- streben
ein regional begrenztes, integrativ ausgerichtetes System sonderpädagogischer
Hilfen an. Sonderpädagogik wird zunehmend in die allgemeine Schule verlagert
und im engen Zusammenwirken mit dieser verwirklicht.
- gewährleisten
(relative) Wohnortnähe und Passung sonderpädagogischer Unterstützung
der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf.
- werden
von den Beteiligten vor Ort (Eltern, Lehrkräfte, Schulträger) initiiert
und entwickelt.
- bündeln
vorhandene sonderpädagogische Angebote (z.B. Integrationsklassen, Mobile
Dienste, Kooperation nach § 25 NSchG, Sonderunterricht für Sprachbehinderte)
und führen diese im Hinblick auf mehr gemeinsamen Unterricht und gemeinsame
Erziehung für mehr Schüler weiter.
- werden
von Sonderschulen als Förderzentren koordiniert und organisiert (Zuweisung
und Einsatz der Sonderschullehrkräfte, Mitarbeiter und Betreuungskräfte,
Fortbildung, materielle und mediale Ausstattung).
- sind
durch eine flexible und bedürfnisorientierte
Organisationsstruktur und durch Entwicklungsoffenheit gekennzeichnet.
- werden
schrittweise entwickelt. Die Schulbehörden begleiten und unterstützen
die Entwicklung der Konzepte und ihre Umsetzungen.
- können
auch aus Teilkonzepten entstehen, die für den Einzugsbereich einer Sonderschule
oder einer Gemeinde als Träger von Grundschulen erarbeitet und in ein
Gesamtkonzept eingebracht werden.
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