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aktualisiert und überprüft: 23. September 2010 |
| Olga Jaumann - Graumann und Waltraud Oeffner |
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Integrative Modelle in der Bundesrepublik Deutschland Beispiel einer Förderschule Schwerpunkt
Lernen mit Grundschulzweig |
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Entwicklung gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Regelschule der Bundesrepublik Deutschland |
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Integrationsentwicklung in Deutschland mit Begründungszusammenhang Schulische Integration von Kindern mit einer Behinderung in das Regelschulsystem wird in Deutschland seit den Empfehlungen des Bildungsrates im Jahre 1973 an verschiedenen Modellschulen betrieben. Nachdem im Jahr 1880 die erste Hilfsschule für Kinder mit einer Lernbehinderung eingerichtet wurde, hat sich das Sonder-schulwesen in Deutschland allmählich entwickelt. In den 60er Jahren begann jedoch erst der extensive Ausbau von Sonder-schulen. In der Zeit von 1960 bis 1973 hat sich der Bestand an Sonderschulen mehr als verdoppelt, die Zahl der Kinder, die in Sonderschulen unterrichtet wurden hat sich fast verdreifacht, die Zahl der an Sonderschulen Unterrichtenden hat sich mehr als vervierfacht. |
| Auch die Sonderschulen zielten auf Chancengleichheit, Emanzipation und Mündigkeit | Die Ursachen sind zum einen in dem Bedürfnis zu sehen, den Behinderten gegenüber die Schuld des 3.Reiches abtragen zu müssen und zum anderen in der offensichtlichen Bildungsbenachteiligung von Arbeiterkindern, Mädchen und Landkindern.Vom Staat wurden in den 60er und 70er Jahren mehr Demokratie und eine Neuordnung des Bildungswesens mit dem Ziel von mehr Chancengleichheit, Emanzipation und Mündigkeit gefordert. Die Sonderschulen versprachen u.a. Unterricht in homogenen Klassen, geringe Klassenstärken mit starker Individualisierung und Differenzierung, Lerninhalte, die dem reduzierten Lerntempo behinderter Kinder entsprechen, optimale Passung zwischen den Lernvoraussetzungen der Schüler und den Unterrichtsschritten, Unterricht nach dem Prinzip der Anschaulichkeit sowie besonders qualifizierte Lehrer. Ein weiterer Grund für den Ausbau vor allem der Sonderschulen für Lernbehinderte (bzw. Lernhilfe) war der gleichzeitige Trend zur Leistungsgesellschaft und Leistungs-schule. Dieser zog die Notwendigkeit nach sich, das Lernen der Schüler der Regelschule durch langsam Lernende nicht zu stören oder zu gefährden. |
| Aussonderung seit Ende der 60er Jahre in der Kritik | Im Zuge verschiedener bildungspolitischer Debatten und der Frage nach dem Anteil, den die Gesellschaft vor allem an der Entstehung und Festschreibung einer Lernbehinderung hat, wurde die Aussonderung von Kindern mit einer Behinderung in Sonderschulen Ende der 60er Jahre - parallel zum Ausbau der Sonderschulen - immer heftiger kritisiert. Insbesondere die Sonderschule für Lernbehinderte geriet auf bildungspolitischer wie inhaltlicher Ebene in eine Legitimationskrise. Die Kritik richtet sich vornehmlich darauf, dass aus der Einweisung in die Sonderschule für die Kinder und Jugendlichen eine zusätzliche Stigmatisierung mit daraus folgender Isolierung und Diskriminierung sowie der Verminderung der Berufchancen resultiere. Die sozialen Lebenschancen wurden frühzeitig auf ein Minimum festgelegt. Auf inhaltlicher Ebene wurde die Legitimationskrise ausgelöst durch die faktische Nichteinlösung der Prinzipien der Homogenität, der Individualisierung sowie der Differentierung. |
| Man musste feststellen, dass altersgleiche Lernbehinderte in ihren Voraussetzungen, ihrem Lern- und ihrem Sozialverhalten weit unterschiedlicher sind als sogenannte nichtbehinderte Kinder, dass die didaktischen Modelle zur Differenzierung zu wenig ausgereift sind, dass es noch nicht genügend ausreichend ausgebildete Sonderpädagogen gibt und die Klasse zu groß sind. |
