Fördern in Schule

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Regionales Integrationskonzept für

die Stadt Leer und die Gemeinde Jemgum

I. Vorbemerkungen

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes 1993 in § 4 verankert: "Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben." Der gemeinsame Unterricht wird als Ziel beschrieben und ist einzurichten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:- Dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler muss entsprochen werden. - Die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten müssen die Maßnahme erlauben. In der Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 04.09.1996 werden folgende Punkte benannt: 1. "Die sonderpädagogische Förderung soll im Rahmen regionaler Integrationskonzepte geschehen, die von Eltern, Lehrkräften und Schulen gemeinsam entwickelt und dann modellhaft erprobt werden. Diese schließen sonderpädagogische Grundversorgung in den Grundschulen, Integrationsklassen, kooperative Formen der Integration, mobile Dienste und die unterschiedlichen Formen von Sonderschulen ein. 2. Diese Sonderschulen sind zugleich regionale Förderzentren. Sie unterstützen alle Formen sonderpädagogischer Förderung. Bisher als sprachbehindert, entwicklungsverzögert oder lernbehindert bezeichnete Kinder sollen soweit wie möglich in den Grundschulen gefördert werden. 3. Die Realisierung regional entwickelter Konzepte wird in das Vorhandensein der organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten geknüpft." Das vorliegende Integrationskonzept für die Stadt Leer und die Gemeinde Jemgum wurde auf der Grundlage der genannten Vorgaben von den beteiligten Schulen in enger Abstimmung mit den Elternvertretern/innen, den Schulträgern und der Schulaufsicht erarbeitet. Die Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich zusammensetzt aus Lehrkräften der Grundschulen Jemgum, Ditzum, Bingum und der Pestalozzischule Leer, erfolgte, weil die Pestalozzischule Leer seit vielen Jahren mit den Grundschulen im Rahmen von "Zusammenarbeit", von "Sprachförderunterricht" und über den "sonderpäd. Förderbedarf" kooperiert. Außerdem werden zur Zeit zwei Integrationsmaßnahmen begleitet und seit dem Schuljahr 2002/03 in einer Grundschule zwei Kooperationsklassen geführt. Die von allen Grundschulen und der Pestalozzischule Leer gemachten Erfahrungen waren durchweg positiv. Diese erfolgreiche Arbeit soll unter "Lernen unter einem Dach" fortgesetzt und weiter ausgebaut werden.

