelle zu richten.

 

Einladung

Mit der Einladung nimmt der Veranstalter die Meldung (s. u.) der teilnahmewilligen Person an. Die Einladung wird in der Regel mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und an die Schule / Dienststelle versandt. Die Einladung enthält alle Informationen über den Verlauf der Veranstaltung sowie den Arbeitsplan bzw. die Tagesordnung. Anreiseskizzen der Veranstaltungsorte werden – soweit erforderlich – mit der Einladung bzw. über einen Link in der VeDaB zur Verfügung gestellt.

Die Einladung verpflichtet grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung bzw. Veran-staltungsreihe.

 

Erziehungsurlaub

Schulen/Dienststellen können auch Personen während der Elternzeit zu den Veranstaltungen entsenden.

 

Kinderbetreuung

Um Personen mit Kindern die Teilnahme an kostenfreien Veranstaltungen zu erleichtern, können unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 14 Abs. 4 NGG nachgewiesene Mehrkosten für die Kinderbetreuung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in angemessener Höhe erstattet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung – unmittelbar nach Erhalt der Einladung – ein formloser Antrag beim NLQ oder der NLSchB gestellt wird.

Die Erstattung von Kinderbetreuungskosten ist nur möglich für Kinder unter 12 Jahren. Die Kosten sind angemessen, wenn sie die Leistungen, die Krankenkassen üblicherweise nach § 38 SGB V gewähren, nicht übersteigen.

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist ein entsprechender Antrag bei der entsendenden Schule / Dienststelle zu stellen.

 

Kosten

Alle öffentlichen Schule n in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Qualifizierungen heranzuziehen sind.

1. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Veranstaltungsgebühr bei den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen. Die Kostenbeiträge sind nach dem Merkmal mit und ohne Übernachtung aufgeführt.

Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule / Dienststelle. Bevor eine Anmeldung erfolgt, holt die Lehrkraft die Zustimmung der Schulleitung ein und klärt die Übernahme der Teilnahmekosten. Sofern die Lehrkraft die Zustimmung der Schulleitung zur Teilnahme, aber keine volle oder anteilige Kostenzusage erhalten hat, erstattet die Lehrkraft den Teilnahmebeitrag auf das Schulgirokonto bzw. das Schulbudget.

Die Teilnahme von Selbstzahler/innen, z. B. Lehrkräfte an mehreren Schule n, beurlaubte Lehrkräfte, Teilnehmer/innen aus anderen Geschäftsbereichen des Landes oder Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, ist grundsätzlich möglich. Selbstzahler/innen, deren Kostenerstattung nicht über die Schule erfolgen kann, geben bei der Anmeldung über die VeDaB im Feld „Bemerkungen“ den Hinweis „Selbstzahler/in“.

Zeitgleich mit der Einladung zu der Veranstaltung erhalten die Schule n / Dienststellen oder Selbstzahler/innen Rechnungen über die zu entrichtende Veranstaltungsgebühr und das Zahlungsziel. Die Schule n / Dienststellen mit eigenen Girokonten veranlassen die fristgerechte Überweisung der Kostenbeiträge.


 

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

 

Sofern die Schule n noch nicht über ein eigenes Girokonto verfügen, werden die Kostenbeiträge bei Veranstaltungen der RLFB direkt aus dem Schulbudget abgebucht. Diese Schule n erhalten eine Mitteilung über die erfolgte Abbuchung. Das Abrechnungsverfahren ist in dem über den Mailverteiler allen Schule n übermittelten Informationsblatt „Finanzierung von Fortbildung aus dem Budget der Schule “ vom 29.06.09 beschrieben.

Die Erstattung der Fahrtkosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule , RdErl. d. MK vom 14.12.2007 – SVBl. 2008 S. 7).

