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Regionales
Integrationskonzept Hannover
- Nordwest |
| 1. Ziele |
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Das regionale Integrationskonzept Hannover-Nordwest hat zum Ziel, alle Kinder der Region in den dort bestehenden Schulen zu unterrichten und zu fördern. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen nach Möglichkeit in den allgemeinen Schulen (insbesondere in den Grundschulen), zumindest aber in der Region, entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen, erforderliche Hilfen und Unterstützung erfahren. Es ist beabsichtigt, mit diesem Konzept §4 des Nds. Schulgesetzes schrittweise umzusetzen. Dort heißt es, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden sollen. Auf diese Weise soll in der Region Hannover-Nordwest dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden. Dafür sollen die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten im Rahmen eines stufenweise zu entwickelnden Konzeptes geschaffen werden. Entsprechend dem Bildungsauftrag der Schule (§2 NSchG) soll dieses Konzept einen Beitrag dazu leisten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten. Dies soll insbesondere auch dadurch geschehen, dass alle Kinder die Möglichkeit bekommen, in ihrem sozialen Umfeld gefördert zu werden. Dazu ist es notwendig, dass an allen Schulen präventive Fördermaßnahmen angeboten und integrative Angebote im benötigten Ausmaß eingerichtet werden.
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| 2. Regionale Voraussetzungen |
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In der Region Hannover-Nordwest befinden sich zehn Grundschulen, drei Orientierungsstufen, zwei Hauptschulen, zwei Realschulen, eine Sonderschule für Lernhilfe und eine Sonderschule für Geistigbehinderte. Die Standorte der Schulen sind dem Stadtplan in Anlage 1 zu entnehmen. Alle Schulen gehören zum Dezernat 402 l der Bezirksregierung Hannover. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Größe und Unterrichtsversorgung der Schulen zu Beginn des Schuljahres 1998/99 (Prognose). Ein Ausgleich bei Unterrichtsversorgung wird noch erfolgen.
Der Einzugsbereich der SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule umfasst derzeit alle Schulen der Region außer der GS und OS An der Uhlandstraße. Für die sonderpädagogische Förderung der sprachbehinderten Kinder ist die Albert-Liebmann-Schule zuständig, für die erziehungssschwierigen Kinder die Schule auf der Bult. Die SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule hat Kooperationsverträge mit den Grundschulen Am Stöckener Bach, Auf dem Loh und Wendlandstraße sowie mit der HS Anne-Frank-Schule. Die SoS GB Wilhelm - Schade - Schule hat einen Kooperationsvertrag mit der GS Am Stöckener Bach. Seit Beginn des Schuljahrs 1993/94 gibt es eine Klasse der Wilhelm - Schade - Schule im Gebäude der GS Am Stöckener Bach, die jeweils mit zwei Klassen der GS kooperiert. Aus der Kooperation ist bei Eltern und Lehrkräften der Wunsch nach Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernhilfe, Erziehungshilfe und Sprachbehinderung gewachsen. Mit Beginn des Schuljahres 1995/96 ist durch verstärkten Einsatz von Sonderschullehrkräften eine „Vorform“ für das regionale sonderpädagogische Konzept erprobt worden, d.h. , dass z.B. lernbehinderte Kinder nach den Rahmenrichtlinien der Schule für Lernhilfe bis zum Ende des 4. Schuljahres integrativ unterrichtet und beurteilt werden. Zur Zeit gibt es an der OS Meldaustraße zwei Integrationsklassen im 5. Schuljahr, in denen die lernbehinderten Schüler und Schülerinnen aus der GS Am Stöckener Bach weiter integrativ beschult werden. Lehrkräfte der SoS SB Albert-Liebmann-Schule erteilen derzeit an sechs Grundschulen der Region Sprachsonderunterricht. Insgesamt gibt es 29,5 Stunden von Sonderschullehrkräften