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Fördern in Schule Informationssystem für Schulen in Niedersachsen |
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Integration
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aktualisiert:
14.12.11 |
| Integrationsklassen |
Auszug aus: Sonderpädagogische
Förderung |
| Wenn Schüler mit einer Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung oder mit einer schweren Mehrbehinderung in der allgemeinen Schule erzogen und unterrichtet werden sollen, können Integrationsklassen eingerichtet werden.
In Integrationsklassen wird zieldifferent gearbeitet,
d.h. bei der Gestaltung des Unterrichts und der Festlegung der Leistungsanforderungen
werden die unterschiedlichen Lernfähigkeiten der Schülerinnen
und Schüler berücksichtigt. Solche Anforderungen werden in
Integrationsklassen in der Grundschule z. B. auf der Basis der Rahmenrichtlinien
für die Grundschule, der Schule für Lernhilfe (ggf. bei Schülerinnen
und Schülern mit einer Mehrfachbehinderung) oder der Schule für
geistig Behinderte erarbeitet. Für die sonderpädagogische
Förderung in den Integrationsklassen werden Sonderschullehrerstunden
nach dem Grundsatz eingesetzt, dass für Schülerinnen und Schüler
möglichst der gleiche Umfang an Sonderschullehrerstunden eingesetzt
wird Integrationsklassen waren ein wichtiger Motor der Integrationsbewegung. Über die Erfahrungen mit diesem Modell hat sich eine große didaktisch-methodische Kompe-tenz für den gemeinsamen Unterricht entwickelt. Gleichzeitig ist der Anspruch zur Weiterentwicklung der Integration im Bewusstsein der Öffentlichkeit gestiegen. Problematisch ist, dass vor der Zuweisung von zusätzlichen Lehrerstunden ein individueller sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden muss, der zu einer Etikettierung des einzelnen Kindes führen kann. Der Zusammenhang von Etikettierung und Zuweisung von Ressourcen kann Auswirkungen auf die Praxis der Feststellung haben. Pädagogische Probleme sind angesichts fehlender Identifikationsmuster für die behinderten Schülerinnen und Schüler und Schwierigkeiten bei der Entwicklung ihrer Gruppenfähigkeit zu sehen. Eine Weiterführung der Integrationsklassen ist bei der Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung für Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Verhalten nicht erforderlich. Integrationsklassen werden künftig dort geführt werden, wo kooperative Formen zwischen Schulen für geistig Behinderte und allgemeinen Schulen nicht eingeführt sind oder nur mit sehr weiten Fahrwegen für die Schülerinnen und Schüler erreicht werden können. |