Informationen für Eltern
Unterrichtsversäumnis durch Krankheit
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, benachrichtigen Sie uns bitte spätestens am 3. Tag fernmündlich oder schriftlich.
Beurlaubungen
Beurlaubung vom Unterricht muss jeweils schriftlich unter Angabe der Gründe über die Klassenlehrkraft bei der Schulleitung beantragt werden.
Beurlaubung vor oder nach den Ferien wird grundsätzlich nur in besonderen Härtefällen (mit Nachweis) ausschließlich von der Schulleitung gewährt.
Elterngespräche
Sie haben die Möglichkeit, mit allen Lehrkräften einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Elternsprechtage werden rechtzeitig angekündigt.
Gespräche zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten finden grundsätzlich nicht während der Unterrichtszeit statt.
Schulbücher
Schulbücher können im Rahmen des Ausleihverfahrens zu 1/3 des Neupreises ausgeliehen werden. Sie müssen am Ende eines Schuljahres unbeschädigt zurückgegeben werden. Versehen Sie die Bücher bitte mit einem Schutzumschlag, da sie mehrere Jahre benutzt werden sollen.