2. Für Veranstaltungen ohne den Hinweis auf eine Kostenpflicht werden die Veranstaltungs- und Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin aus Landesmitteln übernommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Fortbildungen

- mit hoher bildungspolitischer Priorität für das gesamte Land,

- zur Vermittlung einheitlicher Standards,

- zur Qualifizierung der Expertinnen und Experten des niedersächsischen Unterstützungssystems (Multiplikation, Fachberatung etc),

- zur Entwicklung von landesweit bedeutsamen Konzepten und Materialien und

- zur Fortführung bestehender Programme aufgrund vertraglicher Bindungen.

 

Meldung

Die Meldungen für Veranstaltungen erfolgen ausschließlich online über die Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) unter http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=1597. Rechtlich stellt die Meldung ein Angebot der meldenden Person an den Veranstalter dar, an der ausgeschriebenen Veranstaltung zu den jeweils bezeichneten Bedingungen teilnehmen zu wollen. Mit der Zusendung der Einladung hat der Veranstalter die Meldung akzeptiert, d. h., es ist eine verbindliche Anmeldung zustande gekommen.

Bei der Meldung ist die Adresse der jeweiligen Schule / Dienststelle bzw. die Schulnummer einzutragen und unbedingt anzugeben,

• ob am Veranstaltungsort eine Übernachtung gewünscht wird

• ob auf Grund einer Beeinträchtigung eine besondere Unterbringung oder Assistenz erforderlich ist

• dass die Zustimmung der vorgesetzten Stelle vorliegt

• dass die Kosten (Teilnahmegebühr, Übernachtung, Verpflegung, sonstige) von der entsendenden
  Schule / Dienststelle übernommen werden. Mit dem obligatorischen Klick auf den Button „Anerkennung der Bedingungen“ werden die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sowie alle auf die jeweilige Veranstaltung bezogenen Modalitäten akzeptiert.

 

Meldungsschluss

Meldungen nach Ablauf der Meldefrist werden i. d. R. nicht berücksichtigt

 

Mutterschutz

Frauen im Mutterschutz außerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots (sechswöchiger Zeitraum vor einer Entbindung) können an Veranstaltungen teilnehmen.

 

Reisekosten, Fahrtkosten

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Reise- bzw. Fahrtkosten von den entsendenden Schule n / Dienststellen und/oder den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

Bei Teilnahme an dienstlichen, nicht kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen (sind besonders gekennzeichnet) erhalten die Teilnahmeberechtigten Reisekostenvergütung gemäß § 11 Abs. 4 BRKG. Fahrtkosten werden nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der jeweils für Niedersachsen geltenden Fassung erstattet. In der Regel werden die Kosten, die sich bei Inanspruchnahme der niedrigsten Wagenklasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels ergeben, ersetzt. Alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere der Großkundenrabatte des Landes Niedersachsen oder die Bahncard, sind auszunutzen.

Bei Benutzung des privaten Pkw wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 60,00 Euro für Hin- und Rückfahrt erstattet.

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

 

Hierbei wird grundsätzlich von der kürzesten Strecke ausgegangen. Ein Anspruch auf Sachschadenersatz besteht nicht.

Aus wirtschaftlichen Gründen kann bei Bildung von Fahrgemeinschaften eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke gezahlt werden. Hierbei besteht nur bei vorheriger schriftlicher Anerkennung des erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung eines Kraftwagens ein Anspruch auf Sachschadenersatz. Der Vermerk über die Anerkennung des erheblichen dienstlichen Interesses ist mit der Reisekostenrechnung vorzulegen. Ferner werden Unterkunft / Verpflegung von Amts wegen gewährt. Mögliche Abweichungen dieser Regel, z. B. bei Veranstaltungen mit Kooperationspartnern, sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

 

Rücktritt

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail oder auch telefonisch bei der zuständigen Or-ganisationseinheit des Anbieters erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Meldeschluss beim Veranstalter ein, entstehen keine Kosten.

 

Stornierungskosten

Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Ver-anstaltungsgebühr. Der entsendenden Schule / Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Anbieter per E-Mail oder Telefon anzuzeigen. In diesem Fall entstehen keine Stornierungskosten.

