Ausbildungsseminar Lueneburg 2
Studienseminar Lüneburg für das Lehramt für Sonderpädagogik
Standort: sts-lg-so > Informationen > Beurteilung der Schulleitung

Informationen


Infos für Schulen
- Basis Infos
- Erweiterte Infos
- Beurteilung Schulleitung

Beurteilung durch die Schulleitung

(Im Downloadbereichfinden Sie zusätzlich die Beschreibung von Aufgaben der Schulleitungen und Hinweise zur Ermittlung der Ausbildungsnote als Word-Datei.)

Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die ab dem 1.8.2011 eingestellt werden, hat auch die Schulleitung eine Bewertung mit einer Note bis zum Ende des 14. Ausbildungsmonats abzugeben.

zu § 10 APVO-Lehr Nr. 3:
"Die Note der Schulleiterin oder des Schulleiters bezieht sich nur auf Aussagen zur schulischen Arbeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, insbesondere auf die Mitarbeit in Konferenzen, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und ggf. auf außerunterrichtliche Aktivitäten und Engagement in Schulprojekten im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bei der Notenfindung die ständige Vertreterin oder den ständigen Vertreter sowie Studiendirektorinnen und Studiendirektoren, die mit der Koordinierung schulfachlicher Aufgaben beauftragt wurden, einbeziehen. Wird die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an zwei oder mehr Schulen ausgebildet, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schule die Benotung abgeben, an der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst den Ausbildungsunterricht überwiegend erteilt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der anderen Schule kann Bewertungsbeiträge abgeben. (...)"

Zitat aus:
Leitfaden zur  Durchführung der Staatsprüfung gemäß APVO-Lehr vom 13.07.2010; Stand: 12.04.2012 Anlage 5:
"Schriftliche benotete Bewertungen durch die Schulleiterin oder den
Schulleiter der Ausbildungsschule (Schulleitergutachten)
Den Bezug bilden im Besonderen § 10 APVO-Lehr sowie Nr. 3 der DB zu § 10 APVO-Lehr
  • Die Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erfolgt auch an der Schule. Der Kompe- tenzerwerb in diesen Teilen der Ausbildung wird nach 14 Monaten durch den Schulleiter oder die Schulleiterin bewertet und benotet.
  • Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst werden in der Schule Handlungssituationen im Sinne von Performanzbereichen ermöglicht bzw. bewusst gemacht, in denen Kompetenzen erwor- ben bzw. gezeigt werden können. Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt dabei sicher, dass die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst geplant an schulischen Prozessen teilnimmt, damit sie die daraus gewonnenen Erfahrungen systematisch in das eigene Berufsleben einbinden kann.
  • In dem von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu fertigenden Gutachten sind die Kompetenzbereiche 2 bis 5 abzubilden. Der Kompetenzbereich 1 ist nur mit Bezug auf Aussagen zur allgemeinen Unterrichtsführung abzubilden.
  • Um die Rechtssicherheit dieser schriftlichen benoteten Bewertungen zu gewährleisten, empfiehlt sich eine nachvollziehbare Dokumentation der Bewertungsgrundlagen, vor allem wenn Berichte und Informationen Dritter eingearbeitet werden.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter legt zu Beginn der Ausbildung gegenüber der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst dar, welche Beurteilungskriterien die Grundlage der Schulleiterbeurteilung bilden. Im Gutachten selbst soll verdeutlicht werden, auf welcher Grundlage die Beurteilung erfolgt, z.B. durch Rückmeldungen der Fachlehrkräfte, Einsicht in Planungsunterlagen, Einsichtnahmen in Klassenbücher, Methoden-Logbücher etc. Bei der Erstellung des Gutachtens ist darauf zu achten, dass die Note die Ausführungen des Gutachtens widerspiegelt.
  • Über den Ausbildungsstand der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Schule und Seminar findet zwischen dem Studienseminar und der Schulleiterin oder dem Schulleiter ein Austausch statt."