| Schule als möglicher Verursacher von Leistungsversagen | In den meisten Sonderschulen wurde vom „Reduktionsprinzip“ ausgegangen, das heißt, es wurde den Schülern der Schule für Lernbehinderte nur vorher ausgewähltes und reduziertes Bildungsgut angeboten (vgl. JAUMANN 1975). Die bloße Reduzierung von Lerninhalten verwehrt jedoch Einsicht in größere Zusammenhänge und trägt dazu bei, Benachteiligungen weiter zu verfestigen.In der Regelschule wurden die Zensurengebung und die Selektionsverfahren kritisiert, die vornehmlich Kinder aus sozial schwachen Familien in den Teufelskreis der nicht zureichenden Lernvoraussetzungen, der schlechten Noten und schließlich der Überweisung in die Sonderschule zog. Erstmals in der Schulgeschichte wird die Schule selbst als möglicher Verursacher von Leistungsversagen in Erwägung gezogen, was bedeutet, dass sie ihre Legitimation verliert. |
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Ende der 70er Jahre wurden erste, von der Schulverwaltung genehmigte Modellversuche für Integration mit wissenschaftlicher Begleitung eingerichtet. Die Fläming-Grundschule in Berlin (PROJEKTGRUPPE INTEGRATIONSVERSUCH, 1988) war die erste Schule im Bereich des staatlichen Schulwesens in der BRD und West-Berlins, die 1975 damit begann, behinderte und nichtbehinderte Kinder in einer Klasse, der sogenannten Integrationsklasse, zu unterrichten. Sie wurde damit Vorbild für alle weiteren Schulen, die bereit waren, den Versuch der Integration zu wagen. Die Grundbedingungen waren: 15 Schülerinnen und Schüler, davon drei bis fünf Kinder mit einer Behinderung und das Zwei-Pädagogen-System, d.h. eine Grundschullehrerin/ ein Grundschullehrer oder Sonderschullehrerin/ ein Sonderschullehrer arbeiten in Doppelbesetzung mit einer pädagogischen Mitarbeiterin/ einem pädagogischen Mitarbeiter in einer Klasse. |
| Seit Mai 1994 unterstützt die KMK das gemeinsame Lernen für alle | Inzwischen gibt es in fast allen Bundesländern gesetzliche Regelungen für die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern, die den Eltern zwar die Möglichkeit geben, Integration für ihr Kind zu fordern, aber keinen Rechtsanspruch beinhalten. In allen Regelungen heißt es, dass als Förderort die Grundschule nur dann gewählt werden kann, wenn die sächlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind und wenn der Schulträger zustimmt. |
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Damit hängt die Entscheidung für oder gegen Integration weiterhin nicht von den pädagogischen Gutachten ab, sondern von der Bereitschaft des Staates bzw. der Kommunen, die erforderlichen Personal- und Sachmittel zu finanzieren. Im Mai 1994 hat die Kultusministerkonferenz erstmals wieder einen Beschluss zur „sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland“ gefasst. Die Bemühungen um die gemeinsame Erziehung und den gemeinsamen Unterricht werden in dieser Empfehlung zum ersten Mal ausdrücklich unterstützt. Der Begriff der „Sonderschulbedürftigkeit“ soll ersetzt werden durch den Begriff des „Sonderpädagogischen Förderbedarfs“. Erst nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist „derjenige Lernort zu wählen, der auf bestmögliche Weise den Förderbedürfnissen des Kindes bzw. Jugendlichen....“ gerecht wird (KMK-EMPFEHLUNG 6.5.1994). Zu derzeitigen Zeitpunkt werden trotz aller Intergrationsbemühungen nur 5% der behinderten Kinder in Regelschulen unterrichtet, das heißt, dass immer noch 95% von ihnen die Sonderschulen besuchen. Die Integration in den Sekundarstufen I und II befindet sich in den einzelnen Bundesländern - wenn sie überhaupt betrieben wird- noch im Modellstadium. Es ist sehr schwer, in den Sekundarstufen integratives Lernen zu etablieren, denn noch viel mehr als in der Grundschule, herrscht die Selektionsidee und die Vorstellung einer Leistungsschule vor. |
