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Der Weg zur Entwicklung eines Regionalen lntegrationskonzeptes Ein Arbeitskreis entwirft ein Regionales Integrationskonzept für alle allgemein bildenden Schulen in der Teilregion "Stadt Georgsmarienhütte" |
| Dieser Bericht zeigt, welche Hürden
genommen werden mussten, um zum Ziel zu kommen. Hierbei wurden wichtige
Erfahrungen gemacht, die auch auf andere Regionen übertragbar scheinen.
Armin Schwiesow |
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Ausgangssituation Die grundsätzliche Zielrichtung der Integration bzw. die Vermeidung von Segregation von beeinträchtigten Kindern bewegt seit etlichen Jahren das Denken und Handeln von Eltern, Kindergartenpersonal, Pädagogen , politischen und gesellschaftlichen Kräften in der Stadt Georgsmarienhütte und der Region des Landkreises Osnabrück Süd-West. Zum Ausdruck ist es besonders auch dadurch gekommen, dass im Kindergartenbereich der Weg zu Integrativgruppen und zu einem Integrationskonzept der Kindergärten in der Stadt Georgsmarienhütte gefunden wurde. Im schulischen Bereich mehrten sich in
den frühen 90er Jahren besonders im Grundschulbereich die Überlegungen
der Lehrkräfte und der Elternschaften zur gemeinsamen Beschulung
von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in der zuständigen Grundschule. |
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Startsituation Im Juli 1998 trafen sich auf Einladung des Elternarbeitskreises "Eine Schule für Alle" eine große Zahl interessierter Eltern auch mit behinderten Kindern, Pädagogen, Sonderpädagogen, Kindergartenpersonal und Vertreter der Schulbehörde und der Stadt Georgsmarienhütte zu einem Informations- und Diskussionsabend zum Thema "Eine Schule für Alle". Zur Zielsetzung des Abends gehörte neben der Erörterung der gegenwärtigen Situation sonderpädagogischer Förderung die Sammlung von Anregungen zur Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für integrative Beschu-lung. Aus der Zusammenschau gegenwärtiger
Formen sonderpädagogischer Förderung in Niedersachsen und
im Wirkungsbereich der Sonderschule, Comeniusschule Georgsmarienhütte,
und den Tendenzen zur Entwicklung von Regionalkonzepten der Integration
wurde eine Interessentengruppe zur Erarbeitung eines regionalen Förderkonzepts
gebildet. Bereits acht Wochen später trafen sich erstmalig die
Mitglieder eines von da an regelmäßig tagenden Arbeitskreises
"Eine Schule für Alle" in dem Familienzentrum "Maries
Hütte". Dieser Arbeitskreis setzte sich zusammen aus Eltern
beeinträchtigter Kinder, Schulleitern, Sonderpädagogen, Integrationslehrkräften
und eines Vertreters der Stadtverwaltung und beschäftigte sich
nunmehr mit Fragen der Planung und Konzipierung eines Regionalkonzeptes. |
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Erarbeitungsphase Aus der Planungsarbeit dieses Arbeitskreises heraus wurde die Notwendigkeit gesehen, recht frühzeitig die Schulleitungen der allgemein bildenden Schulen mit den Gedankengängen einer verlässlichen und wirksamen Struktur sonderpädagogischer Förderung in verschiedenen Organisationsformen unter dem Integrationsgedanken zu konfrontieren. Nach vorbereitenden Gesprächen mit
der zuständigen Schuldezernentin der Bezirksregierung konnten die
Wurzeln und Zielvorstellungen zur Entwicklung eines Regionalen Integrationskonzepts
in einer Dienstbesprechung im November 1998 an alle Schulleitungen im
Dezernat herangetragen und zur Diskussion gestellt werden. Im März 1999 konstituierte sich der
von der Bezirksregierung Weser-Ems , Außenstelle Osnabrück,
einberufene, offizielle 15 -köpfige Arbeitskreis, in dem neben