II. Die Teilregion Niederrheiderland

2.1. Allgemein

Die Region Niederrheiderland als Teilbereich der Region Rheiderland im Landkreis Leer umfasst das Gebiet der Gemeinde Jemgum und die Ortschaft Bingum als Stadtteil der Stadt Leer.Die Gemeinde Jemgum ist eine sehr ländlich geprägte und strukturschwache Gemeinde. Die Größe des Gemeindegebietes entspricht mit seinen 78,48 qkm etwa der Größe der Stadt Leer, wohingegen die Einwohnerzahl mit ca. 3.900 Personen sehr gering ist.Da es im Gemeindegebiet wenig Arbeitsplätze gibt, sind die meisten Berufstätigen gezwungen , außerhalb zu arbeiten. Darunter leidet die Mobilität der Familienangehörigen. Die Entfernungen zur Kreisstadt Leer betragen je nach Standort zwischen 10 - 25 km.Der öffentliche Linienverkehr in Richtung Leer ist nur in den Vormittagsstunden durch die "Schülerlinien" ausgeprägt, nachmittags verkehren öffentliche Verkehrsmittel nur unzureichend. Öffentliche Verkehrsmittel, die eine Anbindung an die zwei anderen Kommunen des Rheiderlandes, Weener und Bunde, gewährleisten, gibt es praktisch nicht. Ein wirtschaftlicher Schwerpunkt ist die stark ausgeprägte Landwirtschaft, insbesondere die Milchviehwirtschaft. Viele Höfe befinden sich in Alleinlage, um hofnahe Flächen für den Weidetrieb zu haben. Im Niederrheiderland ist die plattdeutsche Sprache sehr verwurzelt. In vielen Familien ist sie die "Hauptsprache", mit der die Kinder aufwachsen. In der Gemeinde Jemgum befinden sich zwei Verlässliche Grundschulen und eine HS/OS mit 10. Schuljahr. Schulträger der beiden Grundschulen ist die Gemeinde Jemgum; der Landkreis Leer ist der Träger der Carl-Goerdeler-Schule (HS/OS). Eine Besonderheit stellt die VGS Bingum dar. Bingum ist Ortsteil der Stadt Leer, somit ist auch die Stadt Leer Träger der VGS Bingum. Zuständige Orientierungsstufe und Hauptschule ist aber lt. Beschluss des Kreistages die Carl-Goerdeler-Schule in Jemgum. Zum Einzugsbereich der Grundschulen Jemgum und Ditzum gehören die Kindergärten Midlum und Pogum. Die Trägerschaft der Kindergärten liegt in den Händen des Vereins "Freundeskreis Kindergarten Niederrheiderland e.V.". Während der Kindergarten Pogum über 25 Plätze verfügt, hält der Kindergarten Midlum von seinen ursprünglich 50 Plätzen, 43 Kindergartenplätze vor, da 7 Plätze für die seit drei Jahren bestehende Integrationsgruppe benötigt werden. Zur Zeit werden zwei Integrationskinder u. a. auch durch eine in Vollzeit eingestellte Heilpädagogin betreut. Zusätzlich wird einmal in der Woche Ergotherapie angeboten. Sprachstörungen werden nachmittags durch eine Logopädin ambulant behandelt. Zum Einzugsbereich der Grundschule Bingum gehört der "Kindergarten Bingum e.V.". Er ist ein privater Kindergarten in Trägerschaft der Eltern. Ein Vorstand, bestehend aus 5 gewählten Eltern, leitet den Verein. Seit Juli 2002 wird eine Einzelintegration durchgeführt. Daher musste die Anzahl der Kindergartenplätze von 50 auf 45 reduziert werden. Die Gruppe, in der das Kind integriert ist, wird von einer Erzieherin mit Zusatzqualifikation geleitet. Die Öffnungszeiten der Einrichtung wurden auf 5 Stunden täglich erweitert. Psychomotorik und Ergotherapie werden einmal wöchentlich angeboten. Ebenfalls finden verschiedene Angebote zur Sprachförderung statt. Ziel des regionalen Integrationskonzeptes liegt im Besonderen auch in der Fortsetzung der in den Kindergärten begonnenen integrativen Arbeit. Zur Zeit besuchen 19 Schülerinnen und Schüler aus der Teilregion die Klassen für Lernhilfe in der Pestalozzischule.

2.1.1. Die VGS Jemgum

Die VGS Jemgum befindet sich im Hauptort Jemgum. Das Einzugsgebiet umfasst die Orte Critzum, Midlum, Jemgum, Marienchor, Böhmerwold, Holtgaste und Soltborg. Die GS Jemgum ist zur Zeit durchgängig 2-zügig. Mehr als 25 Jahre wurden an der GS Jemgum zwei Vorklassen geführt. Da im gesamten Niederrheiderland kein Schulkindergarten eingerichtet ist, wurden die Vorklassen auch von Schülerinnen und Schülern, die nicht schulfähig waren, besucht. Mit Ende des Schuljahres 2001/2002 endete die Vorklassenarbeit landesweit.

2.1.2. Die VGS Ditzum

Die VGS Ditzum befindet sich im Ortsteil Ditzum der Gemeinde Jemgum. Das Einzugsgebiet umfasst die Ortsteile Hatzum, Nendorp, Oldendorp, Ditzum, Pogum, Dyksterhusen, Ditzumerhammrich. Die VGS Ditzum ist zurzeit einzügig.

2.1.3. Die VGS Bingum

Die VGS Bingum befindet sich im Stadtteil Bingum der Stadt Leer. Sie liegt vom Stadtgebiet abgelegen westlich der Ems im Rheiderland. Das Einzugsgebiet umfasst den Stadtteil Bingum. An der VGS Bingum werden zurzeit knapp 90 Schüler/innen beschult. Sie ist einzügig.

