Fördern in Schule

Informationssystem für Schulen in Niedersachsen

Gewaltprävention

 

Die Gewaltkommission der Bundesregierung - eine Einführung

Nach der Einsetzung ähnlicher Kommissionen z.B. in den USA (Violence Commission: in den 60er Jahren) und in Frankreich ( Réponses á la Violence: in den 70er Jahren) hat auch die deutsche Bundesregierung eine „Unabhängige Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission)" berufen, und zwar durch Kabinettsbeschluss vom 16. Dezember 1987.

Die Gewaltkommission hatte den Auftrag bis Ende 1989 in einer Sekundäranalyse die Ursachen , insbesondere

  • der politische motivierten Gewalt,
  • der Gewalt auf Straßen und Plätzen,
  • der Gewalt im Stadion
  • der Gewalt in Schulen und
  • der Gewalt in der Familie

zu untersuchen und Konzepte zu entwickeln, die so praxisnah und handlungsorientiert gefasst sein sollen, daß sie von Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz auch möglichst kurzfristig umgesetzt werden können.

Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland

Endgutachten der unabhängigen Regierungskommission (Auszug)

Vorschläge zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt in der Schule

(6 Thesen / l4 Vorschläge)

Deprivationen und Erziehungsprobleme in der Familie sind wesentliche Einflussfaktoren für das Entstehen von Leistungs- und Einordnungsschwierigkeiten in der Schule. Und Schulversagen und Ausbildungsabbrüche gehören zu den wichtigsten Prädiktoren dissozialen und aggressiven Verhaltens (vgl. I, 77 ff). Diese Auffälligkeiten können bereits in der Schule selbst beobachtet werden, z.B. in Form von vandalistischen Akten oder in Form von Aggressionen gegenüber Mitschülern oder auch außerhalb der Schule (z.B. auf Straßen und Plätzen bzw. im Rahmen politisch motivierter Gewalt).

1. These

Wirksamere Prävention hat vor allem an der Ausgestaltung der „Institution" Schule und ihrer Einbettung in das gesellschaftliche Umfeld anzusetzen, nachdem die wichtige Rolle der Schule selbst bei der Verursachung schulischer Gewalt in den Blickpunkt gerückt ist (IV, 224; UK TII, 318; I, 141).

Vorschlag Nr. 30:

Stärkung der „Verantwortlichkeit" für die Schule

Schulische Gewalt (vor allem in der Form des Vandalismus) scheint dann zuzunehmen, wenn bei allen Beteiligten Selbstverantwortlichkeit und informelle Sozialkontrolle zu wenig ausgeprägt sind. Präventionskonzepte sollten deshalb z.B. folgende Punkte berücksichtigen (SG Feltes):

Mehr Verantwortung von Schülern und Lehrern für ihre Schule: Die Schüler sollten durch Stärkung der Schülermitverwaltung - auch bei Konflikts- und Sanktionsregelungen - zur Mitverantwortlichkeit erzogen werden. Alle Gruppen an der Schule, die Eltern und das soziale Umfeld sollten in einen „Mitgestaltungsprozess" einbezogen werden (I, 236; SG Hurrelmann, 137). So sind z.B. Schüler, soweit es nur geht, zur Mitgestaltung des Unterrichts und der Räumlichkeiten mit heranzuziehen. In Modelluntersuchungen sind Tutorensysteme zu überprüfen; ältere Schüler (bzw. Klassen) können jüngere betreuen: auf dem Schulweg, bei Spielaktivitäten, in kritischen Schulfächern usw. Bedeutung für die Identifizierung mit der eigenen Schule („Wir-Gefühl") besitzen auch die Einrichtungen Schulchor, Schulorchester, Schulsportverein usw.

Andererseits sollten die Schüler auch für Schäden an Schuleigentum „verantwortlich" gemacht werden: z.B. durch gemeinsame Putz- und Reparaturaktionen bei Schäden.

