Fördern in Schule

Informationssystem für Schulen in Niedersachsen

zurück zu "praktische Beispiele"

zurück zu RIK - Übersicht

Regionales Integrationskonzept  Hannover - Nordwest 

Gliederung

1.      Ziele

2.      Regionale Voraussetzungen

3.      Regionalkonzept Hannover-Nordwest

3.1.   Aufgaben

3.1.1.  Aufgaben der Paul-Dohrmann-Schule (Sonderschule L) als Förderzentrum  

3.1.2.  Aufgaben der Wilhelm - Schade - Schule (Sonderschule G) als Förderzentrum

3.2.   Organisationsstruktur

3.2.1  Organisationsrahmen 

3.2.2.  Organisationsformen individueller Förderung

3.2.3.  Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes an den Schulen

3.3.   Personalausstattung

3.4.   Unterstützungssystem

4.      Ausblick

1. Ziele

Das regionale Integrationskonzept Hannover-Nordwest hat zum Ziel, alle Kinder der Region in den dort  bestehenden Schulen zu unterrichten und zu fördern.  Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen nach Möglichkeit in den allgemeinen Schulen (insbesondere in den Grundschulen), zumindest aber in der Region, entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen, erforderliche Hilfen und Unterstützung erfahren. Es ist beabsichtigt, mit diesem Konzept §4 des Nds. Schulgesetzes schrittweise umzusetzen. Dort heißt es, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden  sollen. Auf diese Weise soll in der Region Hannover-Nordwest dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden. Dafür sollen die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten im Rahmen eines stufenweise zu entwickelnden Konzeptes geschaffen werden.

Entsprechend dem Bildungsauftrag der Schule (§2 NSchG) soll dieses Konzept einen Beitrag dazu leisten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten. Dies soll insbesondere auch dadurch geschehen, dass alle Kinder die Möglichkeit bekommen, in ihrem sozialen Umfeld gefördert zu werden. Dazu ist es notwendig, dass an allen Schulen  präventive Fördermaßnahmen angeboten und integrative Angebote im benötigten Ausmaß eingerichtet werden.

 

nach oben

2. Regionale Voraussetzungen

In der Region Hannover-Nordwest befinden sich zehn Grundschulen, drei Orientierungsstufen, zwei Hauptschulen, zwei Realschulen, eine Sonderschule für Lernhilfe und eine Sonderschule für Geistigbehinderte. Die Standorte der Schulen sind dem Stadtplan in Anlage 1 zu entnehmen. Alle Schulen gehören zum Dezernat 402 l der Bezirksregierung Hannover. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Größe und Unterrichtsversorgung der Schulen zu Beginn des Schuljahres 1998/99 (Prognose). Ein Ausgleich bei Unterrichtsversorgung wird noch erfolgen.

 

Schule

 

Schüler

 

ausländ.

 

ausl.in%

 

  Kl.

 

Sch/Kl.

 

          Soll

 

Förd.

 

   Ist

 

Versorgung

 

GS Am Stöckener Bach

 

287

 

157

 

54,7%

 

14

 

       20,5   

 

364

 

57

 

332,5

 

91,3%

 

GS An der Uhlandstr.

 

222

 

83

 

37,4%

 

10

 

       22,2   

 

258

 

26

 

277

 

107,4%

 

GS Auf dem Loh

 

337

 

171

 

50,7%

 

15

 

       22,5   

 

419

 

67

 

411

 

98,1%

 

GS Fichteschule

 

298

 

177

 

59,4%

 

14

 

       21,3   

 

358

 

60

 

323

 

90,2%

 

GS Fuhsestraße

 

197

 

70

 

35,5%

 

10

 

       19,7   

 

239

 

22

 

203,5

 

85,1%

 

GS Glücksburger Weg

 

216

 

100

 

46,3%

 

10

 

       21,6   

 

260

 

34

 

189

 

72,7%

 

GS Kreuzriede

 

317

 

95

 

30,0%

 

13

 

       24,4   

 

443

 

32

 

376,5

 

85,0%

 

GS Marienwerder

 

85

 

15

 

17,6%

 

4

 

       21,3   

 

101

 

4

 

104

 

103,0%

 

GS Vinnhorst

 

305

 

100

 

32,8%

 

13

 

       23,5   

 

410

 

31

 

406

 

99,0%

 

GS Wendlandstraße

 

269

 

127

 

47,2%

 

13

 

       20,7   

 

324

 

42

 

315

 