im Bereich Lernhilfe und 43,5 Stunden im Bereich Sprachbehinderung in der Region. Wie sich diese Stunden auf die Schulen verteilen ist der Übersicht in Anlage 2 zu entnehmen. Alle Schulen der Region haben durch Zusammenarbeit untereinander und mit außer-schulischen Institutionen versucht, den je besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen. Dabei sind insbesondere zu nennen: Modellvorhaben „Öffnung von Schule im Stadtteil Stöcken/Herrenhausen“. In diesem Modellvorhaben arbeiten vier Grundschulen, zwei Orientierungsstufen, die beiden Sonderschulen, eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium zusammen. Gemeinsam werden u.a. Projekte geplant und durchgeführt. · Stadtteilforen für Kinder- und Jugendarbeit · Jugendzentrum · KSD - Familienhilfe · Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen · Kulturtreff · Freizeitheim · Schulbiologiezentrum Zwei Grundschulen und die Paul-Dohrmann-Schule sind Volle Halbtagsschulen. Die GS Vinnhorst hat eine enge Kooperation mit dem Hort im gleichen Gebäude. Aus dem Sozialbericht 1993 der Landeshauptstadt Hannover lässt sich nachweisen, dass die Region zu den am stärksten sozial belasteten zählt: Es gibt sehr viele überbelegte Wohnungen, die Wohnfläche je Einwohner liegt zwischen 9,6 und 31 qm (der durchschnittliche Wert für die Stadt Hannover beträgt 36 qm). Der Anteil von Sozialwohnungen ist sehr hoch. Nahezu ein Drittel aller Familienhaushalte erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, darunter befinden sich ca. 30% nichtdeutsche Familien. Während der Anteil der Alleinerziehenden, die Hilfe zum Lebensunterhalt empfangen, in Hannover ca. 30% beträgt, liegt dieser Anteil in der Region Hannover-Nordwest zwischen 38,5 und 53%. Weit über dem Durchschnitt der Stadt Hannover liegt auch der Anteil der ausländischen Kinder und Jugendlichen sowie der Kinder aus Aussiedlerfamilien und aus Ehen unterschiedlicher Nationalität. Die Situation hat sich in den letzten Jahren eher noch verschlechtert. Die soziale Struktur hat zur Folge, dass in der Region überdurchschnittlich viele Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wobei die Einzugsbereiche der Grundschulen natürlich Unterschiede aufweisen. Dem hohen Förderbedarf der Kinder wurde auch durch Zuweisung von Stunden für Förderunterricht und Genehmigung zusätzlicher Klassen Rechnung getragen. Allerdings ist die Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen zu schlecht, um die Grundschulen mit den dringend benötigten Kooperationsstunden von Sonderschullehrkräften zu versorgen. Die Rückmeldungen aus der GS Am Stöckener Bach signalisieren gute Arbeit der Lehrkräfte bei der Umstrukturierung der Förderangebote. Grundschullehrerinnen und -lehrer erarbeiten gemeinsam mit Sonderschullehrkräften kindbezogene Problemlösungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf; die getroffenen Regelungen spielen sich ein. Die grundsätzliche Akzeptanz der eingeschlagenen Entwicklungsrichtung hin zur „sonderpädagogischen Grundversorgung“ wächst bei den Beteiligten. Eine deutliche qualitative Verbesserung der pädagogischen (Zusammen-) Arbeit wird konstatiert, dabei sind insbesondere zu nennen: Verstärkung präventiver Arbeit durch den Aufbau einer koordinierten, konsequenten und kontinuierlichen Zusammenarbeit von Grundschul- und Sonderschullehrkräften; Verknüpfung von unterschiedlichen Förderschwerpunkten (sonderpädagogische Fachrichtungen L, S, E) zu einem ganzheitlichen Angebot unter Beibehaltung individuell notwendiger spezifischer pädagogisch-therapeutischer Fördermaßnahmen; Bemühungen um eine Nichtausgliederung behinderter und benachteiligter Kinder durch integrative und kooperative Angebote. Die überaus positiven Erfahrungen aus der GS Am Stöckener Bach sind Ermutigung, ein Konzept zu entwickeln, das nun alle Schulen der Region erfasst.
