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Standort: sts-lg-so
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Ausbildung in einem vierten Fach bzw.
zweiten Unterrichtsfach (Information für neu eingestellte Anwärter/-innen für das Lehramt für Sonderpädagogik, Stand Dezember 2010) (Im Downloadbereich finden Sie das Antragsformular für die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach.) Neue Anwärter/-innen sollten sich bereits frühzeitig über die Möglichkeit informieren, zu den drei Fächern ihrer Ausbildung ein weiteres Unterrichtsfach zu wählen. Die folgenden Ausführungen sollen dazu einige Entscheidungshilfen geben. Sie sind als “Antworten auf häufig gestellte Fragen“ zusammengestellt und ich hoffe, damit für die nötige Klarheit und Orientierung sorgen zu können. Bitte lesen Sie die Erläuterungen vor einer Entscheidung sorgfältig durch. Sollten weiterer Informationsbedarf bestehen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung des Studienseminars (Herr SR Manfred Neumann oder Frau SKR’in Dagmar Kallien).
In den Durchführungsbestimmungen zu §3 der APVO-Lehr (siehe Homepage) finden sich unter 4.3 alle Regelungen zur Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach.
Es werden keinerlei Voraussetzungen aus dem Studium erwartet, das 2. Unterrichtsfach kann als Neigungsfach frei gewählt werden.
Hier sind einige Punkte zu nennen:
Die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach kann auch ohne die Teilnahme an einem entsprechenden Fachseminar erfolgen.
Unabhängig von der Teilnahme an einem fachdidaktischen Seminar kann in dem 2. Unterrichtsfach sowohl eigenverantwortlicher als auch betreuter Unterricht erteilt werden (vergl.: §7 APVO-Lehr und Durchführungsbestimmungen zu §7) Wie kann ich die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach beantragen? Für die Beantragung der Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach gibt es einen Vordruck. Der Antrag, den Sie erst nach gründlicher Überlegung und Rücksprache stellen sollten, muss spätestens einen Monat nach Beginn der Ausbildung im Studienseminar vorliegen. Gespräche mit folgenden Personen könnten für Ihre Entscheidung hilfreich sein: Schulleitung und Kolleginnen oder Kollegen in der Ausbildungsschule, Anwärter/-innen mit Ausbildungserfahrung, Fachseminarleiter/-innen, Seminarleitung,
Verändert sich durch die Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach der Umfang des Ausbildungsunterrichts? Nein
Für die Auswahl eines weiteren Unterrichtsfaches sollten zuerst die eigenen Interessen und Vorkenntnisse ausschlaggebend sein. Daneben wäre auch die Situation in der Ausbildungsschule zu berücksichtigen (Welches Fach wird in meiner Schule benötigt? Habe ich die Möglichkeit, das 1. und das 2. Unterrichtsfach in meinen Lerngruppen zu unterrichten? Welche Lehrkraft kann mir bei der Arbeit in diesem u.U. neu gewählten Fach hilfreich und kompetent zur Seite stehen? ….). Alle Fächer sollten bei den Überlegungen mit einbezogen werden. Bitte schließen Sie nicht gleich bestimmte Fächer aus, sprechen Sie im Zweifelsfall mit den betreffenden Fachseminarleiter/-innen und machen Sie sich selbst ein Bild über die gestellten Anforderungen. Im Studienseminar Lüneburg für das Lehramt für Sonderpädagogik findet die Ausbildung in folgenden Unterrichtsfächern statt: ev. Religion, Englisch, Sport, Biologie, Kunst, Musik, Deutsch, Sachunterricht, Mathematik Bei der Ausbildung in folgenden Unterrichtsfächern kooperieren wir in bestimmten Fällen mit verschiedenen Studienseminaren GHRS: Geschichte, Textiles Gestalten, Werken Welche zusätzlichen Seminarverpflichtungen sind zu erwarten, wenn gleichzeitig mit der Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach die Ausbildung in einem zusätzlichen fachdidaktischen Seminar beantragt wird? Die zusätzlichen Verpflichtungen bestehen in der Teilnahme an den Seminarveranstaltungen des fachdidaktischen Seminars (ca. 12 für den gesamten Ausbildungszeitraum) und mindestens vier Unterrichtsbesuchen. Wenn Sie die Möglichkeit nutzen, Unterrichtsbesuche so oft wie möglich zu kombinieren, kann es sich ergeben, dass die Gesamtzahl der Unterrichtsbesuche sich gar nicht oder kaum erhöht. An den meisten Seminar-Donnerstagen sind Sie sowieso in Lüneburg, so dass sich die Zahl der Fahrten zum Studienseminar gar nicht oder nur in geringem Umfang erhöht.
Die Ausbildung in dem Zusatzfach kann jeweils zum Halbjahr wieder abgebrochen werden. Eine besondere Begründung für einen Abbruch ist nicht nötig, es reicht die einfache Mitteilung, die spätestens einen Monat vor Ende des vorhergehenden Ausbildungshalbjahres bei der Seminarleitung vorliegen sollte. Die Bescheinigung über die Zusatzausbildung wird für den relevanten Zeitraum ausgestellt.
Ist die Ausbildung in einem weiteren Fach mit der Organisationsstruktur im Studienseminar zu vereinbaren? Die Organisationsstruktur des Seminars muss sich an den Notwendigkeiten in der Ausbildung orientieren und steht einer Ausbildung in einem weiteren Fach nicht im Weg. Sollte es Probleme durch Überschneidungen von Seminarveranstaltungen geben, lassen sich dafür auch Lösungen entwickeln.
Wird die Beantragung einer Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach bei gleichzeitiger Ausbildung in einem fachdidaktischen Seminare vom Studienseminar empfohlen? Ja. Die durch die APVO-Lehr vorgegebene Struktur mit einer Ausbildung in zwei Förderschwerpunkten, einem Unterrichtsfach und dem Pädagogischen Seminar (vergl §5 APVO-Lehr) ist sicherlich gut begründbar, wirkt sich im Vorbereitungsdienst im Hinblick auf die Weiterentwicklung fachbezogener Kompetenzen aber zwangsläufig negativ aus. Dem kann durch die Ausbildung in einem weiteren Fach entgegengewirkt werden. Die durch seminarinterne Regelungen gegebenen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass sich die zusätzlichen Belastungen in Grenzen halten. Insgesamt 2/3 der Anwärter/-innen aus dem letzten Einstellungsdurchgang haben sich für eine Ausbildung in einem 2. Unterrichtsfach bei gleichzeitiger Teilnahme an dem jeweiligen fachdidaktischen Seminar entschieden. .
Ich wünsche Ihnen nun eine gute Entscheidung. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Manfred Neumann, SR |