97,2%

 

OS An der Uhlandstraße

 

160

 

87

 

54,4%

 

7

 

       22,9   

 

256

 

34

 

274

 

107,0%

 

OS Entenfangweg

 

257

 

85

 

33,1%

 

11

 

       23,4   

 

368

 

16

 

337

 

91,6%

 

OS Meldaustraße

 

241

 

89

 

36,9%

 

11

 

       21,9   

 

403

 

39

 

398

 

98,8%

 

HS Anne-Frank-Schule

 

271

 

121

 

44,6%

 

13

 

       20,8   

 

475

 

27

 

343,5

 

72,3%

 

HS Haltenhoffstraße

 

108

 

79

 

73,1%

 

5

 

          22   

 

198

 

25

 

194,5

 

98,2%

 

RS Emil-Berliner-Schule

 

262

 

102

 

38,9%

 

12

 

          22   

 

437,5

 

22

 

450,5

 

103,0%

 

RS Werner-von-Siemens

 

326

 

149

 

45,7%

 

13

 

       25,1   

 

463

 

33

 

465

 

100,4%

 

SoSch. Paul-Dohrmann

 

137

 

58

 

42,3%

 

13

 

       10,5   

 

421

 

20

 

415

 

98,6%

 

SoSch. H.-E.-Stötzner

 

162

 

52

 

32,1%

 

23

 

         7,0   

 

941,5

 

19

 

822,9

 

87,4%

 

SoSch. Wilhelm-Schade

 

116

 

27

 

23,3%

 

16

 

         7,3   

 

657,1

 

6

 

634

 

96,5%

 

Summen

 

4158

 

1807

 

43,5%

 

188

 

       22,1   

 

    6.855   

 

597

 

6449

 

94,1%

 

Der Einzugsbereich der SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule umfasst derzeit alle Schulen der Region außer der GS und OS An der Uhlandstraße. Für die sonderpädagogische Förderung der sprachbehinderten Kinder ist die Albert-Liebmann-Schule zuständig, für die erziehungssschwierigen Kinder die Schule auf der Bult.

Die SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule hat Kooperationsverträge mit den Grundschulen Am Stöckener Bach, Auf dem Loh und Wendlandstraße sowie mit der HS Anne-Frank-Schule.

Die SoS GB Wilhelm - Schade - Schule hat einen Kooperationsvertrag mit der GS Am Stöckener Bach. Seit Beginn des Schuljahrs 1993/94 gibt es eine Klasse der Wilhelm - Schade - Schule im Gebäude der GS Am Stöckener Bach, die jeweils mit zwei Klassen der GS kooperiert. Aus der Kooperation ist bei Eltern und Lehrkräften der Wunsch nach Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernhilfe, Erziehungshilfe und Sprachbehinderung gewachsen. Mit Beginn des Schuljahres 1995/96 ist durch verstärkten Einsatz von Sonderschullehrkräften eine „Vorform“ für das regionale  sonderpädagogische Konzept erprobt worden, d.h. , dass z.B. lernbehinderte Kinder nach den Rahmenrichtlinien der Schule für Lernhilfe bis zum Ende des 4. Schuljahres integrativ unterrichtet und beurteilt werden.

Zur Zeit gibt es an der OS Meldaustraße zwei Integrationsklassen im 5. Schuljahr, in denen die lernbehinderten Schüler und Schülerinnen aus der GS Am Stöckener Bach weiter integrativ beschult werden.

Lehrkräfte der SoS SB Albert-Liebmann-Schule erteilen derzeit an sechs Grundschulen der Region Sprachsonderunterricht.

Insgesamt gibt es 29,5 Stunden von Sonderschullehrkräften im Bereich Lernhilfe und 43,5 Stunden im Bereich Sprachbehinderung in der Region. Wie sich diese Stunden auf die Schulen verteilen ist der Übersicht in Anlage 2  zu entnehmen.

Alle Schulen der Region haben durch Zusammenarbeit untereinander und mit außer-schulischen Institutionen versucht, den je besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen. Dabei sind insbesondere zu nennen:

Modellvorhaben „Öffnung von Schule im Stadtteil Stöcken/Herrenhausen“.

In diesem Modellvorhaben arbeiten vier Grundschulen, zwei Orientierungsstufen, die beiden Sonderschulen, eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium zusammen. Gemeinsam werden u.a. Projekte geplant und durchgeführt.