Pädagogen und Sonderpädagogen, Eltern aus dem Arbeitskreis
"Maries Hütte", Stadtelternratsmitglied, Interessenvertretung
"Down-Syndrom" , Bezirksregierung, Fachberatung Sonderpädagogik
und Sonderschulleitung mitarbeiteten. Informationsmäßig eingebunden
wurden die Schulträger Stadt Georgsmarienhütte und Landkreis
Osnabrück als Schulträger der Sonderschule. Dabei erwies sich die Vorstellung, dass mit der gemeinsamen Beschulung aller Kinder in der Grundschule eine Sonderbeschulung von stark beeinträchtigten Schülern mit dem Entwicklungsschwerpunkt "Erziehungshilfe" ausgeschlossen war als beträchtliche Hürde. Zielstellung der Arbeitsgruppe war die Vorlage eines ersten Konzeptentwurfes zum Ende des Schuljahres 1998/88. Diese Zielstellung konnte nicht eingehalten werden, da im Juni 1999 vom Kultusministerium ein Kriterienkatalog herausgegeben wurde, der eine Reihe von Vorgaben für eine Antragstellung von Regionalen Integrationskonzepten beinhaltete. Die bisherige Konzeptentwicklung musste daraufhin überarbeitet werden. Die neue Entwicklung in den Daten zur Klassenbildung in den einzelnen Schulen, die geänderte Palette an sonderpädagogischer Förderungen im neuen Schuljahr und neue Aspekte waren einzuarbeiten. Im Oktober 1999 konnte dann der erste Konzeptentwurf vorgelegt werden. |
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Dialog- und Entscheidungsphase Die Vorlage und Erörterung des Entwurfes
des Regionalen Integrationskonzeptes in einer Schulleiterdienstbesprechung
wurde verknüpft mit der Bitte, die Konzeption zu durchdenken und
Rückmeldungen zur etwaigen Modifikation und zur Akzeptanz zu geben.
Die zeitliche Enge zum Antragstermin 01.Februar 2000 begründete
die Bitte an die Schulleitungen auch in Gesamtkonferenzen bis zu den
Weihnachtsferien über die Akzeptanz des Konzeptentwurfs zu befinden. Mit geringer zeitlicher Verzögerung erfolgte im Februar 2000 die Antragstellung für den auf fünf Jahre befristeten Schulversuch über die Bezirksregierung beim Kultus-ministerium. |
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Erfahrungen Als wichtigste Erfahrung des Prozesses ist zu sehen, dass in der Zeitstruktur die Dia-logphase zu kurz war, die Rückmeldungen und Modifikationsvorschläge erst in der Entscheidungsphase eingearbeitet wurden und eine Abtrennung der eigentlichen Entscheidungsphase nicht vorhanden war. Die Ursache lag in dem Zeitzwang zum Termin der Antragstellung 01.Februar 2000. Weitere Erfahrungen: - Die Einbindung von Arbeitskreismitarbeitern
aus möglichst verschiedenen Interessensgruppen hat sich als produktiv
erwiesen. Für eine kontinuierliche Kommunikation und Informationsvermittlung
wäre die Einbindung von je einer Kollegin oder eines Kollegen aus
jeder allgemein bildenden Schule der Region notwendig und hilfreich - Allen bedeutsamen Interessengruppen sollte eine zeitlich sinnvoll zugeschnittene Dialogphase für Rückmeldungen und Änderungsvorschläge gewährt werden. - Erst nach Einarbeitung der Modifikationen kann die Entscheidungsphase in den Schulkonferenzen erfolgen. - Ein frühzeitiger Einbezug der Schulträger der kommunalen Schulen sowie der am Konzept beteiligten Sonderschulen erscheint zwingend notwendig. - Frühzeitige und regelmäßige Informationsveranstaltungen in der Region sollten den Erarbeitungsprozess begleiten. - Die Mitwirkung der Schulbehörde,
der sonderpädagogischen Fachberatung und des regionalen Integrationsteams
der Bezirksregierung hat sich als sehr vorteilhaft erwiesen. |
| Armin Schwiesow Sonderschulrektor Comeniusschule Schule für Lernhilfe Georgsmarienhütte |