Für Putz- und Reparaturkosten sind Mittel im Schuletat einzusetzen, Einsparungen aufgrund abnehmender Beschädigungen oder eigener Putz- und Reparaturaktionen bei Schäden sind den Schülern für Gemeinschaftsunternehmungen (z.B. Ausflüge) zur Verfügung zu stellen.

Verstärkung der „Übersichtlichkeit" der Schule:

Kleinere Klassen, auch baulich überschaubare Strukturen: Es sollten keine Mammutschulen mehr gebaut werden. Abbau von Anonymität: auf jeden ist für eine gute Binnenstruktur mit „Wohnlichkeit" zu sorgen.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen, Planungs- und Baubehörden

Vorschlag Nr. 31:

Schulische Gewalt geht oft von Schülern aus, die schulische Misserfolgserlebnisse nicht verarbeiten können oder deren Lernmotivation gestört ist. insoweit könnte durch eine gerechtere Chancenstruktur (einheitlichere Bewertungsmaßstäbe) und durch erweiterte Förderung von schwachen Schülern Hilfe geleistet werden (vgl. auch SG Hurrelmann 1988, 137). Deshalb ist zu beachten:

Die Legitimation schulischer Normen und Werte hängt mit davon ab, daß die Notengebung für die Schüler transparent ist. Dies setzt den Konsens der Lehrer Ober die sozialen Regeln und Normen der Leistungsanforderung, der Leistungsbewertung und der Rückmeldung über Leistung voraus.

Das „Sitzenbleiben" der leistungsschwachen Schüler („Sitzenbleiberelend") löst oft Frustrationen aus, die (andauernde) Aggressivität fördern können. Deshalb sollte versucht werden, durch gezielte Förderungsmaßnahmen das „Sitzenbleiben" zu reduzieren. Doch darf auch die Problematik der Unterforderung von Schülern nicht vernachlässigt werden.

Die unterbrochene Diskussion über das Benotungssystem sollte wiederaufgenommen werden, z.B. über die Möglichkeiten, mehr kriterienorientiert statt normorientiert zu benoten.

Wichtig sind eine frühzeitige Diagnostik von Lernproblemen und psychischen Störungen und darauf aufbauende inner- und außerschulische Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen. Dazu gehört auch die Aufklärung von Lehrern und Erziehern über die Natur der Störungen (Einbeziehung in die Ausbildung) und die Förderung der Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen.

Bei sehr stark schulunwilligen Jugendlichen über 14 Jahren sollten die Ausgestaltung der Schulpflicht und die landesgesetzlichen Regelungen zur Befreiung von der Schulpflicht neu überdacht werden. Insoweit empfehlen sich berufspraktische Programme, in denen u.a. Leistungs- und Durchhaltevermögen am Arbeitsplatz gefördert werden und Erfolgserlebnisse wahrscheinlicher sind.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen, Lehrerkollegien

2. These:

Der Erziehungsaspekt und die Vermittlung gesellschaftlicher Normen in der Schule ist gegenüber der Wissensvermittlung in den Hintergrund getreten. In der Ausbildung von Lehrern wird der fachlichen Komponente und der Fachdidaktik weit mehr Augenmerk geschenkt als der Auswirkung des Lehrerverhaltens auf Schüler (Vorbildwirkung des Lehrers). Diese Erfahrung wird zu wenig beachtet weil in unseren Schulen das „Fachlehrerprinzip" vor dem Erziehungsprinzip rangiert. Eine positive Veränderung kann auch dadurch erreicht werden, daß der Lehrer als Ansprechpartner für persönliche Probleme zur Verfügung steht (vgl. dazu IVI 18312241249; I, 234/240/253/259; III, 322).