·        Stadtteilforen für Kinder- und Jugendarbeit

·        Jugendzentrum

·        KSD - Familienhilfe

·        Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen

·        Kulturtreff

·        Freizeitheim

·        Schulbiologiezentrum

Zwei Grundschulen und die Paul-Dohrmann-Schule sind Volle Halbtagsschulen.

Die GS Vinnhorst hat eine enge Kooperation mit dem Hort im gleichen Gebäude.

Aus dem Sozialbericht 1993 der Landeshauptstadt Hannover lässt sich nachweisen, dass die Region zu den am stärksten sozial belasteten zählt:

Es gibt sehr viele überbelegte Wohnungen, die Wohnfläche je Einwohner liegt zwischen 9,6 und 31 qm (der durchschnittliche Wert für die Stadt Hannover beträgt 36 qm). Der Anteil von Sozialwohnungen ist sehr hoch.

Nahezu ein Drittel aller Familienhaushalte erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, darunter befinden sich ca. 30% nichtdeutsche Familien. Während der Anteil der Alleinerziehenden, die Hilfe zum Lebensunterhalt empfangen, in Hannover ca. 30% beträgt, liegt dieser Anteil in der Region Hannover-Nordwest zwischen 38,5 und 53%.

Weit über dem Durchschnitt der Stadt Hannover liegt auch der Anteil der ausländischen Kinder und Jugendlichen sowie der Kinder aus Aussiedlerfamilien und aus Ehen unterschiedlicher Nationalität.

Die Situation hat sich in den letzten Jahren eher noch verschlechtert.

Die soziale Struktur hat zur Folge, dass in der Region überdurchschnittlich viele Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wobei die Einzugsbereiche der Grundschulen natürlich Unterschiede aufweisen. Dem hohen Förderbedarf der Kinder wurde auch durch Zuweisung von Stunden für Förderunterricht und Genehmigung zusätzlicher Klassen Rechnung getragen. Allerdings ist die Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen zu schlecht, um die Grundschulen mit den dringend benötigten Kooperationsstunden von Sonderschullehrkräften zu versorgen.

Die Rückmeldungen aus der GS Am Stöckener Bach signalisieren gute Arbeit der Lehrkräfte bei der Umstrukturierung der Förderangebote. Grundschullehrerinnen und -lehrer erarbeiten gemeinsam mit Sonderschullehrkräften kindbezogene Problemlösungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf; die getroffenen Regelungen spielen sich ein. Die grundsätzliche Akzeptanz der eingeschlagenen Entwicklungsrichtung hin zur „sonderpädagogischen Grundversorgung“ wächst bei den Beteiligten. Eine deutliche qualitative Verbesserung der  pädagogischen (Zusammen-) Arbeit wird konstatiert, dabei sind insbesondere zu nennen:

Verstärkung präventiver Arbeit durch den Aufbau einer koordinierten, konsequenten und kontinuierlichen Zusammenarbeit von Grundschul- und Sonderschullehrkräften; Verknüpfung von unterschiedlichen Förderschwerpunkten (sonderpädagogische Fachrichtungen L, S, E) zu einem ganzheitlichen Angebot unter Beibehaltung individuell notwendiger spezifischer pädagogisch-therapeutischer Fördermaßnahmen; Bemühungen um eine Nichtausgliederung behinderter und benachteiligter Kinder durch integrative und kooperative Angebote.

Die überaus positiven Erfahrungen aus der GS Am Stöckener Bach sind Ermutigung, ein Konzept zu entwickeln, das nun alle Schulen der Region erfasst.

 

nach oben 

3. Regionalkonzept Hannover-Nordwest

3.1 Aufgaben

Lernschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern in der Region Hannover-Nordwest hängen nicht zuletzt mit der besonderen sozialen Lage vieler Familien des Stadtbezirks zusammen. Nur ein kleiner Teil der davon betroffenen Schülerinnen und Schüler erhält spezielle Förderung durch die Sonderschule. Der überwiegende Teil verbleibt letzten Endes in den Grundschulen, ohne im ausreichenden Maß individuelle Unterstützung erhalten zu können. Das „ Regionale Förderkonzept Hannover-Nordwest“ will einen Beitrag dazu leisten, dieses Defizit abzubauen und sowohl die betroffenen Schülerinnen und Schüler als auch die betroffenen Grundschulen bei der dauerhaften Aufgabe der präventiven und integrativen Förderung wirkungsvoll zu unterstützen. 

