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Fördern in Schule Informationssystem für Schulen in Niedersachsen |
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aktualisiert:
12.12.2008 |
| Schülerinnen und Schüler mit Asperger-Syndrom Hille Wittenberg |
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| „Was sollen wir mit einem Kind
anfangen, das zwar sichtlich nicht dumm ist, auf den ersten Blick vielleicht
ganz normal wirkt, aber im Unterricht auf einmal bizarre Verhaltensauffälligkeiten
entwickelt, die den Unterrichtsablauf und das soziale Miteinander in
der Klasse erheblich stören können – und mit normalen
disziplinarischen Mitteln nicht in den Griff zu kriegen sind?“
(aus dem Vorwort: Asperger-Autisten verstehen lernen, Hrsg.: Regionalverband
Mittelfranken „Hilfe für das autistische Kind) |
| 1. Das Asperger-Syndrom im Rahmen der Autismusspektrumstörungen |
Die Autismusspektrumstörungen (als
Oberbegriff) lassen sich aufgliedern in Während von den Kindern mit frühkindlichem
Autismus ungefähr 2/3 von einer geistigen Behinderung betroffen
sind, haben Kinder mit der Diagnose Asperger-Syndrom häufig durchschnittliche
bis überdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten. Das Geschlechterverhältnis
zwischen Jungen und Mädchen beträgt bezogen auf das Asperger-Syndrom
8 zu 1. Das Asperger-Syndrom ist als eine tiefgreifende Entwicklungsstörung dem Bereich der seelischen Behinderung zuzuordnen. Die Annahme einer seelischen Behinderung bei Kindern und Jugendlichen richtet sich nach der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD 10) der Weltgesundheitsorganisation. (Vergl. Dazu Frankfurter Lehr- und Praxiskommentare zum KJHG, J. Münder, 1998, Votum-Verlag). |
| 2. Beschreibung der Auffälligkeiten |
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„Beim Asperger-Syndrom handelt es sich um eine ausgeprägte Kontakt- und Kommunikationsstörung, die spätestens im Vorschulalter manifest wird und die durch eine qualitative Beeinträchtigung des Interaktionsverhaltens, mangelndes Einfühlungsvermögen, motorische Auffälligkeiten und ausgeprägte Sonderinteressen charakterisiert ist. Die soziale Bedeutung zeigt sich darin, dass die betroffenen Kinder isoliert sind, aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten überall anecken und oft auch aus schulischen Förderprogrammen herausfallen. Als Ursache der Störung werden genetische
Faktoren angenommen im Verein mit umschriebenen Hirnfunktionsstörungen
und neuropsychologischen Ausfällen.“ Kinder und Jugendliche mit der Diagnose Asperger-Syndrom sind in allen Schulformen, angefangen von der Grundschule, verschiedenen Förderschulen bis hin zum Gymnasium zu finden. Sie fallen auf durch ihre Schwierigkeiten mit anderen in Kontakt zu treten und durch ihre Besonderheiten und Vorlieben. Folgende Auffälligkeiten können zu beobachten sein: - Beeinträchtigungen in der sozialen
Interaktion Eine Diagnose wird von Kinder- und Jugendpsychiatern oder den Sozialpädiatrischen Zentren/Früherkennungszentren gestellt. Wenige Kinder mit der Diagnose Asperger-Syndrom durchlaufen die Schulzeit ohne zusätzliche Fördermaßnahmen. Für die meisten Kinder bedeutet diese Diagnose, dass in der Schule sowohl in der äußeren Struktur als auch im Umgang mit ihnen auf ihre Schwierigkeiten eingegangen werden muss. Bei manchen Kindern ist der Förderbedarf so hoch, dass die Erstellung eines sonderpädagogischen Fördergutachtens in Auftrag gegeben wird. Zuständige Förderschulen können die Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sein, die Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache oder die Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Für manche Kinder kann als Förderort eine Beschulung in diesen Förderschulen als sinnvoll geeignet erscheinen, in dem Fall erfolgt eine entsprechende Empfehlung. |
| 3. Gestaltung des Lern- und Lebensraumes Schule |
„Nur bei grundlegender Annahme des Kindes und Offenheit auch in schwierigen Situationen können die vielen guten Seiten des Kindes entdeckt und entfaltet werden.“ (Asperger-Autisten verstehen lernen, S. 7, Hrsg.: Regionalverband Mittelfranken „Hilfe für das autistische Kind) Im Folgenden werden eine Reihe von Punkten aufgezählt, die individuell sehr unterschiedlich bei Kindern und Jugendlichen mit Asperger-Syndrom in der Schule beachtet werden sollten. Näheres dazu ist der am Schluss angegebenen Literatur zu entnehmen. a) Voraussetzung für ein Gelingen ist Aufgeschlossenheit, einfühlsames und verständnisvolles Verhalten der Lehrkräfte b) Rahmenbedingungen c) Raumgestaltung d) Alternative Lernangebote e) Sportunterricht f) Pausensituation Wichtigste Voraussetzung für ein Gelingen ist die Offenheit der am Prozess Beteiligten. Gemeinsame Gespräche zwischen Eltern, LehrerInnen und TherapeutInnen sowie weiteren beteiligten Personen können eine wichtige Bedingung sein, die Schwierigkeiten zu bewältigen. Dazu gehören auch – angepasst an das Alter der Kinder und die Situation – Gespräche mit den Klassen und den Klassenelternschaften. |
