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Ausgehend von dem Wunsch aller Mitarbeiter, vieler Eltern
und Kinder der GS Goetheplatz,
eine freundliche Schule zu sein, ist das im folgenden dargestellte Konzept entstanden.
Zu einer freundlichen Schule gehört zunächst ein freundlicher und achtsamer Umgang
miteinander, so dass sich jedes Kind sicher und geachtet fühlen kann.
Wir wollen darüber hinaus eine Schule, in der Vandalismus oder Diebstahl keinen Platz
mehr haben. Verbale und körperliche Übergriffe sollen nicht mehr zum Alltag gehören.
Ziel aller konzeptionellen Überlegungen ist, dass Lernen, Arbeiten und Zusammenleben
in unserer "Minigesellschaft" Schule in einer vertrauensvollen, entspannten, freudigen
und friedlichen Atmosphäre stattfinden kann. Die Vorraussetzung für das Gelingen
dieses Ansatzes liegt unseres Erachtens darin, einen Konsens unter den Lehrerinnen
sowie eine Zusammenarbeit mit den Eltern anzustreben.
... ein Konzept stellt sich vor
VERHALTEN der Schülerinnen und Schüler
(erwünschtes/unerwünschtes)

KONSEQUENZ
- klare Regeln und Grenzen
- Hinsehen und Handeln!!!

VERÖFFENTLICHUNG

ELTERNINFORMATION BELOHNUNG

WIEDERGUTMACHUNG
Auf dem Weg zur Annäherung an die o.g. Merkmale
einer Freundlichen Schule ist die Grundlage
des Konzepts das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf das das
Kollegium eine Reaktion
zeigen wird. Reagiert wird dabei sowohl auf gewünschtes als auch auf unerwünschtes
Verhalten.
Für diese Konsequenz ist im Kollegium ein Konsens hinsichtlich klarer Regeln
und Grenzen
erarbeitet worden.
Um bei den Schülerinnen und Schülern keine "Petzhaltung" zu
provozieren, reagieren die
Kolleginnen in der Regel nur auf abweichendes Verhalten, welches sie selbst beobachtet
haben.
Diese Entscheidung schließt natürlich ein, dass Regelverstöße
unentdeckt bleiben.
Im Sinne des Schutzes der Kinder hat das Kollegium entschieden, im Rahmen eines
eigenen,
pädagogischen Ermessensspielraumes auch Regelverstößen nachzugehen,
die auf "glaubwürdigen" Zeugenaussagen basieren. Grundsätzlich
wird jedoch nicht der Anspruch
erhoben, jeden Vorfall sehen zu müssen. Keiner möchte sich wie ein Schulpolizist
fühlen.
Der Grundsatz "Hinsehen und Handeln"
heißt, dass sich das Kollegium darum bemüht, das
gewünschte Verhalten zu verstärken, und Kindern mit abweichendem Verhalten deutlich zu
machen, dass sie eine Grenze überschritten haben. Konsequenz soll demnach als
Orientierungshilfe verstanden werden. Wichtig ist, dass auch Kinder mit abweichendem
Verhalten nach wie vor akzeptiert werden, nur soll ihnen deutlich werden, dass wir nicht
mehr jedes Verhalten tolerieren.
Das konsequente Reagieren auf Verhalten der Kinder
bedarf eine hohe Bereitschaft des Kollegiums,
Kraft und Energie aufzuwenden, um für die Kinder eine verlässliche Orientierungshilfe
darzustellen.
Andererseits hat der gefundene Konsens im Kollegium hinsichtlich der Reaktion auf abweichendes
Verhalten den großen Vorteil, dass sich jede Kollegin sicher sein kann, dass ihre
Reaktion
eingebettet ist in ein gemeinschaftliches Konzept, in dem mehrere Schritte dafür
sorgen, eine
Verhaltensänderung herbeizuführen. Eine Entlastung der Lehrerinnen wird dadurch
möglich.
Zur Unterstützung dieser Konsequenz ist die Veröffentlichung
ein wesentlicher Bestandteil
der konzeptionellen Grundlage. Veröffentlichung geschieht in zwei Richtungen. Kinder,
die im Zeitraum zwischen zwei Ferienterminen keine Regelüberschreitung gemacht haben,
nehmen an einer Belohnungsaktion teil. An diesem Tag treffen sich alle Kinder, die zu
einer freundlichen und friedlichen Atmosphäre beigetragen haben.
Veröffentlichung durch die Erlaubnis der Teilnahme an der Belohnung kann so möglich
werden.
Eine besondere Form der Veröffentlichung erwünschten Verhaltens findet
in der Vergabe von Urkunden statt.
Die andere Form der Veröffentlichung wird wirksam,
wenn ein Schüler bzw. eine Schülerin
ein unerwünschtes Verhalten zeigt. Auf diesen Regelverstoß wird mit einer Elterninformation
aus dem eigens für das Konzept eingerichtete "Schülerbüro" in Form eines
Briefes reagiert.
Darüber hinaus nimmt das Kind an einer "Wiedergutmachung" teil und erhält
so die Möglichkeit der Wiedergutmachung eines Schadens.
Treten bei einem Schüler bzw. einer Schülerin
bis zu drei Regelverstöße auf,
gibt es beim dritten Brief zunächst einen Gesprächstermin mit den Erziehungsberechtigten.
Je nach Schwere der Vergehen, ist es dem Ermessensspielraum der Pädagogen überlassen,
auch gleich eine Klassenkonferenz einzuberufen, die dann über Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen laut NSCHG berät.
Fahrplan
der Konzeptentwicklung |