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Regionales
Integrationskonzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung im Bereich
Hessisch Oldendorf |
Gliederung
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0. Vorbemerkungen Die Albert-Schweitzer-Schule (Schule für Lernhilfe) in Hameln zählt mit zur Zeit 308 Schülern zu den größten Sonderschulen Niedersachsens. Der Einzugsbereich der dort zu beschulenden Kinder umfasst die Gemeinden Emmerthal, Aerzen, Hessisch Oldendorf und die Stadt Hameln. Nachfolgende Aspekte haben vor ca. 1 ½ Jahren eine Diskussion zur Umsetzung von alternativen Möglichkeiten für den Bereich Hessisch Oldendorf in Gang gesetzt:
Es kam zur Bildung einer Arbeitsgruppe von Lehrkräften an der Albert-Schweitzer-Schule, die sich Gedanken über die Umsetzung einer „Sonderpädagogischen Grundversorgung“ machte. Das hier vorliegende Konzept ist Resultat einer gründlichen, breit gefächerten Diskussion unter Einbeziehung aller an einer Teilumstrukturierung des Sonderschulwesens betroffenen Personenkreise:
Das hier vorliegende Konzept beschreibt ein dynamisches Modell, das - bezogen auf den sich ständig verändernden Schulalltag - unter Einbeziehung aller Beteiligter immer wieder auf seine Gültigkeit hin überprüft werden muss.
1. Regionale Voraussetzungen 1.1. Schülerzahlen – statistische Grundlagen In der Region Hessisch Oldendorf befinden sich sechs Grundschulen, eine Orientierungsstufe (mit Integrationsklasse), eine Haupt- und eine Realschule. In der GS Fischbeck wird eine Einzelintegrationsmaßnahme eines primär sprachbehinderten Kindes, bzw. die Versorgung mit Sprachsonderunterricht durchgeführt. Die Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf (LH, GB und SR) werden an den für sie zuständigen Sonderschulen in Hameln bzw. Hameln-Tündern unterrichtet. Eine Beschulung für Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten an der Schule „Auf der Bult“ in Hannover findet zur Zeit in einem Fall statt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder in der Regel an ihren Grundschulen verbleiben bzw. in die Albert-Schweitzer-Schule überwiesen werden. Zudem wurden in den vergangenen Jahren von Elternseite her immer wieder Anträge zur integrativen Beschulung an der GS Hessisch Oldendorf bzw. an der GS Fischbeck gestellt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Hessisch Oldendorf an der Albert-Schweitzer-Schule stellt sich folgendermaßen dar:
Da Schüler, die aus einer Grundschule an die Sonderschule kommen, in die altersentsprechende Jahrgangsstufe aufgenommen werden, verschieben sich die Prozentzahlen bei reiner Grundschulbeschulung. Der prozentuale Anteil dürfte somit eher bei 6% - 8% liegen. Die Grundstufenschüler der Albert-Schweitzer-Schule aus dem Bereich Hessisch Oldendorf werden morgens schon sehr früh (6.45 Uhr) mit Sammeltaxen von ihrem Wohnort abgeholt und mittags gegen 12.15 Uhr nach Hause gebracht. Die generelle Unterrichtszeit an der Albert-Schweitzer-Schule umfasst täglich 4 Unterrichtsstunden (7.55- 11.15 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr), was bedeutet, dass diese ohnehin förderungsbedüftigen Kinder einer zusätzlichen enormen Belastung ausgesetzt sind. Die Anzahl der Meldungen zur Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Albert-Schweitzer-Schule der Jahre 1996/97/98 aus dem Bereich Hessisch Oldendorf stellte sich wie folgt dar: Meldungen 96/97/98 aus den sechs GS Hessisch Oldendorfs:
1.2. Sozialstruktur der Region Hessisch Oldendorf
Die vorliegenden Zahlen und Vergleichswerte der Stadt Hessisch Oldendorfs und Großenwiedens rechtfertigen unseres Erachtens eine sonderpädagogische Unterrichtsversorgung von 0,5 Stunden über den statistischen Durchschnittswert von 2 Std. pro Klasse hinaus. Einwohner Stadt Hess. Oldendorf mit Ortsteilen 21.277
Auch die Anzahl der spätausgesiedelten Mitbürger ist in Hess. Oldendorf relativ groß, sie lässt sich jedoch durch die erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft nicht exakt ermitteln. Über die Schülerzahlen kann man jedoch schließen, dass mindestens 16% - 20% der Einwohner der Kernstadt zu dieser Gruppe zählen.
