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Fallbeispiele zu einigen
Schulrechtsfragen
Zusammengestellt
sind auf dieser Seite Fallbeispiele, um Vorschriften und Bestimmungen
möglichst praxisnah anzuwenden. Die jeweiligen Personen in den
Fallbeispielen handeln logisch richtig, ob es denn nun auch den
Vorschriften und Bestimmungen
entspricht, gilt es heraus zu finden. Entscheidend ist hier nicht die
juristisch
korrekte Handhabung der Vorschriften, sondern eine Sensibilisierung
bzw.
Problematisierung für Bestimmungen und ihre Anwendung im
pädagogischen
Alltag. Daher werden hier lediglich die Fallbeispiele
genannt, ohne
Lösungen anzubieten.
Danke an ehemalige
Lehramtsanwärterinnen,
die dieses Material entwickelt haben!
Versetzungsverordnung
Hausaufgaben
Zeugnisse
Schulfahrten
Schulsport
Ordnungsmaßnahmen
Aufsicht
Rauchen und Alkohol
Schulpflicht
Schwangerschaft
Die
Quellen der aktuellen Verordnungen und Erlasse zu den Fallbeispielen
finden Sie auf der Seite "Linksammlung
zum Schulrecht Niedersachsen".
Übungsfälle zur: Versetzungsverordnung
Fragen:
Erklären Sie die Begriffe: Versetzung, Aufrücken,
Übergang und Überweisung!
Welchem Zweck dient die Versetzung?
In welchen Schuljahren finden in der Förderschule Versetzungen
statt?
Welche Anforderungen stellt ein Ausgleichsfach?
Wer trifft die Entscheidung bei einer Versetzung?
Wer ist bei Versetzungsentscheidungen stimmberechtigt?
Wann gilt eine Versetzung als beschlossen?
Unter welchen Umständen wird ein Schüler am Ende der
2. Klasse in der Regel nicht versetzt?
Was ist "freiwilliges Zurücktreten" und wer beantragt es?
Fälle:
1. Ein Schüler zeigt am Ende des 3. Schuljahres mangelhafte
Leistungen in Mathematik und Sachunterricht. Kann der Schüler
in die 4. Klasse versetzt werden?
2. Eine Schülerin hat eine 5 in Mathematik und in allen
anderen Fächern ausreichende Leistungen. Wird sie versetzt
bzw. nicht versetzt?
3. Ein Schüler hat eine 6 in Mathematik, eine zwei
in Deutsch und in den anderen Fächern ausreichende bis
befriedigende Leistungen. Wird er versetzt?
4. Ein Schüler der 8. Klasse hat in Deutsch und Geschichte
eine 5. In den anderen Fächern hat der Schüler nur
ausreichende Leistungen. Wird er versetzt?
5. Eine Schülerin der 6. Klasse hat etliche Fehltage im 2.
Schulhalbjahr gehabt. Die Fächer Geschichte, Mathematik und
Kunst können nicht bewertet werden. In den anderen
Fächern zeigt
die Schülerin befriedigende und ausreichende Leistungen. Wie
werden
die Fächer Geschichte, Mathematik und Kunst bewertet? Wird die
Schülerin in die nächste Jahrgangsstufe versetzt?
6. Ein Schüler der 8. Klasse zeigt in den letzten Wochen vor
Schuljahresende stark abfallende Leistungen in allen Fächern.
Die Klassenlehrerin überlegt, ob sie den Schüler auf
Probe in
die nächst höhere Jahrgangsstufe versetzen soll. Was
kann die
Klassenlehrerin tun?
7. Die Eltern überlegen, ob sie ihren Sohn, der bereits das 4.
Schuljahr wiederholen musste, nun freiwillig zurück stellen,
da die Leitungen nicht deutlich besser geworden sind. Ist dies
zulässig?
Übungsfälle
zu: Hausaufgaben
Fallbeispiele:
l. Die Lehrerin einer vierten Klasse einer Förderschule
Schwerpunkt Lernen gibt ihren Schülerinnen und
Schülern über die Präsenztage nach der
Verteilung der Halbjahreszeugnisse differenzierte Hausaufgaben, damit
sie im Stoff bleiben.