III. Ziele

Das Regionale Integrationskonzept für den Bereich Stadt Leer / Gemeinde Jemgum hat zum Ziel, möglichst viele Schülerinnen und Schüler in dieser Region in der für sie zuständigen Grundschule zu unterrichten und zu fördern. Der gemeinsame Unterricht verfolgt folgende Ziele: - Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im Bereich des Lernens, der Sprache sowie des Verhaltens sollen in ihrem Klassenverband verbleiben und dort ihre sozialen Erfahrungen sammeln können. - Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigungen können durch den gemeinsamen Unterricht wesentliche soziale Grundfertigkeiten erlernen.- Beeinträchtigungen verlieren ein Stück ihres etikettierenden und stigmatisierenden Charakters, da sie zur Normalität werden.- Die wohnortnahe Beschulung aller Schülerinnen und Schüler in ihrer zuständigen Grundschule ermöglicht einerseits die Fortsetzung der bereits in mehreren Kindergärten begonnenen integrativen Arbeit mit allen Kindern, andererseits können über den Schulvormittag hinausgehende Beziehungen zwischen den Kindern entstehen oder bestehen bleiben. Außerdem erspart sie den Kindern einen langen Anfahrtsweg in die zuständige Schule für Lernhilfe bzw. zu den Klassen für Sprachbehinderte.

IV. Zur Ausgangslage

4.1. Allgemein

Die Region Stadt Leer / Gemeinde Jemgum umfasst die Pestalozzischule Leer, Schule für Lernhilfe mit Klassen für Geistigbehinderte, als sonderpäd. Förderzentrum, 9 Grundschulen, 1 Realschule, 2 Hauptschulen und 3 Orientierungsstufen. Hinzu kommen jeweils in privater Trägerschaft die Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe Leer (Beschulung geistigbehinderter Schüler/innen im Schulalter) und die Schule am Deich, eine Schule für Körperbehinderte in Trägerschaft der Spastikerhilfe Leer (Beschulung körperbehinderter Schüler/innen mit und ohne geistige Behinderung).Schulträger für die Pestalozzischule Leer ist der Landkreis Leer, 2 Grundschulen befinden sich in der Gemeinde Jemgum, 7 Grundschulen in der Stadt Leer. Der Einzugsbereich der Pestalozzischule Leer ist: -für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Stadt Leer und die Gemeinde Jemgum,-für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung die Stadt Leer und die Gemeinden Jemgum, Moormerland, Hesel, Uplengen und Jümme,-für Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 8 den Hauptschulabschluss in der Pestalozzischule anstreben, die Stadt Leer und die Gemeinden Jemgum, Moormerland, Uplengen, Hesel, Westoverledingen, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Jümme.

Grundschule
Sprachsonderunterricht
Zusammenarbeit/ Sonderpäd. Förderbedarf/ Integration
Anzahl der Schülerinnen mit sonderpäd. Förderbedarf
Gesamt
GS Daalerschule
--
2
2
2
GS Logabirum
--
4
3
4
GS Plytenberg
--
8
9
8
GS Eichenwall
--
6
3
6
GS Hoheellern
2
9
9
11
GS Ludgeri
1
9
5
10
GS Jemgum
--
2
--
2
OS Möörkenschule
--
2
1
2
45
Diese Stunden werden von 14 Sonderschullehrkräften der Pestalozzischule Leer und der Hoheellernschule Leer, Grundschule mit Klassen für Sprachbehinderte, erteilt. Gegenwärtige Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf nach Förderschwerpunkten:

 

Lernen: - Schule für Lernhilfe, Pestalozzischule Leer
  - Integrationsmaßnahmen
  - sonderpäd. Fördermaßnahmen an Grundschulen und Orientierungsstufen
 
Sprache: - Hoheellernschule, Grundschule mit Klassen für Sprachbehinderte
  - Schule am Draiberg, Schule für Sprachbehinderte, Papenburg
  - sonderpäd. Fördermaßnahmen an Grundschulen
 
Sozial-emotionale Entwicklung: -- Hermann-Nohl-Schule, Schule für Erziehungshilfe, Osnabrück
  - Johann-Heinrich-Leiner-Schule; Schule für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft, Großefehn
  - Pater-Petto-Schule, Schule für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft, Surwold
  - sonderpäd. Fördermaßnahmen an Grundschulen
  - Assistenz und Integrationshilfen in der Schule durch die Lebenshilfe Leer e.V.
 