 

Teilnahmebescheinigung

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe und nach Erbringung aller geforderten Leistungen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine (qualifizierte) Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat (Weiterbildungsmaßnahme) einschließlich einer Ausfertigung für ihre Personalakte. Diese Bescheinigungen werden am Ende der Veranstaltung bzw. am letzten Tag der Veranstaltungsreihe ausgehändigt.

 

Teilnahmepflicht

Die Einladung zu einer ein- oder mehrphasigen Qualifizierung verpflichtet zur Teilnahme an allen Veranstaltungen dieser Maßnahme und zur Erbringung der geforderten Leistungen. Die Teilnahme schließt die Freistellung von entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein.

Das Verlassen einer Veranstaltung muss der Veranstaltungsleitung und der Schule / Dienststelle mitgeteilt und begründet werden. Die Veranstaltungsleitung dokumentiert die Gründe. Mit Verlassen der Veranstaltung erlischt auch die Entpflichtung von dienstlichen Obliegenheiten. Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen. Andernfalls kann die Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angefallenen Kosten gefordert werden.

 

Teilnahmevoraussetzung

Teilnahmevoraussetzung ist u. a. die Zugehörigkeit zur Zielgruppe (s. Adressaten). Näheres regelt die Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung.

 

Überzeichnung

Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Teilnehmerplätzen, so führt die Niedersächsische Landesschulbehörde ein Auswahlverfahren unter Beteiligung des Schulbezirkspersonalrats, der Frauenbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte durch. Bei einer deutlichen Überzeichnung ist der Veranstalter bemüht, eine weitere Veranstaltung zum gleichen Thema anzubieten. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über die Entscheidung und über einen möglichen zusätzlichen Termin informiert. Bei einer erneuten Meldung sollte auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hingewiesen werden.


 

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

 

Unterkunft und Verpflegung

Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Abweichungen werden in der Ausschreibung bekannt gegeben.

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen werden die Kosten mit und ohne Übernachtung angegeben. Wird eine Übernachtung nicht in Anspruch genommen, werden Frühstück und Abendessen in der Regel nicht gestellt. Ausnahmen bilden z. B. Veranstaltungen, die sich über das Abendessen hinaus fortsetzen. Hier ist auch das Abendessen in den Kosten enthalten. In den Ausschreibungen sind die entsprechenden Hinweise enthalten.

 

 

 

 

 

 


Organisatorische Erläuterungen

 


Organisatorische Erläuterungen

 

Bei dem nachstehenden Text handelt es sich weitgehend um wörtliche Übernahmen aus dem Erlass vom 23.04.1996 "Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen" im Sinne von Grundinformationen. Einige Passagen des Erlasses sind dafür zusammengefasst, umgestellt, gekürzt oder sinngemäß umformuliert. Nähere Hinweise auf zugrundeliegende Gesetze, Erlasse und Verordnungen sind dem vollständigen Erlasstext (veröffentlicht in SVBl 5/1996) zu entnehmen.

 

Anmeldung, Einladung

Regionale Fortbildungsveranstaltungen wenden sich nach Maßgabe der Ausschreibung an alle Schulen und Lehrkräfte in den Fortbildungsregionen.

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

An Veranstaltungen der dienstlichen Fortbildung können insbesondere teilnehmen:

-       Lehrkräfte, einschließlich der beurlaubten, aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen MK

-       Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft, die nicht aus dem Landesdienst beurlaubt sind, auf eigene Kosten

-       pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Betreuungskräfte

-       Schulassistentinnen und -assistenten

-       Erziehungsberechtigte, vor allem Elternvertreterinnen und - vertreter

-       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bildungsbereichen

 

Zielgruppenhinweise

Zielgruppenhinweise sind eine Empfehlung und schließen Interessenmeldungen aus anderen Schulformen nicht generell aus! Wenn Sie sich für einen Kurs interessieren, sollten Sie dieses auch im Kollegenkreis mitteilen – ggfs. kann dann aufgrund des größeren Interessentenkreises auch ein Kurs für diese Gruppe wiederholt und sogar auf spezielle Fragestellungen zugeschnitten werden.

