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> Schriftliche Arbeit - Informationen und Hinweise
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Schriftliche Arbeit (Stand: August 2011)
In diesem Kapitel erhalten Sie
Beachten Sie bitte auch die Themensammlung der Hausarbeiten in der
Bibliothek.
Informationen und Hinweise 0. APVO-Lehr § 9 Schriftliche Arbeit
(1) Bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres hat
die
Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Arbeit über
ein
Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anzufertigen, das
sich auf in der Anlage genannte Kompetenzen bezieht.
(2) Die schriftliche Arbeit kann als Gruppenarbeit angefertigt werden, wenn das Vorhaben oder das Thema die Bearbeitung durch mehrere Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erfordert und die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar sind. (3) 1Die schriftliche Arbeit wird von zwei Ausbildenden, die von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars bestimmt werden, jeweils mit einer Note nach § 13 Abs. 1 bewertet. 2An die Stelle einer oder eines Ausbildenden kann eine Lehrkraft treten, die zur Bewertung bereit ist. 3Die Benotung ist schriftlich zu begründen. 4Aus den Einzelnoten ermittelt die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars die Note für die schriftliche Arbeit. 5Dafür errechnet sie oder er das arithmetische Mittel der Einzelnoten. 6Die errechnete Zahl (Punktwert der schriftlichen Arbeit) ist entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 4 einer Note (Note der schriftlichen Arbeit) zuzuordnen. (4) 1§ 17 Abs. 1 findet entsprechende Anwendung. 2Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars. aus den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr: Zu § 9 (Schriftliche Arbeit): 1. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reicht bis spätestens zu Beginn des 10. Ausbildungsmonats einen Themenvorschlag bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars ein. Diese oder dieser setzt das Thema im Einvernehmen mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fest, benennt die Erst- und Zweitgutachter und macht dieses aktenkundig. Sofern die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter nicht Angehörige oder Angehöriger des Studienseminars ist, muss sie oder er die Lehrbefähigung für das jeweilige Lehramt und ggf. das Fach nachweisen. 2. Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 3 bearbeitet wurde, ist nur dann zuzulassen, wenn i. S. einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. 3. Der Umfang der schriftlichen Arbeit soll ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten (1,5- zeilig, Schriftart Arial und Schriftgröße 11) umfassen. 4. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hat schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden und sie die Stellen der Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen sind, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht hat. Darüber hinaus ist zu versichern, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. 5. Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Tag des zweiten
Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren bei der Leiterin oder dem
Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit
nicht fristgerecht oder gar nicht abgegeben, ist sie mit
„ungenügend“ zu bewerten. Das folgende Dokument ist auch im Downloadbereich verfügbar. 1. Inhaltliche Aspekte Termine und Fristen Die Anfertigung einer Gruppenarbeit ist möglich, dabei muss allerdings die individuelle Leistung jeder/jedes Beteiligten deutlich werden Die
Seminarleitung setzt das Thema im Einvernehmen mit der
Erstgutachterin oder dem Erstgutachter fest und bestimmt eine
Zweitgutachterin oder einen Zweitgutachter. Die Auszubildenden haben
die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache eine Person als
Zweitgutachterin oder Zweitgutachter vorzuschlagen Verlängerung
der Bearbeitungsfrist der schriftlichen Arbeit Liegt der wichtige Grund darüber hinaus weiterhin vor, ist die Festlegung der Ausbildungsnote am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats nicht möglich. Im Einzelfall ist die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes durch die NLSchB zu prüfen. Themenstellung und
Struktur der schriftlichen Arbeiten Die Eigenständigkeit und Besonderheit dieser schriftlichen Arbeit liegt im Praxisbezug. Es soll klar werden, dass die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der Lage ist, ein Thema klar einzugrenzen und in relevanten Kontexten strukturiert und eigenständig zu verdeutlichen. Der Reflexion und Auswertung der Ergebnisse kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Einschlägige wissenschaftliche Literatur ist selbstständig auszuwählen und kritisch zu verwenden. In der schriftlichen Arbeit sollen folgende Aspekte deutlich werden:
Ideen zur Themenfindung
Bei wem kann ich
meine Arbeit schreiben? Absprachen mit der
Erstgutachterin / dem Erstgutachter Anhang /
Dokumentation Ergebnis der
schriftlichen Arbeit 2. Formale Aspekte Formulierung des Themas der schriftlichen Arbeit
Exemplare Umfang und Schrift Bei einer Gruppenarbeit erhöht sich die Vorgabe zum Umfang der schriftlichen Arbeit entsprechend (z.B. 2 Personen = 30 Seiten, 3 Personen = 45 Seiten) Rechtschreibung /
Grammatik / Ausdruck Zitate Versicherung und
Einverständniserklärung zur Ausleihe Formulierungsvorschlag: „Versicherung: Ich habe die schriftliche Arbeit selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der schriftlichen Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Darüber hinaus versichere ich, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat“. Einverständniserklärung für eine spätere Ausleihe der schriftlichen Arbeit „Mit einer späteren Ausleihe meiner schriftlichen Arbeit für den Gebrauch im Seminar erkläre ich mich einverstanden / nicht einverstanden.“ Wir gehen davon aus, dass Sie selbst in Ihrer Ausbildung andere schriftliche Arbeit als Hilfsmittel benutzt haben und würden uns freuen, wenn Sie sich mit einer Ausleihe einverstanden erklären. Lassen Sie andere von Ihren Erfahrungen profitieren.
Bewertung
FSL =
Fachseminarleiterin oder Fachseminarleiter |
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