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| 3.
Regionalkonzept Hannover-Nordwest |
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3.1 Aufgaben Lernschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern in der Region Hannover-Nordwest hängen nicht zuletzt mit der besonderen sozialen Lage vieler Familien des Stadtbezirks zusammen. Nur ein kleiner Teil der davon betroffenen Schülerinnen und Schüler erhält spezielle Förderung durch die Sonderschule. Der überwiegende Teil verbleibt letzten Endes in den Grundschulen, ohne im ausreichenden Maß individuelle Unterstützung erhalten zu können. Das „ Regionale Förderkonzept Hannover-Nordwest“ will einen Beitrag dazu leisten, dieses Defizit abzubauen und sowohl die betroffenen Schülerinnen und Schüler als auch die betroffenen Grundschulen bei der dauerhaften Aufgabe der präventiven und integrativen Förderung wirkungsvoll zu unterstützen. Alle Schulen haben den Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu unterrichten und zu fördern. Sonderschulen wird zur Umsetzung dieses allgemeinen Auftrages in § 14 (Abs. 4) des NSchG der spezielle Auftrag gegeben „zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ zu sein, „die andere Schulen besuchen. Das Förderzentrum unterstützt die schulische Integration förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler“. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Sonderschulen und den anderen Schulen der Region Hannover - Nordwest, wobei sich die beiden beteiligten Sonderschulen schrittweise zu Förderzentren entwickeln sollen. 3.1.1. Aufgaben der Paul-Dohrmann-Schule (Sonderschule L) als Förderzentrum Die
Arbeit der Schule für Lernhilfe zielt vorrangig auf die Bildung der
Gesamtpersönlichkeit ihrer SchülerInnen. Grundlage ist dabei der Erlass
„Die Arbeit in der Schule für Lernbehinderte“ (Erl. d. MK v. 30.07.80).
Hier heißt es: „Die Schule für Lernhilfe vermittelt ihren Schülern eine
allgemeine Grundbildung. In ihrem Rahmen sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten
entwickelt werden, die auch eine Rücküberweisung in Grundschule, Orientierungsstufe
und Hauptschule offen halten. Darüber hinaus soll sie ihre Schüler befähigen,
ihren Bildungsgang in Vollzeitschulen des berufsbildenden Schulwesens
oder in einer Berufsausbildung im dualen System fortsetzen.“ Sie
soll Kontaktbereitschaft, Selbstvertrauen und schulische Leistungsfähigkeit
fördern, von Versagensangst entlasten und zum Lernen motivieren. Außerdem
soll auf die Eingliederung in die Arbeitswelt mit dem Ziel der Existenzsicherung
und Selbstverwirklichung vorbereitet, mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit
vertraut gemacht und zum verantwortlichen Handeln befähigt werden. Die
Paul-Dohrmann-Schule setzt diesen Auftrag gegenwärtig im Rahmen folgender
Maßnahmen um: ·
Kooperation
mit den Grundschulen Am Stöckener Bach, Auf dem Loh und Wendlandstraße
nach § 25 NSchG ·
Kooperation
mit der Hauptschule Anne-Frank-Schule nach § 25 NSchG mit Austausch
von LehrerInnenstunden und Rückschulung leistungsstarker SchülerInnen
der Paul-Dohrmann-Schule nach den Klassen 7 und 9 ·
Kooperation
mit der BBS 6 nach § 25 NSchG mit regelmäßig stattfindendem Orientierungsunterricht