Vorschlag Nr. 32:

In der Schulpolitik müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß die Schule ihren Erziehungsauftrag besser erfüllen kann. Die „Erzieherrolle" des Lehrers muss durch Ausgestaltung von Lehrplänen Aus- und Fortbildung der Lehrer wieder gestärkt werden. Diese Linie setzt jedoch den Abbau der Bürokratisierung (den Abbau der Unzahl von einengenden Vorschriften) voraus, der auch die Schulleiter entlasten sollte, damit sich diese (wieder) mehr den sozialen und „klimatischen" Aufgaben zuwenden können (Maßnahmen zur Schaffung einer besseren „Schulatmosphäre").

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen

 

Vorschlag Nr. 33:

Notwendig ist im Rahmen des Erziehungsauftrages der Schule die Förderung demokratischen Rechtsbewusstseins, also der Fähigkeit, Recht und Unrecht im Rahmen der bestehenden Ordnung zu unterscheiden und das geltende Recht (trotz aller eventuellen Kritik) respektieren zu können (Akzeptanz des Rechts), die Förderung konstruktiver Kritikfähigkeit sowie die Erziehung zur gewaltfreien Lösung von Konflikten: lernen, zu Gewalt führende Situationen zu erkennen und zu entschärfen oder tu meiden.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen, Lehrerkollegien

 

Vorschlag Nr. 34:

Einführung eines Rechtskundeunterrichts neuer Art an (allen) Schulen mit wertbezogener Vermittlung von Strategien der gewaltfreien Lösung von Konflikten (Erarbeiten von unmittelbar einsetzbaren Arbeitsmaterialien für die Kriminalprävention, insbesondere bei Gewaltdelikten). In Betracht kommt auch die Einführung des (kombinierten) Lehrfachs „Familienpädagogik/Rechtskunde" sowie die stärkere Berücksichtigung entsprechender Themen in anderen Unterrichtsfächern (oder im Sozialkundeunterricht).

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen

3. These:

Ein wesentliches Ziel im Unterricht sollte darin bestehen, nicht nur das Selbstwertgefühl der Schüler zu fördern, sondern stärker als bisher auf deren altersbedingte Probleme einzugehen. Auch auf diese Weise kann man den beobachteten Leistungs- und Einordnungsschwierigkeiten vieler Schüler entgegenwirken (TI, 218 f; I, 236 ff/240; IV, 224).

Vorschlag Nr. 35

Die kognitiven Inhalte des Schulunterrichts sind in ein angemessenes Verhältnis zu sozial und emotional relevanten Unterrichtsinhalten zu bringen.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen

 

Vorschlag Nr. 36:

Angemessene Sexualpädagogik:

Ein Teil der tätlichen Auseinandersetzungen in der Schule hat eine sexuelle Tönung. Es kommt immer wieder in der Schule oder auf dem Schulweg zu gewalttätig herbeigeführten s sexuellen Handlungen zwischen Schülern. Eine früh einsetzende und angemessene Sexualpädagogik unter Berücksichtigung partnerschaftsbezogener Verhaltensweisen (etwa im Rahmen des Fachs Familienpädagogik/Rechtskunde , vgl. Vorschlag Nr. 34) kann präventiv wirken.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen, Landesgesetzgeber

4. These:

Der entwicklungspsychologische Gedanke kann präventiv genutzt werden, indem man die im sportlichen Wettbewerb angelegte aggressionsfördernde Komponente zu modifizieren versucht (z.B. durch Fairnesstraining in Mannschaftssportarten wie dem Fußball). Zur Reduktion aggressiver Tendenzen kann aber auch ein koedukativer Sportunterricht beitragen, der als geeignet angesehen wird, ein übertriebenes Leistungsethos abzubauen. Schon durch die unterschiedliche körperliche Leistungsfähigkeit zwischen männlichen und weiblichen Schülern können die extreme Leistungsorientierung aufgehoben und die spielerischen Elemente des Sports betont werden. Die Einführung eines derartigen Sportunterrichts muss aber durch eine entsprechende pädagogische Vorbereitung der Sportlehrer ergänzt werden. An verschiedenen Schulen ist diese Maßnahme bereits realisiert (II, 97).