Alle Schulen haben den Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu unterrichten und zu fördern.  Sonderschulen wird zur Umsetzung dieses allgemeinen Auftrages in

§ 14 (Abs. 4) des NSchG der spezielle Auftrag gegeben „zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ zu sein, „die andere Schulen besuchen. Das Förderzentrum unterstützt die schulische Integration förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler“. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Sonderschulen und den anderen Schulen der Region Hannover - Nordwest, wobei sich die beiden beteiligten Sonderschulen schrittweise zu Förderzentren entwickeln sollen.

 

3.1.1.  Aufgaben der Paul-Dohrmann-Schule (Sonderschule L) als Förderzentrum

Die Arbeit der Schule für Lernhilfe zielt vorrangig auf die Bildung der Gesamtpersönlichkeit ihrer SchülerInnen. Grundlage ist dabei der Erlass „Die Arbeit in der Schule für Lernbehinderte“ (Erl. d. MK v. 30.07.80). Hier heißt es: „Die Schule für Lernhilfe vermittelt ihren Schülern eine allgemeine Grundbildung. In ihrem Rahmen sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt werden, die auch eine Rücküberweisung in Grundschule, Orientierungsstufe und Hauptschule offen halten. Darüber hinaus soll sie ihre Schüler befähigen, ihren Bildungsgang in Vollzeitschulen des berufsbildenden Schulwesens oder in einer Berufsausbildung im dualen System fortsetzen.“

Sie soll Kontaktbereitschaft, Selbstvertrauen und schulische Leistungsfähigkeit fördern, von Versagensangst entlasten und zum Lernen motivieren. Außerdem soll auf die Eingliederung in die Arbeitswelt mit dem Ziel der Existenzsicherung und Selbstverwirklichung vorbereitet, mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit vertraut gemacht und zum verantwortlichen Handeln befähigt werden.

Die Paul-Dohrmann-Schule setzt diesen Auftrag gegenwärtig im Rahmen folgender Maßnahmen um:

·      Kooperation mit den Grundschulen Am Stöckener Bach, Auf dem Loh und Wendlandstraße nach § 25 NSchG

·      Kooperation mit der Hauptschule Anne-Frank-Schule nach § 25 NSchG mit Austausch von LehrerInnenstunden und Rückschulung leistungsstarker SchülerInnen der Paul-Dohrmann-Schule nach den Klassen 7 und 9

·      Kooperation mit der BBS 6 nach § 25 NSchG mit regelmäßig stattfindendem Orientierungsunterricht in der Berufsbildenden Schule und gemeinsamen Projektunterricht in der Paul-Dohrmann-Schule

·      Kooperation mit der Wilhelm - Schade - Schule im Projektbereich

·      Teilnahme an dem Modellversuch „Öffnung von Schule“ im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken mit regelmäßig durchgeführten gemeinsamen schulformübergreifenden Veranstaltungen

·      Projektorientierte Kooperation von SchülerInnen der Paul-Dohrmann-Schule mit Jugendlichen der Freizeitheime unter Leitung der an der Schule tätigen Sozialarbeiterin

·      Kooperation mit dem „Verein für Erlebnispädagogik“, dem „Institut für soziales Lernen mit Tieren“ sowie dem Sportverein „SV Odin“.

Bei der Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes Hannover-Nordwest werden von der Paul-Dohrmann-Schule die Förderschwerpunkte L, S und E angeboten werden.

Förderschwerpunkt L:

Eine Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Lernen und im Leistungsverhalten zielt auf die Bereitstellung von anregenden Erfahrungsräumen. Sie schafft strukturierte Lernsituationen, die vor allem elementare Bereiche der Lernentwicklung wie Motorik, Wahrnehmung, Kognition, sprachliche Kommunikation, Emotionalität und Interaktion beachten. Diese müssen geeignet sein, Interesse zu wecken, individuelle Lernweg zu erschließen, Aneignungsweisen aufzubauen, um die Aufnahme, Verarbeitung und handelnde Durchdringung von Bildungsinhalten zu ermöglichen und über die Vermittlung von Lernerfolgen das Selbstvertrauen der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

Förderschwerpunkt S:

Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sprachlichen Beeinträchtigungen sind für das Sprachverstehen und die Sprachverwendung besonders ergiebige Sprachlernsituationen auszuwählen, methodenbewusst zu planen und aufzubereiten. Damit soll erreicht werden, dass die Betroffenen über einen dialoggerichteten Gebrauch Sprach auf- und ausbauen, sprachliches Handeln in Bewährungssituationen bewältigen und sich als kommunikationsfähig erleben können. Die Komplexität der Entstehungsbedingungen von sprachlichen Beeinträchtigungen samt ihrer Verbindungen und Rückwirkungen auf das Lernen und das Erleben erfordern einen mehrdimensional angelegten sprachtherapeutischen Unterricht. Hierbei ist kommunikatives Handeln in natürlichen Situationen besonders wertvoll. In diesem Zusammenhang ist auch auf voraussehbare und anzugehende Schwierigkeiten bei Schriftspracherwerb zu achten.

