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Der Weg zur Entwicklung eines Regionalen lntegrationskonzeptes

Ein Arbeitskreis entwirft ein Regionales Integrationskonzept für alle allgemein bildenden Schulen in der Teilregion "Stadt Georgsmarienhütte"

Dieser Bericht zeigt, welche Hürden genommen werden mussten, um zum Ziel zu kommen. Hierbei wurden wichtige Erfahrungen gemacht, die auch auf andere Regionen übertragbar scheinen.

Armin Schwiesow

Ausgangssituation

Die grundsätzliche Zielrichtung der Integration bzw. die Vermeidung von Segregation von beeinträchtigten Kindern bewegt seit etlichen Jahren das Denken und Handeln von Eltern, Kindergartenpersonal, Pädagogen , politischen und gesellschaftlichen Kräften in der Stadt Georgsmarienhütte und der Region des Landkreises Osnabrück Süd-West. Zum Ausdruck ist es besonders auch dadurch gekommen, dass im Kindergartenbereich der Weg zu Integrativgruppen und zu einem Integrationskonzept der Kindergärten in der Stadt Georgsmarienhütte gefunden wurde.

Im schulischen Bereich mehrten sich in den frühen 90er Jahren besonders im Grundschulbereich die Überlegungen der Lehrkräfte und der Elternschaften zur gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der zuständigen Grundschule.
Erste Ansätze des integrativen Lernens verwirklichten sich durch Kooperationsverträge zwischen zwei Grundschulen und der Schule für Lernbehinderte, Comeniusschule, nach dem Erlass des Kultusministeriums über die Zusammenarbeit zwischen der Grundschule und Sonderschule ( Erl.MK 2/87). Basierend auf schulbehördlichen Vorgaben zur Einrichtung von Integrationsklassen und auf guten Kooperationserfahrungen bei der gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in den beiden Grundschulen erfolgte 1994/95 die Einrichtung einer ersten Integrationsklasse in der Stadt Georgsmarienhütte.
Wesentliche Schubkraft in der pädagogischen Diskussion über die Wirksamkeit integrativen Unterrichts erfolgte durch die Auseinandersetzung mit der immer deutlicher sichtbaren Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und deren erziehlichen und unterrichtlichen Erfordernissen.
Die positiven Erfahrungen auch aus anderen Integrationsklassen im Bezirk führten zu vermehrter Antragstellung auf integrative Beschulung ihrer beeinträchtigten Kinder durch die Eltern, sodass in den Folgejahren die Zahl der Integrationsklassen und der Wunsch nach sonderpädagogischer Förderung in den Grundschulen anstieg.
Die Überlegungen zur Fortsetzung integrativer Arbeit nach dem Kindergarten, aber auch der beschwerliche Weg der Antragstellung einer Integrationsklasse, die geringen sonderpädagogischen Ressourcen, die Unsicherheit in der Verwirklichung integrativer Beschulung bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erhöhten vielerorts das Verlangen zur Entwicklung verlässlicher Strukturen zur integrativen Beschulung.
Besonders intensiv befasste sich eine Elterngruppe des Familienzentrums "Marie`s Hütte" in Georgsmarienhütte mit der Frage eines regionalen Gesamtkonzepts der Integrativen Beschulung und Förderung beeinträchtigter Kinder und der Zielrichtung "Eine Schule für Alle".

Startsituation

Im Juli 1998 trafen sich auf Einladung des Elternarbeitskreises "Eine Schule für Alle" eine große Zahl interessierter Eltern auch mit behinderten Kindern, Pädagogen, Sonderpädagogen, Kindergartenpersonal und Vertreter der Schulbehörde und der Stadt Georgsmarienhütte zu einem Informations- und Diskussionsabend zum Thema "Eine Schule für Alle". Zur Zielsetzung des Abends gehörte neben der Erörterung der gegenwärtigen Situation sonderpädagogischer Förderung die Sammlung von Anregungen zur Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für integrative Beschu-lung.

Aus der Zusammenschau gegenwärtiger Formen sonderpädagogischer Förderung in Niedersachsen und im Wirkungsbereich der Sonderschule, Comeniusschule Georgsmarienhütte, und den Tendenzen zur Entwicklung von Regionalkonzepten der Integration wurde eine Interessentengruppe zur Erarbeitung eines regionalen Förderkonzepts gebildet. Bereits acht Wochen später trafen sich erstmalig die Mitglieder eines von da an regelmäßig tagenden Arbeitskreises "Eine Schule für Alle" in dem Familienzentrum "Maries Hütte". Dieser Arbeitskreis setzte sich zusammen aus Eltern beeinträchtigter Kinder, Schulleitern, Sonderpädagogen, Integrationslehrkräften und eines Vertreters der Stadtverwaltung und beschäftigte sich nunmehr mit Fragen der Planung und Konzipierung eines Regionalkonzeptes.

