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 Formular zur Anmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln     Schulbücher zu verschenken

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    Information über die entgeltliche Schulbuchausleihe 
     für das kommende Schuljahr 2009/2010

Liebe Eltern,

bezüglich der Ausleihe von Schulbüchern für das kommende Schuljahr geben wir Ihnen hiermit die wesentlichen Informationen, die Bestandteil des Vertrages sind:

Laut Erlass beträgt der Leihpreis für Jahresbände mindestens ein Drittel, höchstens 40% des Kaufpreises, für Mehrjahresbände wenigstens 40%, höchstens 60%.

Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern  werden nur 80% des Leihpreises erhoben.

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende, Heim- und Pflege-kinder, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungsgesetz – sind vom Entgelt befreit.

Zur Minderung des erheblichen Verwaltungsaufwandes hat die Gesamtkonferenz das Verfahren der „Paketausleihe“ beschlossen, d.h. Sie entscheiden sich jedes Jahr neu, ob Sie alle Bücher leihen wollen oder alle Bücher selbst beschaffen.

Das Leihentgelt sowie eventuelle Ersatzforderungen werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Wer bis zum 04. Juni 2009 nicht die notwendigen Unterlagen (schriftliche Anmeldung, Einzugsermächtigung, ggf. Nachweise) der Schule übermittelt hat, entscheidet sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

Das Entgelt wird von der Schule ab dem 05. Juni 2009 eingezogen. Sollte es zu Rücklastschriften kommen, müssen alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten beschafft werden.

Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unter Vorlage der Bücher unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.

Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.

Wenn noch nicht sicher ist, ob ein Schüler / eine Schülerin eine Klasse wiederholen muss, wird zunächst der Ausleihpreis für das folgende Schuljahr gezahlt. Eine Verrechnung erfolgt nach der endgültigen Entscheidung.

Für Rückfragen stehen der Lernmittelbeauftragte Herr Kramer (Lernmittel@gym-bux-sued.de) und ich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

gez. R. Eysholdt

Schulleiter