in der Berufsbildenden Schule und gemeinsamen Projektunterricht in der
Paul-Dohrmann-Schule ·
Kooperation
mit der Wilhelm - Schade - Schule im Projektbereich ·
Teilnahme
an dem Modellversuch „Öffnung von Schule“ im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken
mit regelmäßig durchgeführten gemeinsamen schulformübergreifenden Veranstaltungen ·
Projektorientierte
Kooperation von SchülerInnen der Paul-Dohrmann-Schule mit Jugendlichen
der Freizeitheime unter Leitung der an der Schule tätigen Sozialarbeiterin ·
Kooperation
mit dem „Verein für Erlebnispädagogik“, dem „Institut für soziales Lernen
mit Tieren“ sowie dem Sportverein „SV Odin“. Bei
der Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes Hannover-Nordwest werden
von der Paul-Dohrmann-Schule die Förderschwerpunkte L, S und E angeboten
werden. Förderschwerpunkt
L: Eine
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Lernen
und im Leistungsverhalten zielt auf die Bereitstellung von anregenden
Erfahrungsräumen. Sie schafft strukturierte Lernsituationen, die vor
allem elementare Bereiche der Lernentwicklung wie Motorik, Wahrnehmung,
Kognition, sprachliche Kommunikation, Emotionalität und Interaktion
beachten. Diese müssen geeignet sein, Interesse zu wecken, individuelle
Lernweg zu erschließen, Aneignungsweisen aufzubauen, um die Aufnahme,
Verarbeitung und handelnde Durchdringung von Bildungsinhalten zu ermöglichen
und über die Vermittlung von Lernerfolgen das Selbstvertrauen der Kinder
und Jugendlichen zu stärken. Förderschwerpunkt
S: Zur
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sprachlichen Beeinträchtigungen
sind für das Sprachverstehen und die Sprachverwendung besonders ergiebige
Sprachlernsituationen auszuwählen, methodenbewusst zu planen und aufzubereiten.
Damit soll erreicht werden, dass die Betroffenen über einen dialoggerichteten
Gebrauch Sprach auf- und ausbauen, sprachliches Handeln in Bewährungssituationen
bewältigen und sich als kommunikationsfähig erleben können. Die Komplexität
der Entstehungsbedingungen von sprachlichen Beeinträchtigungen samt
ihrer Verbindungen und Rückwirkungen auf das Lernen und das Erleben
erfordern einen mehrdimensional angelegten sprachtherapeutischen Unterricht.
Hierbei ist kommunikatives Handeln in natürlichen Situationen besonders
wertvoll. In diesem Zusammenhang ist auch auf voraussehbare und anzugehende
Schwierigkeiten bei Schriftspracherwerb zu achten. Förderschwerpunkt
E: Eine
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich
der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und des
Verhaltens richtet sich auf Maßnahmen zur Erziehungshilfe und strebt
bei einem hohen Maß an Verständnis, besonderer persönlicher Zuwendung
und pädagogisch-psychologischer Unterstützung einen Aufbau an Grundverhaltensweisen
an. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld und zur Selbststeuerung
dienen auch der Verarbeitung von belastenden Lebenseindrücken und sollen
so zu einer individuell und sozial befriedigenden Lebensführung
beitragen. Wenn verschiedene auch außerschulische Dienste heranzuziehen
oder bereits beteiligt sind, ist eine Koordinierung der Maßnahmen angezeigt.