Vorschlag Nr. 37:

Hinsichtlich des Sports sollte entwicklungspsychologischen Erfordernissen im Lehrplan mehr Beachtung geschenkt werden. So neigen Jungen zwischen 13 und 16 Jahren in besonderem Maße zu aggressiven Verhaltensweisen. Dem könnte z.B. dadurch begegnet werden, daß in dieser Altersspanne besonderer Wert auf sportliche Betätigung gelegt und die Zahl der Sportstunden erhöht wird. Ferner sollten Anregungen zur Ausübung von Sport in der Freizeit gegeben werden.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen

Vorschlag Nr. 38:

Es ist systematischer als bisher Fairnesstraining im Schul- und Freizeitsport einzuplanen.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen, Vereine

Vorschlag Nr. 39:

Aufzubauen ist ein koedukativer Sportunterricht von der Grundschule an.

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen

5. These:

Bisher besteht die Gefahr, daß die Schule aggressive Handlungen der Schüler noch verstärkt. Lehrerverhalten erweist sich oft als nicht souverän gegenüber Aggressionsformen (I, 253/299; IZ, 120).

Vorschlag Nr. 40:

Die Lehrer sind in ihrer Ausbildung besser als bisher auf Delinquenten, gewalttätiges Verhalten von Schülern, insbesondere auf den Umgang mit Kindern aus gewaltbelasteten Familien vorzubereiten. Dementsprechend sollten die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das Lehramt im Bereich der Psychologie erweitert werden, so daß z.B. das Fach Sozialpsychologie in ausreichendem Maße studiert werden kann. Darüber hinaus sollte die Lehrerausbildung auch mehr pädagogisch ausgerichtet werden. Die Lehrer sollten z.B. Vorstufen der Gewalt erkennen und die Situation entschärfen können.

Adressaten: Bildungsminister der Länder

Vorschlag Nr. 41:

Die Verantwortlichkeit von Lehrern für die Schule ist zu stärken, indem Gleichgültigkeit gegenüber Gewalttätigkeiten in der Schule vermindert wird. Erforderlich Ist ein rasches Eingreifen des Lehrers bei Gewalttätigkeiten unter Schülern ( II, 121 IV, 222, 224)

Adressaten: Bildungsminister der Länder

 

Vorschlag Nr. 42:

Schaffung von innerschulischen Vermittlungsgremien für Konflikte zwischen Schülern und Lehrern.

Adressaten: Schulverwaltungen, Schulleiter

6.These:

Wenn es nicht gelingt, die komplexen Sach- und Wertzusammenhänge der meisten aktuellen gesellschaftlichen Problemlagen so zu verdeutlichen, daß die verfassungsmäßigen Entscheidungsprozesse trotz ihrer vielfachen Kompromisshaftigkeit und Ambiguitäten letztlich als demokratisch legitimiert erlebt werden, ist aus der politischen Sozialisation in der Schule mit einer erhöhten Motivation zur politischen Gewalt zu rechnen (dazu I, 29/74/145 ff; III, 258; V, 300 f; VI, 127 f; VIII, 94/118).

Vorschlag Nr. 43 :

Es sind solche schulischen Curricula weiterzuentwickeln, deren Ziel es ist, junge Menschen kognitiv und emotional auf eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit den vielfältigen Konfliktlagen in modernen Industriegesellschaften vorzubereiten.

a) Im schulischen Unterricht in höheren Klassen müssen die komplexen Sachprobleme moderner Industrieländer in ihrem Zusammenhang und ihrer vielschichtigen Wertbezogenheit dargestellt werden.

b) Es sind Initiativen zu fördern, durch die den Schülerinnen und Schüler die oftmals unvermeidbare Kompromisshaftigkeit von Problemlösungsversuchen möglichst konkret erfahrbar wird (z.B. durch Planspiele, Szenarien).

Adressaten: Bildungsminister der Länder, Schulverwaltungen, Schulleiter

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