- Gymnasium - Torfweg
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B u x t e h u d e ( (04161)
743 950
Fax (04161)
743 955
Mitteilung
an die Eltern der Schüler(innen) in den 9. Klassen
Betriebspraktikum
Das Gymnasium beabsichtigt, in
der Zeit vom 22.09. – 10.10.2008 ein Schülerpraktikum für die 10. Klassen
durchzuführen. Grundlage hierfür ist der Erlass des Nds. Kultusministers vom
04.08.2004.
Wichtige Hinweise:
Betriebspraktika
dienen der Erkundung der Arbeitswelt und gewähren erste Einblicke in
betriebliche Zusammenhänge und in die Rolle des arbeitenden Menschen im
Betrieb.
Die tägliche
Arbeitszeit in den Betrieben ist in der Regel auf 7 Stunden zu begrenzen.
Ausnahmen bedürfen ausdrücklicher
Genehmigung durch die Eltern und die Schule.
Im Regelfall
sucht sich der Schüler selbst einen Praktikumsplatz. Der Praktikumsleiter kann
jedoch bei der Suche behilflich sein.
Elterliche
Betriebe dürfen nicht gewählt werden. Berücksichtigt werden sollte auch, dass
der Praktikumsplatz nicht zu weit vom Schulort entfernt ist, d.h. nur unter
der Bedingung, dass der gewünschte Praktikumsplatz in der Buxtehuder Region
tatsächlich nicht vorhanden bzw. erreichbar ist, kann der Schüler nach Stade
oder Hamburg ausweichen.
Die
Fahrtkosten werden auf Antrag bis zu
einer Entfernung von höchstens 30 km erstattet. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die preiswerteste Route gewählt wird (evtl.
Wochen- oder Monatskarten kaufen). Vor
dem Erwerb der Fahrkarten muss ein
Antrag beim entsprechenden Verkehrsträger ( DB - KVG - EVB ) besorgt
werden, der von der Schule abgestempelt wird. Mit diesem Antrag kann dann die
Schülerwochen- oder Monatskarte gekauft werden. Die gesammelten Fahrscheine -
auf dem Erstattungsantrag aufgeklebt - sind im Sekretariat abzugeben.
Die Teilnahme
ist Pflicht. Während des Praktikums findet kein Unterricht statt. Sollte aus
gravierenden Gründen ein Schüler nicht am Praktikum teilnehmen, ist für ihn
Unterricht in einer anderen Klasse in der o.a. Zeit verbindlich.
Die
Erziehungsberechtigten erklären gegenüber der Schule schriftlich ihre
Zustimmung zur Teilnahme des Schülers am Praktikum.
bitte
wenden -
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bitte abtrennen und beim Politiklehrer abgeben
Name: Klasse:
Hiermit
geben wir unser Einverständnis, dass unser Sohn / unsere Tochter
vom 22.09. – 10.10.2008 am Betriebspraktikum des Gymnasiums
Buxtehude Süd teilnimmt. Von dem Merkblatt für das
Praktikum haben wir in allen Punkten Kenntnis genommen.
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Für
Tätigkeiten in Krankenanstalten, der Gastronomie, Altenheimen, Backstuben u.ä.
ist eine amtsärztliche Untersuchung
bzw. Belehrung gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt
Praktikumsplätze, für die ein Tuberkulintest mit evtl. Röntgenaufnahme der
Lunge vorgeschrieben ist. Wenn Eltern
eine Röntgenuntersuchung ihres Kindes ablehnen, so muss schon frühzeitig ein
nicht an diese Untersuchung gebundener
Praktikumsplatz gewählt werden.
Da das
Praktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt,
entfällt eine Vergütung.
Über die
gewonnenen Einsichten fertigt jeder Schüler eine Arbeit nach vorgegebenen
Aufgaben an. Das Ergebnis der Arbeit wird mit ca. 1/3 bei der Findung
der Politikzensuren des Schulhalbjahres
berücksichtigt. Genauere Angaben
erteilt der Fachlehrer.
Der Fachlehrer
für Politik fungiert als Praktikumsbetreuer, d.h., er besucht in
Übereinstimmung mit den Betrieben die
Schüler in angemessenen Abständen, um evtl. auftretende Fragen zu klären und
den Schülern Hilfestellungen zu geben.
Die Schüler
unterliegen für die Dauer des Betriebspraktikums der gesetzlichen
Unfallversicherung; außerdem besteht Deckungsschutz für Haftpflicht- und
Sachschäden.
Deckungssumme:
Personenschäden 600.000 Euro
Sachschäden 60.000 Euro
Vermögensschäden 7.000 Euro
gez. Kröger
Oberstudiendirektor