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Webseite ist nicht mehr aktuell.
Die Informationen müssen noch entsprechend der neuen
Prüfungsverordnung (APVO-Lehr) überarbeitet werden
und sollen hier nur als Anregung dienen.
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Förderschullehrkräfte
an allgemeinen Schulen
Bestandteil der Ausbildung für
Anwärterinnen und Anwärter
des Lehramts für
Sonderpädagogik
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Seit
einigen Jahren arbeiten Anwärterinnen und Anwärter
des Studienseminars für das Lehramt für
Sonderpädagogik
erfolgreich an allgemeinen Schulen, um in den dort vorhandenen
Arbeitsfeldern
Erfahrungen zu sammeln und im gemeinsamen Unterricht mit behinderten
und
nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern Aspekte
sonderpädagogischer
Förderung einfließen zu lassen. Wir nehmen dies zum
Anlass,
um uns für Ihre Unterstützung bei der erfolgreichen
Umsetzung
dieses Ausbildungsschwerpunkts zu bedanken und alle neuen Kolleginnen
und
Kollegen über die Intentionen und die Rahmenbedingungen dieser
Arbeit
zu informieren.
Inzwischen ist die Kooperation mit Förderschulen an sehr
vielen allgemeinen Schulen fester Bestandteil der Arbeit, auf den somit
auch die zukünftigen Förderschullehrkräfte
vorbereitet werden. Sie können während ihrer
Ausbildung in den unterschiedlichen
Bereichen und Organisationsformen sonderpädagogischer
Förderung
arbeiten:
- Unterricht in Grund-, Haupt- und Realschulklassen (Schwerpunkt
Prävention)
- Sonderpädagogische Grundversorgung
- Integrationsklassen
- Mobile Dienste
- Gemeinsamer Unterricht von Kooperationsklassen/Grundschulklassen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
Das Studienseminar favorisiert die gemeinsame Arbeit der
Anwärterinnen und Anwärter und der Kolleginnen und
Kollegen im Klassenunterricht. Nach einer anfänglichen
Orientierungszeit sollten die Auszubildenden dabei die Rolle einer
kooperierenden Förderschullehrkraft zunehmend
selbstständig ausfüllen.
Der Einsatz der Auszubildenden unseres Seminars an allgemeinen Schulen
ist durch die Prüfungsverordnung abgesichert und kann mit
bis zu 6 Stunden wöchentlich (also bis zur Hälfte des
insgesamt
zu erteilenden Ausbildungsunterrichts) erfolgen.
Mit Unterstützung der Förderschullehrkräfte,
die an den allgemeinen Schulen tätig sind, nehmen sie den
Kontakt
mit der Schule auf und besprechen ihren Einsatz mit der Schulleitung
und
den dort tätigen interessierten Kolleginnen und Kollegen.
Eine Beratung durch Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter
unseres Seminars kann durch die Auszubildenden angefordert werden. In
bestimmten Fällen ist es auch möglich, integrativen
Unterricht im Rahmen
einer Prüfungsstunde der zweiten Lehramtsprüfung zu
zeigen.
Die Gutachtenerstellung oder Untersuchungen im Zusammenhang mit der
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs sind
nicht Bestandteil der Aufgaben.
Wir hoffen, dass diese Erläuterungen für die
zukünftige Arbeit unserer Anwärterinnen und
Anwärter an allgemeinen Schulen hilfreich sind und
würden uns freuen, wenn Sie auch weiterhin die
Ausbildung von Förderschullehrkräften an Ihrer Schule
unterstützen
würden. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und
Anregungen zur Verfügung.
Studienseminar
Lüneburg für das Lehramt für
Sonderpädagogik
Behördenzentrum Ost
Horst-Nickel-Strasse 2c
21337 Lüneburg
Telefon: 0 41 31 - 85 45-690 Telefax: 0 41 31 - 85 45-693
E-Mail: Poststelle@seminar-lg-so.niedersachsen.de