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Modelle schulischer Integration Es haben sich im Laufe der Jahre unterschiedliche Modelle des gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Kindern herauskristallisiert. Es gibt unter anderem: Einzelintegration (ein behindertes Kind wird in einer Regelschulklasse unterrichtet) oder Integrative Regelklasse ( bis zu fünf Kinder mit einer Behinderung, die nicht zielgleich lernen können, werden von einer Lehrkraft der Regelschule und einer Lehrkraft der Sonderschule gemeinsam in einer Klasse unterrichtet). Bestimmte Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, wenn das gemeinsame Lernen erfolgreich sein soll. Dazu gehören:
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| Integration bedeutet Qualitätssteigerung für alle | Ziel aller Integrationsbemühungen sollte es sein, jede Regelschule zu einer integrativ arbeitenden Schule zu machen. Das bedeutet, dass das hohe Niveau der Sonderschullehrerausbildung in Deutschland und die wissenschaftlichen sonderpädagogischen Erkenntnisse in die Allgemeine Pädagogik und Didaktik einfließen und dort allen Kindern zugute kommen sollen. Integrationsbestrebungen dürfen nicht hinter den Standard der sonderpädagogischen Versorgung in Sondereinrichtungen zurückgehen zugunsten kostengünstiger Lösungen, etwa einer Integration behinderter Kinder ohne zusätzliche personelle und sächliche Ausstattung. |
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Die Aufnahme nicht zielgleich lernender Kinder ( also aller Kinder mit einer Lernbehinderung, einer geistigen Behinderung oder jeder Sinnesschädigung, die mit einer Erschwernis des Lernens einhergeht), erfordert zwingend integrative Didaktikkonzepte (s. u.a. JAUMANN/ RIEDINGER 1996; HEYER/ PREUß-LAUSITZ/ SCHÖLER 1997), um die sich die Grundschule seit den 80er Jahren bemüht, die aber bisher kaum in die traditionellen Hauptschulen und noch weniger in die Realschulen und Gymnasien Eingang gefunden haben. Der Fachterminus „Integration“ wird in der Regel für die Integration von Kindern mit einer Behinderung in das Regelschulsystem benutzt. Denkbar ist jedoch auch die Möglichkeit integrativer Arbeit, wenn Regelschulkinder in einer bereits bestehenden Sondereinrichtung unterrichtet werden. |
| Integration ist keine Einbahnstraße | Ausführlicher soll hier ein Modell vorgestellt werden, dass sich von den bisher beschriebenen grundlegend unterscheidet. Hier werden nicht einzelne behinderte Kinder in die Regelschule integriert, sondern in eine Sonderschule für Lernhilfe wird ein ganzer Grundschulzweig intergriert und damit der Boden bereitet für gemeinsames Leben und Lernen unter der Leitung der Sonderschule. Dieses Modell ist vor allem deshalb von Bedeutung für die Integrationsdebatte, weil es zeigt, dass der Weg nicht einseitig von der Sonderschule in die Regelschule gehen muss, sondern dass es einen wechselseitigen Prozess des gegenseitigen profitierens und des gemeinsamen Lernens gibt. |
| Bei den bisherigen Integrationsbemühungen besteht die Gefahr, dass zum Regelschulunterricht - mit mehr oder weniger guter personeller und sächlicher Zusatzausstattung - Kinder mit Handicaps „addiert“ werden und dass somit keine neue Konzeption entsteht. Damit wäre das eigentliche Ziel der Integration verfehlt. Das heißt dann aber auch, dass unter Umständen zu viele von den sonderpädagogischen Erkenntnissen, die die Regelschule nur bereichern können, verloren gehen. Integrieren heißt, etwas zu einem Ganzen zusammen fügen. Das Ganze ist in diesem Sinne weder die Regelschule noch die Sonderschule, sondern eine Schule, die allen Kindern in ihrer Vielfältigkeit gerecht wird und die ihren Wert gerade im Zusammenfügen der Vielfalt zu einer Lern- und Lebensgemeinschaft sieht. |
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Die Albert-Schweitzer-Schule in Sarstedt ( bei Hildesheim) Förderzentrum: Grundschule und Sonderschule für Lernhilfe |
