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Die Rolle des Verbandes Deutscher Sonderschulen

In der Phase des Aufbaus schlossen sich die Hilfsschullehrer ab 1949 zum Verband Deutscher Hilfsschulen zusammen, der 1955 in Verband Deutscher Sonderschulen umbenannt wurde. Mit der „Denkschrift zu dem Ausbau des heilpädagogischen Sonderschulwesens“,  die dem Deutschen Städtetag im Herbst 1954 überreicht wurde, nahm der Verband großen Einfluss auf die Beschlüsse des Städteverbandes und seine Umsetzungen. Bereits im Juli 1954 hatte der Verband sämtlichen Kultusministerien und Regierungspräsidenten des Bundesgebietes eine „Denkschrift zu einem Gesetz über das heilpädagogische Sonderschulwesen übereicht.“ Absicht der Denkschrift war, die rechtlichen Grundlagen des heilpädagogischen Schulwesens, die auf wenige Gesetzesbestimmungen und ein Fülle von Ministerialerlassen zurückgingen, „in eine geschlossene Form zu bringen und die einzelnen Schularten gegeneinander klar abzugrenzen“ (Zeitschrift für Heilpädagogik 1955, 44).

Die in der Denkschrift enthaltenen Bezeichnungen wurden 1964 im Abkommen der Ministerpräsidenten über einheitliche Bezeichnungen im Schulwesen festgelegt. 

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