Bei allen Bemühungen sind Wege zu suchen, bei den Betroffenen Lernbereitschaft
anzuregen, Leistungsfähigkeit zu entwickeln und sie gleichzeitig aufzuschließen
für die Lerninhalte der Schule. Aus
diesem Grund sollen die o. a. bereits bestehenden Maßnahmen fortgesetzt
und ausgebaut werden: ·
Die
Kooperation mit den Grundschulen soll auf alle 10 Schulen des Einzugsbereichs
Nord-West erweitert werden. ·
Die
bestehenden Kooperationen mit der Hauptschule, der berufsbildenden Schule
und der Schule für Geistigbehinderte sollen in der Weise intensiviert
werden, dass gemeinsame Klassen im Förderzentrum eingerichtet werden,
so dass die besonderen Möglichkeiten der Paul-Dohrmann-Schule (Gelände,
Ausstattung...) auch verstärkt von allen gemeinsam genutzt werden können. ·
Zur
Förderung von Kindern mit sprachlichen Beeinträchtigungen sollen spezielle
Angebote geschaffen werden: psychomotorisch orientierte Sprachförderung,
Lese- und Rechtschreibförderung, Verbindung der Sprachförderung mit
erlebnispädagogischen Angeboten (s. u.). ·
Von
Lehrern mit psychologischer Zusatzausbildung soll gemeinsam mit Sozialarbeitern
unter Einbeziehung von Honorarkräften (z. B. des Instituts für soziales
Lernen mit Tieren oder Erlebnispädagogik oder des SV Odin) im Förderzentrum
eine Beratungs- und Unterstützungskompetenz aufgebaut werden, die vorrangig
SchülerInnen mit Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen
Entwicklung sowie des Erlebens und Verhaltens betreut. Dies soll sowohl
als Ambulanz in den Stammschulen Geschehen als auch im Rahmen von Projekten,
die den SchülerInnen im Förderzentrum angeboten werden. ·
Die
bereits an der Schule vorhandene sozialpädagogische Kompetenz soll verstärkt
werden, um -
Elternsprechstunden
durchführen zu können, -
die
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt intensivieren (evtl. Einrichtung einer
Jugendamtsaußenstelle) und ein -
weiteres
Nachmittagsangebot allen SchülerInnen des Stadtteils anbieten zu können. 3.1.2.
Aufgaben der Wilhelm - Schade - Schule (Sonderschule G) als Förderzentrum Der
Erziehungsauftrag der Wilhelm - Schade - Schule besteht darin, jeder
Schülerin und jedem Schüler zu ihrer/seiner ihr/ihm möglichen Selbstentfaltung
in sozialer Eingliederung zu verhelfen. Grundlage ist dabei der Erlass
„Die Arbeit in der Schule für Geistigbehinderte“ (Erl.d.MK v.18.04.89).
Hier heißt es insbesondere: „Durch gemeinsame Aktivitäten mit anderen
Schulformen und die Teilhabe am Leben der näheren und weiteren Umgebung
fördert die Schule die soziale Eingliederung ihrer Schüler und ein vielfältig
gestaltetes Schulleben“. Die Wilhelm - Schade - Schule (WSS) setzt diesen Auftrag, neben der Förderung gemäß den Richtlinien der Schulform, gegenwärtig im Rahmen folgender besonderer Maßnahmen um: · Kooperation mit der GS Am Stöckener Bach nach §25 NSchG, dauerhafte Auslagerung einer Klasse der WSS an die GS mit regelmäßig durchgeführtem gemeinsamen Unterricht · Teilnahme an dem Modellvorhaben „Öffnung der Schule“ im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken, regelmäßig durchgeführte gemeinsame schulformübergreifende Veranstaltungen · Zusammenarbeit mit der Berufsbildenden Schule 7 und der Abschlussstufe der WSS, Maßnahmen zur vorberuflichen Bildung und zur Schaffung spezieller Berufsausbildungsangebote für Absolvent/innen der WSS (Berufsfachschule in besonderer Form für hauswirtschaftstechnische Betriebshelfer/innen) Die Umsetzung des regionalen Förderkonzepts soll durch die WSS wie folgt unterstützt werden: · Fortsetzung und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen · Die Zusammenarbeit mit der GS Am Stöckener Bach soll durch die Einrichtung einer zweiten Kooperationsklasse erweitert werden, weil dadurch einem großen Teil der Kinder dieser Region mit geistiger Behinderung im Grundschulalter die Chance geboten wird, gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet zu werden. · die Unterstützung der integrativen Beschulung geistigbehinderter Schüler/innen in der Region durch Beratung, Einsatz von Lehrkräften, päd. Mitarbeiter/innen und Therapeut/innen gemäß festgestelltem Förderbedarf. |
