Informationen
Staatsprüfung
Informationen zum Ablauf
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Informationen zur Staatsprüfung
Erstellt von Manfred Neumann, Seminarrektor (Stand 08.11.2011)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst
(APVO-Lehr)
Ausbildungsnote
- Note der PS-Leitung
- Note der Leitungen der beiden FSL für die Förderschwerpunkte (arithmetisches Mittel aus beiden Noten)
- Note der Leitung des FSL für das Unterrichtsfach
- Note der Schulleitung (ab Einstellungstermin 08/11)
- Note der schriftlichen Arbeit (doppelte Gewichtung)
- Ausbildungsnote = 50 % der Endnote, kein Kriterium für eine Zulassung zur Prüfung
Schriftliche Arbeit
- Thema oder Vorhaben aus der schulischen Praxis, Orientierung am Kompetenzkatalog, Themenvorschlag wird spätestens am Ende des 9. Ausbildungsmonats eingereicht
- Seminarleitung setzt das Thema im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ausbildenden fest
- Anfertigung als Gruppenarbeit ist möglich, wenn die individuell erbachten Leistungen deutlich abgrenzbar sind
- 15 Seiten (1,5-zeilig, Schriftart Arial, Schriftgröße 11)
- Abgabe am Ende des 12. Ausbildungsmonats,
eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann aus wichtigen
Gründen, die die LiVD nicht zu vertreten hat, um bis zu 8 Wochen
erfolgen
Prüfungsausschuss (PA)
- Prüfungsausschuss: 4 Prüfer/-innen (PS-Leiter/-in, die beiden FSL für die Förderschwerpunkte, Schulleiter/-in).
- Es nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schule teil, an der der Prüfling den höheren Anteil des Ausbildungsunterrichts erteilt hat.
- Grundsätzlich kann jedes Mitglied des PA den Prüfungsvorsitz übernehmen, in der Regel wird diese Aufgabe der PS-Leitung übertragen (MK-Erlass).
- Vertreter/-innen der Landesschulbehörde oder des Prüfungsamtes
nehmen als Prüfungsvorsitzende in regelmäßigen
Abständen an Prüfungen teil (bei 25% der Prüfungen im
Abstand von 4 Jahren ). In diesen Fällen erweitert sich der PA auf
5 Personen.
Staatsprüfung
- Die Prüfung wird mit der
abschließenden Bekanntgabe des Prüfungstermins durch
die Einladung zur Prüfung
- Sie besteht aus 3 Prüfungsteilen: Prüfungsunterricht 1 und 2, mündliche Prüfung
Prüfungsunterricht (1)
- Vorgaben zum PU im Lehramt für Sonderpädagogik:
- Der PU ist in unterschiedlichen Schulformen oder in unterschiedlichen Klassenstufen zu erteilen.
- Der Prüfling wählt in Absprache mit den Ausbildenden eine der folgenden Möglichkeiten für den PU und teilt die Entscheidung spätestens 4 Wochen vor der Prüfung schriftlich mit :
a) PU 1: Erste sonderpädagogische Fachrichtung, kombiniert mit dem Unterrichtsfach
PU 2: Zweite sonderpädagogische Fachrichtung, kombiniert mit dem Unterrichtsfach
b) PU 1: siehe oben
PU 2: Zweite sonderpädagogische Fachrichtung, kombiniert
mit dem gewählten weiteren Unterrichtsfach
Prüfungsunterricht (2)
- Auswahl der Lerngruppe durch den Prüfling im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausbildenden und der Schulleitung
- Bestimmung des Themas für den PU durch die zuständigen FSL, Vorschläge des Prüflings sollen berücksichtigt werden
- Die Verlängerung von einem PU auf eine Zeit bis zu einer Doppelstunde ist auf Antrag möglich.
- Der Umfang des Entwurfs soll nicht mehr als 6 Textseiten betragen, er enthält folgende Bestandteile:
- Ziele mit den zu erwerbenden Kompetenzen.
- Verlaufsplanung
- Einordnung in den vorangegangenen Unterricht
- Beschreibung der did./meth. Entscheidungen
- kurze Sachanalyse
Prüfungsunterricht (3)
- Nach dem PU äußert sich der Prüfling zum Prüfungsunterricht. Ebenso wie der schriftliche Entwurf ist die Reflexion des Prüflings bei der Benotung zu berücksichtigen.
- Die Besprechung des PU findet in Anwesenheit des Prüflings statt.
- Bei der Beratung über die Benotung ist der Prüfling nicht anwesend, die zuständigen FSL schlagen dem PA eine Note vor.
Mündliche Prüfung (1)
- Die mP findet im Anschluss an die Besprechung und Bewertung von PU 1 und 2
statt. Erfordern Prüfungsaufgaben Zeit zur Vorbereitung, kann eine
Vorbereitungszeit bis zu 20 Minuten gewährt werden.
- Sie bezieht sich auf die Grundlagen der fach-wissenschaftlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen.
Bildungswissenschaftliche und schulrechtliche Aspekte sind
einzubeziehen. Probleme der pädagogischen Praxis werden analysiert
und Handlungsmöglichkeiten entwickelt.
- Das vorsitzende Mitglied legt mit den Mitgliedern des PA den Ablauf der mP fest.
Mündliche Prüfung (2)
- Der Prüfling kann jeweils ein Themengebiet
nennen, mit dem er sich in seiner Ausbildung besonders beschäftigt
hat, Dieses Thema ist Ausgangspunkt für das jeweilige
Prüfungsgespräch (ca. 5 min), das sich dann weiteren
Fragestellungen aus der gesamten Ausbildung zuwendet. Insgesamt dauert
die mP ca. 60 Minuten.
- Im Anschluss an die mP findet nach Beratung die Benotung, ohne Anwesenheit des Prüflings statt.
- Jedes Mitglied des PA erteilt eine Note für die gesamte mP.
Ergebnis der Staatsprüfung
- Die Gesamtnote errechnet
sich als arithmetisches Mittel aus der Ausbildungsnote und der
Prüfungsnote. Die Noten für die einzelnen Prüfungsteile
werden vom vorsitzenden Mitglied des PA abschließend
erläutert und kurz begründet. Ergänzungen dazu
können vom Prüfling nur sofort verlangt werden.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote und die Prüfungsnote mindestens ausreichend (4) lauten.
- Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Gesamtnote oder die Prüfungsnote nicht mindestens ausreichend (4) lauten oder
… wenn ein Prüfungsteil (PU, mP) ungenügend,
… zwei Prüfungsteile mangelhaft,
… ein Prüfungsteil mangelhaft und ein anderer nicht mindestens befriedigend bewertet wurde.
Wiederholung der Staatsprüfung
- Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde,kann sie zu einem
Zeitpunkt, der nicht später als drei Monate nach der nicht
bestandenen Prüfung liegt, einmal wiederholt werden.
- Die Prüfung bleibt eingeleitet.
- Prüfungsteile, die mit mindestens ausreichend bewertet wurden, werden auf die Wiederholungsprüfung angerechnet.
- Die Ausbildungsnote bleibt bestehen.
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