 

Die Anmeldungen müssen grundsätzlich spätestens 4 Wochen vor Kurstermin bei der ausschreibenden Stelle vorliegen.

Sie sind grundsätzlich online über die VeDaB-Datenbank einzureichen. Die Teilnahme von Lehrkräften benachbarter Fortbildungsregionen ist möglich, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen.

Eine besondere Bestätigung der Einladung erfolgt nicht. Rechtzeitig vor Beginn des Kurses (in der Regel 2 Wochen vorher) erhalten Sie eine Einladung. Sollten Sie eine Woche vor dem Kurstermin noch keine Einladung erhalten haben, rufen Sie uns bitte an!

Die Einladung verpflichtet grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung.

Muss die Bereitschaft zur Teilnahme dennoch aus dringenden dienstlichen oder persönlichen Gründen zurückgezogen werden, so hat dies umgehend unter Darlegung der Gründe zu geschehen. Ein Rücktritt ist frühzeitig der einladenden Stelle mitzuteilen, damit der Platz ggf. anderweitig vergeben werden kann.


 


Organisatorische Erläuterungen

 

Aufgaben der Schulleitung und der Konferenzen

Die Schulleitung ist verpflichtet, alle Angebote der dienstlichen Fortbildung rechtzeitig in der Schule bekannt zumachen. Die Konferenzen, insbesondere Fachkonferenzen, geben Empfehlungen für die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen, sie erarbeiten Vorschläge zur Fortbildung. Schulleitung und Konferenzen wirken darauf hin, dass die Ergebnisse und Erfahrungen aus der Fortbildung in die pädagogische Arbeit der Schule einbezogen werden (vgl. Erl. v. 29.3.1995). Die Schulleitung unterrichtet beurlaubte Beschäftigte.

 

Fortbildungsangebote außerschulischer Träger

An Veranstaltungen außerschulischer Träger, auf die im regionalen Fortbildungsprogramm hingewiesen wird, können Lehrkräfte teilnehmen. Sie beantragen Sonderurlaub gemäß § 6 Abs. 1 Sonderurlaubsverordnung bzw. bei einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis Bildungsurlaub nach dem Nieders. Bildungsurlaubsgesetz.

 

Arbeitskreise

Die Lernwerkstätten wollen in einer möglichst freien, selbst bestimmten Fortbildung Impulse für ein handlungsorientiertes, ganzheitliches und entdeckendes Lernen geben. Bei den Fahrten von Lehrkräften zu den hier beschriebenen Lernwerkstätten und Arbeitskreisen handelt es sich um Fahrten gem. § 23 Bundesreisekostengesetz. Damit besteht der gleiche Versicherungsschutz wie bei sonstigen Veranstaltungen der Lehrerfortbildung, einschließlich der An- und Abreise.

Zur Finanzierung von Fahrt- und Sachkosten stehen allerdings keine Haushaltsmittel zur Verfügung (sofern nicht eine ausdrückliche Fahrtkostenzusage vorliegt). Für diese Veranstaltungen ist keine Anmeldung beim Fortbildungsbeauftragten erforderlich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es aber notwendig, die Schulleitung über den Besuch dieser Veranstaltungen zu informieren.

Benachrichtigen Sie aus organisatorischen Gründen bitte vor Ihrem Besuch die Leiter/innen der Lernwerkstätten und Arbeitskreise.


 

 

 

 

VeDaB-Datenbank - Online-Anmeldeverfahren

 

 

Bei dem nachstehenden Text handelt es sich weitgehend um die wörtliche Übernahme der Veröffentlichung des NiLS im Sinne von Grundinformationen aus dem Schulverwaltungsblatt 1/2007.

