Schulzentrum Süd                                                            21614 Buxtehude,  im September 2007

 - Gymnasium -                                                                                Torfweg 36

  B u x t e h u d e                                                                             (     (04161)  743 950

                                                                                                       Fax   (04161)  743 955

 

 

 

Mitteilung an die Eltern der Schüler(innen) in den 9. Klassen

 

 

Betriebspraktikum

 

 

 

Das Gymnasium beabsichtigt, in der Zeit vom  22.09. – 10.10.2008 ein Schülerpraktikum für die 10. Klassen durchzuführen. Grundlage hierfür ist der Erlass des Nds. Kultusministers vom 04.08.2004.

 

Wichtige Hinweise:

 

 

Betriebspraktika dienen der Erkundung der Arbeitswelt und gewähren erste Einblicke in betriebliche Zusammenhänge und in die Rolle des arbeitenden Menschen im Betrieb.

 

Die tägliche Arbeitszeit in den Betrieben ist in der Regel auf 7 Stunden zu begrenzen. Ausnahmen bedürfen ausdrücklicher  Genehmigung durch die Eltern und die Schule.

 

Im Regelfall sucht sich der Schüler selbst einen Praktikumsplatz. Der Praktikumsleiter kann jedoch bei der Suche behilflich sein.

 

Elterliche Betriebe dürfen nicht gewählt werden. Berücksichtigt werden sollte auch, dass der Praktikum­s­platz nicht zu weit vom Schulort entfernt ist, d.h. nur unter der Bedingung, dass der gewünschte Praktikums­platz in der Buxtehuder Region tatsächlich nicht vorhanden bzw. erreichbar ist, kann der Schüler nach Stade oder Hamburg ausweichen.

 

Die Fahrtkosten werden auf Antrag bis zu einer Entfernung von höchstens 30 km erstattet. Es ist unbedingt  darauf zu achten, dass die preiswerteste Route gewählt wird (evtl. Wochen- oder Monatskarten kaufen). Vor dem Erwerb der Fahrkarten muss ein  Antrag beim entsprechenden Verkehrsträger ( DB - KVG - EVB ) besorgt werden, der von der Schule abgestempelt wird. Mit diesem Antrag kann dann die Schülerwochen- oder Monatskarte gekauft werden. Die gesammelten Fahrscheine - auf dem Erstattungsantrag aufgeklebt - sind im Sekretariat  abzugeben.

 

Die Teilnahme ist Pflicht. Während des Praktikums findet kein Unterricht statt. Sollte aus gravierenden Gründen ein Schüler nicht am Praktikum teilnehmen, ist für ihn Unterricht in einer anderen Klasse in der o.a. Zeit verbindlich.

 

Die Erziehungsberechtigten erklären gegenüber der Schule schriftlich ihre Zustimmung zur Teilnahme des Schülers am Praktikum.

 

 

 

 

                                                                                                                                                    bitte wenden -  

 

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bitte abtrennen und beim Politiklehrer abgeben

 

 

 

Name:                                                                 Klasse:  

 

 

Hiermit geben wir unser Einverständnis, dass unser Sohn / unsere Tochter

 

vom   22.09. – 10.10.2008   am Betriebspraktikum des Gymnasiums Buxtehude Süd teilnimmt. Von dem Merkblatt für das
Praktikum haben wir in allen Punkten Kenntnis genommen.

 

 

 

 

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Ort                            den                                                 Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

 

 

 

 

 

Für Tätigkeiten in Krankenanstalten, der Gastronomie, Altenheimen, Backstuben u.ä. ist eine amtsärztliche  Untersuchung bzw. Belehrung  gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

Es gibt Praktikumsplätze, für die ein Tuberkulintest mit evtl. Röntgenaufnahme der Lunge vorgeschrieben ist.  Wenn Eltern eine Röntgenuntersuchung ihres Kindes ablehnen, so muss schon frühzeitig ein nicht an diese  Untersuchung gebundener Praktikumsplatz gewählt werden.

 

Da das Praktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, entfällt eine Vergütung.

 

Über die gewonnenen Einsichten fertigt jeder Schüler eine Arbeit nach vorgegebenen Aufgaben an. Das  Ergebnis  der Arbeit wird mit ca. 1/3 bei der Findung der Politikzensuren des  Schulhalbjahres berücksichtigt. Genauere  Angaben erteilt der Fachlehrer.

 

Der Fachlehrer für Politik fungiert als Praktikumsbetreuer, d.h., er besucht in Übereinstimmung mit den Betrieben  die Schüler in angemessenen Abständen, um evtl. auftretende Fragen zu klären und den Schülern Hilfestellungen zu geben.

 

Die Schüler unterliegen für die Dauer des Betriebspraktikums der gesetzlichen Unfallversicherung; außerdem besteht Deckungsschutz für Haftpflicht- und Sachschäden.

 

 

Deckungssumme:

 

Personenschäden                                600.000 Euro

Sachschäden                                         60.000 Euro

Vermögensschäden                                 7.000 Euro

 

 

 

 

 

 

 

gez. Kröger

Oberstudiendirektor