Ausbildungsseminar Lueneburg 2
Studienseminar Lüneburg für das Lehramt für Sonderpädagogik
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Ausbildung in einem vierten Fach bzw.
zweiten Unterrichtsfach

(Information für neu eingestellte Anwärter/-innen für das Lehramt für Sonderpädagogik, Stand Dezember 2010)

(Im Downloadbereich finden Sie das Antragsformular für die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach.)

Neue Anwärter/-innen sollten sich bereits frühzeitig über die Möglichkeit informieren, zu den drei Fächern ihrer Ausbildung ein weiteres Unterrichtsfach zu wählen. Die folgenden Ausführungen sollen dazu einige Entscheidungshilfen geben. Sie sind als “Antworten auf häufig gestellte Fragen“ zusammengestellt und ich hoffe, damit für die nötige Klarheit und Orientierung sorgen zu können. Bitte lesen Sie die Erläuterungen vor einer Entscheidung sorgfältig durch. Sollten weiterer Informationsbedarf bestehen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung des Studienseminars (Herr SR Manfred Neumann oder Frau SKR’in Dagmar Kallien).


Wie sehen die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach aus?

In den Durchführungsbestimmungen zu §3 der APVO-Lehr (siehe Homepage) finden sich unter 4.3 alle Regelungen zur Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach.


Welche Voraussetzungen müssen für eine Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach erfüllt werden?

Es werden keinerlei Voraussetzungen aus dem Studium erwartet, das 2. Unterrichtsfach kann als Neigungsfach frei gewählt werden.


Welche Vorteile ergeben sich durch die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach?

Hier sind einige Punkte zu nennen:

  • Diese Ausbildung hilft Ihnen sicherlich bei der fachlichen Durchdringung unterrichtlicher Fragestellungen und bietet insgesamt die Möglichkeit, die eigenen fachlichen Kompetenzen durch Ausbildung ohne Notendruck zu erhöhen. Eine Benotung findet im Gegensatz zur Ausbildung im Pädagogischen Seminar, den Förderschwerpunkten und dem 1. Unterrichtsfach nicht statt. Durch die zusätzliche Teilnahme an den Veranstaltungen eines entsprechenden fachdidaktischen Seminars und durch Beratungsbesuche in dem gewählten Fach können Sie die Auseinandersetzung mit fachlichen Fragen wesentlich vertiefen und sich auf diese Weise eine weitere Fachdidaktik aneignen, was für Ihre spätere schulische Arbeit mit Sicherheit vorteilhaft sein wird.

  • Auszubildende sind in den Förderschulen mit einem Unterrichtsfach nur schwer einsetzbar. Zwangsläufig käme es zu einem Einsatz in sehr vielen unterschiedlichen Lerngruppen. Wenn zwei Unterrichtsfächer in einer Klasse unterrichtet werden, kann die Anzahl der Lerngruppen klein gehalten werden. Ein intensives Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wird erleichtert und die Bedingungen für einen Beziehungsaufbau werden verbessert.

  • Außerdem kann das 2. Unterrichtsfach für eine der beiden Prüfungsstunden an Stelle des ersten Unterrichtsfaches gewählt werden (vergl.: §14,3 APVO).

  • In einigen Fällen könnte sich durchaus ein Vorteil bei der späteren Bewerbung um Planstellen ergeben, da bei der Auswahlentscheidung neben der Note auch die erworbenen zusätzlichen Kenntnisse Berücksichtigung finden. Falls Sie an den Veranstaltungen eines fachdidaktischen Seminars teilnehmen, erhalten Sie vom Studienseminar eine Bescheinigung in Form eines Zertifikats über diese zusätzlich erbrachte Leistung. Dieses Zertifikat können Sie Ihren Bewerbungsunterlagen hinzufügen.


Gehört zur Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach zwangsläufig die Ausbildung in einem entsprechenden fachdidaktischen Seminar?

Die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach kann auch ohne die Teilnahme an einem entsprechenden Fachseminar erfolgen.


Kann ich in dem 2. Unterrichtsfach neben dem betreuten Unterricht auch eigenverantwortlichen Unterricht erteilen?

Unabhängig von der Teilnahme an einem fachdidaktischen Seminar kann in dem 2. Unterrichtsfach sowohl eigenverantwortlicher als auch betreuter Unterricht erteilt werden (vergl.: §7 APVO-Lehr und Durchführungsbestimmungen zu §7)

Wie kann ich die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach beantragen?

Für die Beantragung der Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach gibt es einen Vordruck. Der Antrag, den Sie erst nach gründlicher Überlegung und Rücksprache stellen sollten, muss spätestens einen Monat nach Beginn der Ausbildung im Studienseminar vorliegen. Gespräche mit folgenden Personen könnten für Ihre Entscheidung hilfreich sein: Schulleitung und Kolleginnen oder Kollegen in der Ausbildungsschule, Anwärter/-innen mit Ausbildungserfahrung, Fachseminarleiter/-innen, Seminarleitung,


Verändert sich durch die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach der Umfang des Ausbildungsunterrichts?