2. Der Fachlehrer einer sechsten Klasse ist mit seinem Stoff nicht
durchgekommen und gibt den Schülerinnen und Schülern
zum nächsten Tag Hausaufgaben im zeitlichen Umfang von 45
Minuten. Als die Schüler protestieren, sagt er, dass sie ja
der Klassenlehrerin sagen können, sie soll ihnen heute mal
weniger aufgeben.
3. Eine Schülerin einer zweiten Klasse hat ein
Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom. Sie schafft in der Stunde fast nie das
angestrebte Stoffpensum. Die Lehrerin gibt ihr dann besonders viele
Hausaufgaben auf, damit sie von ihrer Schulleistung den Anschluss an
die Klasse nicht verpasst. Besonders über das Wochenende kann
sie mit den Eltern gemeinsam den Stoff der Woche nacharbeiten.
4. Eine Biologielehrerin gibt einer 10. Klasse zu Hause
ein biologisches Projekt zur Bearbeitung und Beobachtung auf. Die
Schülerinnen und Schüler sollen ihr jeweils
individuelles Projekt (ein Baum, ein Komposthaufen, o.a.)
selbstständig im Verlauf der Jahreszeiten beobachten, am Ende
des Schuljahres sollen sie einen selbstständigen Bericht
darüber abliefern, der dann zensiert wird.
5. Eine neu eingestellte Lehrerin gibt ihrer fünften Klasse
jeden Tag umfangreiche Hausaufgaben auf. Die Schülerinnen
und Schüler protestieren und behaupten, dass sie bisher immer
nur
ganz wenig Hausaufgaben aufbekommen hätten.
Schließlich beschweren sich auch Eltern bei der neuen
Klassenlehrerin.
6. Es klingelt zur Pause. Einige Schüler sind schon
aufgestanden, um nach draußen zu gehen. Die Klassenlehrerin
verteilt noch schnell ein Arbeitsblatt, das die Schüler als
Hausaufgabe bearbeiten sollen. Am nächsten Tag stellt die
Lehrerin fest, dass mehrere Schüler zu falschen Ergebnissen
gekommen sind. Sie trägt ihnen entsprechend schlechte Noten
ein.
7. Frau Kaiser ist zu dem Entschluss gekommen, in ihrer
Klasse von Hausaufgaben abzusehen. Für sie steht fest:
Hausaufgaben
sind für Schüler und Lehrer nicht mehr als eine
zusätzliche
Belastung.
8. Tom besucht die 2. Klasse. Hausaufgaben bereiten ihm
große Schwierigkeiten. Manchmal braucht er mehr als zwei
Stunden
um alles zu erledigen und ist dann fix und fertig.
Übungsfälle zu: Zeugnisse
Fallbeispiel 1:
Nach Wunsch der Elternschaft und der Klassenlehrerin wurden in der
Klasse 4b der
Schule für Lernhilfe die Halbjahreszeugnisse durch
eine angemessene Form der Information der Erziehungsberechtigten sowie
der Schüler/Innen ersetzt. Der Schulelternrat hat dieser
Regelung
zugestimmt.
Fallbeispiel 2:
Anjas Leistungen in Mathematik haben sich im letzten Halbjahr
verschlechtert, so dass sie nicht wie bisher eine drei sondern eine
fünf in Mathe bekommen soll. Müssen die
Gründe für diesen Notensprung in einer Klassen
konferenz erörtert.
werden?
Fallbeispiel 3:
Für einen Schüler der 10. Klasse in der Schule
für Lernhilfe wird ein Abgangszeugnis erteilt (siehe Anlage).
Welche schulrechtlichen Bestimmungen wurden bei diesem
Zeugnis nicht berücksichtigt?
Fallbeispiel 4:
Die Klassenkonferenz einer siebten Klasse will beschließen,
dass die standardisierten Formen zum Arbeits- und Sozialverhalten im
Halbjahreszeugnis durch freie Formulierungen ersetzt werden.
