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Liebe Eltern,
bezüglich der Ausleihe von Schulbüchern für das kommende Schuljahr geben
wir Ihnen hiermit die wesentlichen Informationen, die Bestandteil des Vertrages
sind:
Laut Erlass beträgt der Leihpreis für Jahresbände
mindestens ein Drittel, höchstens 40% des Kaufpreises, für Mehrjahresbände
wenigstens 40%, höchstens 60%.
Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen
Kindern werden nur 80% des Leihpreises erhoben.
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch –
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Heim- und Pflege-kinder, Sozialhilfe- oder
Asylbewerberleistungsgesetz – sind vom Entgelt befreit.
Zur Minderung des erheblichen Verwaltungsaufwandes
hat die Gesamtkonferenz das Verfahren der „Paketausleihe“ beschlossen, d.h.
Sie entscheiden sich jedes Jahr neu, ob Sie alle Bücher leihen wollen
oder alle Bücher selbst beschaffen.
Das Leihentgelt sowie eventuelle Ersatzforderungen werden per
Lastschriftverfahren eingezogen. Wer bis zum 04. Juni 2009 nicht die
notwendigen Unterlagen (schriftliche Anmeldung, Einzugsermächtigung, ggf.
Nachweise) der Schule übermittelt hat, entscheidet sich damit, alle Lernmittel
auf eigene Kosten zu beschaffen.
Das Entgelt wird von der Schule ab dem 05. Juni 2009 eingezogen. Sollte es zu
Rücklastschriften kommen, müssen alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten
beschafft werden.
Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule
an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden
zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unter
Vorlage der Bücher unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür
verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem
von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben
werden.
Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht
fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich
ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des
Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
Wenn noch nicht sicher ist, ob ein Schüler / eine
Schülerin eine Klasse wiederholen muss, wird zunächst der Ausleihpreis für
das folgende Schuljahr gezahlt. Eine Verrechnung erfolgt nach der endgültigen
Entscheidung.
Für Rückfragen stehen der Lernmittelbeauftragte
Herr Kramer (Lernmittel@gym-bux-sued.de) und ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
gez. R. Eysholdt
Schulleiter