Informationen
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VORWORT
Aussenarbeit
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Aufgabenfelder
- Einsatz von Anwärtern
- Checkliste für
Anwärter
- Prüfungsunterricht
- Erfahrungsberichte
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Diese
Webseite ist nicht mehr aktuell.
Die Informationen müssen noch entsprechend der neuen
Prüfungsverordnung (APVO-Lehr) überarbeitet werden
und sollen hier nur als Anregung dienen.
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Prüfungsunterricht
in Lerngruppen an allgemeinen Schulen
und in
Arbeitsfeldern, die zu den erweiterten Aufgabenbereichen für
Förderschullehrer/-innen gezählt werden 1
(Im Downloadbereich
finden Sie dieses Arbeitspapier als Word- Datei.)
In der
Regel stellt
der Unterricht in den genannten und in ähnlichen
Aufgabenbereichen besondere Anforderungen an die
Anwärter/-innen des Lehramts für
Sonderpädagogik:
- Es muss
häufig
kontinuierlich gemeinsam mit einer weiteren Lehrkraft Unterricht
geplant
und durchgeführt werden (Kooperationsfähigkeit,
zusätzliche zeitliche Belastungen).
- Oft
erfolgt ein Einsatz an zwei Schulen (Flexibilität).
- In
vielen Fällen muss in der Zusammenarbeit mit den Eltern und
Kolleg/-innen erst die Akzeptanz und das Verständnis
für die Schwerpunkte und Konsequenzen
sonderpädagogischer Förderung entwickelt werden
(Beratungskompetenz).
- Ansätze
für eine individuelle Förderung müssen
zielgerichtet herausgearbeitet und ggf. gemeinsam mit anderen
Lehrkräften oder Mitarbeiter/-innen, die andere fachliche
Vorkenntnisse und Erfahrungen besitzen, umgesetzt
werden. (Fachkompetenz).
- Lernangebote
für die Schüler/-innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf sind inhaltlich auf
die Lernanforderungen abzustimmen, die an den Rest der
Klasse herangetragen werden. Dies kann event. auch
ein anzustrebender
Prozess der Unterrichtsentwicklung sein. Klassenunterricht und
individuelle
Förderung müssen in einer in der Regel extrem
heterogenen Lerngruppe
aufeinander abgestimmt werden. Die gewählten
Unterrichtsarrangements müssen diesen Anforderungen Rechnung
tragen. (Planungskompetenz)
- An den
Schulen gibt
es in den genannten Arbeitsfeldern oft noch keine festen Arbeits- und
Organisationsstrukturen. Pädagogische Vorerfahrungen
für die speziellen Förderbereiche liegen bei allen
Beteiligten in unterschiedlichem Maße vor. Die jeweiligen
Gegebenheiten und Anforderungen können sich stark
unterscheiden.
Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes werden die beschriebenen
Anforderungen bei der
Besprechung und Bewertung berücksichtigt.
Die folgenden Vorgaben seitens des Studienseminars sind als Hilfen und
Orientierungsrahmen für die Planung und Durchführung
von Unterricht in den o.g. Zusammenhängen zu betrachten.
Gleichzeitig liefern sie Anhaltspunkte
für die zu erbringenden Prüfungsleistungen:
- Ausgehend
von der Feststellung, dass eine sonderpädagogische
Förderung sich oft nicht schematisch an einem festgestellten
sonderpädagogischen Förderbedarf orientieren kann,
sondern in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren, wie z.B. den
bearbeiteten unterrichtlichen Inhalten oder der jeweiligen Situation in
der Klasse zu sehen ist, sollte der/die angehende
Förderschullehrer/-in sich gemeinsam mit der anderen Lehrkraft
für den Unterricht der ganzen Klasse verantwortlich
fühlen. In der Planung muss das Unterrichtskonzept
für den Gesamtunterricht der konkreten Stunde deutlich werden.
Die dargestellten Schwerpunkte beziehen sich
allerdings auf die Schüler/-innen mit Förderbedarf.
- Im
Vordergrund steht das gemeinsame Lernen und Leben. Die Arbeit an einem
gemeinsamen Lerngegenstand soll in sinnvoller Verknüpfung mit
der individuellen sonderpädagogischen Förderung
angestrebt werden. Auch abweichende Organisationsformen sind in
begründeten Fällen denkbar.
- Entscheidendes
Kriterium für jedwede Planungsentscheidung sind Art und
Ausprägung des Förderbedarfs der
Schüler/-innen und die Frage, wie diesem am besten entsprochen
werden kann. Gleichzeitig finden die Lernbedürfnisse der
Gesamtlerngruppe
und die konkret vorhandenen Rahmenbedingungen (z.B. Vorgaben durch RRL,
räumliche und sächliche Ausstattung,...)
Berücksichtigung.
- Eine
für den Prüfungsunterricht angefertigte
ausführliche Unterrichtsvorbereitung soll nicht mehr als 6
Seiten umfassen. Daher müssen in der
Planung Schwerpunkte im Hinblick auf die Schüler/-innen
vorgenommen werden, für die
in der geplanten Unterrichtsstunde sonderpädagogische
Förderangebote gemacht werden.
- Der/die
Anwärter/-in plant den Unterricht in Absprache mit der
Lehrkraft der allgemeinen Schule.
- Gemeinsamer
Unterricht mit allen Schüler/-innen sollte angestrebt werden.
Unterricht in Teilgruppen ist möglich. Die
Zuständigkeiten der Lehrkräfte für den
Unterricht
werden
im Team abgesprochen, wobei grundsätzlich alle
Lehrkräfte alle Schüler/-innen unterrichten
können. Es ist davon auszugehen, dass in der Planung und
Durchführung die jeweiligen Aufgabenbereiche und
Zuständigkeiten der Lehrkräfte und
pädagogischen Mitarbeiter/-innen abgesprochen werden. (Bei der
Durchführung des Unterrichts ist es daher nicht zwingend, dass
der/die
Anwärter/-in sich ausschließlich auf die Arbeit mit
den Schülern/-innen
beschränken, bei denen von einem vorhandenen
sonderpädagogischen
Förderbedarf ausgegangen wird.)
- Integrationspädagogische
Überlegungen werden in der schriftlichen
Unterrichtsvorbereitung in der Regel in den Überlegungen zur
Didaktik / Methodik beschrieben.
1
z.B.Kooperationsklassen, Integrationsklassen,
Prävention/sonderpädagogische Grundversorgung,
Schulkindergärten an Grundschulen
Seminarpapier
des Studienseminars Lüneburg Sonderpädagogik,
Aktualisierung am 30.08.06 durch
Manfred Neumann (SKR)
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