 

Online-Recherche und Online-Anmeldungen für Kurse, Tagungen und Arbeitssitzungen

Die niedersächsische Veranstaltungsdatenbank für den schulischen Bildungsbereich (VeDaB)

 

Qualifizierungsangebote im Netz

Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 betreibt das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schule ntwicklung (NiLS) auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) die Veranstaltungsdatenbank VeDaB zur Publikation und Organisation von Veranstaltungen im schulischen Bildungsbereich. In dieser Datenbank sind auch die Angebote der Regionalen Fortbildungsregionen enthalten.

 

Unter http://vedab.nibis.de bietet die Veranstaltungsdatenbank die Möglichkeit, nach Qualifizierungsangeboten zu recherchieren, die entsprechenden Veranstaltungsinformationen abzurufen und sich über das Internet anzumelden.

 

 

VeDaB-Datenbank - Online-Anmeldeverfahren

 


 

 

Angebote online erkunden und online anmelden

 

In der Datenbank sind die Qualifizierungsmaßnahmen des NiLS und der niedersächsischen Fortbildungsregionen sowie Angebote von Partnern veröffentlicht.

Die Veranstaltungsdatenbank gewährt somit einen landesweiten Überblick über Aktivitäten und Schwerpunkte im Bereich von Fort- und Weiterbildung.

 

Um die Organisation von Veranstaltungen zu vereinfachen, ist mit Inbetriebnahme der Datenbank die Kursanmeldung auf ein komfortables Online-Verfahren umgestellt worden.

Bitte beachten Sie:

Es werden grundsätzlich nur noch Online-Anmeldungen berücksichtigt.

 


 


VeDaB-Datenbank - Online-Anmeldeverfahren

 

Nach Auswahl einer Veranstaltung werden die Anmeldeinformationen nicht wie bisher umständlich per Fax an den Veranstalter übermittelt, sondern nach Aufruf der Schaltfläche „Online-Meldung“ in einem Online-Formular erfasst. Die für das Veranstaltungsmanagement erforderlichen Daten (Name, Schule , persönliche E-Mail-Adresse) müssen lediglich bei der ersten Anmeldung eingegeben werden. Einmal registriert erfolgt die Identifizierung bei jeder künftigen Teilnahmemeldung über die persönlichen Zugangsdaten. Wer den Benutzernamen oder das Passwort vergessen hat, kann diese Daten unter dem Link http://vedab.nibis.de/login anfordern und an seine persönliche E-Mail-Adresse senden lassen.

 

Einladungen und Unterlagen per E-Mail

Die Einladungen zu einer Veranstaltung werden in der Regel an die persönlichen E-Mail-Konten der Adressaten gesandt und - sofern bei Briefen an Schulpersonal der Dienstweg einzuhalten ist - auch an die amtlichen E-Mail-Konten der Schulleitungen. Zusätzliche Hinweise zur Veranstaltung (Arbeitsplan, Anreiseinformationen) werden als Dateianhang mit der Einladung übermittelt oder im Internet bereitgestellt. Auch die jeweils aktuelle Teilnehmerliste kann von den gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern jederzeit abgerufen werden.

 

 


 

Anschrift des Büros der Reg. Lehrerfortbildung / Impressum

 

 

Landesschulbehörde

Telefon:                                04441/937323

Regionale Lehrerfortbildung VEC/CLP

Fax:                       04441/937329

Der Fortbildungsbeauftragte

 

Außenstelle Vechta W015

 

Große Str. 43

fortbildung-vechta@lschb-os.niedersachsen.de

49377 Vechta    

www.lehrerfortbildung.de.vu

 

Impressum:

Herausgeber:

 

Gestaltung:

Druck:

Auflage:

Internetfassung:

 

Regionale Lehrerfortbildung der Region Vechta/Cloppenburg

Hermann Meemken, Fortbildungsbeauftragter Region  Vechta/Cloppenburg

Gisela Spille, Verwaltungsangestellte RLFB

CSW - Druckerei des Caritas-Sozialwerkes Dinklage

450 Stück 

Rudolf Thobe, HRS Garrel, Fachberater Berufsorientierung

 

© Reg.Lfb Vechta - Cloppenburg  /  Stand 1.2.2011

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