Förderschwerpunkt E:

Eine Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und des Verhaltens richtet sich auf Maßnahmen zur Erziehungshilfe und strebt bei einem hohen Maß an Verständnis, besonderer persönlicher Zuwendung und pädagogisch-psychologischer Unterstützung einen Aufbau an Grundverhaltensweisen an. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld und zur Selbststeuerung dienen auch der Verarbeitung von belastenden Lebenseindrücken und sollen so zu einer individuell und sozial befriedigenden

Lebensführung beitragen. Wenn verschiedene auch außerschulische Dienste heranzuziehen oder bereits beteiligt sind, ist eine Koordinierung der Maßnahmen angezeigt. Bei allen Bemühungen sind Wege zu suchen, bei den Betroffenen Lernbereitschaft anzuregen, Leistungsfähigkeit zu entwickeln und sie gleichzeitig aufzuschließen für die Lerninhalte der Schule.

Aus diesem Grund sollen die o. a. bereits bestehenden Maßnahmen fortgesetzt und ausgebaut werden:

·      Die Kooperation mit den Grundschulen soll auf alle 10 Schulen des Einzugsbereichs Nord-West erweitert werden.

·      Die bestehenden Kooperationen mit der Hauptschule, der berufsbildenden Schule und der Schule für Geistigbehinderte sollen in der Weise intensiviert werden, dass gemeinsame Klassen im Förderzentrum eingerichtet werden, so dass die besonderen Möglichkeiten der Paul-Dohrmann-Schule (Gelände, Ausstattung...) auch verstärkt von allen gemeinsam genutzt werden können.

·      Zur Förderung von Kindern mit sprachlichen Beeinträchtigungen sollen spezielle Angebote geschaffen werden: psychomotorisch orientierte Sprachförderung, Lese- und Rechtschreibförderung, Verbindung der Sprachförderung mit erlebnispädagogischen Angeboten (s. u.).

·      Von Lehrern mit psychologischer Zusatzausbildung soll gemeinsam mit Sozialarbeitern unter Einbeziehung von Honorarkräften (z. B. des Instituts für soziales Lernen mit Tieren oder Erlebnispädagogik oder des SV Odin) im Förderzentrum eine Beratungs- und Unterstützungskompetenz aufgebaut werden, die vorrangig SchülerInnen mit Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und Verhaltens betreut. Dies soll sowohl als Ambulanz in den Stammschulen Geschehen als auch im Rahmen von Projekten, die den SchülerInnen im Förderzentrum angeboten werden.

·      Die bereits an der Schule vorhandene sozialpädagogische Kompetenz soll verstärkt werden, um

-     Elternsprechstunden durchführen zu können,

-     die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt intensivieren (evtl. Einrichtung einer Jugendamtsaußenstelle) und ein

-     weiteres Nachmittagsangebot allen SchülerInnen des Stadtteils anbieten zu können.

 

3.1.2.  Aufgaben der Wilhelm - Schade - Schule (Sonderschule G) als Förderzentrum

 

Der Erziehungsauftrag der Wilhelm - Schade - Schule besteht darin, jeder Schülerin und jedem Schüler zu ihrer/seiner ihr/ihm möglichen Selbstentfaltung in sozialer Eingliederung zu verhelfen. Grundlage ist dabei der Erlass „Die Arbeit in der Schule für Geistigbehinderte“ (Erl.d.MK v.18.04.89). Hier heißt es insbesondere: „Durch gemeinsame Aktivitäten mit anderen Schulformen und die Teilhabe am Leben der näheren und weiteren Umgebung fördert die Schule die soziale Eingliederung ihrer Schüler und ein vielfältig gestaltetes Schulleben“. 