Geistige Entwicklung: -- Schule für Lernhilfe mit Klassen für Geistigbehinderte, Pestalozzischule Leer
  - Kooperationsklassen, Grundschule Ludgeri-Schule, Leer
  - Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe Leer
  - Schule am Deich, Schule für Körperbehinderte mit Geistigbehindertenzweig, Spastikerhilfe Leer e.V.
 
Körperliche Entwicklung: -- Schule am Extumer Weg, Schule für Körperbehinderte, Aurich
  - Mobiler Dienst für Körperbehinderte (Beratungs und Unterstützungsdienst für die Beschulung körperbehinderter Kinder in anderen allgemeinbildenden Schulen
  - Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe Leer
  - Schule am Deich, Schule für Körperbehinderte mit Geistigbehindertenzweig, Spastikerhilfe Leer e.V.
 
Sehen/Hören - mobile Dienste

V. Formen der zukünftigen sonderpädagogischen Förderung im Rahmen des RIK Leer/Jemgum

1. Sonderpädagogische Grundversorgung

An dem Integrationskonzept der Stadt Leer und der Gemeinde Jemgum nehmen zunächst die Grundschulen der Teilregion Niederrheiderland Jemgum, Ditzum und Bingum teil. Alle Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im Bereich Lernen, Sprache und punktuell auch im Bereich Verhalten sollen so gefördert und begleitet werden, dass einer Ausprägung und Habitualisierung der Beeinträchtigungen vorgebeugt wird. Die an den Grundschulen eingesetzten Sonderschullehrerinnen und -lehrer sollen dort durch Formen integrativer Begleitung und Förderung den Verbleib der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen an der Grundschule sicherstellen. Die sonderpädagogische Diagnostik bezieht sich nicht mehr zentral auf die Frage der Schullaufbahnklärung, sondern auf den Aspekt der Förderung. Für die Sonderschullehrkräfte und die Grundschullehrkräfte wird eine qualifizierte Fortbildung im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung angestrebt. Die Grundschulen erstellen für die präventive und sonderpädagogische Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum ein Förderkonzept. Das Förderkonzept orientiert sich an folgenden Fragestellungen:

  • Nach welchen pädagogischen Grundsätzen wird die pädagogische Arbeit geplant?
  • In welcher Form wird der Unterricht strukturiert? Dabei können neben dem gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler in der Klasse mit einer oder zwei Lehrkräften auch zeitlich begrenzte Fördergruppen oder Einzelunterricht als förderlich angesehen werden.
  • Werden Schwerpunkte in einzelnen Klassen gebildet? In mehrzügigen Grundschulen könnte die Arbeit in einzelnen Klassen z. B. mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung und Konzentration von Sonderschullehrerstunden in diesen Klassen vorgenommen werden. Gegebenenfalls könnte bei der Klassenstärke von Parallelklassen differenziert werden.
  • Welche Aufgaben hat die Sonderschullehrkraft? Die sonderpädagogische Arbeit kann folgende Bereiche umfassen
    - die unterrichtliche Tätigkeit einschl. besonderer Förderung
    - die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Eltern
    - eine begleitende Diagnostik
    - die Erarbeitung von schulischen und individuellen Förderkonzepten


  • Wie und wann wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt? Die sonderpädagogische Grundversorgung bezieht sich auf die Primarstufe. Deshalb ist es gegebenenfalls notwendig, in der 4. Klasse das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchzuführen. Schülerinnen und Schüler die das Ziel der Grundschule nicht erreicht haben, werden nach gutachterlicher Empfehlung und entsprechender Verfügung in der Sonderschule weiterhin gefördert. Unter Umständen kann es notwendig sein, dieses Verfahren schon zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen:Mit der Vergabe des 1. Notenzeugnisses müssen die Noten für alle Schülerinnen und Schüler in der Klasse vergleichbar sein. Deshalb kann es notwendig sein, das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten, um zu vermeiden, dass Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ein "mangelhaft" oder "ungenügend" für ihre Leistungen erhalten, obwohl sie sich individuell verbessert haben.