Erarbeitungsphase

Aus der Planungsarbeit dieses Arbeitskreises heraus wurde die Notwendigkeit gesehen, recht frühzeitig die Schulleitungen der allgemein bildenden Schulen mit den Gedankengängen einer verlässlichen und wirksamen Struktur sonderpädagogischer Förderung in verschiedenen Organisationsformen unter dem Integrationsgedanken zu konfrontieren.

Nach vorbereitenden Gesprächen mit der zuständigen Schuldezernentin der Bezirksregierung konnten die Wurzeln und Zielvorstellungen zur Entwicklung eines Regionalen Integrationskonzepts in einer Dienstbesprechung im November 1998 an alle Schulleitungen im Dezernat herangetragen und zur Diskussion gestellt werden.
Zeitgleich erschien die Broschüre des Kultusministeriums 10/98 zum Reformvorhaben "Lernen unter einem Dach" und wurde zugleich in die regionalen Überlegungen einbezogen.
Es muss hier auf parallel laufende Planungs- und Entwicklungslinien sowohl im Arbeitskreis "Eine Schule für Alle" wie auch auf schulischer Ebene ( Arbeitsgruppe in der Comeniusschule, Dialogphase zum Reformvorhaben "Lernen unter einem Dach"), hingewiesen werden, die gegenseitige Anregung und Unterstützung erfuhren.
Die frühzeitige Kontaktaufnahme, Kontaktpflege und konstruktive Zusammenarbeit mit dem örtlichen Schulträger führte zu einer Schulausschusssitzung des Stadtrates der Stadt Georgsmarienhütte im Februar 1999.
Die einstimmige Befürwortung des Schulausschusses zur Entwicklung eines Regionalen Konzepts für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung in der Stadt Georgsmarienhütte gab den Startschuss zur Bildung eines offiziellen Arbeitskreises unter Einbindung der verschiedenen Interessensgruppen und dem Arbeitsziel: Entwicklung eines regionalen Integrationskonzepts mit Beantragung des Konzepts zum 01.02.2000.

Im März 1999 konstituierte sich der von der Bezirksregierung Weser-Ems , Außenstelle Osnabrück, einberufene, offizielle 15 -köpfige Arbeitskreis, in dem neben Pädagogen und Sonderpädagogen, Eltern aus dem Arbeitskreis "Maries Hütte", Stadtelternratsmitglied, Interessenvertretung "Down-Syndrom" , Bezirksregierung, Fachberatung Sonderpädagogik und Sonderschulleitung mitarbeiteten. Informationsmäßig eingebunden wurden die Schulträger Stadt Georgsmarienhütte und Landkreis Osnabrück als Schulträger der Sonderschule.
In einer Vielzahl von Arbeitskreissitzungen unter Federführung der Sonderschulleitung, der Fachberaterin für Sonderpädagogik und über die beratende Funktion des Integrationsteams der Bezirksregierung entwickelte sich der erste Konzeptentwurf bis zum Juni 1999.
Inhaltlich war für alle Mitglieder die Ausrichtung des Konzepts auf ein System frühzeitiger und interventionsgeleiteter sonderpädagogischer Förderung in allen allgemein bildenden Schulen mit Organisationsformen der sonderpädagogischen Grundversorgung und mit Einrichtung von Integrations- und Kooperationsklassen zur Förderung von Kindern mit dem Entwicklungsschwerpunkt geistige Entwicklung bedeut-sam und unter Einbezug mobiler Dienste der überregionalen Förderzentren.

Schwerpunkte der Erarbeitung lagen in der Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten sonderpädagogischer Förderung in Georgsmarienhütte und im südwestlichen Landkreis, mit den Erfahrungen und Problematiken des gemeinsamen Lernens in der Normalschule, mit den Grundlagen des niedersächsischen Reformvorhabens "Lernen unter einem Dach" und mit bestehenden konzeptionellen Entwürfen und Realisierungen von Integrationskonzepten in Niedersachsen.

Dabei erwies sich die Vorstellung, dass mit der gemeinsamen Beschulung aller Kinder in der Grundschule eine Sonderbeschulung von stark beeinträchtigten Schülern mit dem Entwicklungsschwerpunkt "Erziehungshilfe" ausgeschlossen war als beträchtliche Hürde.