Die Wilhelm - Schade - Schule (WSS) setzt diesen Auftrag, neben der Förderung gemäß den Richtlinien der Schulform, gegenwärtig im Rahmen folgender besonderer Maßnahmen um:

·        Kooperation mit der GS Am Stöckener Bach nach §25 NSchG, dauerhafte Auslagerung einer Klasse der WSS an die GS mit regelmäßig durchgeführtem gemeinsamen Unterricht

·        Teilnahme an dem Modellvorhaben „Öffnung der Schule“ im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken, regelmäßig durchgeführte gemeinsame schulformübergreifende Veranstaltungen 

·        Zusammenarbeit mit der Berufsbildenden Schule 7 und der Abschlussstufe der WSS, Maßnahmen zur vorberuflichen Bildung und zur Schaffung spezieller Berufsausbildungsangebote für Absolvent/innen der WSS (Berufsfachschule in besonderer Form für hauswirtschaftstechnische Betriebshelfer/innen)

Die Umsetzung des regionalen Förderkonzepts soll durch die WSS wie folgt unterstützt werden:

·        Fortsetzung und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen

·        Die Zusammenarbeit mit der GS Am Stöckener Bach soll durch die Einrichtung einer zweiten Kooperationsklasse erweitert werden, weil dadurch einem großen Teil der Kinder dieser Region mit geistiger Behinderung im Grundschulalter die Chance geboten wird, gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet zu werden. 

·        die Unterstützung der integrativen Beschulung geistigbehinderter Schüler/innen in der Region durch Beratung, Einsatz von Lehrkräften, päd. Mitarbeiter/innen und Therapeut/innen gemäß festgestelltem Förderbedarf.

3.2 Organisationsstruktur

3.2.1  Organisationsrahmen

 

Rechtzeitig vor den jährlichen Sommerferien (unverzüglich nach Feststehen der individuellen Förderbedarfe und der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Lehrerstunden) ist durch die Leiterinnen bzw. die Leiter der Förderzentren eine Regionalkonferenz aller Schulleiterinnen und Schulleiter der am Regionalkonzept beteiligten Schulen einzuberufen mit dem Ziel, alle bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Förderbedarfe nach Dringlichkeit miteinander abzuwägen, über die Verteilung der Lehrerstunden gemeinsam zu beraten und entsprechende Verabredungen zu treffen. In die Ermittlung fließen die Förderbedarfe der Schulen ein, die durch Bestandsaufnahmen in den einzelnen Klassen ermittelt wurden. Dabei müssen auch die Förderbedarfe der Kinder berücksichtigt werden, für die sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.

Die Letztentscheidung über den Einsatz der Sonderschullehrkräfte liegt bei den Leitungen der Förderzentren in Absprache mit der Bezirksregierung.

Die Gesamtkonferenzen der Grundschulen beschließen Grundsätze für eine individuelle Umsetzung des Regionalkonzeptes für die jeweilige Schule und verteilen die der Schule zugewiesenen Stunden.

In regelmäßigen Besprechungen sollen

n    der Einsatz der Sonderschullehrkräfte koordiniert,

n    Erfahrungen ausgetauscht

werden.

Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird gemäß Erlasslage von den Schulleitungen von Grundschulen und Förderzentren eingeleitet. Der Antrag soll in der Regel im Laufe der 3. Klasse, spätestens in der 4. Jahrgangsstufe gestellt werden. In Einzelfällen kann dies bereits vor der 3. Klasse geschehen.

Kinder, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, werden zieldifferent nach den RRL der jeweiligen Sonderschulen unterrichtet und erhalten entsprechende Zeugnisse.

3.2.2Organisationsformen individueller Förderung

 

Bei der Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes muß einerseits der präventive Charakter des Förderunterrichts und andererseits die Arbeit mit den Kindern, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, berücksichtigt werden, wobei der Schwerpunkt in der Prävention liegen sollte.

Um eine individuelle Förderung aller Kinder zu gewährleisten, stehen eine Menge verschiedener Organisationsformen zur Verfügung:

n    Innere Differenzierung

n    Offenere Unterrichtsformen

n    Förderunterricht (klassenbezogen)

n    Förderunterricht für Ausländer/Aussiedler

n    Förderunterricht nach Förderkonzept

n    Kooperation mit Sonderschulen

n    Sonderpädagogische Grundversorgung

 

3.2.3 Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes an den Schulen

 

Um ein ganzheitliches Förderangebot für jedes einzelne Kind zu gewährleisten, muss eine pädagogische Verbindung aller möglichen Fördermaßnahmen (s.o.) bestehen.