2. Ziele und Aufgaben 2.1. Ziele für die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern Das regionale Integrationskonzept Hessisch Oldendorf hat zum Ziel, alle Kinder mit den Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache und des Verhaltens möglichst wohnortnah in Grundschulen zu beschulen (Umsetzung des § 4 NSCHG). Im gemeinsamen Unterricht zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern bietet sich für beide Seiten die Chance des Lernens voneinander, der Ausbau sozialer Kompetenz und Akzeptanz untereinander. Berührungspunkte, auch im außerschulischen Bereich, wären durch eine relative Wohnortnähe eher gegeben, als es zur Zeit möglich ist:
Eine Anbindung der freigestellten Schülerbeförderung an die Stadt Hessisch Oldendorf für die umliegenden Dörfer ist gegeben. Die für eine Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes erforderlichen personellen, organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen sollen als Grundlage dazu dienen, dass dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf des einzelnen angemessen entsprochen werden kann. Zudem erhalten alle in die Region eingebundenen Grundschulen das Angebot präventiver Förderung mit dem Ziel rechtzeitiger Diagnostik und Beratung vor Ort bzw. einer möglichen Vermeidung von Sonderschulbedürftigkeit. 2.2. Ziele und Aufgaben für die Grund- und Sonderschullehrer Für die beteiligten Lehrkräfte der Grund- und Sonderschulen bedeutet die Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes eine Veränderung ihrer bisherigen Berufspraxis: · integrativer Unterricht und kooperative Maßnahmen haben Vorrang vor äußerer Differenzierung · die unmittelbare Nähe zum Grundschulstoff ermöglicht eine stärkere Durchlässigkeit der Systeme · abhängig von Lernzielen und Förderbedürftigkeit einzelner Kinder bzw. Kleingruppen müssen Möglichkeiten im Wechsel der Unterrichtsformen genutzt werden · die Förderung schwächerer Schüler erfolgt sowohl auf zielgleicher (bei Teilleistungsschwächen zur Prävention) als auch zieldifferenter Ebene (nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) · die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten wird durch die Grund- und Sonderschullehrer gemeinsam geleistet. Die relative Wohnortnähe und die gemeinsame Unterrichtspraxis begünstigen diesen Prozeß. · den Lehrkräften beider Schulformen bietet sich durch die Kooperation miteinander eine für das einzelne Kind basisbezogene Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Lernausgangssituation.
3. Organisationsstruktur 3.1. Standortbildung Um den Schülern mit festgestellten sonderpädagogischem Förderbedarf im Raum Hessisch Oldendorf pädagogisch gerecht zu werden, wäre es angesichts der regionalen Gegebenheiten sinnvoll, die zur Verfügung stehenden Sonderschullehrerstunden der kleinen Grundschulen Hemeringen, Rohden, Großenwieden und GS Sonnental zunächst an den Standorten der Grundschule am Rosenbusch in Hessisch Oldendorf und der Grundschule Fischbeck zusammenzufassen („Pool-Bildung“). Die zur Verfügung stehenden Sonderschullehrerstunden von vier der betroffenen Grundschulen werden gebündelt, d.h. es stehen den benannten Standorten Hessisch Oldendorf und Fischbeck mehr Sonderschullehrerstunden als bei einer gleichmäßigen Verteilung vorgesehen für Förderung zur Verfügung. Die regionale Randlage Fischbecks, die Abkopplung des Schulbusverkehrs in Richtung Hessisch Oldendorf und die Größe dieser Grundschule (10 Klassen Jg. 1-4) begründen - auch aus Sicht des Schulträgers - diesen 2. Standort (vgl. Anlage 1, Kartenausschnitt). Hinzu kommt, dass an den Grundschulen Fischbeck, Hemeringen und der Grundschule am Rosenbusch für eine mögliche notwendige äußere Differenzierung potenziell zu nutzende Gruppenräume zur Verfügung stehen. Überblick über die derzeitigen Klassenzahlen bzw. die dafür eingeplanten Sonderschullehrerstunden: s. Statistik 2. Teil des Protokolls vom 12.1.1999 bzw. Statistik Dez.402 v. 22.1. Klassenzahl x 2,5 (!) SOSL-std. in Hess.-Oldendorf und Großenwieden:
Aus der Sicht der für den Bereich Hessisch Oldendorf gebildeten Arbeitsgruppe hätte das Modell von Standortbildungen folgende Vor-/Nachteile:
Die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf innerhalb einer Grundschule - gegenüber einer Beschulung an der Albert-Schweitzer-Schule oder in den Sprachheilklassen in Tündern - in unmittelbarer Umgebung wird sowohl vonseiten des Stadtelternrates als auch des Schulträgers der Stadt Hessisch Oldendorf positiver eingeschätzt. 3.2. Personelle Ausstattung · Das besondere soziale Umfeld der Schüler aus den Einzugsbereichen der Grundschule am Rosenbusch und der Grundschule Großenwieden erfordert zu den zwei Sonderschullehrerstunden pro Grundschulklasse einen zusätzlichen Bedarf von 0,5 Sonderschullehrerstunden (s.1.2.). Der Gesamtbedarf an Sonderschullehrerstunden beträgt somit 52 Stunden. · Eine optimale Unterrichtsversorgung der am regionalen Konzept beteiligten Grund- und Sonderschulen muss gesichert sein, um den Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf pädagogisch gerecht zu werden. Die zusätzliche Versorgung mit Sonderschullehrerstunden darf nicht zu einer gegenseitigen Vertretungsreserve führen. · Die Sonderschullehrerstunden müssen jeweils zu Schuljahresbeginn an die jeweiligen vorhandenen Klassenzahlen im Raum Hessisch Oldendorf angepasst und damit ein verlässlicher Ressourcenrahmen werden. · Zur optimalen Förderung sprachbehinderter bzw. sprachauffälliger Kinder sollte (sollen ist müssen, wenn man kann) nach Möglichkeit eine Sonderschullehrkraft die Fachrichtung „Sprachbehindertenpädagogik“ aufweisen. · Möglichkeiten für Fortbildungen und Teambesprechungen müssen gegeben sein. · Die Arbeit der Lehrkräfte erfordert ein hohes Maß an Kooperation untereinander (gemeinsame Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Aktivitäten). Für diesen besonderen Aufwand sollen je 1 Anrechnungsstunde für die KlassenlehrerInnen der betroffenen Grundschulklassen und die dort beteiligten Sonderschulkräfte bereitgestellt werden. Die Anrechnungsstunden für Organisation, Dokumentation und Koordination sollten von 0,3 auf 0,4 Unterrichtsstunden erhöht werden. · Die Klassenzahl an der Albert-Schweitzer-Schule wird rechnerisch um eine Klasse zu Beginn der Maßnahme und um zwei Klassen nach Einbeziehung der 3./4. Klasse erhöht. · Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden fortan auf die Schülerzahlen der Grundschulen angerechnet. · Die Sonderschullehrkräfte sollten möglichst zum Förderzentrum der Albert-Schweitzer-Schule gehören und im Sinne von Beauftragungen oder Abordnungen an den entsprechenden Grundschulen arbeiten. · Am Ende eines jeden Schuljahres beraten die Leitungen der Grundschulen und des Förderzentrums in Absprache mit den beteiligten Kollegen über die zukünftige Verteilung der Sonderschullehrerstunden für das darauffolgende Schuljahr. Hierzu müssen
Berücksichtigung finden. Die Entscheidung über die Verteilung der Sonderschullehrerstunden liegt bei der Leitung des Förderzentrums in Absprache mit der Bezirksregierung. 3.3. Abbruchkriterien Als Faktoren, die zu einem möglichen Abbruch bzw. Auslaufen des Modells führen könnten, wären zu nennen:
4. Inhaltliche Ausgestaltung 4.1. Prävention Die für 23 Grundschulklassen des Jahrgang eins und zwei aus der Region Hessisch Oldendorf zur Verfügung stehenden 46 (+ 6 Zusatzkontigent) Sonderschullehrerstunden werden zunächst schwerpunktmäßig an der Grundschule Fischbeck bzw. der Gundschule am Rosenbusch eingesetzt. Den umliegenden weiteren vier Grundschulen wird wöchentlich mindestens eine Unterrichtsstunde zur Prävention angeboten. Das bedeutet, diese Grundschulen können bei Bedarf einen für sie zuständigen Sonderschullehrer in Anspruch nehmen, der vor Ort · gezielte Diagnostik in Richtung