Zielstellung der Arbeitsgruppe war die Vorlage eines ersten Konzeptentwurfes zum Ende des Schuljahres 1998/88. Diese Zielstellung konnte nicht eingehalten werden, da im Juni 1999 vom Kultusministerium ein Kriterienkatalog herausgegeben wurde, der eine Reihe von Vorgaben für eine Antragstellung von Regionalen Integrationskonzepten beinhaltete. Die bisherige Konzeptentwicklung musste daraufhin überarbeitet werden. Die neue Entwicklung in den Daten zur Klassenbildung in den einzelnen Schulen, die geänderte Palette an sonderpädagogischer Förderungen im neuen Schuljahr und neue Aspekte waren einzuarbeiten. Im Oktober 1999 konnte dann der erste Konzeptentwurf vorgelegt werden.

Dialog- und Entscheidungsphase

Die Vorlage und Erörterung des Entwurfes des Regionalen Integrationskonzeptes in einer Schulleiterdienstbesprechung wurde verknüpft mit der Bitte, die Konzeption zu durchdenken und Rückmeldungen zur etwaigen Modifikation und zur Akzeptanz zu geben. Die zeitliche Enge zum Antragstermin 01.Februar 2000 begründete die Bitte an die Schulleitungen auch in Gesamtkonferenzen bis zu den Weihnachtsferien über die Akzeptanz des Konzeptentwurfs zu befinden.
Im Dezember erweiterte sich der Dialog über das Konzept in Sitzungen des Stadtelternrates, in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Familienzentrum und in einem von der Stadt Georgsmarienhütte initiierten, themenbezogenen Symposium im Rathaus.
Im Ergebnis der Abstimmungen in den Gesamtkonferenzen der Schulen konnte das Kriterium der Vorgaben "Alle Schulen müssen dem Konzept zustimmen" im Dezember 1999 nicht erreicht werden.
Die Befürchtungen der ablehnenden Schulen konzentrierten sich u.a. besonders auf die Konzeptaussage, dass alle Kinder mit den Entwicklungsschwerpunkten Lernhilfe, Sprache und Erziehungshilfe in der Sonderpädagogischen Grundversorgung in den Grundschulen beschult werden müssen. Die Relativierung dieser Festlegung durch die schulbehördliche Aussage, dass im Ausnahmefall überprüft und entschieden werden muss, welches der sinnvollste sonderpädagogische Förderort für ein beeinträchtigtes Kind sei, ließen in der Folge auch die Zustimmung der bislang ablehnenden Grundschulen zu.
Das gesetzte Kriterium "Antragstellung durch den zuständigen Schulträger Stadt Georgsmarienhütte" konnte nach intensiven und zeitaufwendigen Beratungen in der Verwaltung, im Schulausschuss und in den politischen Vertretungen erfüllt werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Problematik der Realisierung und Bereitstellung der sächlichen Ausstattung von Schulen im Hinblick auf Integrations- und Kooperationsklassen lag.

Mit geringer zeitlicher Verzögerung erfolgte im Februar 2000 die Antragstellung für den auf fünf Jahre befristeten Schulversuch über die Bezirksregierung beim Kultus-ministerium.

Erfahrungen

Als wichtigste Erfahrung des Prozesses ist zu sehen, dass in der Zeitstruktur die Dia-logphase zu kurz war, die Rückmeldungen und Modifikationsvorschläge erst in der Entscheidungsphase eingearbeitet wurden und eine Abtrennung der eigentlichen Entscheidungsphase nicht vorhanden war. Die Ursache lag in dem Zeitzwang zum Termin der Antragstellung 01.Februar 2000.

Weitere Erfahrungen:

- Die Einbindung von Arbeitskreismitarbeitern aus möglichst verschiedenen Interessensgruppen hat sich als produktiv erwiesen. Für eine kontinuierliche Kommunikation und Informationsvermittlung wäre die Einbindung von je einer Kollegin oder eines Kollegen aus jeder allgemein bildenden Schule der Region notwendig und hilfreich
Notwendigerweise sollte auch der vorschulische Bereich eingebunden sein.

- Allen bedeutsamen Interessengruppen sollte eine zeitlich sinnvoll zugeschnittene Dialogphase für Rückmeldungen und Änderungsvorschläge gewährt werden.

- Erst nach Einarbeitung der Modifikationen kann die Entscheidungsphase in den Schulkonferenzen erfolgen.

- Ein frühzeitiger Einbezug der Schulträger der kommunalen Schulen sowie der am Konzept beteiligten Sonderschulen erscheint zwingend notwendig.

- Frühzeitige und regelmäßige Informationsveranstaltungen in der Region sollten den Erarbeitungsprozess begleiten.

- Die Mitwirkung der Schulbehörde, der sonderpädagogischen Fachberatung und des regionalen Integrationsteams der Bezirksregierung hat sich als sehr vorteilhaft erwiesen.

Armin Schwiesow
Sonderschulrektor Comeniusschule
Schule für Lernhilfe
Georgsmarienhütte