Fördern in Schule

Informationssystem für Schulen in Niedersachsen

zurück zu "praktische Beispiele"

zurück zu RIK - Übersicht

Regionales Integrationskonzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung im Bereich Hessisch Oldendorf

 

Gliederung

0.     Vorbemerkungen

1.      Regionale Voraussetzungen

1.1.         Schülerzahlen – statistische Grundlagen

1.2.         Sozialstruktur der Region Hessisch Oldendorf

2.      Ziele und Aufgaben

2.1.         Ziele für die Schülerinnen und Schüler bzw deren Eltern

2.2.         Ziele und Aufgaben für die Grund- und Sonderschullehrer

3.    Organisationsstruktur

3.1. Standortbildung

3.2. Personelle Ausstattung

3.3. Abbruchkriterien

4.      Inhaltliche Ausgestaltung

4.1.         Prävention

4.2.         Unterrichtsorganisation

4.3.         Überprüfungen/ Leistungsbeurteilungen

5.  Mögliche Formen der Weiterentwicklung des Konzeptes

5.1. Aufbau von Kooperationsklassen mit der Heinr.-Kielhorn-Schule

5.2. Einbeziehung von Integrationsklassen

5.3. Ausbau mobiler Dienste

 

0.    Vorbemerkungen

Die Albert-Schweitzer-Schule (Schule für Lernhilfe) in Hameln zählt mit zur Zeit 308 Schülern zu den größten Sonderschulen Niedersachsens. Der Einzugsbereich der dort zu beschulenden Kinder umfasst die Gemeinden Emmerthal, Aerzen, Hessisch Oldendorf und die Stadt Hameln. Nachfolgende Aspekte haben vor ca. 1 ½ Jahren eine Diskussion zur Umsetzung von alternativen Möglichkeiten für den Bereich Hessisch Oldendorf in Gang gesetzt:

  • die regionale Abgeschlossenheit und die damit verbundenen langen Fahrwege der Schüler (s. 1.1.)
  • die Größe der Albert-Schweitzer-Schule  und der Anteil der aus der Region Hessisch Oldendorf stammenden Schüler (s. 1.1.)
  • der sich weiterentwickelnde Integrationsgedanke (zwei integrativ arbeitende Kitas, drei Integrationsklassenklassen, Anträge für integrative Beschulung)

Es kam zur Bildung einer Arbeitsgruppe von Lehrkräften an der Albert-Schweitzer-Schule, die sich Gedanken über die Umsetzung einer „Sonderpädagogischen Grundversorgung“ machte.

Das hier vorliegende Konzept ist Resultat einer gründlichen, breit gefächerten Diskussion unter Einbeziehung aller an einer Teilumstrukturierung des Sonderschulwesens betroffenen Personenkreise:

  • Frühjahr 1998: Information des Kollegiums der GS „Am Rosenbusch“ zur aktuellen Lage der Albert-Schweitzer-Schule im Rahmen einer Dienstbesprechung
  • Juli 1998: Treffen an der Grundschule am Rosenbusch mit KollegenInnen der Albert-Schweitzer-Schule – erste Diskussion über eine mögliche sonderpädagogische Grundversorgung.
  • August 1998: Treffen zwischen den Schulleitungen der  sechs Grundschulen aus dem Bereich Hessisch Oldendorf und der Schulleitung der Albert-Schweitzer-Schule.
  • September 1998: öffentliche Informationsveranstaltung über eine sonderpädagogische Grundversorgung für den Bereich Hessisch Oldendorf mit KollegenInnen des Modells „Hannover Nordwest“, in der alle beteiligten Grundschulen vertreten waren.
  • September 1998: Dienstbesprechung zum Thema „Sonderpädagogische Grundversorgung“ an der Albert-Schweitzer-Schule.
  • Herbstferien 1998: mehrtägige NLI-Fortbildung einiger Lehrkräfte der Albert-Schweitzer-Schule zu Thema „Regionale Integrationskonzepte, Kooperation“.
  • Oktober-Dezember 1998: direkte Informationen vonseiten der Arbeitsgruppe der Albert-Schweitzer-Schule  über „Sonderpädagogische Grundversorgung“ im Rahmen von Dienstbesprechungen an allen Grundschulen Hessisch  Oldendorfs.
  • Dezember 1998: Dienstbesprechung des Dez. 402 (Außenstelle Holzminden) unter Beteiligung der Sonderschulen (LH,GB,SR), der Grundschulen aus dem Bereich Hessisch Oldendorf, des Schulträgers Landkreis Hameln-Pyrmont, der Bezirksregierung Hannover (Integrationsfachberaterin Fr. Koch) – Bildung einer Arbeitsgruppe (alle beteiligten Grundschulen, alle Sonderschulen, Schulträger, Stadtelternrat)
  • 12.Januar 1999: Eintägige Dienstbesprechung der Arbeitsgruppe zur möglichen Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes – Konsensbildung.
  • 28. Januar 1999: Dienstbesprechung der Arbeitsgruppe: Diskussion und Verabschiedung eines regionalen Konzeptes.
  • Januar 1999: Die Grundschulen geben Stellungnahmen beim Schulträger ab.
  • Stadtelternrat tagt am 08.02.99.
  • Schulausschuss tagt im Februar.
  • Februar 1999: Einreichen des vorliegenden Konzeptes vonseiten des Schulträgers an die Bezirksregierung.

Das hier vorliegende Konzept beschreibt ein dynamisches Modell, das -   bezogen auf den sich ständig verändernden Schulalltag - unter Einbeziehung aller Beteiligter immer wieder auf seine Gültigkeit hin überprüft werden muss.

 

1.      Regionale Voraussetzungen

1.1. Schülerzahlen – statistische Grundlagen

In der Region Hessisch Oldendorf  befinden sich sechs Grundschulen, eine Orientierungsstufe (mit Integrationsklasse), eine Haupt- und eine Realschule. In der GS Fischbeck wird eine Einzelintegrationsmaßnahme eines primär sprachbehinderten Kindes, bzw. die Versorgung mit Sprachsonderunterricht durchgeführt. Die Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf (LH, GB und SR) werden an den für sie zuständigen Sonderschulen in Hameln bzw. Hameln-Tündern unterrichtet. Eine Beschulung für Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten an der Schule „Auf der Bult“ in Hannover findet zur Zeit in einem Fall statt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder in der Regel an ihren Grundschulen verbleiben bzw. in die Albert-Schweitzer-Schule überwiesen werden. Zudem wurden in den vergangenen Jahren von Elternseite her immer wieder Anträge zur integrativen Beschulung an der GS Hessisch Oldendorf bzw. an der GS Fischbeck gestellt.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Hessisch Oldendorf an der Albert-Schweitzer-Schule stellt sich folgendermaßen dar:

Schülerzahl  gesamt:
308 Schüler/innen
100 %

davon  aus dem

Raum Hessisch Oldendorf:

81 Schüler/innen
26 %

Grundstufe   (Kl. 1 – 4):

14 Schüler/innen
4,6 %

Mittel-, Oberstufe   (Kl. 5 – 10):   

67 Schüler/innen
21,4  %

 

Da Schüler, die aus einer Grundschule an die Sonderschule kommen, in die altersentsprechende Jahrgangsstufe aufgenommen werden, verschieben sich die Prozentzahlen bei reiner Grundschulbeschulung. Der prozentuale Anteil dürfte somit eher bei 6% - 8% liegen.

