Fördern in Schule

Informationssystem für Schulen in Niedersachsen

Die Rolle der Kultusministerkonferenz

Um angesichts der Gestaltungsfreiheit der Länder in schulischen Angelegenheiten Vergleichbarkeiten und Einheitlichkeiten erreichen und gewährleisten zu können, sind die Arbeit der Kultusministerkonferenz (KMK), der „Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen“ (bis 1965) und der Deutsche Bildungsrat (ab 1965 ) eingerichtet worden.

1960 erstellte der Schulausschuss der KMK eine Ordnung des Sonderschulwesens, die trotz ihres nur empfehlenden Charakters die Organisation des Sonderschulwesens nachhaltig beeinflusste.

1.                  Blindenschule

2.                  Sehbehindertenschule

3.                  Gehörlosenschule

4.                  Schwerhörigenschule

5.                  Sprachheilschule

6.                  Krankenhausschule und Hausunterricht

7.                  Hilfsschule

8.                  Beobachtungsschule

9.                  Erziehungsschwierigenschule

10.              Schule im Jugendstrafvollzug

11.              Sonderberufsschule

12.              Heilpädagogischer Lebenskreis  

Ordnung für das Sonderschulwesen

Schulausschuss der KMK 1960  

Die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz von 1994

Am 6. Mai 1994 verabschiedete die KMK die

 Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in der Bundesrepublik Deutschland. 

In diesen Empfehlungen erfolgt eine Abkehr von der Sonderschule als dem vorrangigen Förderort. Der Begriff der Sonderschulbedürftigkeit ist zugunsten des Begriffs des „Sonderpädagogischen Förderbedarfs“ aufgegeben. Die institutionenbezogene Sicht wird zugunsten einer kinderzogenen Sicht aufgegeben. Vorrangig wird danach gefragt, ob ein Kind einen Förderbedarf hat und welcher Art dieser Förderbedarf ist. Die Frage nach dem geeigneten Förderort ist nachrangig.

„Die wachsende Vielfalt der Organisationsformen und der Vorgehensweisen in der pädagogischen Förderung, die Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder, erziehungswissenschaftliche Denkanstöße und schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern lassen heute vielfältige Übereinstimmungen erkennen; sie sind Zeichen für eine eher personenbezogene, individualisierende und nicht mehr vorrangig institutionenbezogene Sichtweise sonderpädagogischer Förderung. In diesem Prozeß ist neben den Begriff der Sonderschulbedürftigkeit in zunehmendem Maße der Begriff des Sonderpädagogischen Förderbedarfs getreten. Die Erfüllung Sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht an Sonderschulen gebunden; ihm kann auch in allgemeinen Schulen, zu denen auch berufliche Schulen zählen, entsprochen werden“ (EMPFEHLUNGEN 1994)

Seit Veröffentlichung der Empfehlungen von 1994 sind Empfehlungen zu den einzelnen Förderschwerpunkten erschienen – die Empfehlungen zu den Schwerpunkten Lernen und Sozial-emotionales Verhalten befinden sich noch in der Bearbeitung. 

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Christa Burbat Veränderungen der sonderpädagogischen Aufgabenstellungen in Deutschland