durch Teilnahme am Unterricht, Einzeldiagnostik · Förderung innerhalb/ außerhalb des Klassenverbandes (individuell oder im Rahmen einer Kleingruppe) · Beratung in Richtung weiterführender Fördermaßnahmen für den GS-Lehrer durchführt. Es ist darauf zu achten, dass diese Stunden gezielt - bei Vorliegen spezieller, auf Einzelfälle bezogene Lernschwierigkeiten - eingesetzt werden. 4.2. Unterrichtsorganisation Um eine pädagogisch sinnvolle auf das einzelne Kind bezogene Förderung zu gewährleisten sind im Rahmen des Unterrichts nach Absprache zwischen Grund- und Sonderschullehrer folgende Organisationsformen denkbar: · Fördern innerhalb des Klassenverbandes im Rahmen offener Unterrichtsstrukturen (innere Differenzierung) · Fördern außerhalb des Klassenverbandes, einzeln oder in Kleingruppen (äußere Differenzierung) · Fördern klassenübergreifend in Kleingruppen · Spezielle Förderung ausländischer Schüler Die Teilungsgrenze der jeweiligen Grundschulklassen, in denen Sonderschüler integrativ zieldifferent beschult werden, sollte bei 25 Schülern liegen. 4.3. Überprüfungen / Leistungsbeurteilungen An den Standorten Fischbeck bzw. der GS am Rosenbusch können nur Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach den Rahmenrichtlinien der für sie infrage kommenden Sonderschule zieldifferent unterrichtet werden, bei denen dies im Rahmen eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren festgestellt wurde. Die Grundschulen aus der Region Hessisch Oldendorf melden Schüler mit erhöhtem Förderbedarf nach wie vor fristgerecht. - Wird sonderpädagogischer Förderbedarf bestätigt wechseln diese Kinder aus den Dörfern Großenwieden, Rohden, Hemeringen und Heßlingen an die Grundschule am Rosenbusch und werden dort in den Grundschulklassen eins bzw. Klasse zwei zusammengefasst. - Einzuschulende Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (z.B. aus Integrationskindergärten, sonderpädagogischem Kindergarten der Lebenshilfe, Schulkindergarten) werden gleich in der Grundschule am Rosenbusch bzw. der Grundschule Fischbeck eingeschult. - Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Fischbeck verbleiben in ihrer jeweiligen Klasse (Schulanfänger werden auch dort eingeschult). Sollte im Zeitraum der ersten drei Monate bei Kindern erhöhter Förderbedarf auftreten müssen sie umgehend auf sonderpädagogischen Förderbedarf überprüft werden.
5. Mögliche Formen der Weiterentwicklung des Regionalen Integrationskonzeptes 5.1. Aufbau einer Kooperationsklasse mit der Heinrich-Kielhorn-Schule Hameln, Schule für geistig Behinderte Einen Bestandteil des regionalen Integrationskonzeptes bildet auch die Einrichtung zukünftiger Kooperationsklassen. Eine solche Kooperation zwischen Grundschülern und geistig behinderten Schülern kann bei entsprechenden Bedarf entstehen. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der jeweiligen Grundschule und der Heinrich-Kielhorn-Schule. Bereits vorliegende Erfahrungen mit Kooperationsklassen dienen als Grundlage für die Einrichtung, Konzeption und Entwicklung neuer Klassen. ( Die Heinrich-Kielhorn-Schule plant eine solche Kooperationsklasse für das Schuljahr 1999/2000 im Stadtgebiet von Hameln) 5.2. Einbeziehung von Integrationsklassen Die Rahmenplanung des Niedersächsischen Kultusministeriums sieht nach wie vor die Möglichkeit der Einrichtung sog. Integrationsklassen an den allgemein bildenden Schulen vor: „Wenn Schüler mit einer Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung oder mit einer schweren Mehrfachbehinderung in der allgemeinen Schule unterrichtet werden sollen, können Integrationsklassen eingerichtet werden.“ Auch diese Kinder werden nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zieldifferent unterrichtet. Der Bemessung von Sonderschullehrerstunden „wird ein Orientierungswert zugrunde gelegt, der sich aus der Stundenzubemessung für ein einzelnes Kind in der jeweiligen Klassenstufe der entsprechenden Sonderschule ergibt.“ Eine Einbeziehung von Integrationsklassen bzw. eine mögliche Kombination mit dem Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung wäre in der Region Hess. Oldendorf durchaus denkbar. 5.3. Ausbau mobiler Dienste Für die Region Hessisch Oldendorf wird eine Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit den Beeinträchtigungen - des Sehens - des Hörens - einer Körperbehinderung über Mobile Dienste angestrebt. Vonseiten des Förderzentrums (zuständige Sonderschule oder Sonderschule mit anderen Schwerpunkten) erfolgt ein am individuellen Förderbedarf des Schülers oder der Schülerin orientierter Einsatz einer dafür qualifizierten Sonderschullehrkraft. Im Sinne einer zielgleichen Förderung arbeitet diese im Unterricht mit bzw. berät die jeweilige Grundschullehrkraft. |
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