Die Grundstufenschüler der Albert-Schweitzer-Schule aus dem Bereich Hessisch Oldendorf werden morgens schon sehr früh (6.45 Uhr) mit Sammeltaxen von ihrem Wohnort abgeholt und mittags gegen 12.15 Uhr nach Hause gebracht. Die generelle Unterrichtszeit an der Albert-Schweitzer-Schule umfasst täglich 4 Unterrichtsstunden (7.55- 11.15 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr), was bedeutet, dass diese ohnehin förderungsbedüftigen Kinder einer zusätzlichen enormen Belastung ausgesetzt sind.

Die Anzahl der Meldungen zur Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Albert-Schweitzer-Schule der Jahre 1996/97/98 aus dem Bereich Hessisch Oldendorf stellte sich wie folgt dar:

                 

Meldungen 96/97/98 aus den sechs GS Hessisch Oldendorfs:

 

Meldungen aus Schulj.

Hess.-Oldendorf

GS am Rosenbusch

Fischbeck

GS Sonnental

 

 1996

 1997

1998

1996

1997

1998

1996

1997

1998

 

        0

    2

    1

   3

   1

   -

   3

   -        

   -  

   1

 

        1

    -

    3

   1

   -

   -

   -

   -

   1

   -

 

        2

    2

    3

   1

   -

   2

   -

   2

   -

   -

 

        3

    4

    2

   1

   -

   -

   -

   -

   -

   1

 

Summe

    8

    9

   6

   1

   2

   3

   2

   1

   2

 

 

 

Meldungen aus Schulj.

Hemeringen

Großenwieden

Rohden

 

 1996

 1997

1998

1996

1997

1998

1996

1997

1998

 

        0

    -

    -

   -

   -

   -

   -

   -        

   -  

   -

 

        1

    -

    -

   -

   -

   4

   -

   -

   -

   -

 

        2

    1

    -

   1

   -

   6

   1

   -

   -

   -

 

        3

    -

    -

   -

   -

   -

   -

   -

   -

   -

 

Summe

    1

    -

   1

   -

  10

   1

   -

   -

   -

 

1.2.  Sozialstruktur der Region Hessisch Oldendorf

  • Ausländer, Übersiedler, Arbeitslosigkeit usw.

Die vorliegenden Zahlen und Vergleichswerte der Stadt Hessisch Oldendorfs und Großenwiedens rechtfertigen unseres Erachtens eine sonderpädagogische Unterrichtsversorgung von 0,5 Stunden über den statistischen Durchschnittswert von 2 Std. pro Klasse hinaus.

Einwohner Stadt Hess. Oldendorf mit Ortsteilen               21.277

Einwohner des Kernstadtbereiches   6.039
Anteil der ausländischen Mitbürger absolut 1.674
Anteil der ausländischen Mitbürger prozentual     7,87 %
davon in der Kernstadt  absolut 964
davon in der Kernstadt prozentual  16 %

Auch die Anzahl der spätausgesiedelten Mitbürger ist in Hess. Oldendorf relativ groß, sie lässt sich jedoch durch die erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft nicht exakt ermitteln. Über die Schülerzahlen kann man jedoch schließen, dass mindestens 16% - 20% der Einwohner der Kernstadt zu dieser Gruppe zählen.

 

2.  Ziele und Aufgaben

2.1. Ziele für die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern

Das regionale Integrationskonzept Hessisch Oldendorf hat zum Ziel, alle Kinder mit den Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache und des Verhaltens möglichst wohnortnah in Grundschulen zu beschulen (Umsetzung des § 4 NSCHG). Im gemeinsamen Unterricht zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern bietet sich für beide Seiten die Chance des Lernens voneinander, der Ausbau sozialer Kompetenz und Akzeptanz untereinander.

Berührungspunkte, auch im außerschulischen Bereich, wären durch eine relative Wohnortnähe eher gegeben, als es zur Zeit möglich ist:

  • Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen nicht mehr – wie bisher – lange Fahrwege (Hameln, Tündern, Hannover „Schule auf der Bult“) inkauf nehmen
  • eine Anbindung an soziale Kontakte auch außerhalb der Schulzeit ist durch die relative Wohnortnähe viel eher gegeben als bisher

Eine Anbindung der freigestellten Schülerbeförderung an die Stadt Hessisch Oldendorf  für die umliegenden Dörfer ist gegeben.