| 4. Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten in Schule |
4.1 Förderstunden für autistische SchülerInnen und Schüler Förderstunden für autistische Schüler und Schülerinnen werden nach dem Klassenbildungserlass (SVB. 3/2004 S. 128) auf der Grundlage eines genehmigten Konzeptes vergeben. Sie werden bei dem für die Schule zuständigen Dezernenten/Dezernentin beantragt. Es können bis zu vier Stunden sein. Diese Stunden müssen keine Förderschullehrerstunden sein. In einem Förderkonzept sollte grob die Situation der Schule und im Besonderen die Situation in der Klasse beschrieben werden, die das Kind besucht. Dabei sollten die Schwierigkeiten des Kindes deutlich werden und bereits initiierte Fördermaßnahmen genannt werden. Es muss aus der Beschreibung hervorgehen, wofür die beantragten Förderstunden genutzt werden sollen. Es ist gut, auch die Fortschritte des Kindes zu beschreiben, um zu verdeutlichen, dass das Kind in dieser Klasse richtig ist. Ein angehängter Förderplan – konkret auf das Kind bezogen – unterstützt die Notwendigkeit, die Förderstunden zu genehmigen. 4.2 Schulbegleitung als Eingliederungshilfe Wenn einem Kind oder Jugendlichen ein angemessener Zugang zu Bildung nur mit personeller Unterstützung ermöglicht werden kann, ist der Jugendhilfeträger gefragt. Schulbegleitung kann für Kinder und Jugendliche mit Asperger-Syndrom eine Form der Hilfeleistung sein, durch die die Teilhabe an Schule und Bildung erst ermöglicht wird. „Kinder- und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall1. in ambulanter Form geleistet.“ (§ 35A KJHG, SGB Achtes Buch) Es gibt die einfache Schulbegleitung und die qualifizierte. Der Aufgabenbereich erstreckt sich von - Hilfen im lebenspraktischen Bereich Antragsverfahren: a) Der Antrag auf eine Schulbegleitung im Rahmen von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist von den Eltern an den zuständigen Leistungsträger (Jugendamt) zu stellen. b) Eine Schulbegleitung kann sowohl in der allgemeinen Schule als auch in der Förderschule gewährt werden, wenn der individuelle Hilfebedarf nachgewiesen wird. Wichtig ist, dass ohne diese Hilfe eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt oder zu erwarten ist. c) Die Geeignetheit und Notwendigkeit der
Maßnahme muss nachgewiesen werden durch: d) Eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend notwendig. Diese erfolgt nur, wenn seitens der zuständigen Schule die Notwendigkeit gesehen wird. 4.3 Anwendung des Nachteilsausgleiches Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. „Die Vorschriften über Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) sind so zu gestalten, dass sie der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen, und zwar unabhängig von der Ursache der Behinderung.“ (§ 48 SchwbG) Der Nachteilsausgleich ermöglicht einen Ausgleich der durch die Behinderung entstehenden Nachteile. Dabei sollen die fachlichen Anforderungen nicht geringer bemessen werden. Die Anwendung des Nachteilsausgleichs darf nicht in Zeugnissen vermerkt werden. Er ist dem Entwicklungsverlauf des Schülers/der Schülerin anzupassen. Ein Nachteilsausgleich kann folgendermaßen
gewährt werden: 4.4 Beratung In einigen Regionen gibt es die Möglichkeit, sich beraten zu lassen durch die TherapeutInnen der Therapiezentren für autistische Kinder. Ansprechpartner können auch die FachberaterInnen für sonderpädagogische Förderung und Integration sein. 4.4 Empfehlungen der KMK-Konferenz Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.06.2000 Diese Empfehlungen der Kultusministerkonferenz geben einen Überblick über die Möglichkeiten in Bezug auf Schule und Unterricht von Kindern und Jugendlichen aus dem gesamten Bereich der Autismusspektrumstörung. Es wird eingegangen auf den Bereich der Feststellung des Förderbedarfs (pädagogischer, sonderpädagogischer) und auf verschiedene Fördermaßnahmen. |
| 5. Literaturliste (Auswahl) und Internet-Adressen |
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| Weitere Internet-Adressen |