2. Kooperationsklassen

In der Grundschule Ludgeri-Schule werden seit dem Schuljahr 2002/2003 zwei Kooperationsklassen unterrichtet. Diese Einrichtung ist Teil des regionalen Integrationskonzepts und in einem Kooperationsvertrag mindestens bis zum Schuljahr 2005/2006 geregelt. Es soll offen bleiben, ob eine Kooperation über den Primarbereich hinaus realisiert werden kann.

3. Schule für Geistigbehinderte

1997 hat die Pestalozzischule Leer den Antrag gestellt, dass sich aus den Klassen für Geistigbehinderte eine eigenständige "Schule für Geistigbehinderte" am Standort Leer entwickeln soll. Sie soll als Ganztagseinrichtung geführt werden. Der Schulträger Landkreis Leer und die Bezirksregierung Weser-Ems haben diesem Antrag grundsätzlich zugestimmt. Die Eigenständigkeit wird dann verwirklicht werden, wenn die räumlichen Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Die Beschulung von Geistigbehinderten erfolgt zusätzlich weiterhin auch in der Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe Leer und - im Falle einer zusätzlichen körperlichen Behinderung - in der Schule am Deich.

4. Sprachheilklassen

An der Grundschule Hoheellernschule in Leer werden seit 1994 Sprachheilklassen geführt. Seit Schuljahr 2002/2003 umfasst dieses System die Schuljahrgänge 1 - 4. Sie arbeiten auf kooperativ-integrativer Basis mit Grundschulklassen zusammen unter der Zielsetzung, den Kindern durch individuelle zielgerichtete und kontinuierliche Sprachtherapie eine problemlose Rückschulung in die für sie zuständige Stammschule zu ermöglichen. Dieses Sprachheilklassenangebot ist auch bei Einführung eines regionalen Integrationskonzeptes weiterhin unbedingt notwendig, denn die sonderpäd. Grundversorgung kann bestenfalls nur die Kinder einbeziehen, deren Sprachbehinderung als "Grenzfall" zwischen ambulanter und durchgehend schulischer Therapiebedürftigkeit eingestuft wird.

5. Schule /Klassen für Erziehungshilfe

Zur Zeit wird auch ein Regionales Teilintegrationskonzept für Erziehungshilfe in Ostfriesland entwickelt. Nach der Leitlinie "Soviel Integration wie möglich und nur soviel Separation wie unbedingt nötig", sollen Kindern sehr frühzeitig geeignete Hilfen und Maßnahmen gegeben werden, die einen Verbleib in der bisherigen Schule sicherstellen. Prävention soll vorrangig in den Jahrgängen 1 - 4 der Grundschule ansetzen. Ausgewählte Sonderschulen für Lernhilfe sollen als regionale Förderzentren im Sinne eines mobilen Dienstes die Beratung der Regelschulen übernehmen. Für Schülerinnen und Schüler, für die die Hilfen und Maßnahmen an Regelschulen nicht ausreichen, sollen an ausgewählten Standorten Klassen für Erziehungshilfe gebildet werden. Diese Klassen sollen formal als Außenstellen der Schulen für Lernhilfe geführt werden. Bei einem kleinen Teil der Schüler/innen wird die Beschulung in diese Klassen für Erziehungshilfe nicht zu einer Wiedereingliederung in die Regelschule führen. Diese Schüler/innen sollen spätestens ab Klasse 7 in eine Fördermaßnahme an einer privaten Schule für Erziehungshilfe wechseln.

6. Schule für Körperbehinderte / Mobile Dienste

Schüler/innen mit einem Förderbedarf im Bereich der motorischen Entwicklung, die innerhalb der allgemeinbildenden Schulen zielgleich unterrichtet werden, steht auf Antrag ein "Mobiler Dienst" der Schule für Körperbehinderte (z. Z. aus Aurich) zur Verfügung (beratende Unterstützung der jeweiligen Lehrer/innen bezüglich körperbehindertenspezifischer Unterrichtsorganisation, Hilfsmittelversorgung etc.). Für die Schüler/innen mit einem Förderbedarf im Bereich der motorischen Entwicklung, die nicht innerhalb der anderen allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden, stehen 2 Beschulungsmöglichkeiten innerhalb der Schulform "Schule für Körperbehinderte" zur Verfügung:

- Schule am Deich, Leer(Schule in Trägerschaft der Spastikerhilfe Leer)

- Schule am Extumer Weg, Aurich (öffentliche Schule)

