Ausbildungsseminar Lueneburg 2
Studienseminar Lüneburg für das Lehramt für Sonderpädagogik
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Informationen
- VORWORT

Aussenarbeit

- Aufgabenfelder
- Einsatz von Anwärtern
- Checkliste für Anwärter
- Prüfungsunterricht
- Erfahrungsberichte


Diese Webseite ist nicht mehr aktuell.
Die Informationen müssen noch entsprechend der neuen Prüfungsverordnung (APVO-Lehr) überarbeitet werde
n
und sollen hier nur als Anregung dienen.
Prüfungsunterricht in Lerngruppen an allgemeinen Schulen

und in Arbeitsfeldern, die zu den erweiterten Aufgabenbereichen für Förderschullehrer/-innen gezählt werden 1

(Im Downloadbereich finden Sie dieses Arbeitspapier als Word- Datei.)

In der Regel stellt der Unterricht in den genannten und in ähnlichen Aufgabenbereichen besondere Anforderungen an die Anwärter/-innen des Lehramts für Sonderpädagogik:

  • Es muss häufig kontinuierlich gemeinsam mit einer weiteren Lehrkraft Unterricht geplant und durchgeführt werden (Kooperationsfähigkeit, zusätzliche zeitliche Belastungen).
  • Oft erfolgt ein Einsatz an zwei Schulen (Flexibilität).
  • In vielen Fällen muss in der Zusammenarbeit mit den Eltern und Kolleg/-innen erst die Akzeptanz und das Verständnis für die Schwerpunkte und Konsequenzen sonderpädagogischer Förderung entwickelt werden (Beratungskompetenz).
  • Ansätze für eine individuelle Förderung müssen zielgerichtet herausgearbeitet und ggf. gemeinsam mit anderen Lehrkräften oder Mitarbeiter/-innen, die andere fachliche Vorkenntnisse und Erfahrungen besitzen, umgesetzt werden. (Fachkompetenz).
  • Lernangebote für die Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind inhaltlich auf die Lernanforderungen abzustimmen, die an den Rest der Klasse herangetragen werden. Dies kann event. auch ein anzustrebender Prozess der Unterrichtsentwicklung sein. Klassenunterricht und individuelle Förderung müssen in einer in der Regel extrem heterogenen Lerngruppe aufeinander abgestimmt werden. Die gewählten Unterrichtsarrangements müssen diesen Anforderungen Rechnung tragen. (Planungskompetenz)
  • An den Schulen gibt es in den genannten Arbeitsfeldern oft noch keine festen Arbeits- und Organisationsstrukturen. Pädagogische Vorerfahrungen für die speziellen Förderbereiche liegen bei allen Beteiligten in unterschiedlichem Maße vor. Die jeweiligen Gegebenheiten und Anforderungen können sich stark unterscheiden.
Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes werden die beschriebenen Anforderungen bei der Besprechung und Bewertung berücksichtigt.

Die folgenden Vorgaben seitens des Studienseminars sind als Hilfen und Orientierungsrahmen für die Planung und Durchführung von Unterricht in den o.g. Zusammenhängen zu betrachten. Gleichzeitig liefern sie Anhaltspunkte für die zu erbringenden Prüfungsleistungen:
  • Ausgehend von der Feststellung, dass eine sonderpädagogische Förderung sich oft nicht schematisch an einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf orientieren kann, sondern in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren, wie z.B. den bearbeiteten unterrichtlichen Inhalten oder der jeweiligen Situation in der Klasse zu sehen ist, sollte der/die angehende Förderschullehrer/-in sich gemeinsam mit der anderen Lehrkraft für den Unterricht der ganzen Klasse verantwortlich fühlen. In der Planung muss das Unterrichtskonzept für den Gesamtunterricht der konkreten Stunde deutlich werden. Die dargestellten Schwerpunkte beziehen sich allerdings auf die Schüler/-innen mit Förderbedarf.
  • Im Vordergrund steht das gemeinsame Lernen und Leben. Die Arbeit an einem gemeinsamen Lerngegenstand soll in sinnvoller Verknüpfung mit der individuellen sonderpädagogischen Förderung angestrebt werden. Auch abweichende Organisationsformen sind in begründeten Fällen denkbar.
  • Entscheidendes Kriterium für jedwede Planungsentscheidung sind Art und Ausprägung des Förderbedarfs der Schüler/-innen und die Frage, wie diesem am besten entsprochen werden kann. Gleichzeitig finden die Lernbedürfnisse der Gesamtlerngruppe und die konkret vorhandenen Rahmenbedingungen (z.B. Vorgaben durch RRL, räumliche und sächliche Ausstattung,...) Berücksichtigung.
  • Eine für den Prüfungsunterricht angefertigte ausführliche Unterrichtsvorbereitung soll nicht mehr als 6 Seiten umfassen. Daher müssen in der Planung Schwerpunkte im Hinblick auf die Schüler/-innen vorgenommen werden, für die in der geplanten Unterrichtsstunde sonderpädagogische Förderangebote gemacht werden.
  • Der/die Anwärter/-in plant den Unterricht in Absprache mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule.
  • Gemeinsamer Unterricht mit allen Schüler/-innen sollte angestrebt werden. Unterricht in Teilgruppen ist möglich. Die Zuständigkeiten der Lehrkräfte für den Unterricht werden im Team abgesprochen, wobei grundsätzlich alle Lehrkräfte alle Schüler/-innen unterrichten können. Es ist davon auszugehen, dass in der Planung und Durchführung die jeweiligen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/-innen abgesprochen werden. (Bei der Durchführung des Unterrichts ist es daher nicht zwingend, dass der/die Anwärter/-in sich ausschließlich auf die Arbeit mit den Schülern/-innen beschränken, bei denen von einem vorhandenen sonderpädagogischen Förderbedarf ausgegangen wird.)

  • Integrationspädagogische Überlegungen werden in der schriftlichen Unterrichtsvorbereitung in der Regel in den Überlegungen zur Didaktik / Methodik beschrieben.


1 z.B.Kooperationsklassen, Integrationsklassen, Prävention/sonderpädagogische Grundversorgung, Schulkindergärten an Grundschulen


Seminarpapier des Studienseminars Lüneburg Sonderpädagogik,
Aktualisierung am 30.08.06 durch
Manfred Neumann (SKR)