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Schullaufbahnempfehlung
der Grundschule |
NSchG
§ 6 (5): „Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die
Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende
Schulform ab. Hierzu führt die Schule einen Dialog mit den
Erziehungsberechtigten, damit diese eine am Kindeswohl
orientierte Schulformentscheidung treffen können. Die
Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung
über die Schulform ihrer Kinder."
Erlass des MK vom 06.10.03: Ziel des Verfahrens (Erlass)
„ …, die Erziehungsberechtigten durch umfassende Information
und Beratung bei der Entscheidung … zu unterstützen."
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Allgemeine
Informationen |
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Am Ende des 4.
Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete
weiterführende Schulform ab.
Ziel ist es den Erziehungsberechtigten eine geeignete
Entscheidungsgrundlage über die für ihr Kind geeignete Schulform zu
geben.
Die Wahl der Eltern zwischen den weiterführenden Schulformen Haupt-,
Realschule und Gymnasium ist frei und kann unabhängig von der
empfohlenen Schulform erfolgen.
Eine Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen wird
garantiert.
Informationsveranstaltungen
Im 1. Schulhalbjahr des
4. Schuljahrgangs werden die Eltern auf einem
Informationsabend über
- den Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und die
Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen,
- die Empfehlungskriterien und ihre Anwendung,
- Das Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung sowie
die Möglichkeiten eines späteren Schullaufbahnwechsels informiert.
Die Schulleiter der weiterführenden Schulen haben
ihre Teilnahme an der Veranstaltung zugesagt.
Schullaufbahnempfehlung
Grundlagen
der Empfehlung sind
- der Leistungsstand,
- die Lernentwicklung während der Grundschulzeit
- das Sozial- und Arbeitsverhalten und
- Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Eltern
Der
Leistungsstand wird in Noten dokumentiert. Weitere Grundlagen der
Empfehlung sind die Schülerpersönlichkeit und den Lernerfolg
beeinflussende äußere Faktoren (z. B. lange Fehlzeiten wegen Krankheit
etc.).
In der Zeugniskonferenz am Ende des 1. Schulhalbjahres des 4.
Schuljahrgangs erfolgt eine erste Beratung über die
voraussichtlich geeignete Schulform für jeden Schüler.
Die Empfehlung wird den Eltern anschließend schriftlich mitgeteilt.
Ein Beratungsgespräch über die
Schulempfehlung mit den Eltern findet statt.
Hier wird über
- den Leistungsstand der Schüler sowie die damit verbundenen
Anforderungen in den weiterführenden Schulen informiert,
- Informationen über alternative Wege zu dem von den Eltern gewünschten
Schulabschluss sowie mögliche Konsequenzen, die sich für die Schüler
ergibt, wenn eine Schulform gewählt wird, die nicht mit dem tatsächlichen
Vermögen des Kindes übereinstimmen.
Nach dem Gespräch ist die von den Eltern gewünschte Schulform zu
erfragen und zu notieren.
Die Zeugniskonferenz beschließt spätestens 4 Wochen vor dem Ende des
Schuljahres für jeden Schüler eine Schullaufbahnempfehlung.
Diese wird gegen ein Schreiben mit Empfangsbestätigung den
Eltern durch die Schule zugestellt.
Die Eltern haben dann die Möglichkeit ein erneutes abschließendes
Beratungsgespräch zu führen.
Die Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen müssen die
Eltern selbstständig durchführen. Sie teilen die Schule, bei der ihr
Kind angemeldet wurde umgehend der Grundschule Fredenbeck
mit.
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Veranstaltung zur Information der Erziehungsberechtigten |
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14
November 2011
20.00 Uhr
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Diese
Veranstaltung richtet sich an alle Erziehungsberechtigten der Schüler
der
4. Klassen im Schuljahr 20011/2012
·
Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung
· Empfehlungskriterien und ihre Anwendung
MK: Kriterien für die Schullaufbahnempfehlung
-
Leistungsstand
- Lernentwicklung während der Grundschulzeit
- Sozial- und Arbeitsverhalten
- Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten
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Bildungsauftrag, Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der
weiterführenden Schulen (HS, RS, Gy)
· Möglichkeiten eines späteren Schullaufbahnwechsels
· weitere Beratungsangebote
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Termin |
Verfahrensschritte |
4. Klassen
23./24 November 11 |
Elternsprechtag mit dem
Klassenlehrer |
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17. Jan. 12
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Halbjahres -
Zeugniskonferenz
Trendaussage
· erste Beratung über
voraussichtlich geeignete Schulform, Trendaussage
· Erziehungsberechtigte erhalten
schriftliche Mitteilung
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25./26. Jan. 12
27. Jan. 12
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Erstes Beratungsgespräch
mit den Erziehungsberechtigten
· Schülerinnen und
Schüler werden auch zum Gespräch eingeladen
· Erläuterung des Ergebnisses der Trendkonferenz
· Beratung der Eltern durch die Klassenlehrer/innen
Zeugnisausgabe
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bis zum 8. Febr. 12 |
Mitteilung der
gewünschten Schule durch die Erziehungsberechtigten an die Grundschule
Fredenbeck
(diese Abfrage hat nur Planungswert, es handelt sich um keine
verbindliche Anmeldung)
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7. Juni 12
12. Juni 12
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Zeugniskonferenz Klasse 4a
Zeugniskonferenzen
Klassen 4b, 4c, 4d
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15. Juni 12 |
Schriftliche Bekanntgabe der Schullaufbahnempfehlung an die Eltern
(mit Empfangsbestätigung) / Zeugnisausgabe
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bis 25. Juni 12 |
Eltern melden ihr Kind in der weiterführenden Schule an, Mitteilung an
die GS
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21. Juni 11 |
Angebot eines zweiten Beratungsgesprächs an die Erziehungsberechtigten
(auf Anfrage)
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