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Fördern in Schule Informationssystem für Schulen in Niedersachsen |
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Prävention:
Sonderpädagogik in Allgemeinen Schulen - zielgleich |
| In den siebziger Jahren setzte eine
Entwicklung ein, die zu einer Veränderung der sonderpädagogischen Arbeit
führte: es wurde die Bedeutung der vorbeugenden und frühen Hilfen erkannt,
sonderpädagogische Förderung sollte sich auch stärker auf den Bereich der
Prävention beziehen. Das führte zu einem ersten Einsatz von Sonderpädagogen
in der Allgemeinen Schule, deren Akzeptanz und Tragfähigkeit für Unterschiede
im Lernen und Verhalten erweitert werden sollte. Zugleich wurden Formen
entwickelt, wie der Hauptschulabschluss durch lernbehinderte Schüler ermöglicht
werden konnte. In den Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates „Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“ vom Oktober 1973 sprach sich die Bildungskommission für eine möglichst weitgehende gemeinsame Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Schüler aus. Die Sonderschule stellte nicht mehr den alleinigen Ort für Bildung, Erziehung, Unterricht und spezielle Förderung Behinderter dar. Die pädagogische Förderung sollte gemeinsame Aufgabe von Sonderschule und Allgemeiner Schule sein. Es wurde das Organisationskonzept des „Kooperativen Schulzentrums“ entworfen, bei dem Sonderschule und Allgemeine Schule in abgestuften Organisationsformen schulischer Förderung gemeinsam für Bildung, Erziehung, Unterricht und spezielle Förderung von Schülern mit Behinderung zuständig sind. „Für die pädagogische Förderung behinderter
und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher empfiehlt die Bildungskommission
ein flexibles System von Fördermaßnahmen,
das einer Aussonderungstendenz der allgemeinen Schule begegnet, gemeinsame
soziale Lernprozesse Behinderter und Nichtbehinderter ermöglicht und den
individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen behinderter Kinder und Jugendlicher
entgegenkommt... . Die dadurch zustande kommende gemeinsame Unterrichtung
von behinderten und nichtbehinderten Kindern bringt eine sonderpädagogische
Verantwortung für die allgemeine Schule mit sich, die sie bisher nicht
wahrzunehmen brauchte, weil es neben ihr die Sonderschule gab und noch
gibt. - Auch für die Kinder, bei denen eine gemeinsame Unterrichtung mit nichtbehinderten Kindern nicht möglich erscheint, unterbreitet die Bildungskommission Vorschläge für einen Abbau der Isolierung vor allem durch eine Vermehrung des Kontakts zu nichtbehinderten Kindern..“ (DEUTSCHER BILDUNGSRAT 1973, 24) „Ihre langfristigen Perspektiven gehen über kurzfristig zu verwirklichende Maßnahmen hinaus und beschränken sich nicht auf eine Weiterentwicklung und den weiteren Ausbau bestehender Formen des Sonderschulwesens, sondern verfolgen eine Konzeption der weitmöglichen gemeinsamen Unterrichtung und Erziehung Behinderter und Nichtbehinderter und die stärkere Integrierung sonderschulischer Einrichtungen in das gesamte Schulsystem“ (DEUTSCHER BILDUNGSRAT 1973, 23). Die präventive Zielsetzung ist bereits im Titel der Empfehlung ausgesprochen. Die Organisationsform sollte sich erst zwei Jahrzehnte später in größerem Ausmaß in Form des Sonderpädagogischen Förderzentrums entwickeln und allmählich durchsetzen. |