Die sonderpädagogischen Grundversorgung erhält im Rahmen des vorliegenden regionalen Förderkonzeptes besondere Bedeutung und findet daher bei der Beschreibung der Umsetzung stärkere Berücksichtigung.

In Zusammenarbeit der Sonderschullehrkraft mit der Grundschullehrkraft wird nach Abschluss einer diagnostischen Phase ein Förderprogramm entwickelt, indem der RRL-Bezug und die allgemeine Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden. Danach findet eine Entscheidung statt, wie die Kinder zu fördern sind:

n    Förderung in Kleingruppen (klassen- oder jahrgangsübergreifend oder epochal)

n    Teamteaching

n    wechselseitige Unterrichtshospitationen

Teamteaching dient der Integration von Förderkonzepten in den regulären Unterricht und soll die Grundschullehrerin oder den Grundschullehrer phasenweise entlasten.

In regelmäßigen Besprechungen findet eine Vor- und Nachbereitung statt.  Hier können Unterrichtseinheiten gemeinsam entwickelt werden, in denen auch versucht wird, die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernwege der Kinder methodisch zu berücksichtigen. Außerdem werden aktuelle pädagogische Probleme diskutiert, aber auch Unterrichtsmaterialien hergestellt, die dann ökonomischer weise von allen Grundschulkollegen eingesetzt werden können.

Ziel solcher Maßnahmen ist das gemeinsame Entwickeln des Förderprozesses durch die Grundschul- und die Sonderschullehrkraft. Damit findet ein wechselseitiger Kompetenztransfer statt.

Elterngespräche und Elternabende sollten von Grundschul- und Sonderschullehrkraft gemeinsam vorbereitet und je nach Bedarf zusammen durchgeführt werden.

Von der Sonderschullehrkraft werden außerschulische Maßnahmen (wie z.B. Ergotherapie, Krankengymnastik, Unterbringung in der Tagesgruppe) den Eltern als zusätzliche Hilfen empfohlen und gegebenenfalls initiiert.

Jede Schule muss bei der Umsetzung des Konzeptes alle regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten berücksichtigen, eigene Wege finden und flexibel auf die sich ändernden konkreten Bedingungen reagieren.

3.3. Personalausstattung  
 

Die Perspektive der Ressourcenfrage ist als zentrales Problem der Entwicklung und ihrer Akzeptanz ernst zu nehmen. Die Regionalisierung der sonderpädagogischen Förderung benötigt einen verlässlichen Ressourcenrahmen. Die Ressourcen sollen in ein neues Personalkonzept einfließen, das sowohl inhaltlich den Förderschwerpunkten L, S, E als auch quantitativ dem regional unterschiedlichen Bedarf entspricht.

Für die Region Hannover-Nordwest heißt das:

Um dem überproportional hohen sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler in dieser Region gerecht werden zu können, ist neben den vom Kultusministerium

hinsichtlich der sonderpädagogischen Grundversorgung vorgesehenen 2 Stunden/ Grundschulklasse für die o.g. Förderschwerpunkte L , S und E ein zusätzliches Kontingent von 1 Stunde/Klasse erforderlich, bedingt durch die besonders schwierigen Bedingungen in der Region (siehe unter 2. Regionale Voraussetzungen).

Im laufenden Schuljahr 1997/98 gibt es in den 10 Grundschulen der Region 115 Klassen, hieraus ergibt sich ein Bedarf von 345 Sonderschullehrerstunden (Grundausstattung: 230 Stunden, Zusatzkontingent: 115 Stunden), der sich in etwa zu gleichen Teilen auf die Bereiche L, S und E verteilt.

Zur Zeit werden bereits 185 Stunden von Sonderschullehrkräften an den Schulen in der Region Hannover-Nordwest erteilt:

-          112 Stunden im Primarbereich der SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule 

-          43,5 Stunden Sprachsonderunterricht der SoS SB Albert-Liebmann-Schule

-          29,5 Stunden im Rahmen von Kooperationsverträgen GS - SoS

Es fehlen also 160 Sonderschullehrerstunden.

Der Bedarf im Primarbereich der SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule wird sich in dem Umfang verringern, wie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen verbleiben. Es wird mit einer Übergangszeit von vier Jahren gerechnet. Erst dann können alle 345 Sonderschullehrerstunden  in den Grundschulen eingesetzt werden.

Eine mögliche Verteilung der Sonderschullehrerstunden ist in Anlage 3 dargestellt.

