Ein “Zeugnis der Reife” aus dem Jahre 1892


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Real-Gymnasium
zu
Osnabrück

Zeugnis der Reife

Max Stahl

geboren den 4ten Juli 1871 zu Herges-Vogtei, Prov. Hessen,
evangelisch-luther. Konfession, Sohn des Oberförsters Stahl
zu Ersrode, Regierungsbez. Cassel war 7 Jahre auf dem Realgymnasium
und zwar
2 in Prima,


I. Betragen  und Fleiß:

    beide waren musterhaft; weder innerhalb der Schule ist das Betragen St.'s je getadelt, noch ist er außerhalb derselben der Übertretung der Schulgesetze auch nur verdächtig gewesen. Der Schulbesuch war sehr regelmäßig und pünktlich; er hat die Schule während seines 7jährigen Aufenthaltes auf derselben nie krankheitshalber versäumt.

II. Kenntnisse und Fertigkeiten:

Religionslehre: Abit. bekundete gute Kenntnis der Lehre, Vertrautheit mit der Bibel und Bekanntschaft mit den wichtigsten Ereignissen der Kirchengeschichte.                                                                                     Gut.

Deutsch: In der Klasse zeigte er stets gutes Verständnis des Gelesenen und Bekanntschaft mit den wichtigsten Erscheinungen der Litteraturgeschichte (sic!). Die Aufsätze zeigten die Fertigkeit, ein im Gedankenkreise des Abit. liegendes Thema richtig zu disponieren und in korrekter und angemessener Form zu behandeln.    Gut.

Latein: Bei gewissenhafter Vorbereitung übersetzte Stahl die gelesenen Schriftsteller meist richtig und angemessen. Das Extemporieren gelang meist nicht ahne erhebliche Nachhilfe. Die mündliche Prüfung ergab auf ein genügendes Resultat.                                                                   Genügend.

Französisch: Im Französischen hat er sich ein sicheres Verständnis der in Prima gelesenen Werke und einige Fertigkeit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache angeeignet.                           Genügend.

Englisch: St. verfügt über einen genügenden Wortschatz, liest die in Prima gelesenen Schriftsteller mit hinreichendem Verständnis und ist imstande, sich über ein leichteres Thema sowohl mündlich als schriftlich einigermaßen korrekt auszudrücken.                                                    Genügend.

Geschichte und Geographie: Abiturient zeigte in der Schule und in der Prüfung eine genügende Übersicht über das Gesamtgebiet der Geschichte und in einzelnen Teilen etwas eingehendere Kenntnisse. Genügend. In der Geographie wurden seine Kenntnisse bei der Versetzung nach Prima mit gut bezeichnet.                                                                                    Gut.

Mathematik: Die verschiedenen in der Schule behandelten Abschnitte
sich in genügender Weise anzueignen, ist ihm nicht leicht geworden; trotzdem hat er durch gleichmäßig gespannten Eifer eine lobenswerte Bekanntschaft mit den einzelnen Gebieten sich erworben und weiß auch das Erlernte zum (sic!) selbständigen Behandlung leichter Aufgaben zweckmäßig zu verwenden.                                                     Genügend.

Physik: In der Physik hat er sich auf den in der Schule durchgenommenen Gebieten gute Kenntnisse erworben.                                                     Gut.

Chemie: Die Kenntnisse in der anorganischen, theoretischen und technologischen Chemie sind als befriedigend zu bezeichnen.  Genügend.

Naturbeschreibung: Die Kenntnisse wurden bei der Versetzung
auf Obersekunda mit genügend bezeichnet.                     Genügend

Turnen: St. war dispensiert.

Zeichnen: Genügend.

Gesang:  Gut.

Die unterzeichnete Prüfungskommission hat ihm demnach, da er jetzt das Realgymnasium verlässt, um sich dem Forstfache zu widmen,
das Zeugnis

der Reife

zuerkannt und entlässt ihn mit den besten Wünschen für seine Zukunft.

Osnabrück, den 14ten März 1892

 

Königliche Prüfungskommission

 

    Dr. Beiter (?), Königlicher Kommissar
    O. Fischer, Direktor

    sowie 4 Unterschriften von Fachlehrern