| 3.2
Organisationsstruktur 3.2.1 Organisationsrahmen
Rechtzeitig
vor den jährlichen Sommerferien (unverzüglich nach Feststehen der individuellen
Förderbedarfe und der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Lehrerstunden)
ist durch die Leiterinnen bzw. die Leiter der Förderzentren eine Regionalkonferenz
aller Schulleiterinnen und Schulleiter der am Regionalkonzept beteiligten
Schulen einzuberufen mit dem Ziel, alle bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten
Förderbedarfe nach Dringlichkeit miteinander abzuwägen, über die Verteilung
der Lehrerstunden gemeinsam zu beraten und entsprechende Verabredungen
zu treffen. In die Ermittlung fließen die Förderbedarfe der Schulen
ein, die durch Bestandsaufnahmen in den einzelnen Klassen ermittelt
wurden. Dabei müssen auch die Förderbedarfe der Kinder berücksichtigt
werden, für die sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Die Letztentscheidung
über den Einsatz der Sonderschullehrkräfte liegt bei den Leitungen der
Förderzentren in Absprache mit der Bezirksregierung. Die Gesamtkonferenzen
der Grundschulen beschließen Grundsätze für eine individuelle Umsetzung
des Regionalkonzeptes für die jeweilige Schule und verteilen die der
Schule zugewiesenen Stunden. In regelmäßigen
Besprechungen sollen n
der Einsatz
der Sonderschullehrkräfte koordiniert, n
Erfahrungen
ausgetauscht werden. Das Verfahren
zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird gemäß Erlasslage
von den Schulleitungen von Grundschulen und Förderzentren eingeleitet.
Der Antrag soll in der Regel im Laufe der 3. Klasse, spätestens in der
4. Jahrgangsstufe gestellt werden. In Einzelfällen kann dies bereits
vor der 3. Klasse geschehen. Kinder, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, werden zieldifferent nach den RRL der jeweiligen Sonderschulen unterrichtet und erhalten entsprechende Zeugnisse. 3.2.2Organisationsformen
individueller Förderung Bei der Umsetzung
des regionalen Förderkonzeptes muß einerseits der präventive Charakter
des Förderunterrichts und andererseits die Arbeit mit den Kindern, bei
denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, berücksichtigt werden,
wobei der Schwerpunkt in der Prävention liegen sollte. Um eine individuelle
Förderung aller Kinder zu gewährleisten, stehen eine Menge verschiedener
Organisationsformen zur Verfügung: n
Innere Differenzierung n
Offenere Unterrichtsformen n
Förderunterricht
(klassenbezogen) n
Förderunterricht
für Ausländer/Aussiedler n
Förderunterricht
nach Förderkonzept n
Kooperation
mit Sonderschulen n
Sonderpädagogische
Grundversorgung
3.2.3 Umsetzung
des regionalen Förderkonzeptes an den Schulen Um ein ganzheitliches
Förderangebot für jedes einzelne Kind zu gewährleisten, muss eine pädagogische
Verbindung aller möglichen Fördermaßnahmen (s.o.) bestehen. Die sonderpädagogischen
Grundversorgung erhält im Rahmen des vorliegenden regionalen Förderkonzeptes
besondere Bedeutung und findet daher bei der Beschreibung der Umsetzung
stärkere Berücksichtigung. In Zusammenarbeit
der Sonderschullehrkraft mit der Grundschullehrkraft wird nach Abschluss
einer diagnostischen Phase ein Förderprogramm entwickelt, indem der
RRL-Bezug und die allgemeine Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.
Danach findet eine Entscheidung statt, wie die Kinder zu fördern sind: n
Förderung
in Kleingruppen (klassen- oder jahrgangsübergreifend oder epochal) n
Teamteaching n
wechselseitige
Unterrichtshospitationen Teamteaching
dient der Integration von Förderkonzepten in den regulären Unterricht
und soll die Grundschullehrerin oder den Grundschullehrer phasenweise
entlasten. In regelmäßigen
Besprechungen findet eine Vor- und Nachbereitung statt.
