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| Pädagogisches Seminar 4
Joachim Lange Stand: Januar 2012 |
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| Standort: sts-lg-so > Seminare > PS 4 Inhaltsübersicht > Beurteilungskriterien | ||
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Beurteilung
Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst 1. im pädagogischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter, 2. in jedem fachdidaktischen Seminar von dessen Leiterin oder Leiter und 3. in der Ausbildungsschule von deren Schulleiterin oder Schulleiter mit einer Note bewertet. (vgl. APVO-Lehr § 10 Abs. 2 Satz 1) Ziel des Vorbereitungsdienst ist es, dass die in der Anlage der APVO-Lehr genannten Kompetenzen in engem Bezug zur Schulpraxis erworben werden. (vgl. APVO-Lehr § 2 Satz 1) Die Note der Schulleitung bezieht sich nur auf Aussagen zur schulischen Arbeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, insbesondere auf die Mitarbeit in Konferenzen, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und ggf. auf außerunterrichtliche Aktivitäten und Engagement in Schulprojekten im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule. (vgl.: DB zu § 10 Nr. 3 APVO-Lehr) Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst werden Kopien der jeweiligen Benotung mit Begründung ausgehändigt. Sie kann dazu eine Stellungnahme abgeben. (vgl.: DB zu § 10 Nr. 4 APVO-Lehr) Die Ausbildungsnote beim Lehramt für Sonderpädagogik wird wie folgt berechnet: Beispiel: Zunächst wird aus dem Punktwert der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung und dem Punktwert der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung der Mittelwert gebildet (§ 10 Abs. 3 Satz 3). Dieser fließt als Punktwert der ersten fachdidaktischen Note in die Ausbildungsnote ein.
Das Ergebnis der Ausbildungsnote wird an die Prüfungsbehörde weiter geleitet, damit die Prüfung eingeleitet wird. (vgl.: DB zu § 10 Nr. 6 APVO-Lehr) Gemeinsame Unterrichtsbesuche, bei denen der Ausbildende des pädagogischen Seminars und die oder der für das jeweilige Fach zuständige Ausbildende gemeinsam einen Unterrichtsbesuch durchführen, werden nicht benotet. Allerdings wird der Unterricht besprochen wobei Qualität und Mängel des Unterrichts eingehend unter Berücksichtigung des Kompetenzzuwachses zu erörtern sind. (vgl.: DB zu § 7 Nr. 5.4 APVO-Lehr) Die Anlage der APVO-Lehr benennt 5 Kompetenzbereiche, die im Vorbereitungsdienst erworben werden sollen. Es sind dies die Kompetenzbereiche:
Beurteilungskrieterien werden explitzit nicht genannt. Das bedeutet, dass die unten genannten Kriterien noch so lange Bestand haben, bis eine Überarbeitung stattgefunden hat. Bei den Beurteilungskriterien wurden die 10 Merkmale guten Unterrichts berücksichtigt. Beurteilungskriterien Unterrichtsplanung
Unterrichtsdurchführung
Lehrer-
Erzieherverhalten Reflexion
Mitarbeit
im Seminar / in der Schule Gesamtnote
der Staatsprüfung: Am Prüfungstag werden beispielsweise erreicht:
Beispiel der
Gesamtnotenberechnung:
(vgl.:
DB zu § 19 APVO-Lehr) |
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