Ist dies möglich?
Übungsfälle
zu: Schulfahrten
1. Eine 9. Klasse einer SfL möchte vor den Sommerferien eine
Klassenfahrt machen. Geplant sind 10 Tage in einer Jugendherberge in
Berlin.
Wird diese Klassenfahrt genehmigt?
2. Eine 4. Klasse plant einen Tagesausflug in den Heidepark Soltau.
Zwei Schüler möchten an der Fahrt nicht teilnehmen
und machen den Vorschlag, stattdessen den Unterricht in der
Parallelklasse
zu besuchen.
Ist das möglich?
3. Für die unter 2) beschriebene Tagesfahrt steht nur eine
Lehrkraft zur
Aufsichtsführung zur Verfügung.
Ist das ausreichend?
4. Eine 8. Klasse möchte eine Fahrradtour unternehmen. Der
Schulleiter hat
diesen Ausflug genehmigt Darf der Ausflug stattfinden?
Fall 5:
Die Mutter eines Schülers bietet sich als Begleitperson
für eine Klassenfahrt an. Die Klassen-
lehrerin fragt in einem vorbereitendem Gespräch mit der Mutter
des Schülers nach eventuellen Erfahrungen in der Betreuung von
Jugendgruppen, den Vorstellungen von Art und Ausmaß der
Betreuung des eigenen Kindes während der Fahrt.
Ein Kollege, der als aufsichtsführender Lehrer
mitfährt, hält diese Ausfragerei für
überflüssig.
6. Fall: Die vorzeitige Heimkehr
Ein 14jähriger Schüler hat eine Klassenfahrt so
erheblich gestört, dass die begleitenden
Lehrerinnen nach Rücksprache mit der Schulleiterin
und telefonischer Benachrichtigung der
Eltern den Schüler zum Bahnhof begleiten und in den Zug setzen.
7. Fall: Der teure Schullandheimaufenthalt
Ein Lehrer meldete seine Klasse bei einem Schullandheim
für einen einwöchigen Aufenthalt
an und unterzeichnete die formularmäßige Anmeldung
mit eigenem Namen. Eine Geneh
migung der Fahrt durch den Schulleiter lag nicht vor. Ein Tag der
geplanten Fahrt fiel in die
Ferien. Eine später durchgeführte Befragung der
Eltern ergab, dass die für die Klassenfahrt
erforderliche Zahl von Anmeldungen nicht zustande kommen würde.
Der Lehrer sagt daraufhin kurzfristig den geplanten Aufenthalt ab und
wurde vom
Schullandheim wegen der Ausfallkosten in Höhe von 750 Euro in
Anspruch genommen.
Fall 8:
Ein Lehrer möchte mit seiner achten Klasse nach
Süd-Frankreich fahren, weil dort das Wetter im
Frühjahr richtig gut ist.
Diese Lerngruppe hat schon in der siebten Klasse drei
Klassenwanderungen ohne Übernachtung und in der achten Klasse
zwei Klassenwanderungen ohne Übernachtung
durchgeführt. Das Sozialverhalten ist demnach gut vorbereitet.
Nachdem die benachrichtigten Eltern von der Idee begeistert sind,
schließt der Lehrer noch in der gleichen Woche
Verträge mit Busunternehmen und Jugendherberge ab.
Anschließend wird der
Termin ins Infobrett der Schule eingetragen.
Der Lehrer lässt das benötigte Geld von den
Schülern mitbringen.
Markus kann leider nicht mit fahren. Deshalb bleibt er zu Hause.
Der Lehrer hat geprüft, dass alle Schüler Fahrrad
fahren können. Er beschließt verkehrssichere
Räder aus
zu leihen, um auf verkehrsarmen Gelände eine Radtour zu
unternehmen.
Fall 9:
Eine
6. Klasse einer Förderschule hat seit dem letzten Schuljahr
fünf Ausflüge unternommen. Nun möchte die
Klasse eine
Sportveranstaltung an einem Sonntag besuchen. Kann dieser Ausflug
genehmigt werden?