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Allgemeine Daten: Das Schulgebäude wurde im August 1973 als kreiseigene (Landkreis Hildesheim) Sonderschule für Lernhilfe fertig gestellt und bezogen. Zu der Zeit war es für 16 Klassen mit insgesamt etwa 250 Schülerinnen und Schüler konzipiert. Seit August 1997 ist die Schule ein Förderzentrum mit einem Grundschulzweig und einem Sonderschulzweig für den Förderschwerpunkt Lernhilfe. Es sind aber auch die Förderbereiche Sprache und Verhalten vertreten. Ein Kind mit einer geistigen Behinderung wird zielgleich im sechsten Jahrgang im Schulzweig Lernhilfe gefördert. Der Grundschulzweig ist im Aufbau. Er umfasst im Schuljahr 1998/99 den ersten und zweiten Jahrgang mit je zwei Klassen. Zum Sonderschulzweig gehören die Klassen 1 bis 10. Das 10. Schuljahr ist freiwillig und bietet die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erreichen. |
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Schülerzahlen im Schuljahr 1998/99
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Grundschulzweig |
79
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| Sonderschulzweig |
112
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Kollegium
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17 Lehrkräfte (3 GS, 14 SoS) davon 1 Rektorin, 1 Konrektor, 1 Lehramtsanwärterin 2 Mitarbeiterinnen im Schulkinderclub |
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Zur Schule gehört ein Schulkinderclub, in dem die Kinder der Primarstufe auf Wunsch der Eltern bis 13.15 Uhr betreut werden können. Dieser Bereich wird durch die Stadt und Elternbeiträge von monatlich 50 DM finanziert. Die Kinder werden durch eine pädagogische Fachkraft und eine zusätzliche Teilzeitkraft betreut. Zum Schuljahresbeginn 1999/2000 wird der nächste Jahrgang eingeschult. Im Jahr 2000/2001 ist die Schule komplett. Es war ein etwa einjähriger Weg durch die Instanzen und der gemeinsamen konzeptionellen Arbeit, bis zum Schuljahresbeginn 1997/98 das erste Mal 46 Grundschulkinder in die Albert-Schweitzer-Schule Sarstedt eingeschult werden konnten. Pädagogische Konzeption ( aktueller Stand) Die beiden Schulzweige arbeiten mit einer Verwaltung und einer Leitung in enger gegenseitiger Verzahnung. Die Besonderheiten der jeweiligen Schulform und ihr spezieller Bildungsauftrag bleiben erhalten. Das war für die Eltern beider Schulzweige eine wichtige Voraussetzung für ihre Zustimmung zu dieser Schule. Die enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte besonders des Primarbereichs wird durch die räumliche und sächliche Ausstattung und die Organisation gefördert. Die Gestaltung des Stundenplans ermöglicht engen Austausch und gemeinsame Vorhaben beider Schulzweige. Es finden statt:
Mit diesen Maßnahmen ist eine weitgehende sonderpädagogische Grundversorgung im Haus möglich, ohne dass die jeweils speziellen Ansprüche und Fördermöglichkeiten vernachlässigt werden. Durch die enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen können sich anbahnende Lernstörungen frühzeitig erkannt und durch spezielle Angebote möglichst behoben werden. Eine begleitete Rückführung aus dem Sonderschulzweig in den Grundschulzweig ist möglich. Das weitgehende gemeinsame Lernen und Leben von Kindern unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher sozialer Lebensbedingungen und unterschiedlicher Begabungen und Lernfähigkeiten wird durch die schulischen Maßnahmen gefördert. |
| Eigenanteile bleiben erhalten aber enger Austausch nützt allen |
Die Arbeit mit unterschiedlichen Altersgruppen im Haus hat wesentliche Vorteile: Über die gemeinsamen Veranstaltungen und das tägliche Zusammenleben wachsen Anteilnahme und Verständnis für die Bedürfnisse und Fähigkeiten der unterschiedlichen Altersgruppen. Wenn Angst voreinander und Aggression gegeneinander durch Isolation und Unkenntnis begünstigt werden, bietet diese Schule den Kindern von sechs bis sechzehn Jahren die Möglichkeit, Rücksichtnahme und Verständnis bei Wahrung eigener Bedürfnisse und Interessen zu üben. |