Die für eine Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes erforderlichen personellen, organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen sollen als Grundlage dazu dienen, dass dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf des einzelnen angemessen entsprochen werden kann.

Zudem erhalten alle in die Region eingebundenen Grundschulen das Angebot präventiver Förderung mit dem Ziel rechtzeitiger Diagnostik und Beratung vor Ort bzw. einer möglichen Vermeidung von Sonderschulbedürftigkeit.

2.2. Ziele und Aufgaben für die Grund- und Sonderschullehrer

Für die beteiligten Lehrkräfte der Grund- und Sonderschulen bedeutet die Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes eine Veränderung ihrer bisherigen Berufspraxis:

·        integrativer Unterricht und kooperative Maßnahmen haben Vorrang vor äußerer Differenzierung

·        die unmittelbare Nähe zum Grundschulstoff ermöglicht eine stärkere Durchlässigkeit der Systeme

·        abhängig von Lernzielen und Förderbedürftigkeit einzelner Kinder bzw. Kleingruppen müssen Möglichkeiten im Wechsel der Unterrichtsformen genutzt werden

·        die Förderung schwächerer Schüler erfolgt sowohl auf zielgleicher (bei Teilleistungsschwächen zur Prävention) als auch zieldifferenter Ebene (nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)

·        die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten wird durch die Grund- und Sonderschullehrer gemeinsam geleistet. Die relative Wohnortnähe und die gemeinsame Unterrichtspraxis begünstigen diesen Prozeß.

·        den Lehrkräften beider Schulformen bietet sich durch die Kooperation miteinander eine für das einzelne Kind basisbezogene Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Lernausgangssituation.

 

3.      Organisationsstruktur

3.1. Standortbildung

Um den Schülern mit festgestellten sonderpädagogischem Förderbedarf im Raum Hessisch Oldendorf pädagogisch gerecht zu werden, wäre es angesichts der regionalen Gegebenheiten sinnvoll, die zur Verfügung stehenden Sonderschullehrerstunden der kleinen Grundschulen Hemeringen, Rohden, Großenwieden und GS Sonnental zunächst an den Standorten der Grundschule am Rosenbusch in Hessisch Oldendorf und der Grundschule Fischbeck zusammenzufassen („Pool-Bildung“). Die zur Verfügung stehenden Sonderschullehrerstunden von vier der betroffenen Grundschulen werden gebündelt, d.h. es stehen den benannten Standorten Hessisch Oldendorf und Fischbeck mehr Sonderschullehrerstunden als bei einer gleichmäßigen Verteilung vorgesehen für Förderung zur Verfügung.

Die regionale Randlage Fischbecks, die Abkopplung des Schulbusverkehrs in Richtung Hessisch Oldendorf  und die Größe dieser Grundschule (10 Klassen Jg. 1-4) begründen - auch aus Sicht des Schulträgers - diesen 2. Standort (vgl. Anlage 1, Kartenausschnitt).

Hinzu kommt, dass an den Grundschulen Fischbeck, Hemeringen und der Grundschule am Rosenbusch für eine mögliche notwendige äußere Differenzierung potenziell zu nutzende Gruppenräume zur Verfügung stehen.

Überblick über die derzeitigen Klassenzahlen bzw. die dafür eingeplanten Sonderschullehrerstunden:

 s. Statistik 2. Teil des Protokolls vom 12.1.1999 bzw. Statistik Dez.402 v. 22.1.

