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| Pädagogisches Seminar 4
Joachim Lange Stand: August 2011 |
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| Standort: sts-lg-so > Seminare > PS 4 Inhaltsübersicht > Blitzeinführung Schulrecht | ||
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Schulrecht
- zur ersten Orientierung Als Schulrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf die Schule beziehen. Das Schulrecht ist also kein in sich geschlossenes Regelwerk, sondern besteht aus sogenannten "Rechts- und Verwaltungsvorschriften". Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Prinzipien des Grundgesetzes (Parlamentarismus, Gewaltenteilung, föderalistisches Bundesstaatsprinzip) gibt es für die Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine hierarchische Rangfolge. Also, die höherrangige Vorschrift beherrscht die niedrigeren Vorschriften. Die Rangfolge lautet: Verfassung, Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften. Bundesrecht vor Landesrecht. §
50 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) regelt:
Zu
den Begriffen: Rechts- und Verwaltungsvorschriften
2.
Verwaltungsvorschriften (Erlass, Verfügung) Anforderungen
der Prüfungsordnung an das Schulrecht Wesentliche
Quellen für Regelungen des Schulrechts Es gibt kein Bundesgesetz für Schulangelegenheiten, weil dies Sache der Länder ist (Kulturhoheit der Länder). Auf der Gesetzesebene ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bindend. Das Dienstrecht der Lehrer ist durch Bundesges- und Landesgesetze geregelt. Für die Schulen bedeutsame Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden fast ausnahmslos im monatlich erscheinenden Schulverwaltungsblatt (SVBL) abgedruckt. Das SVBL ist in jeder Schule zu finden und meist geordnet (z.T. gebunden) in Jahrgänge. Im SVBL gibt es kein Suchsystem, nur auf dem jeweiligen Deckblatt ein Inhaltsverzeichnis. Entweder man weiß, wo was steht oder aus diesem Dilemma helfen Loseblatt-Sammlungen, wie die auch häufig an Schulen vertretene Sammlung der Autoren: "Möller / Rasehorn: Grundschule, Hauptschule, Sonderschule." oder "Schulleiter ABC, Verlag Baumann und Co" oder "Seipp, Weinecke: Schulrecht, Ausgabe Niedersachsen, Sammlung Luchterhand". Diese Sammlungen enthalten die aktuellen Bestimmungen. Im Internet finden sich die gebräuchlichen Gesetze,
Verordnungen und Erlasse zum Schulrecht Niedersachsens auf der
Webseite: www.schure.de |
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