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Öffnung der Schule nach außen Die Eltern sind in die Aktivitäten der Schule und in das Schulleben einbezogen. Ein Förderverein der Schule unterstützt und beteiligt sich an allen Schulveranstaltungen nach besten Kräften. Die Schule ist im Ort zu einem Veranstaltungszentrum für unterschiedliche Vereine und Gruppen geworden. Es finden Volkshochschulkurse, Ratssitzungen, Faschingsvergnügen, Vorträge, Musikveranstaltungen und Ausstellungen statt. Über einen „runden Tisch der Stadt Sarstedt“ sind gemeinsame Projekte mit den Einrichtungen der Jugendhilfe initiiert Dazu gehören eine Mädchen-AG, die Zusammenarbeit mit der Jugendwerkstatt, Anti-Drogen-Projekte und die Zusammenarbeit mit der Berufsschule und dem Arbeitsamt. Der Pausenhof ist in zwei Projektwochen mit Hilfe der Eltern, der Stadt und dem Landkreis zu einem Spielhof für alle Kinder umgestaltet worden. Nachmittags, abends und an den Wochenenden wird er intensiv von Kindern und Jugendlichen der Stadt genutzt. In Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden werden Schulveranstaltungen durchgeführt. Das Konzept und die praktische Umsetzung werden ständig mit allen Beteiligten weiterentwickelt und verändert. Dabei haben Vorrang die möglichst optimale Förderung aller Kinder und eine intensive Erziehungsarbeit mit dem Ziel der gegenseitigen Achtung und des respektvollen miteinander Lebens. Der nächste Arbeitsschwerpunkt wird sein, durch einen weiteren Ausbau der Schülermitverwaltung und durch ein Schülerparlament oder ein Schülerforum eine bessere Einbindung der Schülerinnen und Schüler in die innere Verfassung der Schule zu erreichen. Erste Schritte wurden durch die gemeinsame Arbeit an der neuen Schulordnung mit einem Schulvertrag getan. Über die Mitbeteiligung soll auch die Mitverantwortung gestärkt werden, so dass Elemente eines demokratischen Gemeinwesens in der Schule beispielhaft eingeübt werden können. In diesem Bereich befindet sich die Schüler, Kollegium und Elternschaft noch in der Probier- und Gesprächsphase. |
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Zusammenfassung Aus der anfangs unbequem und bedrohlich wirkenden Notwendigkeit, zwei Schulformen unter einem Schuldach zu unterrichten, ist durch gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten eine lebendige Schule für Kinder sehr unterschiedlicher Lernvoraussetzungen geworden. Es hat sich ein Schulprofil herauskristallisiert, in dem die Bereiche der Einbindung in soziale Zusammenhänge, die Übernahme von Verantwortung und die Akzeptanz von Unterschieden wesentlich sind. Die Weiterentwicklung wird in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarschulen und den die Schule umgebenden öffentlichen Einrichtungen und Institutionen pragmatisch betrieben. |
| Autorinnen: |
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JAUMANN-GRAUMANN, Olga Universität Hildesheim Fachbereich I Marienburger Platz 22 31141 Hildesheim |
OEFFNER, Waltraud Vor den Furchen 5 31157 Sarstedt |
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Literatur: DEUTSCHER BILDUNGSRAT: Empfehlungen der Bildungskommisssion: Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher. Stuttgart 1974 HEYER.P./ PREUß-LAUSITZ, U./SCHÖLER,J.: „Behinderte Kinder sind doch wie wir!“: Gemeinsame Erziehung in einem neuen Bundesland. Berlin 1997 JAUMANN,O./RIEDLINGER,W.: „Integrativer Unterricht - Gemeinsam leben und lernen in der Grundschule. Frankfurt a.M. 1996 JAUMANN,O: Randgruppenkinder in der Mittelstandsschule. Westermann Pädagogische Beiträge 9 (1975), S.505-512 KULTUSMINISTERKONFERENZ: Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland. Beschluss vom 6.5.1994. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 7/1994 PROJEKTGRUPPE INTEGRATIONSVERSUCH ( Hrsg.): Das Flämingmodell. Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder in der Grundschule. Weinheim 1984 |
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