Alle Sonderschullehrkräfte mit den Lehrbefähigungen L, S, und E sollten möglichst zum Förderzentrum „Paul-Dohrmann-Schule“ gehören (ggf. auch durch Abordnung), um die Zuordnung zu den Grundschulen besser koordinieren und eine qualifizierte und abgestimmte Zusammenarbeit erleichtern zu können. Abstimmungen mit der Albert-Liebmann-Schule und der Schule auf der Bult sind erforderlich. (siehe hierzu Anlage 4)

Für die Schulleitung des Förderzentrums müssen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen anteilig auf die Schülerzahl im Förderzentrum angerechnet werden (wichtig für Besoldung und Konrektor/innen-Stelle) und als fiktive Klassen berücksichtigt werden (wichtig für Anrechnungsstunden der Schulleitungsmitglieder).

Berechnung für die Region Hannover-Nordwest:

ca. 2500 Schüler und Schülerinnen, davon 5,7% mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen L, S und R = ca. 140 Schülerinnen und Schüler.

Für die Schülerzahl im Förderzentrum sollten sie zur Hälfte (also 70), für die Anzahl der Klassen sollten bei einer Klassenfrequenz von 14 Sch./Kl. = 10 Kl. fünf Klassen für die Anrechnungsstunden berücksichtigt werden.

 

3.4. Unterstützungssystem 

 

Um die angestrebten Ziele des regionalen Förderkonzeptes schrittweise umsetzen zu können, ist es notwendig, die beteiligten Schulen und Lehrkräfte auf die neuen Aufgaben vorzubereiten und die präventive und integrative Arbeit fortlaufend fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dazu wird ein Bündel von vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen angestrebt:

·        Einrichtung eines Arbeitskreises „Regionales Förderkonzept Hannover-Nordwest“, der koordinierende und organisierende Aufgaben für alle Aspekte des regionalen Förderkonzepts wahrnimmt. Er besteht aus Vertreter/innen der teilnehmenden Schulen. Er wird von der zuständige RSD´in der Bezirksregierung Frau Wolter geleitet. Eltern ? Personalrat ?

·        Fortbildungsangebote zur präventiven und integrativen Förderung im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung

·        Unterstützung von pädagogischen Klausurtagungen zum Thema „regionales Förderkonzept“ der mitarbeitenden Schulen durch Mitglieder des Arbeitskreises

·        Unterstützung von Dienstbesprechungen und Konferenzen zum Thema „regionales Förderkonzept“ durch Mitglieder des Arbeitskreises

·        Durchführung eines „Erste-Klasse-Tages“ der am regionalen Förderkonzept beteiligten Schulen, für Lehrkräfte, die im Schuljahr 98/99 eine erste Klasse übernehmen. Thema:  „Präventive und integrative Arbeit in der Grundschule“

·        Angebote von zentralen Lehrerfortbildungskursen  zur präventiven und integrativen Förderung durch das NLI

·        Zusammenarbeit mit der Universität Hannover, zur Unterstützung der Fortbildungsangebote und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung

weitere Maßnahmen werden fortlaufend und aus aktuellem Anlass im Arbeitskreis „Regionales Förderkonzept Hannover-Nordwest“ beraten

 

nach oben 

4.      Ausblick

·        Weiterführung OS / Sek I

·        Entwicklung der Paul-Dohrmann-Schule zu einer Angebotsschule ab Klasse 5 -  mit Hauptschulabschlüssen und Werkstatt- bzw. Projektunterricht

·        Zusammenarbeit mit den Sonderschulen für sinnesgestörte und körperbehinderte Kinder

·        Elternarbeit

·        Entwicklung besonderer Förderprojekte (z.B. Lese- und Rechtschreibförderung, Projekte

zur Leseförderung, Projekte zur pränumerischen Mathematik)

·        Supervision

·        Einsatz anderer Berufsfachgruppen – auch Honorarkräfte – wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten

·        Besondere Maßnahmen für entwicklungsgestörte Kinder

·        Entwicklung der Wilhelm - Schade - Schule zu einem Förderzentrum auch für integrativ beschulte körperbehinderte Kinder ( Förderpool mit Sonderschullehrkräften., päd. Mitarbeiter/innen, Therapeut/innen )

·        Öffentlichkeitsarbeit

·        Sponsoring

·        Einbindung in die Stadtteile

·         Ausstattung in Grundschulen und Förderzentren ( PC’s, Freiarbeitsmaterialien, ergonomisches Gestühl )

nach oben

zurück zu :
Integration