Nein


Welches Fach sollte als 2. Unterrichtsfach gewählt werden?

Für die Auswahl eines weiteren Unterrichtsfaches sollten zuerst die eigenen Interessen und Vorkenntnisse ausschlaggebend sein. Daneben wäre auch die Situation in der Ausbildungsschule zu berücksichtigen (Welches Fach wird in meiner Schule benötigt? Habe ich die Möglichkeit, das 1. und das 2. Unterrichtsfach in meinen Lerngruppen zu unterrichten? Welche Lehrkraft kann mir bei der Arbeit in diesem u.U. neu gewählten Fach hilfreich und kompetent zur Seite stehen? ….).

Alle Fächer sollten bei den Überlegungen mit einbezogen werden. Bitte schließen Sie nicht gleich bestimmte Fächer aus, sprechen Sie im Zweifelsfall mit den betreffenden Fachseminarleiter/-innen und machen Sie sich selbst ein Bild über die gestellten Anforderungen. Im Studienseminar Lüneburg für das Lehramt für Sonderpädagogik findet die Ausbildung in folgenden Unterrichtsfächern statt: ev. Religion, Englisch, Sport, Biologie, Kunst, Musik, Deutsch, Sachunterricht, Mathematik

Bei der Ausbildung in folgenden Unterrichtsfächern kooperieren wir in bestimmten Fällen mit verschiedenen Studienseminaren GHRS: Geschichte, Textiles Gestalten, Werken

Welche zusätzlichen Seminarverpflichtungen sind zu erwarten, wenn gleichzeitig mit der Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach die Ausbildung in einem zusätzlichen fachdidaktischen Seminar beantragt wird?

Die zusätzlichen Verpflichtungen bestehen in der Teilnahme an den Seminarveranstaltungen des fachdidaktischen Seminars (ca. 12 für den gesamten Ausbildungszeitraum) und mindestens vier Unterrichtsbesuchen. Wenn Sie die Möglichkeit nutzen, Unterrichtsbesuche so oft wie möglich zu kombinieren, kann es sich ergeben, dass die Gesamtzahl der Unterrichtsbesuche sich gar nicht oder kaum erhöht. An den meisten Seminar-Donnerstagen sind Sie sowieso in Lüneburg, so dass sich die Zahl der Fahrten zum Studienseminar gar nicht oder nur in geringem Umfang erhöht.


Ist es möglich, die Ausbildung in dem Zusatzfach wieder abzubrechen?

Die Ausbildung in dem Zusatzfach kann jeweils zum Halbjahr wieder abgebrochen werden. Eine besondere Begründung für einen Abbruch ist nicht nötig, es reicht die einfache Mitteilung, die spätestens einen Monat vor Ende des vorhergehenden Ausbildungshalbjahres bei der Seminarleitung vorliegen sollte. Die Bescheinigung über die Zusatzausbildung wird für den relevanten Zeitraum ausgestellt.


Ist die Ausbildung in einem weiteren Fach mit der Organisationsstruktur im Studienseminar zu vereinbaren?

Die Organisationsstruktur des Seminars muss sich an den Notwendigkeiten in der Ausbildung orientieren und steht einer Ausbildung in einem weiteren Fach nicht im Weg. Sollte es Probleme durch Überschneidungen von Seminarveranstaltungen geben, lassen sich dafür auch Lösungen entwickeln.


Wird die Beantragung einer Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach bei gleichzeitiger Ausbildung in einem fachdidaktischen Seminare vom Studienseminar empfohlen?

Ja. Die durch die APVO-Lehr vorgegebene Struktur mit einer Ausbildung in zwei Förderschwerpunkten, einem Unterrichtsfach und dem Pädagogischen Seminar (vergl §5 APVO-Lehr) ist sicherlich gut begründbar, wirkt sich im Vorbereitungsdienst im Hinblick auf die Weiterentwicklung fachbezogener Kompetenzen aber zwangsläufig negativ aus. Dem kann durch die Ausbildung in einem weiteren Fach entgegengewirkt werden. Die durch seminarinterne Regelungen gegebenen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass sich die zusätzlichen Belastungen in Grenzen halten. Insgesamt 2/3 der Anwärter/-innen aus dem letzten Einstellungsdurchgang haben sich für eine Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach bei gleichzeitiger Teilnahme an dem jeweiligen fachdidaktischen Seminar entschieden. .


Ich wünsche Ihnen nun eine gute Entscheidung. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Manfred Neumann, SR