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Fördern in Schule Informationssystem für Schulen in Niedersachsen |
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Die Rolle der Kultusministerkonferenz |
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Um angesichts der Gestaltungsfreiheit
der Länder in schulischen Angelegenheiten Vergleichbarkeiten und Einheitlichkeiten
erreichen und gewährleisten zu können, sind die Arbeit der Kultusministerkonferenz
(KMK), der „Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen“
(bis 1965) und der Deutsche Bildungsrat
(ab 1965 ) eingerichtet worden. 1960 erstellte der Schulausschuss der KMK eine Ordnung des Sonderschulwesens, die trotz ihres nur empfehlenden Charakters die Organisation des Sonderschulwesens nachhaltig beeinflusste. 1.
Blindenschule 2.
Sehbehindertenschule 3.
Gehörlosenschule 4.
Schwerhörigenschule 5.
Sprachheilschule 6.
Krankenhausschule und Hausunterricht 7.
Hilfsschule 8.
Beobachtungsschule 9.
Erziehungsschwierigenschule 10.
Schule im Jugendstrafvollzug 11.
Sonderberufsschule 12.
Heilpädagogischer Lebenskreis Ordnung für das Sonderschulwesen Schulausschuss der KMK 1960
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Die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz von 1994 |
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Am 6. Mai 1994 verabschiedete die KMK die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in der Bundesrepublik Deutschland. In diesen Empfehlungen erfolgt eine Abkehr von der Sonderschule als dem vorrangigen Förderort. Der Begriff der Sonderschulbedürftigkeit ist zugunsten des Begriffs des „Sonderpädagogischen Förderbedarfs“ aufgegeben. Die institutionenbezogene Sicht wird zugunsten einer kinderzogenen Sicht aufgegeben. Vorrangig wird danach gefragt, ob ein Kind einen Förderbedarf hat und welcher Art dieser Förderbedarf ist. Die Frage nach dem geeigneten Förderort ist nachrangig. „Die wachsende Vielfalt
der Organisationsformen und der Vorgehensweisen in der pädagogischen
Förderung, die Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und
nichtbehinderter Kinder, erziehungswissenschaftliche Denkanstöße und
schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern lassen
heute vielfältige Übereinstimmungen erkennen; sie sind Zeichen für eine
eher personenbezogene, individualisierende und nicht mehr vorrangig
institutionenbezogene Sichtweise sonderpädagogischer Förderung. In diesem
Prozeß ist neben den Begriff der Sonderschulbedürftigkeit
in zunehmendem Maße der Begriff des Sonderpädagogischen
Förderbedarfs getreten. Die
Erfüllung Sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht an Sonderschulen
gebunden; ihm kann auch in allgemeinen Schulen, zu denen auch berufliche
Schulen zählen, entsprochen werden“ (EMPFEHLUNGEN 1994) Seit Veröffentlichung der Empfehlungen von 1994 sind Empfehlungen zu den einzelnen Förderschwerpunkten erschienen – die Empfehlungen zu den Schwerpunkten Lernen und Sozial-emotionales Verhalten befinden sich noch in der Bearbeitung.
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| Christa Burbat | Veränderungen der sonderpädagogischen Aufgabenstellungen in Deutschland |