Klassenzahl x 2,5 (!) SOSL-std. in Hess.-Oldendorf und Großenwieden:

 

Schule
Jg. 1
Jg. 2
Jg. 3
Jg. 4
SKG
GS „Am Rosenbusch“
5
4
4
5
1
GS Fischbeck 
2
3
2
2
GS Großenwieden
1
1
1
1
GS Hemeringen
1
1
1
1
GS Rohden 
1
1
1
1
GS Sonnental
1
2
2
2
Summe
11
12
11
12
1

Aus der Sicht der für den Bereich Hessisch Oldendorf gebildeten Arbeitsgruppe  hätte das Modell von Standortbildungen folgende Vor-/Nachteile:

  • Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbleiben nicht isoliert in einer Grundschulklasse, sondern befinden sich in einer Kleingruppe innerhalb einer Grundschulklasse (stärkerer Identifikationsgrad mit Schülern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben)
  • der Einsatz von Sonderschullehrern erfolgt konzentrierter, was eine effektivere Arbeit vor Ort ermöglicht: Mehr zur Verfügung stehende Stunden, bessere Absprachen mit GS-Kolleginnen/en....
  • Einige Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen im Laufe der Grundschulzeit möglicherweise ihre Grundschule verlassen und zu der zuständigen Standtortschule wechseln.

 

Die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf innerhalb einer Grundschule - gegenüber einer Beschulung an der Albert-Schweitzer-Schule oder in den Sprachheilklassen in Tündern - in unmittelbarer Umgebung wird sowohl vonseiten des Stadtelternrates als auch des Schulträgers der Stadt Hessisch Oldendorf positiver eingeschätzt.

3.2.  Personelle Ausstattung

·        Das besondere soziale Umfeld der Schüler aus den Einzugsbereichen der Grundschule am Rosenbusch und der Grundschule Großenwieden erfordert zu den zwei Sonderschullehrerstunden pro Grundschulklasse einen zusätzlichen Bedarf von 0,5 Sonderschullehrerstunden (s.1.2.). Der Gesamtbedarf an Sonderschullehrerstunden beträgt somit 52 Stunden.

·        Eine optimale Unterrichtsversorgung der am regionalen Konzept beteiligten Grund- und Sonderschulen muss gesichert sein, um den Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf pädagogisch gerecht zu werden. Die zusätzliche Versorgung mit Sonderschullehrerstunden darf nicht zu einer gegenseitigen Vertretungsreserve führen. 

·        Die Sonderschullehrerstunden müssen jeweils zu Schuljahresbeginn an die jeweiligen vorhandenen Klassenzahlen im Raum Hessisch Oldendorf angepasst und damit ein verlässlicher Ressourcenrahmen werden.

·        Zur optimalen Förderung sprachbehinderter bzw. sprachauffälliger Kinder sollte (sollen ist müssen, wenn man kann) nach Möglichkeit eine Sonderschullehrkraft die Fachrichtung „Sprachbehindertenpädagogik“ aufweisen.

·        Möglichkeiten für Fortbildungen und Teambesprechungen müssen gegeben sein.

·        Die Arbeit der Lehrkräfte erfordert ein hohes Maß an Kooperation untereinander (gemeinsame Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Aktivitäten). Für diesen besonderen Aufwand sollen je 1 Anrechnungsstunde für die KlassenlehrerInnen der betroffenen Grundschulklassen und die dort beteiligten Sonderschulkräfte bereitgestellt werden. Die Anrechnungsstunden für Organisation, Dokumentation und Koordination sollten von 0,3 auf 0,4 Unterrichtsstunden erhöht werden.

·        Die Klassenzahl an der Albert-Schweitzer-Schule wird rechnerisch um eine Klasse zu Beginn der Maßnahme und um zwei Klassen nach Einbeziehung der 3./4. Klasse erhöht.

·        Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden fortan auf die Schülerzahlen der Grundschulen angerechnet.

·        Die Sonderschullehrkräfte sollten möglichst zum Förderzentrum der Albert-Schweitzer-Schule gehören und im Sinne von Beauftragungen oder Abordnungen an den entsprechenden Grundschulen arbeiten.