Übungsfälle
zu: Grundsätze zum
Schulsport
1. Ein Schüler trägt neben
Schmuckgegenständen eine Uhr und eine Brille. Die Brille ist
keine Sportbrille. Der Schüler will am Sportunterricht
teilnehmen. Die Lehrkraft fordert den Schüler auf, den Schmuck
und die Uhr abzunehmen. Er weist den Schüler darauf hin, dass
dieser sich eine Sportbrille zulegen sollte und lässt den
Schüler mitmachen. Verletzt die Lehrkraft ihre
Sorgfaltspflicht?
2. Eine Klasse in einer Förderschule Schwerpunkt Lernen hat
Schwimmunterricht. Aus Mangel an Lehrkräften geht die
Lehrkraft mit ihren Schülern allein in die Schwimmhalle.
Sie hat des Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze und kann
Maßnahmen zur
Ersten Hilfe anwenden. Verletzt sie ihre Aufsichtspflicht?
3. Bei einem Sportfest in der Halle haben Lehrkräfte eine
Gerätelandschaft aufgebaut, in der sie Sportgeräte
alternativ nutzen. Die Abbildungen zeigen Beispiele von dem Sportfest.
Entsprechen die Aufbauten den Vorschriften?
Fall 4:
Lehrer A. möchte mit seiner Mittelstufe (Klasse 4)
einer Förderschule einen Ausflug mit dem
Rad machen. Die Klasse besteht aus 7 Schülern,
zusätzlich wird die Gruppe von einem Zivi
und einer PM begleitet. Alle Schüler haben vorher das
Radfahren auf dem Schulhof geübt und sind mit dem Verhalten im
Verkehr vertraut gemacht worden. Die Räder sind alle im
verkehrssicheren Zustand, für 6 Schüler ist ein
passender Fahrradhelm vorhanden. Die
Strecke führt über eine recht verkehrsreiche Kreuzung
mit Ampelschaltung und für etwa l km
ist ein Radweg vorhanden.
Darf der Lehrer diesen Ausflug machen? Wenn ja, dürfen alle
Schüler daran teilnehmen?
Fall 5:
Eine Abschlussstufe ( 6 Schüler) der Schule für
geistig Behinderte unternimmt im Rahmen des Sportunterrichts einen
Ausflug an einen Flußlauf, um dort mit dem Kanu zu fahren.
Die aufsichtsführende Lehrkraft besitzt das Deutsche
Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und wird von einem Anwärter
und einer PM bei der
Aufsichtsführung unterstützt. Im Kanu sitzen jeweils
zwei Schüler und eine Aufsichtsperson. Alle
Schüler tragen Rettungswesten.
Fall 6:
Lukas,
Schüler der Klasse 11a, wird von seinem Sportlehrer vor Beginn
der
Sportstunde daraufhin gewiesen, dass er bitte seine Brille abnehmen
soll, da das Verletzungsrisiko zu groß wäre. Der
Lehrer
schlägt Lukas vor sich für die Zukunft eine
Sportbrille
anzuschaffen oder Kontaktlinsen zu tragen. Lukas geht auf die
Aufforderung des Lehrers nicht ein und trägt die Brille
weiterhin.
Thema der Sportstunde ist Basketball. Am Ende der Stunde wird ein
kleines Turnier gespielt in dessen Verlauf es zu einem Unfall kommt.
Lukas wird von einem Basketball im Gesicht getroffen. Seine
Brillengläser zerbrechen und verletzen das rechte Auge, sodass
Lukas mit einem Rettungswagen direkt in das Krankennhaus gefahren
werden muss.
Fall 7:
Eine Schülerin kommt an 5 Wochen lang mit Bauchschmerzen zum
Sportunterricht. Sie legt jedes Mal eine Entschuldigung ihrer Eltern
vor. Daraufhin befreit sie Sportlehrkraft die
Schülerin
jedes Mal vom Sportunterricht.