Hier können Unterrichtseinheiten gemeinsam entwickelt werden,
in denen auch versucht wird, die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen
und Lernwege der Kinder methodisch zu berücksichtigen. Außerdem werden
aktuelle pädagogische Probleme diskutiert, aber auch Unterrichtsmaterialien
hergestellt, die dann ökonomischer weise von allen Grundschulkollegen
eingesetzt werden können. Ziel solcher
Maßnahmen ist das gemeinsame Entwickeln des Förderprozesses durch die
Grundschul- und die Sonderschullehrkraft. Damit findet ein wechselseitiger
Kompetenztransfer statt. Elterngespräche
und Elternabende sollten von Grundschul- und Sonderschullehrkraft gemeinsam
vorbereitet und je nach Bedarf zusammen durchgeführt werden. Von der Sonderschullehrkraft
werden außerschulische Maßnahmen (wie z.B. Ergotherapie, Krankengymnastik,
Unterbringung in der Tagesgruppe) den Eltern als zusätzliche Hilfen
empfohlen und gegebenenfalls initiiert. Jede
Schule muss bei der Umsetzung des Konzeptes alle regionalen Gegebenheiten
und Besonderheiten berücksichtigen, eigene Wege finden und flexibel
auf die sich ändernden konkreten Bedingungen reagieren. |
| 3.3.
Personalausstattung Die
Perspektive der Ressourcenfrage ist als zentrales Problem der Entwicklung
und ihrer Akzeptanz ernst zu nehmen. Die Regionalisierung der sonderpädagogischen
Förderung benötigt einen verlässlichen Ressourcenrahmen. Die Ressourcen
sollen in ein neues Personalkonzept einfließen, das sowohl inhaltlich
den Förderschwerpunkten L, S, E als auch quantitativ dem regional unterschiedlichen
Bedarf entspricht. Für die Region Hannover-Nordwest heißt das: Um dem überproportional hohen sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler in dieser Region gerecht werden zu können, ist neben den vom Kultusministerium hinsichtlich der sonderpädagogischen Grundversorgung vorgesehenen 2 Stunden/ Grundschulklasse für die o.g. Förderschwerpunkte L , S und E ein zusätzliches Kontingent von 1 Stunde/Klasse erforderlich, bedingt durch die besonders schwierigen Bedingungen in der Region (siehe unter 2. Regionale Voraussetzungen). Im
laufenden Schuljahr 1997/98 gibt es in den 10 Grundschulen der Region
115 Klassen, hieraus ergibt sich ein Bedarf von 345 Sonderschullehrerstunden
(Grundausstattung: 230 Stunden, Zusatzkontingent: 115 Stunden), der
sich in etwa zu gleichen Teilen auf die Bereiche L, S und E verteilt. Zur Zeit werden bereits 185 Stunden von Sonderschullehrkräften an den Schulen in der Region Hannover-Nordwest erteilt: - 112 Stunden im Primarbereich der SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule - 43,5 Stunden Sprachsonderunterricht der SoS SB Albert-Liebmann-Schule -
29,5 Stunden im Rahmen von Kooperationsverträgen GS - SoS Es fehlen also 160 Sonderschullehrerstunden. Der Bedarf im Primarbereich der SoS Lh Paul-Dohrmann-Schule wird sich in dem Umfang verringern, wie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen verbleiben. Es wird mit einer Übergangszeit von vier Jahren gerechnet. Erst dann können alle 345 Sonderschullehrerstunden in den Grundschulen eingesetzt werden. Eine
mögliche Verteilung der Sonderschullehrerstunden ist in Anlage 3 dargestellt. Alle Sonderschullehrkräfte mit den Lehrbefähigungen L, S, und E sollten möglichst zum Förderzentrum „Paul-Dohrmann-Schule“ gehören (ggf. auch durch Abordnung), um die Zuordnung zu den Grundschulen besser koordinieren und eine qualifizierte und abgestimmte Zusammenarbeit erleichtern zu können. Abstimmungen mit der Albert-Liebmann-Schule und der Schule auf der Bult sind erforderlich. (siehe hierzu Anlage 4) Für die Schulleitung des Förderzentrums müssen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen anteilig auf die Schülerzahl im Förderzentrum angerechnet werden (wichtig für Besoldung und Konrektor/innen-Stelle) und als fiktive Klassen berücksichtigt werden (wichtig für Anrechnungsstunden der Schulleitungsmitglieder). Berechnung für die Region Hannover-Nordwest: ca. 2500 Schüler und Schülerinnen, davon 5,7% mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen L, S und R = ca. 140 Schülerinnen und Schüler. Für die Schülerzahl im Förderzentrum sollten sie zur Hälfte (also 70), für die Anzahl der Klassen sollten bei einer Klassenfrequenz von 14 Sch./Kl. = 10 Kl. fünf Klassen für die Anrechnungsstunden berücksichtigt werden.