·        Am Ende eines jeden Schuljahres beraten die Leitungen der Grundschulen und des Förderzentrums in Absprache mit den beteiligten Kollegen über die zukünftige Verteilung der Sonderschullehrerstunden für das darauffolgende Schuljahr. Hierzu müssen   

  • die aktuellen Zahlen der Schüler mit festgestellten sonderpädagogischem Förderbedarf an den jeweiligen Grundschulen und die
  • besonderen regionalen Bedingungen

Berücksichtigung finden.

Die Entscheidung über die Verteilung der Sonderschullehrerstunden liegt bei der Leitung des Förderzentrums in Absprache mit der Bezirksregierung.

3.3.  Abbruchkriterien

Als Faktoren, die zu einem möglichen Abbruch bzw. Auslaufen des Modells führen könnten, wären zu nennen:

  • Man kann den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mehr gerecht werden.
  • Es findet eine signifikante Steigerung der Sonderschülerzahlen im Vergleich zum Landesdurchschnitt statt. Das Verhältnis behinderte : nichtbehinderte Schüler in einem Klassenverband ist nicht mehr ausgewogen. Das regionale Integrationskonzept entwickelt sich zu einem Selektionsmodell.
  • Eine verlässliche Versorgung mit 2/2,5 Sonderschullehrerstunden pro Grundschulklasse ist nicht mehr gewährleistet. Die Unterrichtsversorgung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf darf nicht unter die der Albert-Schweitzer-Schule sinken.
  • Es stellt sich im Laufe eines längeren Zeitraumes heraus, dass selbst bei gesicherter Unterrichtsversorgung und optimalem Organisationsrahmen die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf  nur unzureichend gefördert werden können.

     

4.    Inhaltliche Ausgestaltung

4.1. Prävention

Die für 23 Grundschulklassen des Jahrgang eins und zwei aus der Region Hessisch Oldendorf  zur Verfügung stehenden 46 (+ 6 Zusatzkontigent) Sonderschullehrerstunden werden zunächst schwerpunktmäßig an der Grundschule Fischbeck bzw. der Gundschule am Rosenbusch eingesetzt. Den umliegenden weiteren vier Grundschulen wird wöchentlich mindestens eine Unterrichtsstunde zur Prävention angeboten. Das bedeutet, diese Grundschulen können bei Bedarf einen für sie zuständigen Sonderschullehrer in Anspruch nehmen, der vor Ort

·        gezielte Diagnostik in Richtung

-         Vermeidung von Sonderschulbedürftigkeit

-         rechtzeitige Feststellung von Sonderschulbedürftigkeit

durch Teilnahme am Unterricht, Einzeldiagnostik

·        Förderung innerhalb/ außerhalb des Klassenverbandes (individuell oder im Rahmen einer Kleingruppe)

·        Beratung in Richtung weiterführender Fördermaßnahmen für den GS-Lehrer

durchführt. Es ist darauf zu achten, dass diese Stunden gezielt - bei Vorliegen spezieller, auf Einzelfälle bezogene Lernschwierigkeiten - eingesetzt werden.

4.2.  Unterrichtsorganisation

Um eine pädagogisch sinnvolle auf das einzelne Kind bezogene Förderung zu gewährleisten sind im Rahmen des Unterrichts nach Absprache zwischen Grund- und Sonderschullehrer folgende Organisationsformen denkbar:

·        Fördern innerhalb des Klassenverbandes im Rahmen offener Unterrichtsstrukturen (innere Differenzierung)

·        Fördern außerhalb des Klassenverbandes, einzeln oder in Kleingruppen (äußere Differenzierung)

·        Fördern klassenübergreifend in Kleingruppen

·        Spezielle Förderung ausländischer Schüler

Die Teilungsgrenze der jeweiligen Grundschulklassen, in denen Sonderschüler integrativ zieldifferent beschult werden, sollte bei 25 Schülern liegen.