7. Arbeit der Primarstufe der Pestalozzischule Leer, Schule für Lernhilfe

Das Integrationskonzept für die Stadt Leer und die Gemeinde Jemgum wird beginnend mit der Teilregion Niederrheiderland stufenweise umgesetzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Schuljahr 2004/2005 die meisten anderen Grundschulen aus der Stadt Leer dazukommen werden. Dies bedeutet, dass zunächst auch weiterhin Schülerinnen und Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf im Bereich Lernen die Primarstufe der Pestalozzischule besuchen werden. Konzeptionell muss die Schule für Lernhilfe ein Angebot vorhalten. Daher wird die Primarstufe der Pestalozzischule Leer - sicher in erheblich reduzierter Form - weiterhin bestehen bleiben. VI. Mindeststandards Der Schulversuch "Regionales Integrationskonzept" wird von den beteiligten Schulen intern evaluiert. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob die zur Zeit vorhandenen Mindeststandards die Fortsetzung zulassen. Als Faktoren, die zu einem möglichen Abbruch bzw. Auslaufen des Modells führen könnten, wären zu nennen:

  • Man kann den Schülerinnen und Schülern mit sonderpäd. Förderbedarf nicht mehr gerecht werden.
  • Es findet eine signifikante Steigerung der Sonderschülerzahlen im Vergleich zum Landesdurchschnitt statt.
  • Eine verlässliche Versorgung mit 2 Sonderschullehrerstunden pro Grundschulklasse ist nicht mehr gewährleistet.
  • Die Klassenfrequenzen aller Klassen einer Schule liegen deutlich über dem Landesdurchschnitt.

 

VII. Umsetzung

Die sonderpäd. Grundversorgung wird ab Schuljahr 2003/2004 für alle Klassen folgender Grundschulen beantragt:

Grundschule Jemgum (Gemeinde Jemgum)

Grundschule Ditzum (Gemeinde Jemgum)

Grundschule Bingum (Stadt Leer)

Die Gesamtkonferenzen und die Schulträger haben dem Konzept und dem Antrag zugestimmt.

Personalbedarf für das Integrationskonzept für die Stadt Leer und die Gemeinde Jemgum für das Schuljahr 2003/2004
Schule
Stunden
GS Jemgum
16
GS Ditzum
8
GS Bingum
8
Gesamt
32

Danach ergibt sich ein Bedarf für das Schuljahr 2003/2004 von 32 Sonderschullehrerstunden, diese Stunden sind der Pestalozzischule Leer zuzuweisen und tatsächlich zu besetzen. Dies ist die Voraussetzung zur Umsetzung des Integrationskonzepts. Bei der Stellenausschreibung sollte darauf geachtet werden, dass Lehrkräfte mit dem Schwerpunkt Sprachbehindertenpädagogik/Lernbehindertenpädagogik gesucht werden.

VIII. Ausblick

Es ist beabsichtigt, die verbleibenden 6 Grundschulen ( GS Daalerschule, GS Logabirum, GS Plytenberg, GS Eichenwall, GS Hoheellern, GS Ludgeri) aus dem Einzugsbereich der Pestalozzischule zeitnah in das Regionale Integrationskonzept einzubinden. Diesbezüglich hat es in den meisten der genannten Grundschulen bereits Dienstbesprechungen gegeben, einige arbeiten an dem Thema in Arbeitsgruppen. Es muss weiterhin überlegt werden, inwieweit die Realisierung eines Konzeptes der Kooperation mit einer oder mehrerer Orientierungsstufen und Hauptschulen erreicht werden kann. Hier muss allerdings abgewartet werden, inwieweit der Schulentwicklungsplan des Landkreises nach dem "Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens" vom 25.06.2002 fortgeschrieben wird.

IX. Zeitplan

September/Oktober 2002
Vorgespräch mit Frau Krumme, Bez. Reg. Weser-Ems
16.10.2002
Besprechung des Konzepts mit den Schulträgern
Oktober 2002
Beschlüsse in den Gesamtkonferenzen der Grundschulen und der Schule f. Lernhilfe
bis Ende 2002
Beschlüsse in den Gremien der Schulträger
Januar 2003
Antrag an MK
ab 01.08.2003
Beginn der Umsetzung