Übungsfälle
zu: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen § 61 NSchG
Festsetzung von Ordnungsmaßnahmen (Verfügung der
BezReg Hannover vom 20.11.2000)
Fallbeispiele:
1. Tim aus der 8. Klasse stört durch ständiges
Dazwischenrufen den Unterricht und lenkt seine Mitschüler
durch ständiges Hin- und Herlaufen ab. Der lehrer hat den
Schüler bereits ermahnt und
schickt ihn nun vor die Tür.
2. Benjamin aus der 9. Klasse hat in der Pause Dennis zum wiederholten
Mal so stark verprügelt, dass dieser ärztlicher
Behandlung bedarf. Als Motiv gibt Benjamin an, ihm sei das
fällige
Schutzgeld nicht gegeben worden. Die Lehrerin erteilt Benjamin die
Aufgabe
20 mal zu schreiben: "Ich darf meine Mitschüler nicht
schlagen!".
3. Die Lehrerin berichtet von dem Verhalten des Schüler F.:
"F. hat auf dem Schulhof wiederholt Mitschüler angegriffen/
von denen er sich
provoziert gefühlt hat. Alle Ermahnungen haben nichts
genützt. F. ist leicht
reizbar und aggressiv. Er wurde mehrfach von den Lehrkräften
der Klasse
ermahnt.
In einem Gespräch mit der Mutter hat diese alle Hinweise auf
das aggressive
Verhalten ihres Sohnes zurück gewiesen.
Seine Mitschüler haben Angst vor ihm, er soll in einigen
Fällen Schutzgeld
gefordert haben.
F. hat in einer Pause einem Schüler aus der Parallelklasse so
heftig ins Gesicht
geschlagen, dass die Nase des Jungen geblutet hat."
Fragen:
Sind in diesem Fall Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen ratsam?
Welche Maßnahme scheint ratsam zu sein?
- schriftliche Ermahnung
- Gespräch mit der Schulleitung
- Versetzung in eine Parallelklasse
- einwöchiger Unterrichtsausschluss
Übungsfälle
zu: Aufsichtsführung
vgl: NSchG § 62 und Grundsätze der
Aufsichtsführung nach Schulgesetzkommentatoren und
Rechtsprechung
Literatur dazu:
Seminarpapier J. Lange: Stichworte zur Aufsicht
Fetzer: Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. in
Pädagogik 9/94, S. 49ff
Füssel u.a.: Rechts ABC für Lehrerinnen und Lehrer.
Neuwied (Luchterhand) 1998
1. Ein Schüler stört ständig den Unterricht.
Die Lehrerin schickt ihn vor die Tür. Er bleibt dort aber
nicht,
sondern klettert auf das Treppengeländer und fällt
herunter.
Dabei verletzt sich der Schüler. Kann die Lehrerin zur
Verantwortung
gezogen werden?
2. Eine Schülergruppe des 4. Schuljahres macht einen
Erkundungsspaziergang. Da einige Straßen dabei zu
überqueren sind, weist der Lehrer die Schüler
ausdrücklich darauf hin, dass sie die Straßen erst
überqueren dürfen, wenn der Lehrer
die entsprechende Stelle erreicht und das Überqueren
ausdrücklich
erlaubt. Während der Erkundung geht der Lehrer am Ende der
Gruppe,
um sie besser überblicken zu können. Genügt
er seiner Aufsichtspflicht?
3. Bei einem Unterrichtsgang zu einem nahegelegenen Supermarkt mit der
dritten Klasse der Förderschule Schwerpunkt Lernen
müssen mehrere Zebrastreifen und eine Ampel überquert
werden. Auf dem Rückweg löst sich eine
Schülerin aus der Gruppe, läuft ohne Beachtung des
Verkehrs am Zebrastreifen über die Straße und
verursacht dabei einen Unfall, da ein Autofahrer plötzlich
bremsen muss und dabei gegen ein Straßenschild rutscht.
Frage: Ist die Kollegin durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht
verantwortlich für die Entstehung dieses Unfalls und muss
deshalb für die Schäden haften?
4. Nach Schulschluss fahren einige der Schüler/innen mit einem
Bus nach Hause. Die Bushaltestelle befindet sich auf der
gegenüberliegenden Straßenseite. Die
Schüler/innen
bemalen das Haltestellenhäuschen.