 4.3.  Überprüfungen / Leistungsbeurteilungen

An den Standorten Fischbeck bzw. der GS am Rosenbusch können nur Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach den Rahmenrichtlinien der für sie infrage kommenden Sonderschule zieldifferent unterrichtet werden, bei denen dies im Rahmen eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren festgestellt wurde. Die Grundschulen aus der Region Hessisch Oldendorf melden Schüler mit erhöhtem Förderbedarf nach wie vor fristgerecht.

-         Wird sonderpädagogischer Förderbedarf bestätigt wechseln diese Kinder aus den Dörfern Großenwieden, Rohden, Hemeringen und Heßlingen an die Grundschule am Rosenbusch und werden dort in den Grundschulklassen eins bzw. Klasse zwei zusammengefasst.

-         Einzuschulende Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (z.B. aus Integrationskindergärten, sonderpädagogischem Kindergarten der Lebenshilfe, Schulkindergarten) werden gleich in der Grundschule am Rosenbusch bzw. der Grundschule Fischbeck eingeschult.

-         Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Fischbeck verbleiben in ihrer jeweiligen Klasse (Schulanfänger werden auch dort eingeschult).

Sollte im Zeitraum der ersten drei Monate bei Kindern erhöhter Förderbedarf auftreten müssen sie umgehend auf sonderpädagogischen Förderbedarf überprüft werden.

 

5.       Mögliche Formen der Weiterentwicklung des Regionalen Integrationskonzeptes

5.1.        Aufbau einer Kooperationsklasse mit der Heinrich-Kielhorn-Schule              

          Hameln, Schule für geistig Behinderte

Einen Bestandteil des regionalen Integrationskonzeptes bildet auch die Einrichtung zukünftiger Kooperationsklassen. Eine solche Kooperation zwischen Grundschülern und geistig behinderten Schülern kann bei entsprechenden Bedarf entstehen. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der jeweiligen Grundschule und der Heinrich-Kielhorn-Schule. Bereits vorliegende Erfahrungen mit Kooperationsklassen dienen als Grundlage für die Einrichtung, Konzeption und Entwicklung neuer Klassen. ( Die Heinrich-Kielhorn-Schule plant eine solche Kooperationsklasse für das Schuljahr 1999/2000 im Stadtgebiet von Hameln)

5.2.  Einbeziehung von Integrationsklassen

Die Rahmenplanung des Niedersächsischen Kultusministeriums sieht nach wie vor die Möglichkeit der Einrichtung sog. Integrationsklassen an den allgemein bildenden Schulen vor: „Wenn Schüler mit einer Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung oder mit einer schweren Mehrfachbehinderung in der allgemeinen Schule unterrichtet werden sollen, können Integrationsklassen eingerichtet werden.“

Auch diese Kinder werden nach Feststellung eines sonderpädagogischen  Förderbedarfs zieldifferent unterrichtet. Der Bemessung von Sonderschullehrerstunden „wird ein Orientierungswert zugrunde gelegt, der sich aus der Stundenzubemessung für ein einzelnes Kind in der jeweiligen Klassenstufe der entsprechenden Sonderschule ergibt.“

Eine Einbeziehung von Integrationsklassen bzw. eine mögliche Kombination mit dem Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung wäre in der Region Hess. Oldendorf durchaus denkbar.

5.3.  Ausbau mobiler Dienste

Für die Region Hessisch Oldendorf wird eine Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit den Beeinträchtigungen

-          des Sehens

-          des Hörens

-          einer Körperbehinderung

über Mobile Dienste angestrebt. Vonseiten des Förderzentrums (zuständige Sonderschule oder Sonderschule mit anderen Schwerpunkten) erfolgt ein am individuellen Förderbedarf des Schülers oder der Schülerin orientierter Einsatz einer dafür qualifizierten Sonderschullehrkraft. Im Sinne einer zielgleichen Förderung arbeitet diese im Unterricht mit bzw. berät die jeweilige Grundschullehrkraft.