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Standort: sts-lg-so
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Beurteilung
durch die Schulleitung
(Im Downloadbereichfinden Sie zusätzlich die Beschreibung von Aufgaben der Schulleitungen und Hinweise zur Ermittlung der Ausbildungsnote als Word-Datei.) Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die ab dem 1.8.2011 eingestellt werden, hat auch die Schulleitung eine Bewertung mit einer Note bis zum Ende des 14. Ausbildungsmonats abzugeben.zu § 10 APVO-Lehr Nr. 3: "Die Note der Schulleiterin oder des Schulleiters bezieht sich nur auf Aussagen zur schulischen Arbeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, insbesondere auf die Mitarbeit in Konferenzen, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und ggf. auf außerunterrichtliche Aktivitäten und Engagement in Schulprojekten im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bei der Notenfindung die ständige Vertreterin oder den ständigen Vertreter sowie Studiendirektorinnen und Studiendirektoren, die mit der Koordinierung schulfachlicher Aufgaben beauftragt wurden, einbeziehen. Wird die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an zwei oder mehr Schulen ausgebildet, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schule die Benotung abgeben, an der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst den Ausbildungsunterricht überwiegend erteilt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der anderen Schule kann Bewertungsbeiträge abgeben. (...)" Zitat aus: Leitfaden zur Durchführung der Staatsprüfung gemäß APVO-Lehr vom 13.07.2010; Stand: 12.04.2012 Anlage 5: "Schriftliche benotete Bewertungen durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der Ausbildungsschule (Schulleitergutachten) Den Bezug bilden im Besonderen § 10 APVO-Lehr sowie Nr. 3 der DB zu § 10 APVO-Lehr
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