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| 3.4.
Unterstützungssystem Um die angestrebten Ziele des regionalen Förderkonzeptes schrittweise umsetzen zu können, ist es notwendig, die beteiligten Schulen und Lehrkräfte auf die neuen Aufgaben vorzubereiten und die präventive und integrative Arbeit fortlaufend fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dazu wird ein Bündel von vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen angestrebt: · Einrichtung eines Arbeitskreises „Regionales Förderkonzept Hannover-Nordwest“, der koordinierende und organisierende Aufgaben für alle Aspekte des regionalen Förderkonzepts wahrnimmt. Er besteht aus Vertreter/innen der teilnehmenden Schulen. Er wird von der zuständige RSD´in der Bezirksregierung Frau Wolter geleitet. Eltern ? Personalrat ? · Fortbildungsangebote zur präventiven und integrativen Förderung im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung · Unterstützung von pädagogischen Klausurtagungen zum Thema „regionales Förderkonzept“ der mitarbeitenden Schulen durch Mitglieder des Arbeitskreises · Unterstützung von Dienstbesprechungen und Konferenzen zum Thema „regionales Förderkonzept“ durch Mitglieder des Arbeitskreises · Durchführung eines „Erste-Klasse-Tages“ der am regionalen Förderkonzept beteiligten Schulen, für Lehrkräfte, die im Schuljahr 98/99 eine erste Klasse übernehmen. Thema: „Präventive und integrative Arbeit in der Grundschule“ · Angebote von zentralen Lehrerfortbildungskursen zur präventiven und integrativen Förderung durch das NLI · Zusammenarbeit mit der Universität Hannover, zur Unterstützung der Fortbildungsangebote und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung weitere Maßnahmen werden fortlaufend und aus aktuellem Anlass im Arbeitskreis „Regionales Förderkonzept Hannover-Nordwest“ beraten
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| 4. Ausblick |
|
·
Weiterführung
OS / Sek I ·
Entwicklung
der Paul-Dohrmann-Schule zu einer Angebotsschule ab Klasse 5 -
mit Hauptschulabschlüssen und Werkstatt- bzw. Projektunterricht ·
Zusammenarbeit
mit den Sonderschulen für sinnesgestörte und körperbehinderte Kinder ·
Elternarbeit ·
Entwicklung
besonderer Förderprojekte (z.B. Lese- und Rechtschreibförderung, Projekte zur
Leseförderung, Projekte zur pränumerischen Mathematik) ·
Supervision
·
Einsatz
anderer Berufsfachgruppen – auch Honorarkräfte – wie Sozialpädagoginnen
und Sozialpädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten ·
Besondere
Maßnahmen für entwicklungsgestörte Kinder ·
Entwicklung
der Wilhelm - Schade - Schule zu einem Förderzentrum auch für integrativ
beschulte körperbehinderte Kinder ( Förderpool mit Sonderschullehrkräften.,
päd. Mitarbeiter/innen, Therapeut/innen ) ·
Öffentlichkeitsarbeit ·
Sponsoring ·
Einbindung
in die Stadtteile · Ausstattung in Grundschulen und Förderzentren ( PC’s, Freiarbeitsmaterialien, ergonomisches Gestühl ) |
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