Besteht hier Aufsichtpflicht für die Schule?
5. Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern der
Abschlussstufe einer Schule für
Geistigbehinderte wird mit dem Ziel der Erweiterung der
Selbständigkeit ohne Lehrer oder
pädagogische Mitarbeiterin zum Einkaufen geschickt.
Erfolgt die Aufsicht kontinuierlich, präventiv und
aktiv?
6. Für einen Schulausflug in einen Freizeitpark werden die
Schüler/innen so in Gruppen
eingeteilt, dass immer 3 Schüler/innen aus dem zweiten
Schuljahr mit jeweils 2 Schüler/innen aus dem 7. Schuljahr
sich auf dem Parkgelände ohne Aufsicht einer Lehrkraft frei
bewegen können.
Vorher wurden an die Eltern Informationen über das
Vorhaben und die Einteilung der
Gruppen an die Eltern weitergegeben.
Verletzt die Lehrkraft im Falle eines Zwischenfalls die
Aufsichtspflicht?
Zum
Erlass: Rauchen und Alkohol in der Schule
Fallbeispiel:
Herr A ist Raucher und kommt als neue Lehrkraft in
Förderschule B. Dort erfährt er von folgenden
Verfahrensweisen zum Thema Rauchen:
- Lehrer - so bestimmte der Schulleiter - dürfen in der
Bücherei rauchen.
- Schüler der Oberstufe (ab 8. Klasse) halten sich
in einer Raucherecke auf.
- Die aufsichtsführende Lehrkraft raucht während
ihres Rundganges auf dem Schulhof.
- Bei der Schulentlassfeier dürfen alle Eltern und
Schüler im Festraum rauchen, so erlaubt es der Schulleiter.
Schulpflicht
1. Die
Eltern eines 5 ½ jährigen Jungen (im Januar 5 Jahre
alt
geworden) können Kindertageseinrichtung nicht mehr bezahlen
und
wollen, dass ihr Kind früher eingeschult wird.
2.
Klaus ist 15 Jahre alt und besucht die 9. Klasse. Seit einem Jahr ist
Klaus in der Klasse. Er kommt nur sehr unregelmäßig
zum
Unterricht. Seine Lehrerin hat mehrfach mit seinen Eltern
darüber
gesprochen. Die Gespräche haben aber nicht dazu
geführt, dass
er nun regelmäßig zum Unterricht erscheint. Nach den
Herbstferien bleibt Klaus dann für zwei Wochen dem Unterricht
unentschuldigt fern.
Wie sieht die rechtliche Seite dieses Falls aus? Wie kann oder muss
sich die Lehrerin oder Lehrer vor diesen Hintergrund verhalten?
Schwangerschaft
Eine
Schülerin der 10. Klasse wird schwanger.
Welche rechtlichen Regelungen müssen berücksichtigt
werden?
Mein
Dank für die
obigen Fallbeispiele gilt:
Backhaus, Kai; Baumann, Christine; Blanken, Susanne; Böhme,
Astrid; Bohnenkamp, Albrecht; Boschen, Jens; Bösmann, Petra;
Brandt, Kristina; Buhr, Silvia de; Daum, Katharina; Eidt, Stellan;
Euler, Claudia; Forkmann, Göttsche, Kerstin; Susanne;
Fritsche,
Markus; Gasentzer, Anne; Gimm, Inken; Hammerschmidt, Jennifer; Harms,
Petra;
Hecker, Irina; Heidenreich, Aleksandra; Hellberg, Imke; Hengl,
Michaela; Heykena,
Reina; Hillmann, Christine; Hüls, Claudia; Klatt, Ilka;
Langner, Ingke; Lehmler, Britta; Lichtenberg, Silke; Muth, Eva; Pampel,
Anne; Picker, Carolin; Ramm, Johanna;
Röhig, Thomas; Seichter, Sara; Spiess, Stefanie; Steinbrunn,
Katja; Uhle, Tamara
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