| Beratung
- Hilfreiche Gesprächsführung
Sonderpädagogen
haben Beratungsaufgaben
Neben den
Unterrichtsaufgaben umfasst der Beruf der Förderschullehrkraft bzw. des
Sonderpädagogen verschiedene sogenannte Beratungssituationen.
FörderschullehrerInnen
beraten Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern.
Beim Einsatz in der
Kooperation / Integration / in inklusiven Arbeitsfeldern beraten Sonderpädagogen z.B.
LehrerkollegInnen.
Im Rahmen der
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
beraten Förderschullehrkräfte KollegInnen, Eltern und
verfassen ein Beratungsgutachten.
KollegInnen
möchten zu Fällen aus der pädagogischen
Praxis beraten werden.
Eine
Möglichkeit der professionellen Praxisbewältigung, um
Berufsbelastungen besser zu bewältigen
ist die Supervision [z.B.: als Selbsthilfemodell Kollegiale Beratung
und Supervisio
(KoBeSu)].
Was
unterscheidet nun die Verbraucherberatung von der
Pädagogischen Beratung?
Bei der
Verbraucherberatung gibt es einen Ratschlag vom kompetenten Fachmann
als Orientierungs-, Planungs- oder Handlungshilfe. Bei
Verkaufsberatungen ist es nicht ausgeschlossen, dass der
Verkäufer Eigeninteressen hat.
Beratung als eine Form
der sozialen Hilfe gibt eher weniger
Lösungsvorschläge oder Empfehlungen. Vielmehr bietet
die Beratung der ratsuchenden Person ein Reflexionsverfahren an,
das über die Selbstauseinandersetzung einer Hilfe zur
Selbsthilfe entspricht.
Diese Hilfe
zur Selbsthilfe erfolgt in einem Kommunikationsprozess. Und diesen gilt
es als Berater professionell zu gestalten:
Ein günstiger
Kommunikationskreislauf besteht aus Aussage, Zuhören und
Reaktion. Häufig wird in der
alltäglichen Kommunikation das Zuhören ausgelassen
und gleich reagiert.
Das kann zu Missverständnissen führen. In der
Beratung hat das
Zuhören einen besonderen Stellenwert.
Das
Zuhören,
das aktive
Zuhören ist die klassische Methode der
Selbstklärungshilfe (Selbstaktualisierung), bekannt aus der
Klientenzentrierten Gesprächstherapie nach Carl Rogers. Es
besteht darin, dass der Berater das emotional Wichtige aus der
Äußerung der ratsuchenden Person in seiner Sprache
zurückgibt. In dem Maß, wie sich die ratsuchende
Person verstanden fühlt, wird sie angeregt, sich weiter zu
erforschen und hinter die eigenen Kulissen zu sehen. Die
Fähigkeit, aktiv zuzuhören, ist das "A" und "O" eines
Beraters,
sein Fundament. Diese Gesprächsfertigkeit lässt sich
trainieren.
Die
drei Grundhaltungen: Kongruenz, Akzeptanz, Empathie
Wesentlich ist, dass
das aktive Zuhören getragen wird von der Grundhaltung des
Beraters, ein Klima zu schaffen,
welches den Selbstklärungsprozess unterstützt. Hierzu
nennt Carl
Rogers drei Grundhaltungen, die allerdings nur bedingt erlernbare
Verhaltensweisen darstellen.
Die Echtheit
(Kongruenz)
ist die schwierigste
Grundhaltung.
Der Berater muss eine Einheit in seiner Persönlichkeit und
seinem
professionellen Verhalten bilden.
Die
bedingungsfreie Wertschätzung (Akzeptanz)
bedeutet, dass der
Berater der ratsuchenden Person grundlegend positiv entgegentritt und
sie ohne Vorbedingungen annimmt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der
Berater alle Gedanken, Gefühle
und Handlungen der ratsuchenden Person gutheißen, akzeptieren
und billigen muss.
Das
einfühlende Verstehen (Empathie)
bedeutet, dass sich der
Berater bemüht, die Erlebnisse und Gefühle der
ratsuchenden Person präzise und sensibel zu erfassen.
An dieser
Stelle wird vielleicht deutlich, dass die Beratungsgrundlagen (aktives
Zuhören, Grundhaltungen) prinzipiell für alle oben
genannten Berufsfelder brauchbar sind. Somit ist der
Schritt von der Beratung zur Supervision nur noch graduell.
(Kollegiale)
Supervision
Unter Supervison
versteht man eine
besondere Form der berufspraktischen Beratung in der KollegInnen
desselben
Berufsfeldes sich über einzelne Aspekte ihrer Arbeit,
insbesondere
über komplizierte Situationen, schwierige
Beziehungsgestaltungen und
gefühlsmäßige Belastungen in strukturierter
Weise unterhalten.
Unter "Kollegialer Supervision" versteht man, dass es zwischen dem
Supervisor
und der ratsuchenden Person keine hierarchischen Verhältnisse
gibt.
In "Unterstützungsgruppen" können sich KollegInnen
untereinander
beraten.
(vgl. auch als ein mögliches Selbsthilfemodell für
Lehrerinnen
und Lehrer die Kollegiale Beratung
und Supervision
(KoBeSu))
Literatur:
Thomas Gordon:
Lehrer-Schüler-Konferenz
Waldemar Pallasch:
Pädagogisches Gesprächstraining
Christian-Rainer
Weisbach: Professionelle Gesprächsführung
Jög Schlee,
Wolfgang Mutzeck (Hrsg.): Kollegiale Supervision
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