Schullaufbahnempfehlung der Grundschule

NSchG § 6 (5): „Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab. Hierzu führt die Schule einen Dialog mit den Erziehungsberechtigten, damit diese eine am Kindeswohl orientierte Schulformentscheidung treffen können. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder."
Erlass des MK vom 06.10.03: Ziel des Verfahrens (Erlass) „ …, die Erziehungsberechtigten durch umfassende Information und Beratung bei der Entscheidung … zu unterstützen."
 

Allgemeine Informationen 

Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab.
Ziel ist es den Erziehungsberechtigten eine geeignete Entscheidungsgrundlage über die für ihr Kind geeignete Schulform zu geben.
Die Wahl der Eltern zwischen den weiterführenden Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium ist frei und kann unabhängig von der empfohlenen Schulform erfolgen.
Eine Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen wird garantiert.

Informationsveranstaltungen
Im 1. Schulhalbjahr des 4. Schuljahrgangs werden die Eltern auf einem Informationsabend über
-         den Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und die Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen,
-         die Empfehlungskriterien und ihre Anwendung,
-         Das Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung sowie die Möglichkeiten eines späteren Schullaufbahnwechsels informiert.
Die Schulleiter der weiterführenden Schulen haben ihre Teilnahme an der Veranstaltung zugesagt.

Schullaufbahnempfehlung
Grundlagen der Empfehlung sind
-         der Leistungsstand,
-         die Lernentwicklung während der Grundschulzeit
-         das Sozial- und Arbeitsverhalten und
-         Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Eltern 
Der Leistungsstand wird in Noten dokumentiert. Weitere Grundlagen der Empfehlung sind die Schülerpersönlichkeit und den Lernerfolg beeinflussende äußere Faktoren (z. B. lange Fehlzeiten wegen Krankheit etc.).
In der Zeugniskonferenz am Ende des 1. Schulhalbjahres des 4. Schuljahrgangs erfolgt eine erste Beratung über die voraussichtlich geeignete Schulform für jeden Schüler.
Die Empfehlung wird den Eltern anschließend schriftlich mitgeteilt.
Ein Beratungsgespräch über die Schulempfehlung mit den Eltern findet statt.
Hier wird über
- den Leistungsstand der Schüler sowie die damit verbundenen Anforderungen in den weiterführenden Schulen informiert,
-  Informationen über alternative Wege zu dem von den Eltern gewünschten Schulabschluss sowie mögliche Konsequenzen, die sich für die Schüler ergibt, wenn eine Schulform gewählt wird, die nicht mit dem tatsächlichen Vermögen des Kindes übereinstimmen.
Nach dem Gespräch ist die von den Eltern gewünschte Schulform zu erfragen und zu notieren.
Die Zeugniskonferenz beschließt spätestens 4 Wochen vor dem Ende des Schuljahres für jeden Schüler eine Schullaufbahnempfehlung.
Diese wird gegen ein Schreiben mit Empfangsbestätigung den Eltern durch die Schule zugestellt.
Die Eltern haben dann die Möglichkeit ein erneutes abschließendes Beratungsgespräch zu führen. 
Die Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen müssen die Eltern selbstständig durchführen. Sie teilen die Schule, bei der ihr Kind angemeldet wurde umgehend der Grundschule Fredenbeck mit.
 

Veranstaltung zur Information der Erziehungsberechtigten


14 November 2011
  20.00 Uhr


 

Diese Veranstaltung richtet sich an alle Erziehungsberechtigten der Schüler der
4. Klassen im Schuljahr 20011/2012

· Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung
· Empfehlungskriterien und ihre Anwendung
MK: Kriterien für die  Schullaufbahnempfehlung

- Leistungsstand
- Lernentwicklung während der Grundschulzeit
- Sozial- und Arbeitsverhalten
- Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den    Erziehungsberechtigten

· Bildungsauftrag, Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen (HS, RS, Gy)
· Möglichkeiten eines späteren Schullaufbahnwechsels
· weitere Beratungsangebote

Termin

Verfahrensschritte

4. Klassen
23./24 November 11
Elternsprechtag mit dem Klassenlehrer

 

17. Jan. 12
 

Halbjahres - Zeugniskonferenz
Trendaussage

· erste Beratung über voraussichtlich geeignete Schulform, Trendaussage
· Erziehungsberechtigte erhalten
schriftliche Mitteilung

25./26. Jan. 12

 


27. Jan. 12

Erstes Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten

· Schülerinnen und Schüler werden auch zum Gespräch eingeladen
· Erläuterung des Ergebnisses der Trendkonferenz
· Beratung der Eltern durch die Klassenlehrer/innen

Zeugnisausgabe

bis zum 8. Febr. 12

Mitteilung der gewünschten Schule durch die Erziehungsberechtigten an die Grundschule Fredenbeck
(diese Abfrage hat nur Planungswert, es handelt sich um keine verbindliche Anmeldung)

7. Juni 12

12. Juni 12


Zeugniskonferenz Klasse 4a

Zeugniskonferenzen Klassen 4b, 4c, 4d
 

15. Juni 12
Schriftliche Bekanntgabe der Schullaufbahnempfehlung an die Eltern
(mit Empfangsbestätigung) / Zeugnisausgabe
 
bis 25. Juni 12


Eltern melden ihr Kind in der weiterführenden Schule an, Mitteilung an die GS
 

21. Juni 11


Angebot eines zweiten Beratungsgesprächs an die Erziehungsberechtigten
(auf Anfrage)